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Einzahlungen nach dem FIFO-Prinzip richtig einordnen


Cookies statt Coins^^

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, mir ein kleines Programm zu schreiben, welches mir die steuerrelevanten Beträge nach dem First-In-First-Out-Prinzip ermitteln soll.
Der Anfang war kein Problem, denn Einkäufe, Verkäufe, und Auszahlungen sind relativ einfach zu berechnen.
Aber ich weiß nun nicht genau, wie ich die Einzahlungen handhaben soll. Die bringen mir sämtliche Rechnungen durcheinander 😄

Ich versuche mal mein Problem anhand folgendem fiktiven Beispiel zu beschreiben:

1.1.2019: Ausgangssituation: Mein Konto auf der Kryptobörse ist leer und auch mein Hardware-Wallet ist auch leer
-> Kontostand Kryptobörse: 0 BTC
-> Kontostand Hardware-Wallet: 0 BTC

2.1.2019: Einkauf 1 BTC für ca. 3.000€ auf Kryptobörse
-> Neuer Kontostand Kryptobörse: 1 BTC (Einkaufskurs 3.000; Einkaufsdatum 2.1.2019)
-> Kontostand Hardware-Wallet: 0 BTC

3.1.2019: Transfer 1 BTC auf von Krypotobörse auf Hardware-Wallet
-> Neuer Kontostand Kryptobörse: 0 BTC
-> Neuer Kontostand Hardware-Wallet: 1 BTC (Einkaufskurs 3.000; Einkaufsdatum 2.1.2019)


1.10.2019: Einkauf 1 BTC für ca. 7.000€ auf Kryptobörse
-> Neuer Kontostand Kryptobörse: 1 BTC (Einkaufskurs 7.000; Einkaufsdatum 1.10.2019)
-> Kontostand Hardware-Wallet: 1 BTC (Einkaufskurs 3.000; Einkaufsdatum 2.1.2019)

2.10.2019: Transfer 1 BTC auf von Hardware-Wallet zurück auf Krypotobörse
-> Neuer Kontostand Kryptobörse:
            1 BTC (Einkaufskurs 7.000; Einkaufsdatum 1.10.2019, liegt auf Börse seit 1.10.2019)
            1 BTC (Einkaufskurs 3.000; Einkaufsdatum 2.1.2019, liegt auf Börse seit 2.10.2019)
-> Neuer Kontostand Hardware-Wallet: 0 BTC

1.2.2020: Verkauf 1 BTC für ca. 9.000€ auf Kryptobörse
=> Welcher von beiden BTC wird hier nun nach dem First-In-First-Out-Prinzip zuerst verkauft?
Ist es der BTC vom 1.10., da der Einkauf zuerst stattfand, also noch vor dem Rück-Transfer des anderen BTC, und somit liegt dieser von beiden am längsten auf der Börse? 
Oder ist es der BTC vom 2.1., da dieser zwar erst zuletzt über Umwege auf die Börse gebracht wurde, aber streng genommen hat er das niedrigste Einkaufsdatum und wäre nun sogar steuerfrei.

Ich würde Variante1 vermute, also dass zuerst der BTC vom 1.10. verkauft würde. Aber dann würden auf diesen Verkauf Steuern anfallen, da dieser Einkauf vor weniger als einem Jahr stattfand. D.h. falls das wirklich so ist, dann müsste man ja erst immer sein Konto komplett leer räumen, wenn man ältere Coins nach über einem Jahr verkaufen möchte.

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vor 31 Minuten schrieb Cookies statt Coins^^:

Danke für die schnelle Antwort. Na dann ist ja alles gut, wenn das Einkaufsdatum durchgehend berücksichtigt wird 👍

Die genau gleiche Frage hatte ich auch vor einiger Zeit. Irgendwo hier gibt es ein Thema von mir mit einer ähnlichen Beispielrechnung :)

Ich mache es genau so, dass die "Liste" je Depot nach Ankaufdatum sortiert ist. Bestätigen hier auch alle - mein Stuerberater sagt auch nichts anderes 😉

  • Love it 1
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Exakt so ist es - nur das "Anschaffungsdatum" zählt.

