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Steuern in der Schweiz


dandy

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Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen, zu welchem auch Kryptowährungen gehören, sind grundsätzlich steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Bst. b StG). Dementsprechend können auch Verluste auf Kryptowährungen steuerlich nicht abgezogen werden.30.11.2017
 
 
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ich überleg tatsächlich in die Schweiz zu ziehen.

Aber ich habe sehr sehr viele Trades und mache das ganze natürlich mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht.
Wenn man die Bedingungen des Kreisschreibens 36 heranzieht, dann treffen ein bisschen mehr als die Hälte der dort genannten Kriterien auf mich zu.
Steuerberater konnten mir nur sagen, dass ich "wahrscheinlich" in der Schweiz als gewerblich gelte, aber sicher sei es nicht.

Wenn ihr Tipps dazu habt, wie ich bei einem möglichen Umzug vorgehen sollte (Direkt Gewerbe anmelden, oder es erstmal so versuchen, oder ein Ruling beantragen usw), bin ich offen dafür :)

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vor 29 Minuten schrieb dandy:

Kenn jemand dies hier?

https://cointracking.info/?language=de

Ist vermutlich nützlich für die Kollegen aus Deutschland aber mann kann auch eigene Trades folgen und auswerten..

Sag mal – bist Du auf dem Smartphone unterwegs?

Ich sehe per mobile CSS keine Signatur — Du auch nicht?

Es gibt hier den ein oder anderen die bulen um cT.

 

Take care

-o

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vor 3 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Sag mal – bist Du auf dem Smartphone unterwegs?

Ich sehe per mobile CSS keine Signatur — Du auch nicht?

Es gibt hier den ein oder anderen die bulen um cT.

 

Take care

-o

Nur wenn ich unterwegs bin :)

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Am 24.5.2020 um 12:59 schrieb Serpens66:

ich überleg tatsächlich in die Schweiz zu ziehen.

Wenn ihr Tipps dazu habt, wie ich bei einem möglichen Umzug vorgehen sollte (Direkt Gewerbe anmelden, oder es erstmal so versuchen, oder ein Ruling beantragen usw), bin ich offen dafür :)

Guten Morgen,

denke aber dabei auch an die höheren Kosten in der Schweiz. Wenn du bei uns mit 3000€ ganz gut leben kannst reicht es in der Schweiz nur für´s Mindeste. Mit den ersparten Steuern kannst du das Einkommen zwar erhöhen, aber kommt schlußendlich aufs Gleiche raus.

Gruß Pauli

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vor 1 Stunde schrieb pauli:

Guten Morgen,

denke aber dabei auch an die höheren Kosten in der Schweiz. Wenn du bei uns mit 3000€ ganz gut leben kannst reicht es in der Schweiz nur für´s Mindeste. Mit den ersparten Steuern kannst du das Einkommen zwar erhöhen, aber kommt schlußendlich aufs Gleiche raus.

Gruß Pauli

Man siedelt sich natürlich im Grenzgebiet an 🙂 

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  • 1 Monat später...

Das derzeitige Schweizer Steuerrecht sei auf die Entwicklungen in der Blockchain-Branche anwendbar, so der Schweizer Bundesrat.

Nach Angaben der Bundesbehörde brauche die Schweiz ihre bestehende Steuergesetzgebung im Hinblick auf die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie nicht zu ändern.

Keine legislativen Maßnahmen für Blockchain erforderlich

In einer Sitzung am 19. Juni befasste sich der Bundesrat mit einem Bericht, in dem es um die Notwendigkeit geht, das Schweizer Steuerrecht aufgrund der Entwicklungen im DLT- und Blockchain-Bereich zu ändern. In der offiziellen Erklärung heißt es, die bestehende Gesetzgebung einschließlich der Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und Kapitalertragssteuer sowie der Mehrwertsteuer habe sich in Bezug auf den Umgang mit DLT und Blockchain "bewährt".

