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Kryptowährung gekauft und nicht verkauft. Steuern?


Rene

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Hallo,

ich habe vergangenes Jahr nur einen Trade durchgeführt.

Ich habe Bitcoins (long / steuerfrei) über Bitfinex verkauft (BTC -> USD) und das Geld (10.000 USD) Wochen später gegen eine andere Kryptowährung getauscht. Diese Kryptowährung habe ich nicht verkauft!

Steuern laut Cointracking 2018: 1100 Euro...

Wie kann das?

Kann es am Wechselkurs liegen?  (USD/Euro)

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Hallo,

Wenn du die Coins vor einem Verkauf auf eine Börse transferierst interpretiert Cointracking das wahrscheinlich als Kaufdatum. Cointracking berechnet die Steuern auch nur dann relativ richtig wenn du auch deinen persönlichen  Steuersatz voreinstellst. Da Kryptogewinne (Unterjährig) als Einkommen gelten kann sich der persönliche Steuersatz aufgrund der Progression auch durch diese Einkommen erhöhen. Die endgültige Berechnung führt immer das Finanzamt durch.

Aber wenn du nur einen einzigen Verkaufstrade durchgeführt hast brauchst du Cointracking gar nicht. Waren die Coins die du verkauft hast alle! mindestens ein Jahr unangetastet in deinem Besitz sind sie Steuerfrei. War ein Teil nicht mindestens 12 Monate in deinem Besitz musst du nur den Gewinn dieses Teiles versteuern.

Die danach gekaufte Cryptowährung ist erst beim Verkauf steuerlich relevant.

Gruß Pauli

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Am 2.12.2019 um 23:26 schrieb Rene:

Hallo,

ich habe vergangenes Jahr nur einen Trade durchgeführt.

Ich habe Bitcoins (long / steuerfrei) über Bitfinex verkauft (BTC -> USD) und das Geld (10.000 USD) Wochen später gegen eine andere Kryptowährung getauscht. Diese Kryptowährung habe ich nicht verkauft!

Steuern laut Cointracking 2018: 1100 Euro...

Wie kann das?

Kann es am Wechselkurs liegen?  (USD/Euro)

Wenn du die verkauften Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten hast ist der Verkauf steuerfrei. Wenn nicht mußt du, auf den durch den Verkauf der BTC erzeugten Gewinn, Steuern zahlen.

Entscheidend ist also ob du die BTC min. 1 Jahr gehalten hast.

Edit

OK, du schreibst es ja... Long, steuerfrei👍

,

Bearbeitet von ratzfatz
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  • 2 Wochen später...
Am 3.12.2019 um 23:28 schrieb ratzfatz:

Wenn du die verkauften Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten hast ist der Verkauf steuerfrei. Wenn nicht mußt du, auf den durch den Verkauf der BTC erzeugten Gewinn, Steuern zahlen.

Entscheidend ist also ob du die BTC min. 1 Jahr gehalten hast.

Edit

OK, du schreibst es ja... Long, steuerfrei👍

,

Zu meiner Frage wollte ich nicht extra einen neuen Post aufmachen, daher hänge ich mich mal in diesen Thread dran! :)

Ich habe letztes Jahr regelmäßig BTC gekauft. Teilweise habe ich die Anteile auf andere Börsen transferiert und in andere Coins getauscht. Und 1x habe ich im Juni, wo der Kurs sehr hoch war, einen geringen Anteil verkauft und von der Summe inkl. Gewinn wieder BTC gekauft. Muss ich für 2019 alle Käufe, Wechsel in andere Coins angeben oder nur den einmaligen Verkauf?

Mir ist bewusst, dass wenn man Kryptowährungen mehr als 1 Jahr lang hält, diese dann steuerfrei auszahlen lassen kann. Wieviel Steuern würde mann zahlen, wenn man unterjährig verkauft?

