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Achtung - sehr wichtig für Trader !!!


q1221q

Empfohlene Beiträge

Gesetzesänderung im Bezug auf Verluste.

Dies solltet ihr beachten.

Ich finde es richtig mies, auch wenn mich dies selbst nicht betrifft. Für Vollzeit Trader war es das ja dann wohl in DE oder überlese ich etwas?

 

Seite 17 "Änderung des Einkommensteuergesetzes"

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/649-19.pdf;jsessionid=994163D05E496D3D58EED7A2ECCCA424.1_cid365?__blob=publicationFile&v=1

Zitat:

Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirt-schaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalver-mögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.“

 

Aufmerksam wurde ich darauf durch diesen Beitrag:

https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetzesaenderung-hat-fuer-den-privatanleger-katastrophale-folgen,8008615

 

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vor 43 Minuten schrieb Jokin:

Um Missverständnissen vorzubeugen: Diese Regelung gilt nicht für Trader, die mit Kryptowährungen handeln.

Bist du dir sicher? Entsprechende Produkte gibt es auch im Crypto-Bereich (z.B. Futures auf Bitmex.com). Die korrekte Versteuerung war für Trader die hedgen, oder die Fundings bei den Perpetual-Futures abgreifen wollten, schon vor dem neuen Gesetz nicht trivial und wird ggf. noch komplizierter.

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vor 22 Minuten schrieb ap7fxm:

Bist du dir sicher? Entsprechende Produkte gibt es auch im Crypto-Bereich (z.B. Futures auf Bitmex.com). Die korrekte Versteuerung war für Trader die hedgen, oder die Fundings bei den Perpetual-Futures abgreifen wollten, schon vor dem neuen Gesetz nicht trivial und wird ggf. noch komplizierter.

 

 

Ja, ich bin mir sicher.

Ich schrieb von "Kryptowährungen", nicht von "Futures", Produkten im Crypto-Bereich" und nicht von Zertifikaten oder sonstigen Kram.

"Kryptowährungen", also das Zeug was ich mir von der Exchange auszahlen lassen kann und auf meine Wallet übertrage. Der Handel mit diesen ist nicht von der Gesetzesänderung betroffen.

§20 EStG bezieht sich auf Kapitalerträge, die in Anlage KAP eingetragen werden. Kryptowährungshabndel fällt unter die "privaten Veräußerungsgeschäfte" in der Anlage "SO". 

 

Bearbeitet von Jokin
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@Jokin habe es auch so verstanden, dass mehrere Bereich darunter fallen. Auch wenn heute Kryptos außen vor wären, könnte sich dies ja zeitnah ändern.

@ap7fxm genau, diese dürften hier doch einbezogen sein... so verstehe ich es zumindest.

 

Schön ist die Sache aber dennoch nicht, wer Gewinn versteuert sollte auch Verlust gegen rechnen dürfen, egal in welchem Bereich.

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vor 1 Minute schrieb q1221q:

Auch wenn heute Kryptos außen vor wären, könnte sich dies ja zeitnah ändern.

 

Nein, daran ändert sich nix zeitnah.

Das Steuerjahr 2020 hat begonnen und es wird mit der aktuellen Gesetzgebung enden.

 

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Gerade eben schrieb Jokin:

 

Nein, daran ändert sich nix zeitnah.

Das Steuerjahr 2020 hat begonnen und es wird mit der aktuellen Gesetzgebung enden.

 

Mein "zeitnah" kann man hier durchaus falsch verstehen. In Sachen Vermögensaufbau sind 1-2 Jahre "zeitnah" bei mir... sorry.

Meine Sorge geht dahin, dass wenn die Regierung solche Gesetze raus bringt und dies noch relativ versteckt (man lese den Titel des Dokuments), dann werden bestimmt schon Pläne für Kryptowährungen bereit liegen, welche vermutlich nicht positiv für uns sind.

Reine Theorie bisher, aber werde die Sache in jedem Fall im Auge behalten.

