varitie Geschrieben 23. November 2019 Teilen Geschrieben 23. November 2019 Hallo! Ich sitze gerade vor der Einnahmenüberschussrechnung(EÜR) und frage mich wie ich diese am besten ausfülle. Ich habe gewerblich Krypto günstig gekauft und teurer verkauft(Arbitrage). Gemäß EÜR ist Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn Meine erste Idee war mein Startkapital als Betriebsausgabe anzugeben und das was jetzt übrig geblieben ist(Kontostand(ich hab alles in Euro umgewandelt)) als Betriebseinnahmen anzugeben. Die Differenz wäre richtigerweise mein Gewinn. Beispiel: 20.000(zum Schluss auf dem Konto) - 5.000(Startkapital) = 15.000 (Gewinn) Mein Problem mit dieser Lösung ist, dass das Startkapital nicht wirklich eine Betriebsausgabe ist. Allerdings könnte man argumentieren, dass dieses Geld als Anfangsinvestition benötigt wurde, so wie man erstmal Waren einkaufen muss um sie dann später zu verkaufen. In dem Fall wären die Waren auch Betriebsausgaben, oder nicht? Die zweite Lösung ist, dass ich die Differenz als meinen Gewinn, also Betriebseinnahme minus Betriebsausgaben (0 Euro) angebe. 15.000-0= 15.000(Gewinn) Im dem Fall entspräche Betriebseinnahme gleich Gewinn. Das scheint eigentlich nicht zu gehen, zumindest liest man z.B. hier https://www.billomat.com/lexikon/b/betriebseinnahmen/ dass Betriebseinnahmen niemals dem Gewinn entsprechen können. Ich hatte tatsächlich keine Betriebsausgaben, ich hab alles zuhause auf eigener Hardware betrieben, bzw. keine Beläge mehr für die Hardware. Vielleicht könnte ich die Stromausgaben ansetzen? Dann könnte die Rechnung so aussehen: 15.000 - 10 = 14990 Die dritte Variante: man erfasst alle Trades. Dann wären das 'günstig Zurückkaufen' Betriebsausgaben und das 'teurere Verkaufen' Betriebseinnahmen. 500.000(Verkaufumsatz) - 485.000(Einkaufumsatz) = 15.000 Diese Lösung wäre für mich mit sehr viel Aufwand verbunden. Außerdem läge ich sehr wahrscheinlich über der Umsatzgrenze von 600.000 Euro und es bestünde Buchhaltungspflicht. Das kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass man kurz nach dem Steuerfreibetrag in die doppelte Buchhaltungspflicht rutschen kann. Falls ihr auch gewerblich gehandelt habt, wie habt ihr das in der EÜR angegeben? Best, varitie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 23. November 2019 Teilen Geschrieben 23. November 2019 Egal wie hier das irgendjemand macht - Du musst sowieso zum Steuerberater. Also frag ihn doch gleich 😉 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peer_Gynt Geschrieben 23. November 2019 Teilen Geschrieben 23. November 2019 vor 2 Stunden schrieb varitie: Ich habe gewerblich Krypto günstig gekauft und teurer verkauft(Arbitrage). Bist du sicher, dass du "gewerblich" Arbitragehandel betrieben hast? Du hast also ein Unternehmen und legst Geschäftsgelder in Krypto an? Oder du handelst gewerblich mit fremden Geldern? Dann bräuchtest du ja eine BaFin-Genehmigung. Also dann empfehle ich dir auch, die Versteuerung über einen Steuerberater vorzunehmen. Falls aber doch EÜR, gib bitte noch ein paar Infos zu deiner gewerblichen Tätigkeit, dann kann ich dir auch sagen, was ich bisher in die Zeilen 11 bzw. 13, 25 und 36 ff. eingetragen habe. Im ansonsten privaten Bereich genügt nach meiner eigenen Erfahrung die Anlage SO. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
varitie Geschrieben 23. November 2019 Autor Teilen Geschrieben 23. November 2019 vor 2 Stunden schrieb Jokin: Egal wie hier das irgendjemand macht - Du musst sowieso zum Steuerberater. Also frag ihn doch gleich 😉 Ich muss nicht zum Steuerberater - man kann auch mit dem Finanzamt sprechen. Ich will allerdings die dritte Variante verhindern, und bin daher an einer Lösung interessiert, die das Finanzamt gleich akzeptiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
