q1221q Geschrieben 21. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2019 Hallo Zusammen, ich möchte mal bewusst ein übertriebens Szenario konstruieren, wobei dies grundlegend von Interesse sein dürfte, auch wenn es vermutlich bei den Meisten nie eintrifft 😉 Wir haben das Jahr 20XX und Bitcoin erreicht sein neues ATH ... 1 Million! Nun haben wir Max Muster, welcher 50.000 € / Jahr verdient, dieses Jahr hat er jedoch beachtliche 1.000.000 € Zusatzverdienst wegen seiner privaten Veräußerungsgeschäfte. (Kauf von Bitcoin liegt über 1 Jahr zurück) Gibt es hier nun Probleme? Denn die Summe der "extra Einnahmen" ist ja 20x so hoch, wie sein reguläres Einkommen. Könnte das Finanzamt hier eine Art Geschäftsvorhaben nachweisen oder gibt es grundlegend einen Grenzwert? Ich finde im Netz nur die untere Grenze von 601€ jedoch keine Limit, ab wann dies "verboten" oder zu besteuern wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Morama Geschrieben 21. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2019 Es gibt sogar Fälle in denen Gewinne (! nicht Preise) - ich erinnere mich an einen Fall von einer Frau aus Sylt und ihrem Ferienhaus - von mehr als 2 Mio € komplett steuerfrei waren. Google mal danach. Es kommt zunächst erstmal nur auf die Umstände an und nicht den Betrag. Das FA hatte damals auch versucht der Frau Einkommenssteuer usw. anzurechnen. Das BFH entschied, dass es steuerfrei ist, da es eindeutig ein privates Veräußerungsgeschäft war. Auch ein armer Schlucker darf seinen Bitcoin für 1 Mio verkaufen. Da werden keine Unterschiede bezüglich deines Einkommens gemacht. Leider bin ich sehr weit entfernt von diesen Summen und Problemen. 🤣 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
q1221q Geschrieben 21. Oktober 2019 Autor Teilen Geschrieben 21. Oktober 2019 vor 5 Minuten schrieb Morama: Es gibt sogar Fälle in denen Gewinne (! nicht Preise) - ich erinnere mich an einen Fall von einer Frau aus Sylt und ihrem Ferienhaus - von mehr als 2 Mio € komplett steuerfrei waren. Google mal danach .... Leider bin ich sehr weit entfernt von diesen Summen und Problemen. 🤣 Stimmt, darüber habe ich auch mal einen Bericht gesehen auf Youtube. Sie hatten Ihr unterstellt, dass Sie Mieteinnahmen für etwaige Kunden hätte und da wären es ja 10 Jahre geworden, statt 1 Jahr. Ach, ich bin da bestimmt genau so weit weg, aber man will doch gewappnet sein wenn die Kasse klingelt 😉 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Morama Geschrieben 21. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2019 Schaden kann es nichts, frühzeitig die richtigen Fragen zu stellen. Privates Veräußerungsgeschäft bleibt privat, solang die Kriterien erfüllt sind. Ich sehe da nichts vom sonstigen Einkommen Lediglich die Einkommenssteuer unterjährig hängt von deinem sonstigen Einkommen ab, aber dieses Kriterium liegt in deinem Beispiel bei >1 Jahr nicht mehr vor. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 21. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2019 vor einer Stunde schrieb q1221q: Ich finde im Netz nur die untere Grenze von 601€ 601 ?!? vor einer Stunde schrieb q1221q: Gibt es hier nun Probleme? Nach heutiger Rechtslage: Nein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aktienspekulaant Geschrieben 21. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2019 Dürfte wohl ähnlich sein, wie beim Immobilienverkauf. Nehmen wir an, es hat jemand vor 40 Jahren eine Wohnung für 100.000 DM gekauft und verkauft sie heute für 300.000 Euro. Da zahlt er auch keine Steuer drauf. Rainer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulli Geschrieben 21. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2019 Wenn nach aktueller Rechtslage nach 12 Monaten Steuerfreiheit herrscht, spielt die Höhe des Gewinns keine Rolle. Wenn du natürlich plötzlich 1 Mio auf dein Konto auscashst, werden definitiv Reaktionen der Bank o.ä. kommen. Daher ist es sinnvoll, sollte man auscashen wollen, kleinere (verhältnismäßige) Beträge in Abständen dem Bankkonto zuzuführen. In so einem Fall kann man auch die Bank anrufen und darauf vorbereiten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
