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NEO 2.0 ---> 3.0


Gast

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Hallo,

Dieses Jahr noch soll es große Änderungen bei NEO geben. Anstelle eines Hardforks kommt ein völlig neuer Coin.

Meine Frage, wie wirkt sich das steuerlich auf den neuen Coin aus? NEO 2.0 muss 3.0 weichen. Gilt dann für 3.0 wieder die 12 Monats Frist? 

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vor 15 Minuten schrieb Jokin:

Für die Einkommensteuer sind ausschließlich die "Veräußerungsgeschäfte" relevant.

 

 

Ich habe nichts veräußert und meine NEO 2.0 sind steuerfrei. Mir geht es darum ob 3.0 als neuer Coin gewertet wird (Reset der 12 Monats-Frist) oder ob er sich "nahtlos" an 2.0 anfügt, ohne 12 Monats-Reset. Ein neuer Coin aus einem Hardfork ist steuerpflichtig. 

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Ein Veräußerungsgeschäft nach 23 EStG liegt nicht vor.

Dies heißt aber noch nicht zwingend, dass gar keine Steuerpflicht entsteht.

Wie du gerade selbst erwähntest, könnte bei einem Hardfork eine Steuerpflicht entstehen:

https://www.coin.ink/hard-fork-steuer

Deine Konstellation weicht davon aber wohl in entscheidender Weise ab. Wenn ich es richtig sehe, kommt es hier nämlich nicht zu einer Duplizierung deines coins, sondern der neue coin tritt an die Stelle des alten coins. Das spräche dann gegen eine Steuerpflicht.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du es dem FA mitteilst und mit der o.g. Begründung geltend machst, warum es sich nicht um einen steuerrelevanten Vorgang handeln dürfte.

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Wenn für den 2.0-Coin keine Veräußerung vorliegt, dann kann logischerweise für den 3.0-Coin keine Anschaffung vorliegen.

Und wenn keine Anschaffung vorliegt, dann kann logischerweise keine 12-Monatsfrist beginnen.

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vor 33 Minuten schrieb Jokin:

Wenn für den 2.0-Coin keine Veräußerung vorliegt, dann kann logischerweise für den 3.0-Coin keine Anschaffung vorliegen.

Und wenn keine Anschaffung vorliegt, dann kann logischerweise keine 12-Monatsfrist beginnen.

Wenn das so logisch wäre, müssten sich Steuerrechtler keine Gedanken über die Besteuerung von Hardforks machen und eine Analogie zum Aktiensplit erwägen. Beim Hardfork wird der Ursprungscoin auch nicht veräußert iSv 23 EStG.

https://www.btc-echo.de/steuerrechtliche-auswirkungen-von-forks/

Die steuerliche Behandlung von  Hardforks ist meines Wissens immer noch nicht abschließend geklärt, vgl. wiederum hier

https://www.coin.ink/hard-fork-steuer.

Da es @Solomo nicht um einen Hardfork geht, ist es aber auch egal. Wir sind uns einig, dass in seinem Fall nichts anbrennen dürfte.

 

 

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Wenn du deinen alten grauen Führerschein in einen neuen umschreiben lässt, erwirbst du ja auch keine neue Fahrerlaubnis. 

 

edit:

Mit Umweg über MPU sieht das anders aus 😉

Bearbeitet von fox42
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