"Es ist daher keine legislative Maßnahme für besondere steuerliche Bestimmungen für die neuen Instrumente notwendig", so der Bundesrat. Außerdem empfahl die Behörde, dass die Quellsteuer nicht auf Einkünfte aus Aktien- und Teilnahme-Token ausgeweitet werden sollte.

Cointelegraph hat die Schweizer Steuerbehörde um weitere Informationen dazu gebeten. Der Artikel wird aktualisiert, sobald eine Antwort vorliegt.

Schweizer Bundesrat beobachtet Blockchain-Entwicklungen

Der kürzlichen Entscheidung des Schweizer Bundesrates ging eine Prüfung aus dem Jahr 2018 voraus, bei der der Bedarf an Änderungen des Schweizer Steuerrechts im Hinblick auf Blockchain betrachtet wurde. Im Dezember 2018 erklärte die Behörde, der rechtliche Rahmen der Schweiz sei für den Umgang mit neuen Technologien, wie etwa Blockchain, anwendbar.

Der Bundesrat, das Exekutivorgan des Landes, hat die Entwicklung der Blockchain genau beobachtet und zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Verwendung von Blockchain im Land zu erhöhen. Im März 2019 leitete der Bundesrat eine Anpassung des Bundesrechts für die Blockchain-Entwicklung ein. Im November 2019 forderte der Rat einen besseren regulatorischen Rahmen für Blockchain.

Die Schweiz hat sich als eines der kryptofreundlichsten Länder herauskristallisiert und wird oft als "Krypto-Nation" bezeichnet. Wie Cointelegraph berichtete, fallen wichtige kryptorelevante Aktivitäten, wie etwa Handel und Mining, in der Schweiz unter eine Bundessteuer. Personen, die in Krypto bezahlt werden, müssen demnach ihre Vermögenswerte bei der Einkommensteuererklärung angeben.

Quelle:

https://de.cointelegraph.com/news/researchers-say-ransomware-attacks-on-the-rise-as-more-people-work-from-home

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  • 2 Monate später...

alter, länger und unübersichtlicher gings nicht? :D
Aber gemäß der textsuche wurde nichts bzgl. Besteuerung von bitcoin-gewinnen verändert, sehe ich das richtig?

OnTopic:
Dieses "gewerbsmäßiger Wertschriftenhändler" in die mal ans Trader sehr schnell in der Schweiz rutsch ist echt absoluter mumpitz. Dadurch wird man nämlich in eine Schublade geworfen, in die man eigentlich überhaupt garnicht reingehört, da man halt einfach auch als Daytrader schlicht nichts gewerbliches macht. Der einzige Grund weshalb man da rein geworfen wird, ist weil der Staat von erfolgreichen Tradern Steuern kassieren will. Meinetwegen soll er das machen, aber dann soll er dafür eine extra priavte Steuerregelung machen (wie zb in Deutschland ab 1 Jahr steurfrei, sonst Steuern). In die Gewerblichkeit geworfen zu werden hat neben der Steuer viele Nachteile die kein normaler Daytrader auf sich nehmen will.
 

Bearbeitet von Serpens66
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  • 6 Monate später...

Hallo Leute 

 

Laut Steueramt muss man einen Ausdruck der Wallet per Ende Steuerperiode nachweisen. Was wenn das nicht geht, z.B Paperwallet ect. Wie sollte man dann vorgehen und was sollte man bei der Steuererklärung angeben? 

 

Zitat

Der Nachweis hat mittels eines Ausdrucks der digitalen Brieftasche (Wallet), Stand per Ende der Steuerperiode, zu erfolgen.

 

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Wo ist das Problem? Bzw. was stellen die sich vor??

Du kannst ja die Adresse angeben, der Rest ist public. Wenn man denen die Arbeit leicht machen will, könnte man einen Auszug eines Blockexplorers seines Vertrauens angeben.

