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Fragen zur Versteuerung


Dr.Acula

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Hallo zusammen,

Sitze gerade an meiner Steuer und habe zwar nichts kryptomäßiges zu versteuern (HODLER) , aber es sind doch Fragen aufgekommen... 

Und zwar steht im Wisosteuerberater - "Werden Bitcoins nacheinander angeschafft und im selben Depot gehalten, gelten die zuerst gekauften Bitcoins auch als zuerst verkauft („First in, first out„). "

Allerdings steht da immer nur was von Bitcoins, und das Bitcoin als einziges Krypto anerkannt worden sind. ("In Deutschland wurde bisher nur Bitcoin als Rechnungseinheiten und damit als eine Art "privates Geld" rechtlich und steuerlich von der Bundesregierung anerkannt.")

Ich habe aber zum Teil auch direkt ETH gekauft. Was ist mit denen? Wenn die bisher noch nicht als Rechnungseinheit anerkannt wurden... Und was ist mit Altcoins die ich mit meinen BTC oder ETH an Börsen gekauft habe? Mal als Beispiel: Im Juni 2018 0,5 BTC gekauft, zur Börse geschickt, in Alts umgetauscht. Die Alts sind jetzt 1 BTC wert - zum Verkauf tausche ich diese aber erst wieder in BTC. Ist das dann ein neuer BTC Kauf? Startet ab dann wieder ein Jahr um steuerfrei verkaufen zu können? 

Und was ist mit "Dividenden" aus Altcoin Staking/Voting etc... Wie wird das gehandhabt? 

Vielen Dank schon mal!

 

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vor einer Stunde schrieb Dr.Acula:

Hallo zusammen,

Sitze gerade an meiner Steuer und habe zwar nichts kryptomäßiges zu versteuern (HODLER) , aber es sind doch Fragen aufgekommen... 

Und zwar steht im Wisosteuerberater - "Werden Bitcoins nacheinander angeschafft und im selben Depot gehalten, gelten die zuerst gekauften Bitcoins auch als zuerst verkauft („First in, first out„). "

Allerdings steht da immer nur was von Bitcoins, und das Bitcoin als einziges Krypto anerkannt worden sind. ("In Deutschland wurde bisher nur Bitcoin als Rechnungseinheiten und damit als eine Art "privates Geld" rechtlich und steuerlich von der Bundesregierung anerkannt.")

Ich habe aber zum Teil auch direkt ETH gekauft. Was ist mit denen? Wenn die bisher noch nicht als Rechnungseinheit anerkannt wurden... Und was ist mit Altcoins die ich mit meinen BTC oder ETH an Börsen gekauft habe? Mal als Beispiel: Im Juni 2018 0,5 BTC gekauft, zur Börse geschickt, in Alts umgetauscht. Die Alts sind jetzt 1 BTC wert - zum Verkauf tausche ich diese aber erst wieder in BTC. Ist das dann ein neuer BTC Kauf? Startet ab dann wieder ein Jahr um steuerfrei verkaufen zu können? 

Und was ist mit "Dividenden" aus Altcoin Staking/Voting etc... Wie wird das gehandhabt? 

Vielen Dank schon mal!

 

Staking/Voting -> Keine Ahnung auf meiner Seite

Altcoins: Die kannst du so wie Bitcoin, Silber, Autos, Flugzeuge werten. Weil wie Bitcoin und Devisen nicht unterscheidbar FIFO, wie du geschrieben hast.

Jetzt Obacht: Kauf von Altcoin mit Bitcoin (Oder alles andere Getausche) stellt jeweils Anschaffung und Veräußerung dar. Also steuerrelevant. Das ist quasi in Verkauf von BTC zum da aktuellen Kurs (in €) und eine Anschaffung von zB ETH zum da aktuellen Kurs (in €).
Hier kenne ich mich aber auch nicht 100% aus, sollte also wer anderes mit mehr Sicherheit sagen können. 