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jeder An- und Verkauf zählt. Unter ein Jahr Haltedauer: wenn Gewinn = Einkommen -> Steuerhöhe = Einkommenssteuersatz auf den Gewinn. (ggf. abzüglich Verluste wenn Verlustverkauf und Haltedauer unter 1 Jahr). Über ein Jahr Haltedauer Steuerfrei, aber auch keine Verlustrealisierung. Gilt nur für Steuerland D.

Aber zum Glück sind 600 Euro Gewinn im Jahr steuerfrei.....

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vor 14 Minuten schrieb HDClock:

jeder An- und Verkauf zählt. Unter ein Jahr Haltedauer: wenn Gewinn = Einkommen -> Steuerhöhe = Einkommenssteuersatz auf den Gewinn. (ggf. abzüglich Verluste wenn Verlustverkauf und Haltedauer unter 1 Jahr). Über ein Jahr Haltedauer Steuerfrei, aber auch keine Verlustrealisierung. Gilt nur für Steuerland D.

Aber zum Glück sind 600 Euro Gewinn im Jahr steuerfrei.....

Danke! Aber das Gewinne bis 600€ steuerfrei sind, wusste ich.

Heißt das für mich nun, dass ich alle Käufe, den Wechsel in andere Kryptowährungen und auch den einmaligen Verkauf bei der Steuererklärung für dieses Jahr angeben muss? Und muss ich die Steuerklärung asap machen oder könnte ich mir auch die max. 4 Jahre zeitlassen und die rückwirkend erstellen?

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nun, in Anlage K (war es K?) wird ja nur Gewinn Summe x eingetragen. Wie sich die Summe ergibt ist ja dann Dokumentation. Hängt immer vom Finanzbeamten ab, wie aussagekräftig / schlüssig das gefunden wird.

Und 4 Jahre, hmmm. Wüsste nicht, das ein Finanzamt sich so lange nicht rührt..... Meist musst du doch deine Steuerklärung bis zum Herbst nächsten Jahres abgeben, mag aber mir eher sein als bei anderen weil Selbständig....

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vor 13 Minuten schrieb dxtr:

Heißt das für mich nun, dass ich alle Käufe, den Wechsel in andere Kryptowährungen und auch den einmaligen Verkauf bei der Steuererklärung für dieses Jahr angeben muss?

Nein.

In der Steuererklärung gibst Du nur die Gesamtsummen an - die Summe aller aller steuerrelevanten Veräußerungen und die Summe aller zu diesen Veräußerungen gehörenden Anschaffungen.

Davon darfst Du noch Werbungskosten abziehen, wenn diese nicht schon im Veräußerungspreis berücksichtigt sind.

Und somit erhältst Du einen Ertrag, der auch negativ sein kann.

Mehr kommt da nicht in die Steuererklärung hinsichtlich der Veräußerungen.

... um diese Summen zu ermitteln musst Du natürlich für Dich sämtliche Anschaffungen aufzeichnen. Du musst auch sämtliche Veräußerungen aufzeichnen und dann anhand der 12-Monatsregel und unter Berücksichtigung von Depottrennung und FIFO innerhalb der Depots ermitteln welche Coins jeweils veräußert wurden.

Natürlich ist auch der Tausch von einem in den anderen Coin ein "Veräußerungsgeschäft", denn der eine Coin wurde veräußert und der andere wurde angeschafft. Besonders lustig wird es weil Du den Kurs in Euro zum Zeitpunkt des Tauschs ermitteln musst.

Viel Spaß 🙂

vor 15 Minuten schrieb dxtr:

Und muss ich die Steuerklärung asap machen

Ja, die Frist läuft ab.

vor 16 Minuten schrieb dxtr:

oder könnte ich mir auch die max. 4 Jahre zeitlassen und die rückwirkend erstellen?

:D

... nein, natürlich nicht. Aber fragen kann man ja mal?

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vor 29 Minuten schrieb Jokin:
vor 49 Minuten schrieb dxtr:

Und muss ich die Steuerklärung asap machen

Ja, die Frist läuft ab.

vor 49 Minuten schrieb dxtr:

oder könnte ich mir auch die max. 4 Jahre zeitlassen und die rückwirkend erstellen?