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vor 7 Minuten schrieb q1221q:

 In Sachen Vermögensaufbau sind 1-2 Jahre "zeitnah" bei mir... sorry.

Zum einen wirst Du Dein Vermögen wohl eher weniger mit Termingeschäften, Optionen und Hebelzertifikaten aufbauen.
Zum anderen geht es bei diesem Gesetz um Verlustverrechnung, die bestimmt auch nicht zu Deinem Vermögensaufbau gehören.

vor 7 Minuten schrieb q1221q:

Meine Sorge geht dahin, dass wenn die Regierung solche Gesetze raus bringt und dies noch relativ versteckt (man lese den Titel des Dokuments), dann werden bestimmt schon Pläne für Kryptowährungen bereit liegen, welche vermutlich nicht positiv für uns sind.

Und was machst Du nun mit Deiner Sorge?

Bitcoin als "Beimischung" zum Vermögensaufbau ist trotz aller Sorgen keine schlechte Idee. Im Gegenteil - genau solche Gesetze treiben die Vermögenden noch viel eher in den Bitcoin.

 

Jede weitere Sorge sorgt bei mir dafür, dass ich meinen Bitcoinbestand mehr und mehr ausbaue.

 

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vor 1 Minute schrieb Jokin:

(1) Zum einen wirst Du Dein Vermögen wohl eher weniger mit Termingeschäften, Optionen und Hebelzertifikaten aufbauen.
Zum anderen geht es bei diesem Gesetz um Verlustverrechnung, die bestimmt auch nicht zu Deinem Vermögensaufbau gehören.

(2) Und was machst Du nun mit Deiner Sorge? Bitcoin als "Beimischung" zum Vermögensaufbau ist trotz aller Sorgen keine schlechte Idee. Im Gegenteil - genau solche Gesetze treiben die Vermögenden noch viel eher in den Bitcoin.

Jede weitere Sorge sorgt bei mir dafür, dass ich meinen Bitcoinbestand mehr und mehr ausbaue.

 

1) Nein, alles nicht relevant für mich persönlich

2) Ich bin nach wie vor mit dem selben Bitcoin Bestand unterwegs und werde diese auch nicht veräußern. Die Sorge ist mir nur ein Warnsignal, deshalb beobachte ich was passiert. Zunächst nicht mehr und nicht weniger.

 

Der Beitrag sollte Personen informieren, wo diese Änderung zutrifft und ggf. wirklich unschöne Auswirkungen haben könnte.

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vor 19 Minuten schrieb bjew:

betrifft im Privatbereich all diejenigen, die für die Altersvorsorge sich am Kapitalmarkt, also Aktien und Fonds, eingedekt haben - und zwar ohne Vorwarnung ab sofort. Und die sind in der Regel von KAP und KAPInv betroffen

Nein, denn die Gesetzesänderung betrifft die Verlustverrechnung - das ist für die Altersvorsorge nicht relevant.

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vor 7 Minuten schrieb bjew:

doch, schon. In dem ganz oben zitierten Beitrag wird sogar explitzit drauf hingewiesen - Realisierung (extremer) Kursverluste, die es ja immer wieder mal gibt. Einzeltitel ohnehin, auf breiterer Basis "Neuer Markt" ;)

Vermögensaufbau besteht NICHT aus Realisierung von Verlusten!

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vor 2 Stunden schrieb bjew:

richtig! Aber manchmal unvermeidlich ;)

Ja, "manchmal".

Ich behaupte sogar, dass es eher ein "Sonderfall" ist.

In diesem Thread entsteht jedoch der Eindruck, dass die Mehrheit von der Gesetzesänderung betroffen ist - dies ist jedoch nicht der Fall.

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So richtig habe ich das Durcheinander im Text nicht verstanden bezüglich dessen:

Gilt die 10.000€ Grenze auch unterjährig oder nur beim Verlust Vor- oder Rücktrag?

Fiktives Beispiel: Also wenn jemand in einem Jahr z.B Trades mit in Summe 47.000€ Gewinn macht aber auch Trades mit in Summe 45.000€ Verlust macht. Hat er dann 47.000-45.000=2.000€ oder eben 47.000-max10.000€=37.000€ Gewinn zu versteuern?

