Zum Inhalt springen

Prognose


fjvbit

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb kekaka:

Anders als inzwischen bei Aktien, gilt bei Kryptowährungen - derzeit - noch Steuerfreiheit nach einer Haltefrist von mind. einem Jahr. Es sei denn, man tradet, verzinst oder vermehrt es anderweitig. Dabei ist es nicht mal erforderlich, hohe Gewinne eingefahren zu haben, die Absicht ist ausreichend. 

Zu den anderen Börsen kann ich leider nicht viel beitragen. Was ich aber so höre, ist Bitfinex in Sachen Stabilität noch eine der besten :)

 Wie gesagt: das mit der Besteuerung im privaten und gewerblichen Bereich ist mir klar. Nur wofür ich kein Gefühl habe ist, ab welchen Grenzen das Finanzamt plötzlich sagt, das sehen wir nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft an, sondern als Gewerbe. Und das wäre im Nachhinein sehr, sehr unangenehm. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

11 minutes ago, Puki said:

 Wie gesagt: das mit der Besteuerung im privaten und gewerblichen Bereich ist mir klar. Nur wofür ich kein Gefühl habe ist, ab welchen Grenzen das Finanzamt plötzlich sagt, das sehen wir nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft an, sondern als Gewerbe. Und das wäre im Nachhinein sehr, sehr unangenehm. 

Dafür gibt es keine Faustregel. Liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Denke was über 3-4 An- und Verkäufe im Jahr hinausgeht, könnte eng werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb kekaka:

Dafür gibt es keine Faustregel. Liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Denke was über 3-4 An- und Verkäufe im Jahr hinausgeht, könnte eng werden.

Wenn man selbst mint und/oder Kryptowährungen (bzw der daraus resultierende Gewinn) als einzige Einnahmequelle hat, ist man vermutlich gewerblich unterwegs. 

 

Da ich BTC, ETH und LTC besitze und im Cloud Mining Aktiv bin, hat sich bereits die Einbeziehung des Steuerberaters ausgezahlt. Ein kleiner Verkauf oder Umwandlung - und der Fiskus greift zu. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb kekaka:

Dafür gibt es keine Faustregel. Liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Denke was über 3-4 An- und Verkäufe im Jahr hinausgeht, könnte eng werden.

Was? Quatsch.. mach den privaten daytradern mal keine Angst

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/day-trader-sind-nicht-zwingend-gewerblich-taetig.html

  • Thanks 1
  • Like 5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb kekaka:

Dafür gibt es keine Faustregel. Liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Denke was über 3-4 An- und Verkäufe im Jahr hinausgeht, könnte eng werden.

Nur, damit ich deine Aussage richtig verstehe: das bedeutet, dass jeder, der hier schreibt, in deinen Augen ein gewerblicher Händler ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

11 minutes ago, BitMat said:

Du kommst mir mit einem Beitrag aus dem Jahre 2007 mit einem Gerichtsurteil aus 2003?

Zu der Zeit waren selbst Aktiengewinne nach einem Jahr noch steuerfrei. Wenn du noch etwas weiter in der Zeit zurück gehst, findest du sicher noch einen Beitrag wo geschrieben steht, das es Frauen generell verboten ist, sich an solchen Geschäften zu beteiligen.

Einfach mal ein bisschen in die Materie einlesen:

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

Und zu pukin: Ich habe keine Ahnung, nach meiner Einschätzung, aber sind die wenigsten hier daytrader.

Bearbeitet von kekaka
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb kekaka:

Du kommst mir mit einem Beitrag aus dem Jahre 2007 mit einem Gerichtsurteil 2003?

Zu der Zeit waren selbst Aktiengewinne nach einem Jahr noch steuerfrei. Wenn du noch erwas weiter in der Zeit zurück gehst, findest du sicher noch einen Beitrag wo geschrieben steht, das es Frauen generell verboten ist, sich an solchen Geschäften zu beteiligen.

Einfach mal ein bisschen in die Materie einlesen:

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

Und zu pukin: Ich habe keine Ahnung, nach meiner Einschätzung, sind die wenigsten hier daytrader.

Danke auch für diesen Link – nur was ist „umfangreich“?

 

 Du hattest geschrieben, dass alles, was über 3-4 Trades pro Jahr hinausgeht, gefährlich sein könnte – und ich habe das Gefühl, dass diejenigen, die hier in diesen Thread schreiben, regelmäßig (und damit viel öfter als 3-4 mal pro Jahr) an- und verkaufen.

 

 Und noch einmal: mea culpa für OT! 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn man es ganz genau nimmt, hast du einen Freibetrag von 600€ im Jahr als single. Sobald der überschritten wird, und zwischen An- und Verkauf nicht mind. 1 Jahr vergangen ist, musst du diese Gewinne versteuern. Wenn du allerdings noch Zinsen für deine Coins bekommst, erhöht sich der Zeitraum sogar auf 10 Jahre....

  • Love it 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb kekaka:

Du kommst mir mit einem Beitrag aus dem Jahre 2007 mit einem Gerichtsurteil aus 2003?

Zu der Zeit waren selbst Aktiengewinne nach einem Jahr noch steuerfrei. Wenn du noch etwas weiter in der Zeit zurück gehst, findest du sicher noch einen Beitrag wo geschrieben steht, das es Frauen generell verboten ist, sich an solchen Geschäften zu beteiligen.