:D

... nein, natürlich nicht. Aber fragen kann man ja mal?

Ich habe dieses Jahr auch erst die Steuererklärung von 2015 abgegeben:

https://www.merkur.de/leben/geld/steuererklaerung-2018-rueckwirkend-abgeben-vier-oder-sieben-jahre-oder-student-zr-9690095.html

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Ich dokumentiere so oder so bereits jeden Kauf, archiviere die entsprechenden Kontoauszüge und Börsenaktivitäten als csw-Dateien und aktualisiere fortlaufend meine persönliche Jahresbilanz. Man ist sogar verpflichtet, eine Jahresbilanz zu ziehen. Cointracking kann hier dienlich sein. Da ich aber "nur" eine zweistellige Anzahl an Käufen/Verkäufen in 2019 getätigt habe/tätige, käme ich auch prächtig ohne das zudem genutzte Cointracking klar.

Ich könnte es mir als Hodler mit vielen günstigen Kaufzeitpunkten gerade leicht machen und sagen: Ich könnte bereits einen bedeutenden Teil meiner Coins mit mehr als 100 Prozent Gewinn steuerfrei veräußern und kann voraussichtlich einen weiteren sehr bedeutenden Teil meiner Coins mit gutem Gewinn steuerfrei verkaufen. Das hätte mir aber nicht gezeigt: Es war im Nachhinein alles andere als schlau, eine nicht unbedeutende Menge Coins zu Zeiten zu kaufen, als mir der Preis nicht mehr übertrieben niedrig vorkam. Da habe ich mich dann doch zu lang in die Fomo-Rakete gesetzt und mir eingeflößt: " Du handelst längerfristig - vierstellige Kurspreise für BTC sind grundsätzlich okay." Das einzig Gute in dieser Zeit war meine Depottrennung für die Einkäufe zu relativ teuren Kursen - danke, Jokin. Die Depottrennung lässt mir die Möglichkeit eines steuerlichen Verlustvortrags.

Ob es Sinn gemacht hat, dass ich meinen durchschnittlichen Einkaufspreis in der zweiten Hälfte 2019 um 65 Prozent nach oben getrieben habe, muss sich zeigen. Ob mir dies alles so bewusst wäre, wenn ich die ganze Zeit einfach nur auf den immer ordentlichen, auf Cointracking stets aktuell angezeigten Buchgewinn geachtet hätte? Das glaube ich nicht. Hätte ich nicht das Glück gehabt, das Gros meiner BTC zu den günstigen Zeiten im Dezember 2018 bis Februar 2019 einzukaufen, hätte ich jetzt wohl auch mehr die Siwun-Laune.

Ich habe aber schon etwas mehr investiert als ich locker zu verlieren bereit bin. Aber zum Glück muss ich mir derzeit nicht grundsätzlich sagen: Leider. Dennoch hoffe ich darauf, dass ich spätestens im näheren Vorfeld des Halvings einen höheren Gewinn als jetzt mitnehmen kann. Um dann mit dem Rest erstmal weiter zu hodeln. Hodln find ich gut - aber von "Only hodl till 2025" habe ich mich auch aufgrund des etwas zu hohen Einsatzes innerlich verabschiedet.

Ich bin mittlerweile auch skeptisch, ob grundsätzlich zu monatlichen Einkäufen im Sinne von CA geraten werden sollte. Selbst bei BTC, bei Alts erst recht.

Vielleicht nicht der richtige Ort für dieses Statement, es wollte aber raus "g"

Bearbeitet von newbee
Um den vorletzten Absatz ergänzt
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vor 6 Stunden schrieb Jokin:

... richtig. Es gibt Sonderfälle.

 

Aus meiner Sicht ist das eher der Normalfall bei Angestellten ohne weitere Investitionen.

