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Airdrop versteuern


Alextline

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Hallo,

man hat am 10. Aug.  2019 bei einem Airdrop z.B. 100.000 Coins XYZ erhalten (Datum nicht ganz nachweisbar nur aus Erinnerung).

Wert lt. Coingecko am dem Tag (10. Aug.  2019)  0,09 EUR /XYZ.

Gesamtwert sind an dem Tag (10. Aug.  2019 : 100.000 XYZ * 0,09 = 9.000 EUR!!!

 

Ich kann den erhalt der Coins leider nicht mehr Nachweisen, da der Webseitenbetreiber die alte Seite gelöscht hatte und Transfers nicht mehr einsehbar.

Selbst die Blockchain gibt das Datum nicht mehr her da nur die letzten 3000 Blöcke angezeigt werden.

 

Coin existiert noch mit einem mom. Wert von 0,00000193 EUR/XYZ lt. Coingecko

Gesamtwert heute: 100.000 XYZ * 0,00000193 = 0,20 EUR!!!

 

Muß ich nun wie @Jokin oft schreibt wirklich den Anschaffungstag für der Steuer angeben?

D.H. ich gebe wirklich eine Einnahme von 9.000€ an? Das ist ja Fatal weil der ist ja nix Wert!

 

Ich frage mich ob der Wert bei Coingecko überhaut stimmt!

Der Wert ist nur auf einer Börse Handelbar. Dieser Coin XYZ konnte erst später nach dem Airdrop an der Börse gehandelt werden. Wo soll der Wert vom 10. Aug. 2019 bei Coincecko.com herkommen?

Ich will das ja alles möglichst genau darstellen, aber es ist mom. nicht machbar. Selbst wenn ich in der Online-wallet nachsehe sehe ich nur eine letzte Aktion vom 1 Nov. 2019.

Diese Coin könnte sich lt. Telegrammgruppe als SCAM rausstellen. Ich weis nicht wie ich das lösen soll!

 

 

 

 

Bearbeitet von Alextline
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Rein rechtlich ist das leider "dumm gelaufen" für Dich.

Der Eingang in Deiner Wallet zählt. Also der Zeitpunkt zu dem Du über die Coins verfügen kannst.

Ob an nur einer Exchange oder mehr oder gar keiner, spielt dabei keine Rolle.

Es gibt zu diesem Zeitpunkt einen festgestellten Wert ... 9.000 Euro -> zack, voll einkommensteuerpflichtig.

Wenn klar ist, dass die Coins weit weniger wert sind, dann müssen die innerhalb von 12 Monaten verkauft werden um den Wertverlust steuerlich geltend machen zu dürfen.

Somit solltest Du nun Deinen Gesamtbestand des Airdrops verkaufen.

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vor 1 Minute schrieb Alextline:

Wie ist es aber nun mit dem Wert der Coins? Wie genau beziffere ich nun den Wert der Coins wenn:

- das Datum unklar ist?

- wenn ich nicht den genauen Wert pro Coin weis, und nur die Angabe bei Coingecko für die etaw Zeitspanne so angegeben war?

Versetz Dich in die Lage eines Steuerfahnders. Was würde er tun? Welche Vorgehensweise wäre für ihn plausibel und nachvollziehbar?

 

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Beim Thema Airdrop gibt es verschiedene Möglichkeiten diese zu versteuern. Je nachdem welcher Begründung man folgt.

Würde man den Airdrop direkt unter den Auffangtatbestand § 22 Nummer 3 EStG versteuern, so wie es hier gerade der Fall ist, dann würde es direkt versteuert werden. Hier besteht die Gefahr, dass eine spätere Veräußerung nicht mehr steuerbar ist (vgl. Randziffer 42 des BMF Schreibens vom 25.10.2004: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/145325/). Auch ist es in der Anlage SO eine andere Zeile, sodass du das nicht direkt von deinen Trading Gewinnen und Verlusten abziehen kannst.

Eine analoge Anwendung des § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG wäre aber auch möglich, sodass der Eingang zu keinen steuerpflichtigen Einkommen führt und der Airdrop mit 0 Euro Anschaffungskosten verbucht wird. Eine spätere Veräußerung kann man dann als PVG betrachten. Dies entspricht dann so auch der Realität des Falles. Dies würde dann auf den Abgeltungsteuererlass Randziffer 116 (Seite 48) sich begründen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2016-01-18-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=4 

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Da hätte ich zwei Fragen: Wie war das? Gab es Unterschiede zwischen Airdrops:

1. der Airdrop der einem sozusagen aufgezwungen wird - z.B. man meldet sich bei Blockchain an und bekommt dort die XLM ob man will oder nicht

2. der Airdrop den man z.B. durch eine Leistung herbeigeführt hat

War das nicht so das bei 1. keine Einkommenssteuer möglich ist, da es an der Anschaffung fehlt?
Wenn doch, wird dann bei einer Veräußerung die Kostenseite mit 0€ angenommen?

Also grundlegend: Ist ein Airdrop in Fall 1 ein Einkommen?

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vor 2 Stunden schrieb Morama:

Also grundlegend: Ist ein Airdrop in Fall 1 ein Einkommen?

Je nachdem wie man da argumentiert. Es ist so, dass es auch die Möglichkeit gibt diese komplett steuerfrei zu argumentieren. Die Argumentation dass keine Leistung und Anschaffung dafür erbracht wurde, gehört unter anderem dazu. Es existieren im Endeffekt alle 3 Optionen (steuerfrei, steuerbar bei PVG mit Anschaffungskosten = 0, direkt steuerbar). Die Frage ist am Ende, was das Finanzamt zulässt. 

Airdrops sind ja quasi per Definition schon ohne Leistung und Anschaffung zu erhalten. Alles andere wären Bounties, schätze ich mal. Deswegen gehen wir auch bei coin.ink den realitätsechten Praxiskompromiss-Weg, indem wir den Zufluss nicht versteuern, sondern erst Folgeaktivitäten. Probleme damit hatten wir noch nie und auch unsere Kunden nicht. Und damit umgeht man auch viele Folgeprobleme, die sich aus den anderen realitätsferneren Wegen ergeben würden (Nachweisbarkeit, Marktwerte, Besitzverhältnisse). 

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