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vor einer Stunde schrieb Dr.Acula:

nd habe zwar nichts kryptomäßiges zu versteuern (HODLER) ,

Glaubst Du!

vor 18 Minuten schrieb fox42:

Das ist quasi in Verkauf von BTC zum da aktuellen Kurs (in €) und eine Anschaffung von zB ETH zum da aktuellen Kurs (in €).

Korrekt 🙂

vor einer Stunde schrieb Dr.Acula:

Mal als Beispiel: Im Juni 2018 0,5 BTC gekauft, zur Börse geschickt, in Alts umgetauscht. Die Alts sind jetzt 1 BTC wert - zum Verkauf tausche ich diese aber erst wieder in BTC. Ist das dann ein neuer BTC Kauf? Startet ab dann wieder ein Jahr um steuerfrei verkaufen zu können? 

Die 0,5 BTC sind erst ein Kauf und der Tausch in Altcoins ist eine Veräußerung der BTC.

Richtig doof ist es, wenn Du auf der Börse bereits 0,5 BTC liegen hattest, danach 0,5 BTC hinzugekauft hast ... die zuerst gekauften BTC gelten als "veräußert" - und falls die 11 Monate alt waren und kurs vor "steuerfrei" -> Pech gehabt, nicht aufgepasst.

Die Alts, die nun 1 BTC wert sind, werden etwas komplizierter. Denn wenn damals die 0,5 BTC 1.000 Euro wert waren und nun 1,0 BTC 1.000 Euro wert sind, dann hast Du mit den Alt-Coins "0 Euro" Ertrag gemacht.

Und ja, der Verkauf der Altcoins sorgt für eine "Anschaffung" von BTC und somit den Beginn der 12 Monatsfrist.

Eigentlich ganz einfach, Du musst nur sauber trennen.

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Danke euch beiden,

bin auf jeden Fall was schlauer!

vor 5 Minuten schrieb Jokin:

Glaubst Du!

Hoffe ich auch!  Verunsicher mich nicht. 😅Habe bisher in aller Regel immer nur BTC oder ETH gekauft, z.T. in Alts umgetauscht und diese dann in Wallets gebunkert. Ein oder zweimal habe ich auch mal einen alt in einen anderen getauscht - aber noch nie was in Fiat zurückgetauscht. 

 

vor 9 Minuten schrieb Jokin:

Eigentlich ganz einfach, Du musst nur sauber trennen.

Eigentlich habe ich es mir auch so gedacht, aber ich fühl mich besser wenn es nochmal bestätigt wird - Danke!

Ist nur noch die Frage zu den Staking/Voting zugewinnen. Da ist letztes Jahr z.T ganz gut was dazu gekommen. Also vom Fiatwert bin ich aktuell unter dem was ich eingesetzt habe, aber das kann sich ja durchaus(hoffentlich ;)) noch ändern. Ist ja ein Zugewinn ,aber keine Anschaffung an sich. Genauso wie irgendwelche Airdrops die ich teilweise bekommen habe nur weil ich coin xy halte.

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vor 26 Minuten schrieb Dr.Acula:

in Alts umgetauscht

Glückwunsch damit hast du einen steuer relevanten Trade.

vor 27 Minuten schrieb Dr.Acula:

noch nie was in Fiat zurückgetauscht.

Das spielt keine Rolle. Es zählt jeder Trade. Beispiel:
FIAT-->BTC an Tag 1.
BTC->ETH an Tag 2.

2 Jahre später ETH->BTC.
BTC->FIAT

 

Das sind insgesamt 4 Trades und davon sind 2 steuerpflichtig und nur einer ist steuerfrei. An einem Tag kann der Kurs schnell mal stark gestiegen oder gesunken sein. Je nachdem über welchen Summen wir hier reden, ist das am Ende durchaus relevant für das Finanzamt.