Heißt aber wohl für mich, dass ich nächstes Jahr die Steuererklärung zeitlicher (neuerdings bis Juli 2020 für die Steuererklärung 2019, siehe https://taxfix.de/steuertipps/fristen-zur-abgabe-der-steuererklaerung/) machen muss, auf Grund das Käufe von Kryptowährungen als Kapitalerträge zählen. Meiner Meinung nach kommt es noch drauf an, ob die Erträge die Freigrenze von 801 Euro überschreiten. Würde man den Ertrag bei Kryptowährungen so berechnen, indem man alle Käufe auflistet und den heutigen bzw. den Preis heranzieht, zu dem Zeitpunkt, wo man die Steuererklärung erstellt und schaut, ob man Minus oder Plus gemacht hat bzw. ob man die 801 Euro Freigrenze überschritten hat?

 

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vor 2 Stunden schrieb dxtr:

Aus meiner Sicht ist das eher der Normalfall bei Angestellten ohne weitere Investitionen.

Korrekt! Solange keine weiteren Einkünfte vorliegen, ist das richtig.

Aber geht es denn hier nicht gerade um diese weiteren Einkünfte? Daher spielt es jetzt keine Rolle, dass es solche Sonderfälle gibt.

vor 2 Stunden schrieb dxtr:

Meiner Meinung nach kommt es noch drauf an, ob die Erträge die Freigrenze von 801 Euro überschreiten.

Das mag Deine Meinung sein.

Fakt ist jedoch, dass diese Grenze bei 600 Euro liegt.

vor 2 Stunden schrieb dxtr:

Würde man den Ertrag bei Kryptowährungen so berechnen, indem man alle Käufe auflistet und den heutigen bzw. den Preis heranzieht, zu dem Zeitpunkt, wo man die Steuererklärung erstellt und schaut, ob man Minus oder Plus gemacht hat bzw. ob man die 801 Euro Freigrenze überschritten hat?

Es heißt "Veräußerungsgeschäfte" - ohne eine "Veräußerung" ist kein Ertrag ermittelbar.

Der Zeitpunkt der Steuererklärung ist irrelevant.

Der Portfoliowert zu irgendwelchen Zeitpunkten hat überhaupt keine steuerrechtliche Relevanz.

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Ich will mich mal kurz der Grundfrage anschließen und diese um folgende Frage ergänzen:

Ich trage also jetzt in der Anlage SO jeden einzelnen Trade ein, bei dem ich Gewinn erwirtschaftet habe (sofern innerhalb der 12 Monate)? Oder muss ich jeden Trade eintragen, bei dem ich einen Coin mit BTC gekauft habe (Den ich vorher mit EUR erworben habe), egal ob Gewinn oder Verlust?

Dazu gehören bei mir ausschließlich Trades zum Erwerb anderer Cryptowährungen, die ich mit BTC gekauft habe. Die "Gewinne" liegen laut Cointracking immer so zwischen 0,10 € und max. 2,30 € bei einigen Trades. Natürlich bedingt durch kurzfristige Kursschwankungen...

Die meisten sind allerdings negativ. Insgesammt habe ich laut Cointracking Verlust gemacht. Aber bei einigen einzelnen Trades eben auch Gewinn.

Muss ich dann überhaupt irgendwas eintragen? Selbst wenn ich alle "positiven" Trades aufzähle bin ich ewig weit weg von 600€.

Grüße und frohe Weihnachten!

 

Bearbeitet von CptHero
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vor 2 Stunden schrieb CptHero:

Ich trage also jetzt in der Anlage SO jeden einzelnen Trade ein, bei dem ich Gewinn erwirtschaftet habe (sofern innerhalb der 12 Monate)?

Nein, nicht jeden einzelnen Trade.

Nein, nicht nur Trades mit Gewinn.

vor 2 Stunden schrieb CptHero:

Oder muss ich jeden Trade eintragen, bei dem ich einen Coin mit BTC gekauft habe (Den ich vorher mit EUR erworben habe), egal ob Gewinn oder Verlust?

Die Summe aller steuerrelevanten Trades kommt da rein.

