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§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG - Freigrenze Zusammenveranlagung von Ehegatten


Mo3

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften und wollte einmal eure Meinung einholen.

Laut § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG -> Freigrenze von 600€, bei Zusammenveranlagung hat jeder Ehepartner  die Freigrenze von 600€.

Laut BMF, Schreiben v. 5.10.2000, IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl 2000 I S. 1383, Rz. 41.

müssen die Gewinne der Veräußerungsgeschäfte getrennt ermittelt werden und eine Übertragung, des nicht genutzten Freibetrages ist nicht möglich.

 

Ich stelle mir jetzt die Frage, wenn sich ein Ehepaar gemeinsam dazu entschließt Kryptowährungen zu kaufen, einer der Ehepartner sich bei einer Börse registriert und dann unterschiedliche Kryptowährungen gekauft werden, wie sich die Sachlage dann mit der Freigrenze verhält?

Werden die Veräußerungsgeschäfte dem Ehepartner zugeschrieben, der den Account bei der Börse besitzt oder wird dies beiden zugeschrieben, so das sich die Freigrenze auf 1200 erhöht?

Wie ist da Eure Sicht?

 

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vor 2 Stunden schrieb Mo3:

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften und wollte einmal eure Meinung einholen.

Laut § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG -> Freigrenze von 600€, bei Zusammenveranlagung hat jeder Ehepartner  die Freigrenze von 600€.

Laut BMF, Schreiben v. 5.10.2000, IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl 2000 I S. 1383, Rz. 41.

müssen die Gewinne der Veräußerungsgeschäfte getrennt ermittelt werden und eine Übertragung, des nicht genutzten Freibetrages ist nicht möglich.

 

Ich stelle mir jetzt die Frage, wenn sich ein Ehepaar gemeinsam dazu entschließt Kryptowährungen zu kaufen, einer der Ehepartner sich bei einer Börse registriert und dann unterschiedliche Kryptowährungen gekauft werden, wie sich die Sachlage dann mit der Freigrenze verhält?

Werden die Veräußerungsgeschäfte dem Ehepartner zugeschrieben, der den Account bei der Börse besitzt oder wird dies beiden zugeschrieben, so das sich die Freigrenze auf 1200 erhöht?

Wie ist da Eure Sicht?

 

Das schreit nach Steuerberater.

Ich befürchte, so hat man nur die eine Grenze und die werden nicht zusammengelegt.

Evtl. macht es Sinn, einfach 2 Accounts anzulegen und das klar zu trennen.

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vor 2 Stunden schrieb Mo3:

einer der Ehepartner sich bei einer Börse registriert und dann unterschiedliche Kryptowährungen gekauft werden

Dieser Ehepartner hat dann die Coins gekauft.

vor 2 Stunden schrieb Mo3:

Werden die Veräußerungsgeschäfte dem Ehepartner zugeschrieben, der den Account bei der Börse besitzt

Korrekt.

Ansonsten würdest Du für Dritte kaufen/verkaufen und wärst mit einem Bein in der Gewerbsmäßigkeit.

vor 43 Minuten schrieb fox42:

Evtl. macht es Sinn, einfach 2 Accounts anzulegen und das klar zu trennen.

Nicht nur "evtl." sondern "explizit" im Falle von "steuerrelevanten Aktivitäten".

... falls es einfach nur darum geht Kryptowährungen zu kaufen und mindestens ein Jahr lang zu halten, geht das auch einfacher:

Ehefrau schenkt dem Ehemann Euro -> Ehemann kauft für sich selbst(!) Bitcoin -> Ehemann verschenkt seine Bitcoin an seine Ehefrau.
Das ist steuerrechtlich sauber solange sich das in den Schenkungssteuerfreibeträgen bewegt.

 

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Sehr interessante Frage!

Meine Frau und ich haben beide Kryptowährungen - Wir sind auch zusammen veranlagt. 
Es ist alles sauber getrennt - es ist nichts getauscht, gemixt, zusammen angelegt oder mit dem Geld des anderen gekauft - jeder hat seine Kryptos mit seinem Geld (von seinem Konto) gekauft und sie liegen auf getrennten Wallets. Es ist allerdings so, dass meine Frau bisher keine Veräußerungen hatte - nur Käufe Krypto mit Fiat. Daher auch keine steuerrelevanten Vorgänge. Ich dagegen habe Veräußerungen.

Kann mir nicht vorstellen, dass ich/wir plötzlich 1200€ statt 600€ Freigrenze haben sollten. Ich gehe regulär davon aus, dass ich ab 600€ Gewinn (und das ist für 2019 der Fall) die Einkommenssteuer darauf normal zahle. Alles andere würde mich sehr wundern...
Du hast ja auch selbst geschrieben: "[...] und eine Übertragung, des nicht genutzten Freibetrages ist nicht möglich. "

Mein Verlustvortrag von 2018 ist ja auch mein persönlicher Vortrag, der auch mit meinen Gewinnen verrechnet wird.

PS: Wir verwenden auch 2 getrennte Cointracking-Accounts um das schön auseinander zu halten.

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Gerade eben schrieb Morama:

Es sind ganze Euro glaub ich ...also 599 oder? 😎

Nein, 599,99 Euro.

Ab 600 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Liegt der Gewinn bei 599,99 Euro, dann ist das ganz deutlich unter den 600 Euro und somit nicht steuerpflichtig.

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