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vor einer Stunde schrieb Dr.Acula:

Ist nur noch die Frage zu den Staking/Voting zugewinnen. Da ist letztes Jahr z.T ganz gut was dazu gekommen. Also vom Fiatwert bin ich aktuell unter dem was ich eingesetzt habe, aber das kann sich ja durchaus(hoffentlich ;)) noch ändern. Ist ja ein Zugewinn ,aber keine Anschaffung an sich. Genauso wie irgendwelche Airdrops die ich teilweise bekommen habe nur weil ich coin xy halte.

Tja, und da haste schon wieder ins Klo gegriffen.

Jeder Zugewinn von Coins ist steuerrelevant.

Wenn Du einen Stakingcoin erhältst und er zum Zeitpunkt des Erhaltes 50 Euro wert ist, dann sind diese 50 Euro als "Einkommen" zu versteuern.

Verkaufst Du den Coin innerhalb von 12 Monaten bei einem Kurs von 80 Euro, dann sind weitere 30 Euro "Veräußerungsgewinn" zu versteuern.
Verkaufst Du den Coin innerhalb von 12 Monaten bei einem Kurs von 20 Euro, dann darfst Du Dir 30 Euro "Verlustvortrag" anrechnen lassen.

Verkaufst Du den Coin nach 13  Monaten bei einem Kurs von 5 Euro, dann ist das Dein persönliches Pech, da ist nichts mehr steuerrelevant.

 

Ganz blöd ist es wenn Du für die Einnahme auf die 50 Euro 20% Steuern zahlen musst und Du hast 10 Euro Steuerschulden, die durch den Verkauf der Coins nicht zu decken sind. Tja ... dann bist Du leider gegenüber dem Finanzamt in der "Nachschusspflicht" und Du musst Deine Steuerlast aus Deiner eigenen Tasche begleichen.

Auf diese Weise hatte es 2018 sehr, sehr viele Trader zerrissen und die haben nur reichlich Schulden oder erstmal die Steuerfahndung am Hals und im Anschluss die Schulden.

 

.... da Du schon schreibst, dass Du vom Fiatwert her unter dem bist was Du eingesetzt hast, lässt mich ahnen, dass DU auch einer dieser armen Glücksritter bist, die keine Ahnung von Steuern hatten und einfach alles mitgenommen haben was sie kriegen konnten - immer rein mit den Coins in die Wallet ... vom schnellen Reichtum geträumt, aber nun in der Realität am Erwachen.

Auch die Airdrops sind als Einnahme zu versteuern mit dem Wert mit dem sie in der Wallet ankommen. Wenn Du die danach verkaufst, ist alles gut - dann hast Du Dir Deinen Gewinn "gesichert" - tust Du das nicht, gehst Du ein immenses Risiko ein ...

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Weil hier nach Airdrops gefragt wurde passt die Frage vielleicht: Sind ungefragte Airdrops die man nicht “verhindern“ kann auch Einkommen?

Also z.B. die 25/50€ XLM von Blockchain vor einigen Monaten für die Registrierung?

Und als was trägt man die in Countracking ein ...als Geschenk oder anders?

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Hallo zusammen,

Auf jeden Fall nochmal Danke an die kundigen Menschen hier! Bin froh das ich gefragt habe, da ich das ganze scheinbar sehr naiv angegangen bin. Habe mal meine Daten grob in coin.ink eingepflegt und ich scheine bisher Glück gehabt zu haben - sehr überschaubar was ich versteuern muss. Kann im gegenteil wohl sogar einige Verluste steuerlich geltend machen.  

vor 12 Stunden schrieb Morama:

Weil hier nach Airdrops gefragt wurde passt die Frage vielleicht: Sind ungefragte Airdrops die man nicht “verhindern“ kann auch Einkommen?

Jokin schreibt ja das 

vor 14 Stunden schrieb Jokin:

Jeder Zugewinn von Coins ist steuerrelevant.

Allerdings werden bei coin.ink Airdrops als Beispiele für Eingänge genannt. Also als Zufluss von Kryptos ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben. Und da sie nicht erworben wurden, werden die Anschaffungskosten mit 0 Euro angesetzt. Wenn man diese nun während der Haltefrist veräußert erzielt man immer einen steuerbaren gewinn. Tut man dies erst nach der Haltefrist  können sie steuerfrei verkauft werden. 