varitie Geschrieben 23. November 2019 Autor Teilen Geschrieben 23. November 2019 vor 43 Minuten schrieb Peer_Gynt: Bist du sicher, dass du "gewerblich" Arbitragehandel betrieben hast? Du hast also ein Unternehmen und legst Geschäftsgelder in Krypto an? Oder du handelst gewerblich mit fremden Geldern? Dann bräuchtest du ja eine BaFin-Genehmigung. Also dann empfehle ich dir auch, die Versteuerung über einen Steuerberater vorzunehmen. Falls aber doch EÜR, gib bitte noch ein paar Infos zu deiner gewerblichen Tätigkeit, dann kann ich dir auch sagen, was ich bisher in die Zeilen 11 bzw. 13, 25 und 36 ff. eingetragen habe. Im ansonsten privaten Bereich genügt nach meiner eigenen Erfahrung die Anlage SO. Ich denke Arbitragehandel ist immer ein gewerbliches Vorgehen. § 1 HGB sehe ich als erfüllt. Welche Infos brauchst du? Danke für deine Hilfe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peer_Gynt Geschrieben 23. November 2019 Teilen Geschrieben 23. November 2019 Nein, der Kryptohandel stellt kein Gewerbe dar, zumindest nicht, wenn du alles in eigenem Namen und mit eigenem Geld machst. Arbitrage allein hat keine gewerbe- oder steuerrechtliche Relevanz. Wichtig ist die steuerrechtliche Relevanz deiner Gewinne; dafür ist die Anlage SO da. Diese Anlage braucht jeder, der für sich selber gewisse Dinge kauft und innerhalb der Haltefrist mit Gewinnen ab € 600,00 aufwärts verkauft. Das sind z.B. Gold, Gemälde, Kryptos... Innerhalb eines Steuerjahres kannst du einzelne Gewinne mit Verlusten verrechnen; einen Gesamtverlust kannst du ebenfalls geltend machen. Liest du hier schon länger mit? Es gibt hier mehrere Steuerthreads. Auch die Suchfunktion ist hilfreich. Also Entwarnung, die EÜR kannst du aus Elster wieder löschen bzw. das Papierformular schreddern...😜 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
varitie Geschrieben 23. November 2019 Autor Teilen Geschrieben 23. November 2019 Mir ist bekannt wie man normalerweise Kryptogeschäfte versteuert. Dennoch handelt es sich hier nicht um Spekulationsgeschäfte, sondern um systematischen Handel. Ich habe nicht etwa auf Kursschwankungen(steigende oder fallende Kurs) gewettet, sondern nur gehandelt, wenn der Gewinn garantiert war. Wieso hast du eine EÜR ausgefüllt? Hast du diese auch eingereicht? Wurde sie vom Finanzamt akzeptiert? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peer_Gynt Geschrieben 23. November 2019 Teilen Geschrieben 23. November 2019 vor 13 Minuten schrieb varitie: ...sondern um systematischen Handel... Damit kenne ich mich zu wenig aus. Aber schaue mal hier, ob du mit deinem Handeln dem KWG oder dem WpHG unterliegst: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Handel/Hochfrequenzhandel/high_frequency_trading_node.html Das wird interessant. Halte uns doch bitte auf dem laufenden... P.S.: EÜR - Langjährige selbständige Tätigkeit, mit Warenein- und -verkauf, DL und Provisionsmodellen, also sowohl im Handelsgewerbe mit Kaufmannseigenschaft als auch freiberuflich. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 25. November 2019 Teilen Geschrieben 25. November 2019 Am 23.11.2019 um 15:30 schrieb varitie: Ich denke Arbitragehandel ist immer ein gewerbliches Vorgehen. Das ergibt sich woraus? Dann wären quasi alle Bot-Trader als gewerblich einzustufen. Am 23.11.2019 um 15:30 schrieb varitie: § 1 HGB sehe ich als erfüllt. Warum? Am 23.11.2019 um 16:51 schrieb varitie: nur gehandelt, wenn der Gewinn garantiert war Nix ist garantiert. Du hast vermutlich quasi immer zeitlichen Verzug. Neben der Kursschwankung kann eine Plattform in dieser Zeit immer ausfallen. Am 23.11.2019 um 16:42 schrieb Peer_Gynt: Nein, der Kryptohandel stellt kein Gewerbe dar, zumindest