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Werbungskosten Krypto privat


Morama

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Hallo,

was sind für die privaten Veräußerungsgeschäfte Anlage SO eigentlich anrechenbare Werbungskosten.

Kann man da z.B. anteilig eine Cointracking-Lizenz ebenfalls angeben?

Wie sieht es mit einem Ledger Nano aus z.B.?

Oder gibt es diese Möglichkeit garnicht?

Viele Grüße

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https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-basic/anlage-so-sonstige-einkuenfte-2016-leitfaden-3-private-veraeusserungsgeschaefte-seite2_idesk_PI27_HI3266685_2016.html

Zitat

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten (Zeile 37) gehören alle Kosten i. Z. m. der Veräußerung wie z. B. Inserate, Fahrtkosten, Maklergebühren.

- Cointracking-Lizenz
- Steuerberater
- Fidor-Gebühren für Express-Handel beim Verkauf
(Gebühren beim Kauf wirken sich Kaufpreiserhöhend aus, daher können die auch hier mit rein aber nur wenn die Veräußerung innerhalb von 12 Monaten erfolgte - die Fidorgebühren für Coins, die länger als 12 Monate gehodlt werden dürfen schlussfolgernd nicht mit aufgeführt werden)
- Kontoführungsgebühren wenn das Konto ausschließlich für die Veräußerungen genutzt wird (sonst anteilig)
- Internetkosten (anteilig)
- Computer (anteilig)
- Kosten für Server (wenn der Handel mit Bots betrieben wird)
- uvm.

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  • 2 Monate später...
vor 8 Stunden schrieb alex.858324:

Wären Werbungskosten auch z.B. die Lizenz für die Nutzung bzw. der Kauf einer Handelssoftware, die Trades automatisiert?

Ja, klar - das ist doch ein "Arbeitsmittel". Selbst der Computer zum Traden gehört zu den Werbungskosten.

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  • 2 Jahre später...

Im Falle von Kosten für Internet und PC/ Tablet / Smartphone, welchen Anteil kann man hier pauschal ansetzen?

 

Ich habe jetzt keine Stoppuhr verwendet, 30 - 50 % der Smartphone-Verwendung geht schon drauf.

Wobei ich hier die Befürchtung habe,dass dann ab einem gewissen Punkt Gewerblichkeit unterstellt wird 

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vor 36 Minuten schrieb Turtle:

Ich habe jetzt keine Stoppuhr verwendet, 30 - 50 % der Smartphone-Verwendung geht schon drauf.

Dann nimmst du 30-50%.

vor 36 Minuten schrieb Turtle:

Wobei ich hier die Befürchtung habe,dass dann ab einem gewissen Punkt Gewerblichkeit unterstellt wird

Warum? Es gibt klare Regeln für die Gewerblichkeit. Diese Werbungskosten sind da vollkommen irrelevant.

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Ich weiß natürlich, wie es um die Einnahmen aussieht, aber ich habe es von einer Freundin so in Erinnerung, dass vor allem auf die Summe an Spenden und Lebensmittelkosten geachtet wird. Werbungskosten steigen ausschließlich dann, wenn sie gegenüber dem Einkommen verhältnismäßig hoch sind, ins Auge. Wenn Du merkst, dass Du Dein Smartphone auch für mehr als 50 % dafür verwendest, kannst Du das genauso gut angeben. 

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vor 4 Stunden schrieb frapac:

Ich weiß natürlich, wie es um die Einnahmen aussieht, aber ich habe es von einer Freundin so in Erinnerung, dass vor allem auf die Summe an Spenden und Lebensmittelkosten geachtet wird. Werbungskosten steigen ausschließlich dann, wenn sie gegenüber dem Einkommen verhältnismäßig hoch sind, ins Auge. Wenn Du merkst, dass Du Dein Smartphone auch für mehr als 50 % dafür verwendest, kannst Du das genauso gut angeben. 

Was für Spenden?

Kosten für Lebensmittel sind doch wohl Privatvergnügen. Oder brauchst du für das Trading spezielle Nervennahrung?

Wie sieht es hingegen mit zusätzlichen (vielleicht unnötigen) Gebühren aus?

Ich transferiere einen Coin von meiner Wallet A auf Wallet B und zahle dafür Netzwerkgebühren. Sind das Werbungskosten?

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vor 13 Minuten schrieb Mick75:

Ich transferiere einen Coin von meiner Wallet A auf Wallet B und zahle dafür Netzwerkgebühren. Sind das Werbungskosten?

Transfers zwischen deinen eigenen Wallets: Keine Werbungskosten, da kein Zusammenhang mit einem Trade.

Wenn du zur Exchange transferierst um zu verkaufen: Werbungskosten.

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vor 17 Minuten schrieb Jokin:

Transfers zwischen deinen eigenen Wallets: Keine Werbungskosten, da kein Zusammenhang mit einem Trade.

Wenn du zur Exchange transferierst um zu verkaufen: Werbungskosten.

Ich danke dir.

Aber wird das wirklich so eng gesehen und muß begründet werden?

Also vom Ledger zur Ex für einen Verkauf.

Verkauf erfolgt, Kosten anrechenbar. Oder doch nicht verkauft, nicht anrechenbar?

Oder von der Ex auf den Ledger weg geholt aus Gründen der Sicherheit. Anrechenbar?

Das ist doch eigentlich eine Aktion zur Sicherung des Vermögens und der möglichen Erträge.

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vor 7 Stunden schrieb Mick75:

Aber wird das wirklich so eng gesehen und muß begründet werden?

Falls es jemand so eng sieht, kannst du es begründen.

Ob es so eng gesehen wird, das weißt du zum Zeitpunkt der Steuererklärungsabgabe nicht, da du nicht weißt wer diese bearbeitet.

vor 7 Stunden schrieb Mick75:

Verkauf erfolgt, Kosten anrechenbar. Oder doch nicht verkauft, nicht anrechenbar?

 

Klar anrechenbar weil die Kosten in direktem Zusammenhang mit deiner Vermögensverwaltung stehen. Du schickst ja nix aus Jux zur Börse.

vor 7 Stunden schrieb Mick75:

Oder von der Ex auf den Ledger weg geholt aus Gründen der Sicherheit. Anrechenbar?

Auch klar, dass das zur Vermögensverwaltung gehört.

 

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Am 6.11.2022 um 00:45 schrieb Mick75:

Was für Spenden?

Kosten für Lebensmittel sind doch wohl Privatvergnügen. Oder brauchst du für das Trading spezielle Nervennahrung?

Wie sieht es hingegen mit zusätzlichen (vielleicht unnötigen) Gebühren aus?

Ich transferiere einen Coin von meiner Wallet A auf Wallet B und zahle dafür Netzwerkgebühren. Sind das Werbungskosten?

Ich entschuldige mich dafür, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe und dass ich erst jetzt auf Deinen Betrag reagiere. Auf jeden Fall meinte ich das alles nicht ausschließlich im Kontext des Tradings, sondern generell bei der Spesenabrechnung. Mit Spenden meine ich jene für wohltätige Zwecke und bei vielen Tätigkeiten sind Geschäftsessen im Office möglich. 

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