q1221q Geschrieben 22. Oktober 2019 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Am 21.10.2019 um 18:07 schrieb Jokin: 601 ?!? Oh, 1€ zuviel. Habe an die Kapitalertrag 801 / 1.602 gedacht 😉 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura360 Geschrieben 31. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2019 Einfach den Kaufnachweiss der jeweiligen Exchange behalten abspeichern / dokumentieren von der man damals BTC gekauft hat, dazu noch die FIAT Überweisung auf diese Börse - Schon hat man keine Probleme die geldlichen Mittel des damaligen BTC Einkaufs nachzuweisen sowie die haltefrist des gekauften BTC. Es kann manchmal so einfach sein 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
q1221q Geschrieben 13. November 2019 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2019 Am 31.10.2019 um 15:53 schrieb Acura360: Einfach den Kaufnachweiss der jeweiligen Exchange behalten abspeichern / dokumentieren von der man damals BTC gekauft hat, dazu noch die FIAT Überweisung auf diese Börse - Schon hat man keine Probleme die geldlichen Mittel des damaligen BTC Einkaufs nachzuweisen sowie die haltefrist des gekauften BTC. Es kann manchmal so einfach sein Danke, aber darum ging es hier ja nicht 😉 Frage war ob es Begrenzungen gibt / geben könnte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 13. November 2019 Teilen Geschrieben 13. November 2019 Am 21.10.2019 um 16:47 schrieb q1221q: Könnte das Finanzamt hier eine Art Geschäftsvorhaben nachweisen oder gibt es grundlegend einen Grenzwert? Es gibt keinen Grenzwert. Dem Einfallsreichtum der Finanzämter sind jedoch keine Grenzen gesetzt. Da muss man sich schon selber sehr klar und deutlich ausdrücken und entsprechend verhalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura360 Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 Ich werde so vorgehen das ich vorab meine Bearbeiterin im FA persönlich informieren werde das demnächst hohe Summen auf das Konto eingehen werden, von wo das Geld herkommen wird, sowie das ich alle Belege zwecks Kaufnachweiss und Fiatbewegungen nachweisen kann um vorab irgendwelche falschen Gedanken dem Bearbeiter zu nehmen. Denn in meinem FA ist Krypto Neuland. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 vor 2 Stunden schrieb Acura360: Ich werde so vorgehen das ich vorab meine Bearbeiterin im FA persönlich informieren werde das demnächst hohe Summen auf das Konto eingehen werden Und was soll die Mitarbeiterin beim FA mit dieser Information anfangen? Die prüft Deine Einkommensteuererklärung auf Plausibilität. Mit Deinem Bankkonto hat sie nix zu tun. ... und wieso willst Du größere Geldeingänge haben? Ich empfehle Dir die Beträge auf kleinere Beträge zu splitten, die zeitlich über einen größeren Zeitraum gestreckt werden - im Idealfall zum Monatsende in einer Größenordnung, die ungefähr Deinem sonstigen Einkommen entspricht. Später kannste dann auf wöchentlich gehen und noch später verdoppelst Du die wöchentlichen Beträge. Damit bleibt das "unterm Radar" und erspart Dir blöde Nachfragen. Banken haben ein ausgeklügeltes Sicherheitssystem welches bei "ungewöhnlichen" Kontobewegungen direkt Alarm schlägt - dann darfste erstmal die Hose runterlassen und erklären, dass alles sauber ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Morama Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 Ja große Geldeingänge würde ich eher dort ansprechen, wo das Konto läuft und nicht beim FA. Die sind dann bei der Steuererklärung erst dran. Frag doch deine Bank mal, was du tun musst, wenn du einen größeren Geldeingang erwartest. Könnte ja auch sein du verkaufst ein Haus ... was und ob du in dem Fall etwas voranmelden musst. Achtung auch bei Geldeingängen aus dem Ausland -> ab 12500€ muss man das der Bundesbank melden (ist nur ein Telefonanruf, völlig normaler Vorgang). Mehr dazu kannst du bei google finden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kadinger Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 Am 31.10.2019 um 15:53 schrieb Acura360: Einfach den Kaufnachweiss der jeweiligen Exchange behalten abspeichern / dokumentieren von der man damals BTC gekauft hat, dazu noch die FIAT Überweisung auf diese Börse - Schon hat man keine Probleme die geldlichen Mittel des damaligen BTC Einkaufs nachzuweisen sowie die haltefrist des gekauften BTC. Es kann manchmal so einfach sein Ich würde daneben noch auf verschiedene Konten auszahlen, denn wenn die Bank das Geld nicht frei gibt und man plötzlich aus diesem Streitwert basierend Rechtsanwaltskosten hat, wird es schnell ungemütlich. Recht haben und recht bekommen, sind bekanntermaßen zwei verschiedene paar Schuhe. Sich auch leisten können, das Recht zu erstreiten, nochmal was anderes 🙄 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kadinger Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 vor 2 Stunden schrieb Jokin: Und was soll die Mitarbeiterin beim FA mit dieser Information anfangen? Die prüft Deine Einkommensteuererklärung auf Plausibilität. Mit Deinem Bankkonto hat sie nix zu tun. ... und wieso willst Du größere Geldeingänge haben? Ich empfehle Dir die Beträge auf kleinere Beträge zu splitten, die zeitlich über einen größeren Zeitraum gestreckt werden - im Idealfall zum Monatsende in einer Größenordnung, die ungefähr Deinem sonstigen Einkommen entspricht. Später kannste dann auf wöchentlich gehen und noch später verdoppelst Du die wöchentlichen Beträge. Damit bleibt das "unterm Radar" und erspart Dir blöde Nachfragen. Banken haben ein ausgeklügeltes Sicherheitssystem welches bei "ungewöhnlichen" Kontobewegungen direkt Alarm schlägt - dann darfste erstmal die Hose runterlassen und erklären, dass alles sauber ist. Nun, bei einem geringen Monatseinkommen und Millionenbeträgen, würde ich mir bei der Vorgehensweise doch mal Gedanken machen, ob man sein Geld dann überhaupt noch zu Lebzeiten ausgeben kann 😅 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kadinger Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 Gerade eben schrieb bjew: gibt genügend, die das schaffen . Sogar ohne sich anzustrengen Aber nicht, wenn sie pro Monat oder meinetwegen pro Woche 1-2000 auszahlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura360 Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 (bearbeitet) Wozu soll ich meine steuerfreien Gewinne klein stückeln und aufs Konto transferieren ?? Auch werden diese Steuerfreien Gewinne nicht in meiner Steuererklärung drinn stehen da es für steuerfreie Gewinne schlichtweg keine Eintragungsmöglichkeit gibt in dem Formular - Das FA kommt selbst auf einen zu zwecks Nachweise - da brauche ich nichts klammheimlich zu stückeln wenn ich alle Nachweise da habe - So ist jedenfalls meine Sichtweise. Meine Bank werde ich vorab auch darüber informieren, das ist auch geplant. Das mit der Bundesbank ist ein guter Tipp 👍🏻 Bearbeitet 15. November 2019 von Acura360 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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