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Hab ich mir auch gedacht.... die haben kein Plan. 

 

Habs genau so gemacht, Adresse angegeben und geschrieben; Cold Wallet, Auszug per Jahresende nicht möglich. 

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  • 6 Monate später...
Am 24.5.2020 um 12:59 schrieb Serpens66:

ich überleg tatsächlich in die Schweiz zu ziehen.

Aber ich habe sehr sehr viele Trades und mache das ganze natürlich mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht.
Wenn man die Bedingungen des Kreisschreibens 36 heranzieht, dann treffen ein bisschen mehr als die Hälte der dort genannten Kriterien auf mich zu.
Steuerberater konnten mir nur sagen, dass ich "wahrscheinlich" in der Schweiz als gewerblich gelte, aber sicher sei es nicht.

Wenn ihr Tipps dazu habt, wie ich bei einem möglichen Umzug vorgehen sollte (Direkt Gewerbe anmelden, oder es erstmal so versuchen, oder ein Ruling beantragen usw), bin ich offen dafür :)

 

wurdest du schlauer ?

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vor 12 Stunden schrieb oefianer:

 

wurdest du schlauer ?

kaum, habe bestimmt irgendwo schon was dazu geschrieben.
Aber kurzform war:
Sehr wahrscheinlich gewerblich, aber selbst ein Finanzbeamter hatte keine Ahnung, also wie in Deutschland. Keiner konnte mir sagen, welche Folgen eine Einstufung als gewerblich ganz genau hat (Buchführung, Lizenzen? usw), außer dass ich dann auch in die Sozialversicherung (oder ähnliches) einzahlen muss.
Und da ich mich vor solchen Ungeklärtheiten versuche zu schützen (würde auch in Deutschland keine Gewerbe fürs Trading gründen, besonders nicht nach dem BMF Entwurf, woraus hervorgeht, dass die Gewinnermittlung gewerblich eine völlig andere ist), bleibe ich lieber beim privaten Trading in Deutschland, wenngleich da natürlich auch viel ungeklärt ist, aber da kenne ich mich dennoch halbwegs aus.
Plan war in Deutschland die 1 Jahr Haltefrist sogut es geht auszunutzen, um die Steuerlast zu senken.

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Am 4.10.2021 um 04:51 schrieb Serpens66:

kaum, habe bestimmt irgendwo schon was dazu geschrieben.
Aber kurzform war:
Sehr wahrscheinlich gewerblich, aber selbst ein Finanzbeamter hatte keine Ahnung, also wie in Deutschland. Keiner konnte mir sagen, welche Folgen eine Einstufung als gewerblich ganz genau hat (Buchführung, Lizenzen? usw), außer dass ich dann auch in die Sozialversicherung (oder ähnliches) einzahlen muss.
Und da ich mich vor solchen Ungeklärtheiten versuche zu schützen (würde auch in Deutschland keine Gewerbe fürs Trading gründen, besonders nicht nach dem BMF Entwurf, woraus hervorgeht, dass die Gewinnermittlung gewerblich eine völlig andere ist), bleibe ich lieber beim privaten Trading in Deutschland, wenngleich da natürlich auch viel ungeklärt ist, aber da kenne ich mich dennoch halbwegs aus.
Plan war in Deutschland die 1 Jahr Haltefrist sogut es geht auszunutzen, um die Steuerlast zu senken.

Weshalb nicht nach Zypern mit Non Dom Status?

2 Monate Aufenthalt im jahr, 17 Jahre steuer befreit auf Dividenden / Kursgewinne - Musst dazu noch nichteinmal die Firma benutzen.

 

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vor 12 Stunden schrieb Acura360:

Weshalb nicht nach Zypern mit Non Dom Status?

2 Monate Aufenthalt im jahr, 17 Jahre steuer befreit auf Dividenden / Kursgewinne - Musst dazu noch nichteinmal die Firma benutzen.

 

Weils Offtopic ist.