Es heißt "Anschaffung", da ein "Kauf" immer mit "Fiat" zusammengebracht wird, jedoch umfasst "Anschaffung" auch Schenkungen, Einkünfte, Täusche und eben Käufe.

Dasselbe gilt für "Veräußerungen". Nicht nur der "Verkauf" ist eine Veräußerung.

Das Transferieren von einer Wallet zur anderen ist weder "Anschaffung" noch "Veräußerung".

  • Love it 1
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Ich habe dazu noch eine weitere Frage bezüglich einer möglichen Wallet- bzw. streng genommen Adressen-Trennung:

Wenn ich mir nun in verschiedenen Tranchen BTC kaufe und die von der Börse jeweils auf unterschiedliche BTC-Adressen überweise, kann ich mir ja quasi bei der Rücküberweisung für eine Verkauf aussuchen, welche BTC ich nun tatsächlich verkaufen möchte. Sofern auf der Börse immer alles wieder auf 0 glattgestellt wird (also immer alles vollständig verkauft), könnte man so das FIFO-Prinzip ja vollständig umgehen, da stets eine genaue Zuordnung der Coins möglich wäre.

Und so wäre es auch in einem weiteren Schritt möglich, Halte-Coins von Trading-Coins zu separieren.

Wird das vom Finanzamt so anerkannt oder akzeptieren die nur eine "globale FIFO-Liste" über alle Wallet-Adressen, die man hat?

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vor 1 Stunde schrieb michael.huber:

kann ich mir ja quasi bei der Rücküberweisung für eine Verkauf aussuchen, welche BTC ich nun tatsächlich verkaufen möchte.

Das ist Sinn der Sache.

vor 1 Stunde schrieb michael.huber:

könnte man so das FIFO-Prinzip ja vollständig umgehen, da stets eine genaue Zuordnung der Coins möglich wäre.

Exakt darum geht es.

Es ist aber kein "Umgehen", sondern der "Soll"-Zustand.

FIFO ist nur die Krücke/Vereinfachung für den Fall, dass die exakte Zuordnung nich möglich ist.

vor 1 Stunde schrieb michael.huber:

Und so wäre es auch in einem weiteren Schritt möglich, Halte-Coins von Trading-Coins zu separieren.

Genau so ist es.

vor 1 Stunde schrieb michael.huber:

Wird das vom Finanzamt so anerkannt oder akzeptieren die nur eine "globale FIFO-Liste" über alle Wallet-Adressen, die man hat?

Exakt so möchte das Finanzamt die Dokumentation sehen - daher steht eine Akzeptanz außer Frage.

Na logisch.

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  • 3 Wochen später...

Ist mir zu kompliziert. Was ist bitte mit diesem einfachen Fall:

  • Auf Börse kaufte ich gestern 1 BTC, liegt nun dort
  • Nun überweise ich noch 2 BTC vom Wallet auf die Börse und verkaufe diese dort

Habe ich gerade aus steuerlicher Sicht

1) 2 BTC vom Wallet verkauft?

oder

2) wegen FIFO 1 BTC von der Börse und 1 BTC aus dem Wallet verkauft?

Bearbeitet von Coins
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vor 34 Minuten schrieb Coins:

Ist mir zu kompliziert. Was ist bitte mit diesem einfachen Fall:

  • Auf Börse kaufte ich gestern 1 BTC, liegt nun dort
  • Nun überweise ich noch 2 BTC vom Wallet auf die Börse und verkaufe diese dort

Habe ich gerade aus steuerlicher Sicht

1) 2 BTC vom Wallet verkauft?

oder

2) wegen FIFO 1 BTC von der Börse und 1 BTC aus dem Wallet verkauft?

Fall 1)

  • Thanks 1
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