Einfach mal ein bisschen in die Materie einlesen:

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

Und zu pukin: Ich habe keine Ahnung, nach meiner Einschätzung, aber sind die wenigsten hier daytrader.

Ja der Link ist zwar alt, aber zeigt die Relation recht deutlich. Es gibt derzeit keine eindeutige Rechsprechung, aber Deine 3-4 Trades sind meilenweit davon entfernt als gewerblich zu gelten. Es geht auch z.B. darum, ob Du damit Deinen Lebensunterhalt bezahlst. Was die meisten hier sicher nicht tun. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 minute ago, BitMat said:

Ja der Link ist zwar alt, aber zeigt die Relation recht deutlich. Es gibt derzeit keine eindeutige Rechsprechung, aber Deine 3-4 Trades sind meilenweit davon entfernt als gewerblich zu gelten. Es geht auch z.B. darum, ob Du damit Deinen Lebensunterhalt bezahlst. Was die meisten hier sicher nicht tun. 

Sorry, aber da liegst du wieder daneben. Es gibt bisher zwar keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Allerdings wurde eine Anfrage an des Bundestag gestellt und da kam genau das als Antwort, was ich eben beschrieben habe. Und genau daran würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt auch halten.

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb kekaka:

Sorry, aber da liegst du wieder daneben. Es gibt bisher zwar keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Allerdings wurde eine Anfrage an des Bundestag gestellt und da kam genau das als Antwort, was ich eben beschrieben habe. Und genau daran würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt auch halten.

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/

wo steht da was über "ab wann ist es gewerbliches Trading"?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb kekaka:

Sorry, aber da liegst du wieder daneben. Es gibt bisher zwar keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Allerdings wurde eine Anfrage an des Bundestag gestellt und da kam genau das als Antwort, was ich eben beschrieben habe. Und genau daran würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt auch halten.

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/

Von was redest Du? Wir reden nicht darüber ob Steuern anfallen,das ist klar, sondern ab wann es gewerblich ist. Und das ist es in den meisten Fällen beim bitcoin Handel definitiv nicht im privaten Rahmen auf eigene Rechnung. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob Gewerbe oder nicht haengt davon ab auf welche Art und Weise man tradet.

Hab ich einen Bauchladen und verkaufe die Bitcoins im Stadtpark und kaufe sie dort an, dann ist das eine gewerbliche Taetigkeit.

Kaufe ich sie jedoch auf einer Handelsplattform und verkaufe sie dort, dann ist das keine gewerbliche Taetigkeit. (dass die Abwicklung bei bitcoin.de direkt mit anderen Privatpersonen stattfindet, ist dabei egal).

(hab mit dem Finanzamt gesprochen und wir haben das als ersten Punkt schon geklaert gehabt - vollkommen eindeutig)

  • Thanks 1
  • Like 5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also jetzt wo ich nochmal alles gelesen habe, denke ich Kekaha hat den Unterschied zwischen privatem und gewerblichen Traden noch nicht ganz verstanden. Darum ging es in der Anfrage.Dass man beim privaten Traden auch Steuern zahlen muss ist allen schon klar. 

Bearbeitet von BitMat
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Jokin:

Ob Gewerbe oder nicht haengt davon ab auf welche Art und Weise man tradet.

Hab ich einen Bauchladen und verkaufe die Bitcoins im Stadtpark und kaufe sie dort an, dann ist das eine gewerbliche Taetigkeit.

Kaufe ich sie jedoch auf einer Handelsplattform und verkaufe sie dort, dann ist das keine gewerbliche Taetigkeit. (dass die Abwicklung bei bitcoin.de direkt mit anderen Privatpersonen stattfindet, ist dabei egal).

(hab mit dem Finanzamt gesprochen und wir haben das als ersten Punkt schon geklaert gehabt - vollkommen eindeutig)

Danke.

 

Hast du das im persönlichen Gespräch getan, oder schriftlich angefragt und entsprechend schriftlich beantwortet bekommen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb kekaka:

Also wenn man es ganz genau nimmt, hast du einen Freibetrag von 600€ im Jahr als single. Sobald der überschritten wird, und zwischen An- und Verkauf nicht mind. 1 Jahr vergangen ist, musst du diese Gewinne versteuern. Wenn du allerdings noch Zinsen für deine Coins bekommst, erhöht sich der Zeitraum sogar auf 10 Jahre....

Diese 600€ kenne ich auch, aber es ist kein FreiBETRAG, sondern eine FreiGRENZE, d.h. wenn du drüber kommst, zahlst du Steuern auch für die ersten 600€.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb Jokin:

Ob Gewerbe oder nicht haengt davon ab auf welche Art und Weise man tradet.

Hab ich einen Bauchladen und verkaufe die Bitcoins im Stadtpark und kaufe sie dort an, dann ist das eine gewerbliche Taetigkeit.

Kaufe ich sie jedoch auf einer Handelsplattform und verkaufe sie dort, dann ist das keine gewerbliche Taetigkeit. (dass die Abwicklung bei bitcoin.de direkt mit anderen Privatpersonen stattfindet, ist dabei egal).

(hab mit dem Finanzamt gesprochen und wir haben das als ersten Punkt schon geklaert gehabt - vollkommen eindeutig)

Und gab es auch eine Absprache, ob Mengen eine Rolle spielen? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.