Jetzt frage ich mich aber wie es bei staking/voting ist? Ist das voten/staken eine erbrachte Gegenleistung,oder ...?

 

Edith: Ich habe diese Fragen gerade auch direkt ans Finanzamt gestellt. Sobald was von denen kommt gebe ich nochmal Rückmeldung.

Bearbeitet von Dr.Acula
Edith
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Weil es hier vom Thema gut dazu passt, bitte ich um Eure Info zu einer Detailfrage bei der ich mir nicht sicher bin.

Wie behandelt ihr steuerlich Tradinggebühren bzw. Lagergebühren.
Ich habe gelesen, dass man Transaktionsgebühren als Werbekosten (somit Abzug von Gewinnen) behandeln darf.

Fall 1)
Ich habe einen kleinen Posten (digitales) Gold bei Bitpanda und muss dafür pro Woche Lager- und Versicherungsgebühr zahlen -> diese werden anteilig vom Goldguthaben abgezogen -> der Einfachheit halber habe ich den (sehr kleinen) Betrag immer als Abbuchung vermerkt in Excel, aber dürfte man diese Gebühr auch als "Werbekosten" in Abzug stellen?

Fall 2)
Wenn ich bei Kauf / Verkauf / Swap (auch ein Verkauf und wieder Kauf) die Gebühren mittels BEST (Bitpanda eigener Token) bezahle, so dürfte ich diese Gebühren meiner Meinung nach auch als Werbekosten in Abzug stellen? Ebenso kann man BEST für Fall 1 verwenden.
Als Sonderfall kommt hier hinzu, dass Bitpanda nicht nur den aktuellen Wert von ca. 5 cent wertet, sondern heuer 12 cent garantiert -> würdet ihr somit den aktuellen Tokenpreis, oder den Sonderpreis von Bitpanda werten?

In beiden Fällen sind das so geringe Werte, dass der Aufwand nicht wirklich lohnt, aber in eigenem Interesse würde mich eine Antwort freuen!

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vor 51 Minuten schrieb fox912:

Wie behandelt ihr steuerlich Tradinggebühren bzw. Lagergebühren.

Das sind bei mir Werbungskosten. Die weise ich separat aus, wenn die nicht beim Kauf/Verkauf mit enthalten sind.

vor 53 Minuten schrieb fox912:

Fall 1)
Ich habe einen kleinen Posten (digitales) Gold bei Bitpanda und muss dafür pro Woche Lager- und Versicherungsgebühr zahlen -> diese werden anteilig vom Goldguthaben abgezogen -> der Einfachheit halber habe ich den (sehr kleinen) Betrag immer als Abbuchung vermerkt in Excel, aber dürfte man diese Gebühr auch als "Werbekosten" in Abzug stellen?

Das kannst Du als "Verlust" buchen mit dem Kommentar "Lagerkosten" und dann die Summe daraus als Werbungskosten aufnehmen.

vor 54 Minuten schrieb fox912:

Fall 2)
Wenn ich bei Kauf / Verkauf / Swap (auch ein Verkauf und wieder Kauf) die Gebühren mittels BEST (Bitpanda eigener Token) bezahle, so dürfte ich diese Gebühren meiner Meinung nach auch als Werbekosten in Abzug stellen? Ebenso kann man BEST für Fall 1 verwenden.
Als Sonderfall kommt hier hinzu, dass Bitpanda nicht nur den aktuellen Wert von ca. 5 cent wertet, sondern heuer 12 cent garantiert -> würdet ihr somit den aktuellen Tokenpreis, oder den Sonderpreis von Bitpanda werten?

Ich würde den real bezahlten Kurs dazu nehmen.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:
vor 3 Stunden schrieb fox912:

Fall 1)
Ich habe einen kleinen Posten (digitales) Gold bei Bitpanda und muss dafür pro Woche Lager- und Versicherungsgebühr zahlen -> diese werden anteilig vom Goldguthaben abgezogen -> der Einfachheit halber habe ich den (sehr kleinen) Betrag immer als Abbuchung vermerkt in Excel, aber dürfte man diese Gebühr auch als "Werbekosten" in Abzug stellen?