Also die Summe aller Veräußerungen von Coins, die binnen der letzten 12 Monate vor Veräußerung angeschafft wurden.

Egal ob die Anschaffung oder Veräußerung gegen Euro, Coins, Kamele oder Jungfrauen erfolgte.

vor 2 Stunden schrieb CptHero:

Insgesammt habe ich laut Cointracking Verlust gemacht.

Dann steht in der Anlage SO ein Verlust.

vor 2 Stunden schrieb CptHero:

Muss ich dann überhaupt irgendwas eintragen?

Nein, wenn Du auf Deine Gewinne keine Steuern zahlen musst, musst Du nix eintragen.

Da Verluste in das Folgejahr vorgetragen werden kannst Du Dir nun selber überlegen ob Du lieber einen Verlust von z.B. 5.000 Euro ins Folgejahr vortragen lassen willst und somit im Folgejahr 5.000 Euro steuerfreien Gewinn machen kannst oder ob Du lieber keine Anlage SO ausfüllst und im Falle eines Gewinns nächstes Jahr Deinen Gewinn voll versteuern willst sobald dieser mehr als 600 Euro beträgt.

 

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Danke dir. Ich habe alle Unterlagen soweit fertig, muss mir aber noch überlegen ob ich das Risiko eingehen will, dass das Finanzamt alle Unterlagen haben will, sofern ich den Verlust vortrage :P

Grundsätzlich alles kein Problem, ich bin als Selbstständiger eh ein offenes Buch. 

Aber ich muss denen keine Wallet Adressen geben, oder!? 

 

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vor 28 Minuten schrieb CptHero:

Aber ich muss denen keine Wallet Adressen geben, oder!? 

Ich kürze die Adressen ab: 1KxZ....dhr

Damit habe ich eine lückenlose Dokumentation ohne meine privaten Daten vollständig preis zu geben. 

Dem Finanzamt geht es um die Plausibilität der gemachten Angaben - erst wenn da Ungereimtheiten auftauchen, will das Finanzamt Details sehen.

Wenn die nicht geklärt werden können, dann geht's rüber zur Steuerfahndung.

 

Bearbeitet von Jokin
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vor 22 Minuten schrieb CptHero:

Danke dir. Ich habe alle Unterlagen soweit fertig, muss mir aber noch überlegen ob ich das Risiko eingehen will, dass das Finanzamt alle Unterlagen haben will, sofern ich den Verlust vortrage :P

Grundsätzlich alles kein Problem, ich bin als Selbstständiger eh ein offenes Buch. 

Aber ich muss denen keine Wallet Adressen geben, oder!? 

 

Solang du in Cointracking auch alles sauber hast und auch Kontoauszüge oder von der Börse wo du gekauft / verkauft  hast die Kaufbelege archiviert hast is alles gut. Das brauchst du nicht alles abgeben. Das wirft nur Fragen auf. Wenn der Bearbeiter das sehen will kannst ihm das nachreichen. Da du Verlust in nicht kleinem Maß vortragen möchtest wird der das aber wohl sehn wollen.

Deine Walletadressen juckt die erstmal nicht. Es geht alles aus den Kauf- und Verkaufsbelegen und aus dem Steuerreport von Cointracking hervor.

Meine Meinung.

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  • 4 Wochen später...
Am 26.12.2019 um 00:54 schrieb CptHero:

Muss ich dann überhaupt irgendwas eintragen? Selbst wenn ich alle "positiven" Trades aufzähle bin ich ewig weit weg von 600€.

Danke nochmal für eure Antworten!

Mittlerweile habe ich auch all' meine Trades in CoinTracking erfasst und bekomme einen Kapitalgewinn von 174.30 EUR angezeigt.

  1. Muss ich diesen Betrag angeben, obwohl ich unter 600€ liege?
  2. Fast alles habe ich von den Börsen auf meine Wallets übertragen. Gebt ihr auch die Inhalte eurer Wallets bei CoinTracking an? Weil so ist man natürlich dort sehr transparent ...
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