q1221q Geschrieben 23. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2019 (bearbeitet) Hallo Zusammen, habe soeben in einem Video (ca. ab Minute 15) eine interessante Aussage gehört. ( Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=SR7vDGN4bPs ) Und zwar meinte er, man könnte die Kryptowährungsverluste in den Einkommensteuer geltend machen (grundlegend bekannt). Jetzt gibt es jedoch meines Wissens nur die Möglichkeit, dies gegen etwaige Gewinne der selben Kategorie aufzuwiegen, oder? Oder kann ich wirklich meine Einkommenssteuer dadurch reduzieren, auch wenn die Kategorie völlig unterschiedlich ist? ( Beispiel: Einkommen durch Arbeit/Job 30.000, Verlust durch Bitcoin 5.000 => 25.000 zu versteuerndes Einkommen ) Wäre für eine rechtssichere Quelle sehr dankbar EDIT: Diese Quelle habe ich zB. gefunden: https://cryptotax.io/steuerliche-behandlung-von-verlusten-bei-kryptowahrungen/ Zitat: "Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, können Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nur mit gleichartigen Gewinnen aus PVG im Sinne des § 23 EStG ausgeglichen werden. Werden weitere Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung & Verpachtung etc. erzielt, können Verluste aus PVG diese nicht mindern. Eine Verlustverrechnung ist ausschließlich innerhalb des § 23 EStG denkbar. Somit können Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen auch Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken, Edelmetallen oder Fremdwährungen ausgleichen." Sollte sich dies einmal in Zukunft ändern, wäre dies ja unglaublich positiv... aber das ist verständlicherweise wohl nie möglich, da die damit verbundenen Vorteile bei geschickter Nutzung wohl jedes Jahr zur Steuerfreiheit führen würden. Bearbeitet 23. Dezember 2019 von q1221q EDIT Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 23. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2019 vor 2 Minuten schrieb q1221q: Jetzt gibt es jedoch meines Wissens nur die Möglichkeit, dies gegen etwaige Gewinne der selben Kategorie aufzuwiegen, oder? korrekt. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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