Das kannst Du als "Verlust" buchen mit dem Kommentar "Lagerkosten" und dann die Summe daraus als Werbungskosten aufnehmen.

Beachte: "Durch ein privates Veräußerungsgeschäft veranlasste Werbungskosten sind – abweichend vom Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG – in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem der Verkaufserlös zufließt" (https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/private-veraeusserungsgeschaefte-532-sonderregelung-bei-werbungskosten_idesk_PI11525_HI9228719.html)

Spannende Frage wäre dann: wenn du das digitale Gold nach einem Jahr steuerfrei verkaufst, ob du die Werbungskosten dann bei anderen privaten Veräußerungsgeschäfte ansetzen darfst?

Bearbeitet von ap7fxm
Fett geschriebenes Wort ergänzt
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  • 4 Wochen später...

Hallo @Jokin,

ich bin mir nicht sicher wie ich mich im Bezug auf meine BEST von Bitpanda und der einjährigen Haltefrist verhalten soll.

Habe den Großteil auf MEW, was dann mM keinen Einfluss auf die Haltefrist haben sollte.

Um auf Bitpanda durch das halten von BEST Level 1-3 "Vorteile" zu bekommen müssen diese aber auf dem Broker und/oder BPpro liegen.

Zur Zeit kann ich keine echten Vorteile erkennen, aber wie würde es sich auf die Haltefrist auswirken, wenn man seine gesamten BEST auf BP liegen hat um zB Gebühren damit zu bezahlen?

BEST hat einen Wert von 0.05€ beim Bezahlen der Gebühren hat er einen Wert von 0.12€. Wie muss man diese Bezahlmöglichkeit steuerlich berücksichtigen?

Ist es Deiner Meinung besser alles auf MEW zu belassen und die "Level Vorteile" nicht in Anspruch zu nehmen, oder hat die Nutzung dieser keinen Einfluss auf die Haltefrist?

 

Bearbeitet von Stone
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vor 2 Stunden schrieb Stone:

BEST hat einen Wert von 0.05€ beim Bezahlen der Gebühren hat er einen Wert von 0.12€. Wie muss man diese Bezahlmöglichkeit steuerlich berücksichtigen?

First In, First Out ... ganz einfach 🙂

Und wenn Du für 0,05 Euro kaufst, danach in Form von Gebühren 0,12 Euro erlöst, hast Du 0,07 Euro steuerpflichtigen Gewinn gemacht.

Bearbeitet von Jokin
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vor 19 Minuten schrieb Jokin:

First In, First Out ... ganz einfach 🙂

Und wenn Du für 0,05 Euro kaufst, danach in Form von Gebühren 0,12 Euro erlöst, hast Du 0,07 Euro steuerpflichtigen Gewinn gemacht.

Vielen Dank für Deine Antwort,

bei FIFO ist mir nicht klar ob nach einem Bezahlvorgang für meine gesamte BEST-Wallet die Haltefrist neu beginnt.

Bearbeitet von Stone
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vor 11 Minuten schrieb Stone:

Vielen Dank für Deine Antwort,

bei FIFO ist mir nicht klar ob nach einem Bezahlvorgang für meine gesamte BEST-Wallet die Haltefrist neu beginnt.

Nein. Für die verbleibende Balance ändert sich ja nicht der Anschaffungszeitpunkt.

 

Kauf 1 BTC 10.10.2010  100€

Verkauf 0,5 BTC 11.11.2010 bei 200 € für 100€  -> 50€ versteuern

Kauf 0,5 BTC 11.12.2010 bei 150€ für 75€

Verkauf 1 BTC 11.11.2011 bei 200 €  -> 0,5 BTC vom 10.10. -> 50€ Gewinn steuerfrei + 0,5 BTC vom 11.12. -> 25€ steuerpflichtig

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