Ich bin selbst nicht betroffen, interessant wäre es dennoch.

 

Bearbeitet von Morama
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vor 14 Minuten schrieb Morama:

Fiktives Beispiel: Also wenn jemand in einem Jahr z.B Trades mit in Summe 47.000€ Gewinn macht aber auch Trades mit in Summe 45.000€ Verlust macht. Hat er dann 47.000-45.000=2.000€ oder eben 47.000-max10.000€=37.000€ Gewinn zu versteuern?

 

In Deinem Beispiel sind 37.000 Euro zu versteuern.

Dass er diese 37.000 Euro gar nicht bezahlen kann weil er ja nur 2.000 Euro gewinn machte, das interessiert keinen.

 

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vor 5 Stunden schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Es erinnert mich doch tatsächlich an diese sehr zu beachtenden Beiträge im Forum. ;o))

 

Oh ja - im November 2018 sah es für mich auch sehr übel aus. Mittlerweile sieht das wieder gut aus - ich hab die Steuernachzahlung überlebt.

Das ist jedoch bisschen was anderes.

Da geht es nicht um Terminkontrakte, Derivate, etc. sondern um ganz normales Trading.

Sollte es im ganz normalen Trading auch solche Grenzen geben, würden viele Trader aussteigen müssen solange das Kursschwankungsrisiko derart heftig ist.

Die Folgen kann ich nicht so einfach abschätzen, zu viele Effekte kommen da zusammen.

... die Schweiz soll auch sehr schön sein :D 

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Am 5.1.2020 um 16:24 schrieb Jokin:

 

Zum einen wirst Du Dein Vermögen wohl eher weniger mit Termingeschäften, Optionen und Hebelzertifikaten aufbauen.
Zum anderen geht es bei diesem Gesetz um Verlustverrechnung, die bestimmt auch nicht zu Deinem Vermögensaufbau gehören.

Und was machst Du nun mit Deiner Sorge?

Bitcoin als "Beimischung" zum Vermögensaufbau ist trotz aller Sorgen keine schlechte Idee. Im Gegenteil - genau solche Gesetze treiben die Vermögenden noch viel eher in den Bitcoin.

 

Jede weitere Sorge sorgt bei mir dafür, dass ich meinen Bitcoinbestand mehr und mehr ausbaue.

 

Vorsicht, auf Krypto werfen sie auch schon ein Auge.

Der Satz ... "Das Hauptziel damit ist es, Terrorismusfinanzierung zu vermeiden und das Verschleiern von persönlichem Reichtum zu vermeiden." 

Quelle

... sagt ja wohl, wo es hin gehen soll. Vor Enteignung kommt erst mal lokalisieren.

Da könnte man sich so seine Gedanken machen. 

Axiom

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Am 5.1.2020 um 16:29 schrieb bjew:

betrifft im Privatbereich all diejenigen, die für die Altersvorsorge sich am Kapitalmarkt, also Aktien und Fonds, eingedekt haben - und zwar ohne Vorwarnung ab sofort. Und die sind in der Regel von KAP und KAPInv betroffen

Ja, wie alle Gesetze, die als Vorleistung für die kommende Krise schon mal scharf geschaltet werden.

Zu Deutsch:

Wenn die großen Pleiten und Konkurse einsetzen, soll man seine Verluste bitte nicht gegen die Steuer verrechnen können.

Staune für 10.000 "Freibetrag", hatte im Vorfeld was von 0 gehört. Also etwas abgemildert, Schönheitskorrektur.

Axiom

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  • 5 Monate später...

Hallo zusammen,

es sind ja nun schon einige Monate ins Land gegangen aber es scheint sich bei diesem Thema nichts zum besseren verändert zu haben. Mal eine blöde naive Frage: was sind die Argumente gegen einen gewerblichen Handel? Eine GmbH zu gründen sollte doch nicht die Welt kosten oder ?

Thomas

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