nicht, wenn du alles in eigenem Namen und mit eigenem Geld machst. Ganz so einfach ist es nicht. Nach meinem Laien-Wissen...: ...ist das Gesamtbild entscheidend ...hängt die Einstufung ("Gesamtbild") von mehreren Kriterien ab (Tätigwerden für Dritte, Unterhalt Büro, ...) ...ist der Umfang der Geschäfte regelmäßig kein Kriterium für Gewerbehandel (max. ist es Indiz); es gibt mehrere einschlägige Urteile zu Day-Trading (=> alle nicht gewerblich); ich meine es gab auch ein entsprechendes Urteil im Zusammenhang mit Immobilien-Handel ...eine Anlagestrategie muss nicht zu Gewerbemäßigkeit führen (FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 3 K 5109/03 B; leider nur FG; ein aussagekräftiges BGH-Urteil gab es wegen Formfehler[?] nicht). Ob Arbitrage hier als Anlagestrategie einzustufen ist, ist mir unbekannt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
varitie Geschrieben 27. November 2019 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2019 Ich gehe mittlerweile nicht mehr von einer als Gewerbe einzustufenden Tätigkeit aus, da der Handel keine nach außen gerichtete Tätigkeit im Sinne des Gesetzes darstellt(vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe). Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich Nachweise zu den sonstigen Einkünften liefern soll bzw. wie ich Anlage SO ausfülle, schließlich handelt es sich bei mir nicht um ein paar Trades, sondern um zig Tausende. Dokumentiert habe ich jeden Monat, d.h. Entnahmen und Gewinne zum Monatsende. Glücklicherweise habe ich Girokonten ausschließlich für diese Aktivitäten verwendet. Falls ihr Viel-Trader seid, wie füllt ihre die Anlage SO aus? Normalerweise trägt man ja dort jeden Trade einzeln ein. Vielen Dank im Voraus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 28. November 2019 Teilen Geschrieben 28. November 2019 Ich benutze Cointracking.info - hab auch einen Reflink in meiner Signatur. Damit erzeuge ich meine Liste, die jeden(!) Trade beinhaltet. Das Finanzamt wollte bei mir die Liste aller Trades als Excelliste haben. Zusätzlich zu der Liste habe ich eine Dokumentation meiner Coinbewegungen zwischen weiteren Exchanges und zu meinen jeweiligen Aktivitäten erstellt. Vielleicht hast Du Glück und kommst mit Deiner dünnen Dokumentation durch. Ich denke eher nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peer_Gynt Geschrieben 28. November 2019 Teilen Geschrieben 28. November 2019 vor 12 Stunden schrieb varitie: Dokumentiert habe ich jeden Monat, d.h. Entnahmen und Gewinne zum Monatsende. Glücklicherweise habe ich Girokonten ausschließlich für diese Aktivitäten verwendet. Falls ihr Viel-Trader seid, wie füllt ihre die Anlage SO aus? Normalerweise trägt man ja dort jeden Trade einzeln ein. Vielen Dank im Voraus. So ähnlich hat es bei mir 2017 gut geklappt: Damals hatte ich allein über Fidor/Bitcoin.de getradet, es war ein ziemlich vielfältiges Hin und Her. Zum 30.12.17 hatte ich alle Coins verkauft und dann meinen Bankkonto-SB genommen, davon alle Einzahlungen abgezogen (ausgezahlt hatte ich nichts) und die Differenz in die Anlage SO eingetragen. Das FA forderte dann ergänzende Unterlagen an, so dass ich dann viele, viele, viele Seiten Fidor-Kontoauszüge sowie die Auflistungen von Bitcoin.de übersandt habe. Wenige Tage später kam dann der Steuerbescheid ohne jegliche Abweichungen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peer_Gynt Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 Hier ein BaFin-Link zum Abklären einer eventuellen Krypto-Erlaubnispflicht: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Zulassung/Kryptoverwahrgeschaeft/kryptoverwahrgeschaeft_node.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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