Offtopic:
nach Zypern kriegen mich keine 100 Pferde :D Und ne Firma ist notwendig soweit ich weiß, hatte mich da vor 2-3 Jahren mal zu informiert, ist aber nur noch bruchstückhaft im Gedächtnis... wobei der Berater sogar selbst zugegeben hat, dass er persönlich auch nicht gerne in Zypern leben würde. Außerdem muss man die restlichen 10 Monate ja auch noch irgendwo leben, wenn das in Deutschland ist, dann siehts auch schlecht bzgl Steuer aus. Bleibt also nur noch dieses perpetual Traveler Ding oder wie das heißt. Und wenn man das macht, braucht man keinen Wohnsitz, dann ist man auch ohne Zypern steuerfrei.

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vor 7 Stunden schrieb Acura360:

Könnt jetzt was dazu schreiben , aber ich lass es, weil Zypern dich nicht interessiert und eh Offtopic für Dich ist :D

kannst auch gern nen neuen Thread zum Thema Steueroptimierung machen, wo dann alles dazu gesammelt wird. Dann könnte ich noch ein paar Überlegungen dazu schreiben, wie man in Deutschland die Steuerlast theoretisch senken könnte

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  • 2 Monate später...
Am 16.3.2021 um 16:43 schrieb kircher77:

Hab ich mir auch gedacht.... die haben kein Plan. 

 

Habs genau so gemacht, Adresse angegeben und geschrieben; Cold Wallet, Auszug per Jahresende nicht möglich. 

@kircher77

Kannst du deine Erfahrung dazu teilen?

"Der Nachweis hat mittels eines Ausdrucks der digitalen Brieftasche (Wallet), Stand per Ende der Steuerperiode, zu erfolgen."

Du hast die Adresse deiner Hardware(?)-Wallet angegeben, mit dem Vermerk, dass ein Ausdruck/Auszug nicht möglich sei. Gab es seitens Steueramt eine Rückfrage dazu?
Zu einer Wallet kann es mehrere Adressen geben. Was dann? Alle Adressen angeben?

Bald ist es wieder mit den Steuern so weit, da möchte ich so gut es geht vorbereitet sein 😉

Grüsse!

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  • 5 Monate später...
Am 28.12.2021 um 15:42 schrieb El Barto:

@kircher77

Kannst du deine Erfahrung dazu teilen?

"Der Nachweis hat mittels eines Ausdrucks der digitalen Brieftasche (Wallet), Stand per Ende der Steuerperiode, zu erfolgen."

Du hast die Adresse deiner Hardware(?)-Wallet angegeben, mit dem Vermerk, dass ein Ausdruck/Auszug nicht möglich sei. Gab es seitens Steueramt eine Rückfrage dazu?
Zu einer Wallet kann es mehrere Adressen geben. Was dann? Alle Adressen angeben?

Bald ist es wieder mit den Steuern so weit, da möchte ich so gut es geht vorbereitet sein 😉

Grüsse!

 

Sorry habs übersehen und bin gerade ein bisschen im Stress.

Ich hab meine Anzahl an Satoshi in der Steuererklärung angegeben und dazu einen Screenshot von blockchain.com (block explorer) angehängt. Zeigt alle Bewegungen mit Datum für die eingegebene Adresse an. Den Vermerk kannst du dir damit sparen, können die beim Steueramt selber nachschauen wenn sie dem Screenshot nicht glauben. 😜

Ja ich würde einfach alle Adressen angeben wenn du eine Wallet hast. Ich habe nur 3 Hodel-Adressen. Die paar Satoshi die evt. Ende Jahr auf der Exchange liegen erspar ich mir anzugeben. 😅

Nein, Rückfragen sind weder bei mir noch meiner Frau gekommen. Aber ich glaube mit unseren 0.6BTC sind wir auch nicht so interessant für weitere Rückfragen. 😏

Hoffe konnte Helfen. 

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