Gast Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 (bearbeitet) Hallo, Dieses Jahr noch soll es große Änderungen bei NEO geben. Anstelle eines Hardforks kommt ein völlig neuer Coin. Meine Frage, wie wirkt sich das steuerlich auf den neuen Coin aus? NEO 2.0 muss 3.0 weichen. Gilt dann für 3.0 wieder die 12 Monats Frist? Bearbeitet 26. Mai 2020 von Gast Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 Für die Einkommensteuer sind ausschließlich die "Veräußerungsgeschäfte" relevant. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 vor 15 Minuten schrieb Jokin: Für die Einkommensteuer sind ausschließlich die "Veräußerungsgeschäfte" relevant. Ich habe nichts veräußert und meine NEO 2.0 sind steuerfrei. Mir geht es darum ob 3.0 als neuer Coin gewertet wird (Reset der 12 Monats-Frist) oder ob er sich "nahtlos" an 2.0 anfügt, ohne 12 Monats-Reset. Ein neuer Coin aus einem Hardfork ist steuerpflichtig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 (bearbeitet) Ein Veräußerungsgeschäft nach 23 EStG liegt nicht vor. Dies heißt aber noch nicht zwingend, dass gar keine Steuerpflicht entsteht. Wie du gerade selbst erwähntest, könnte bei einem Hardfork eine Steuerpflicht entstehen: https://www.coin.ink/hard-fork-steuer Deine Konstellation weicht davon aber wohl in entscheidender Weise ab. Wenn ich es richtig sehe, kommt es hier nämlich nicht zu einer Duplizierung deines coins, sondern der neue coin tritt an die Stelle des alten coins. Das spräche dann gegen eine Steuerpflicht. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du es dem FA mitteilst und mit der o.g. Begründung geltend machst, warum es sich nicht um einen steuerrelevanten Vorgang handeln dürfte. Bearbeitet 26. Mai 2020 von Gast Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 Wenn für den 2.0-Coin keine Veräußerung vorliegt, dann kann logischerweise für den 3.0-Coin keine Anschaffung vorliegen. Und wenn keine Anschaffung vorliegt, dann kann logischerweise keine 12-Monatsfrist beginnen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 (bearbeitet) Ok danke euch das bringt mich weiter. Bearbeitet 26. Mai 2020 von Gast Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 (bearbeitet) vor 33 Minuten schrieb Jokin: Wenn für den 2.0-Coin keine Veräußerung vorliegt, dann kann logischerweise für den 3.0-Coin keine Anschaffung vorliegen. Und wenn keine Anschaffung vorliegt, dann kann logischerweise keine 12-Monatsfrist beginnen. Wenn das so logisch wäre, müssten sich Steuerrechtler keine Gedanken über die Besteuerung von Hardforks machen und eine Analogie zum Aktiensplit erwägen. Beim Hardfork wird der Ursprungscoin auch nicht veräußert iSv 23 EStG. https://www.btc-echo.de/steuerrechtliche-auswirkungen-von-forks/ Die steuerliche Behandlung von Hardforks ist meines Wissens immer noch nicht abschließend geklärt, vgl. wiederum hier https://www.coin.ink/hard-fork-steuer. Da es @Solomo nicht um einen Hardfork geht, ist es aber auch egal. Wir sind uns einig, dass in seinem Fall nichts anbrennen dürfte. Bearbeitet 26. Mai 2020 von Gast Zusatz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 @Agoken Richtig um den Hardfork ging es mir nicht. Nur wie sich ein Austausch des Coins Neo 2.0 auf Neo 3.0 steuerrechtlich verhält. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 vor 12 Minuten schrieb Solomo: @Agoken Richtig um den Hardfork ging es mir nicht. Nur wie sich ein Austausch des Coins Neo 2.0 auf Neo 3.0 steuerrechtlich verhält. Betrachte es doch als "Umbenennung" eines Coins. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fox42 Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 (bearbeitet) Wenn du deinen alten grauen Führerschein in einen neuen umschreiben lässt, erwirbst du ja auch keine neue Fahrerlaubnis. edit: Mit Umweg über MPU sieht das anders aus 😉 Bearbeitet 26. Mai 2020 von fox42 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 31. Mai 2020 Teilen Geschrieben 31. Mai 2020 Ist NEO 3.0 immer noch ein Dividendencoin? Das wäre steuerrelevant. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daisyduck Geschrieben 31. Mai 2020 Teilen Geschrieben 31. Mai 2020 Was passiert mit dem Gas das man bisher auf der 2.0 noch nicht geclaimt hat. Muss man es vorher beanspruchen ? Oder wie genau läuft das ganze.Danke falls jemand genau weiß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kolibri33 Geschrieben 1. Juni 2020 Teilen Geschrieben 1. Juni 2020 big news incoming today evtl crosschain zu eth & btc ? 😉 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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