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Gold Ankauf Gewerbe vs Bitcoin Ankauf Gewerbe


sazan

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Ich habe mich etwas eingelesen und finde als noch keine 100% Aussage.

 

Es gibt in DE unzählige kleine Händler für Gold ankaufen und verkaufen und da braucht man keine BaFin Lizenz? 

Aber bei digitalen Gold a la btc und alts muss ich BaFin Lizenz vorweisen da es Schwarzgeld sein kann?! 

Weiß jemand ob dieses Lizenz für kleinen Gewerbebetrieb auch von Nöten ist?

 

 

 

 

 

 

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vor 7 Minuten schrieb Serpens66:

bin jetzt kein Experte, aber doch, genau darum gings doch bei der Bafin Lizenz. um den ankauf und Verkauf von BTC. und das ist auch der Grund warum hier eben kein kisok oder ATM coins in deutschland verkauft.

Und wieso dürfen es die zisch Gold Ankauf Stellen? Da kann man doch auch sein geld waschen oder ist das dem Bundesfinanzministerium nicht bekannt? 

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vor 6 Stunden schrieb sazan:

zisch Gold Ankauf Stellen

Was ist das? (Google kennt die nicht)

Im Prinzip "kann" jeder Gold und Bitcoin an- und verkaufen solange es nicht gewerblich ist und die Geldwäscherichtlinien und der Datenschutz eingehalten wird ... daher gibt es hier keine ATMs und es wird sie vorerst nicht für anonyme Ankäufe/Verkäufe geben.

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keine Ahnung warum Jokin sowas schreibt, oder hat sich in den letzten ~4 Jahren irgendwas geändert (außer dass die Bafin 2020 nun per Gesetz genau das durchsetzen darf, was sie vorher schon gesagt hat)?
Mein Kenntnisstand seit zig Jahren ist, dass Bitcoin ein Finanzisntrument ist, und als solches untersteht es der Bafin Aufsicht. Gold wäre dann wohl kein Finanzinstrument.
Wie gesagt ist das nur mein Kenntnisstand seit Jahren und eig auch das was alle anderen immer wieder schreiben. Aber vllt weiß Jokin ja mehr und schreibt das zur Abwechslung auch mal, anstatt nur rumzusticheln? =P Laut TE geht es bei seiner Frage ja eben um Gewerblichkeit, weshalb deine bisherigen Antworten an der Frage vorbei gehen.

Bearbeitet von Serpens66
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vor 4 Stunden schrieb Serpens66:

Mein Kenntnisstand seit zig Jahren ist, dass Bitcoin ein Finanzisntrument ist, und als solches untersteht es der Bafin Aufsicht.

Meiner Kenntnis nach wird Bitcoin erst ab 2020 zum Finanzinstrument.

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Bitcoin waren "Wirtschaftsgüter" und werden nun "Finanzinstrumente".

Dadurch wird das alles nicht einfacher.

Ich selber kaufe und verkaufe Bitcoin über bitcoin.de - daher sehe ich mich als Privatmann.

Ich selber kaufe und verkaufe Gold über die Scheideanstalt - daher sehe ich mich als Privatmann.

Wenn ich selber mit Gold oder Bitcoin oder weiteren Mittelsmann handeln würde, würde ich mich als Gewerbetreibender sehen.

Ich hab eigentlich alles fertig um eine dezentrale Exchange zu eröffnen - lediglich die Gewerblichkeit hält mich davon ab. Daher mache ich das nicht.

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Am 24.12.2019 um 22:44 schrieb Jokin:

Meiner Kenntnis nach wird Bitcoin erst ab 2020 zum Finanzinstrument.

 

Aufsichtliche Einordnung

Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird. Auf einen zentralen Emittenten kommt es hierbei nicht an.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

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Am 23.12.2019 um 22:41 schrieb Serpens66:

bin jetzt kein Experte, aber doch, genau darum gings doch bei der Bafin Lizenz. um den ankauf und Verkauf von BTC. und das ist auch der Grund warum hier eben kein kisok oder ATM coins in deutschland verkauft.

Es gibt in DE mittlerweile auch ATM bei denen Du Bitcoin anonym kaufen und verkaufen kannst.

Alle Anbieter und Standorte in DE findest Du unter:

https://coinpages.io/bitcoin/krypto-wirtschaft/bitcoin-kaufen/bitcoin-automat/

Bei den Anbieter Shitcoinsclub und Coin Fellows bis zu einer Freigrenze von €2.000,- bzw. €15.000,- auch ohne Ausweiskontrolle.

Seit dem 01.01.2020 gilt aber das neue Gesetz und muss man jetzt abwarten, wie sich die Situation unter der BaFin entwickelt.

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