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Fragen zur Schaffung einer weiteren Akzeptanzstelle


Questionmark

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Hallo liebe Community, ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden.

Ich möchte in ein paar Monaten mit einem Ladengeschäft und Onlineshop gewerblich tätig werden und dabei am liebsten Bitcoin, Bitcoin (Lightning Network), Monero und Ethereum als Zahlungsmittel akzeptieren. Da es mindestens in der ersten Phase für mich notwendig ist diese Beträge in Euro verfügbar zu haben um damit weiter arbeiten zu können, war meine Überlegung einen Zahlungsanbieter wie globee.com zu verwenden.

Ich habe Personen und Suchmaschinen befragt, mich durch verschiedene Seiten gelesen aber leider oftmals veraltete Informationen erhalten oder Verweise zu Anwälten/Steuerberatern bekommen. Leider kann ich für eine derartige Beratung einer optionale Entscheidung nicht so viele finanzielle Mittel aufwenden, wie es erforderlich wäre.

Daher hier meine Fragen:

- Was muss man aktuell beachten, wenn man in Deutschland Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Dienstleistungen/Waren anbieten möchte.

- Kann ein Zahlungsanbieter wie globee.com dafür verwendet werden?

- Greift die AML5 mitsamt den Betragsgrenzen bzw. welche Betragsgrenzen werden rechtlich vorgeschrieben?

Ich möchte bei Zahlungen mit Kryptowährungen nicht mehr Daten erheben, als bei anderen Zahlungsvarianten und diese am liebsten gleichgestellt mit Barzahlungen im Ladengeschäft werten. Eine Form des KYC halte ich im Zusammenhang mit Kryptowährungen für ungeeignet und sollte dies erforderlich sein würde ich lieber darauf verzichten.

 

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Könnte schwierig werden darüber Infos zu bekommen da es ja so gut wie keine Läden gibt die das machen. Daher warscheinlich auch kaum Infos.

Haste mal in nem Forum wie bei Lexware oder so geschaut? In solchen Foren melden sich früher oder später alle Einsteiger mal die einen Laden öffnen möchten. Kann sein das du da Hinweise bekommst wo es korrekte Informationen gibt.

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vor 14 Stunden schrieb Questionmark:

- Was muss man aktuell beachten, wenn man in Deutschland Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Dienstleistungen/Waren anbieten möchte.

Du musst zum Zeitpunkt des Verkaufs den Euro-Preis ermitteln und dieser ist Grundlage für das Steuerrecht.

Da Du dem Kunden auch eine alternative Möglichkeit bietest zu bezahlen, musst Du zum Zeitpunkt des Verkaufs auch die entsprechende Menge an Coins der Kryptowährung ermitteln. Damit hast Du schonmal den Wechselkurs.

Da rechnest Du dann noch Deine Handlingskosten drauf und die Kosten für den Zahlungsdienstleister und wenn Du Dir das durchdenkst, kannste das wieder lassen, denn der Kunde wird dann doch lieber mit Paypal bezahlen, da ihm das günstiger kommt.

Ich würde sowas selber programmieren und die Gebühren würden dann bei mir als Shop-Betreiber bleiben. Für den Kunden ist das dann deutlich günstiger.

Dazu würde ich selber einen BTC-Node betreiben und einen Lightning-Node. Monero würde ich nicht anbieten, Ethereum auch erst mit Ethereum 2.0, sonst machste das ja zweimal.

Und auch BTC würde ich nur bei Waren ab 500 Euro aufwärts anbieten, ansonsten nur Ligthning.

... das Ganze würde ich zudem so gestalten, dass der Handelsgewinn als Cryptowährungen liegen bleibt und nur das in Euro getauscht wird, was zum Bezahlen der Lieferanten nötig ist. Nach und nach würde ich die Lieferanten bitten ebenfalls per Lightning bezahlt zu werden. Dann macht's das deutlich einfacher und es bleibt nur noch das Wechselkursrisiko. 

Aber auch dieses Wechselkursrisiko wird mit zunehmender Verbreitung immer geringer - bis dahin muss man sich die Volatilität halt zunutze machen.

 

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vor 14 Stunden schrieb Questionmark:

Da es mindestens in der ersten Phase für mich notwendig ist diese Beträge in Euro verfügbar zu haben um damit weiter arbeiten zu können, war meine Überlegung einen Zahlungsanbieter wie globee.com zu verwenden.

Der Zahlungsanbieter wird die Kryptos für dich umwandeln und dann Euro auf dein Konto überweisen. Für dich würde sich dabei nichts ändern.

Wenn du dagegen auf den Euro Eingang verzichten und lieber Kryptos nimmst, so seit dir bewusst welchen Mehraufwand für die Steuererklärung das bedeutet. Wie das zu versteuern ist, ist aktuell noch nicht geklärt.

Ich hatte von 2015 bis 2018 ein Nebenjob in der Form eines Gewerbes. Mitte 2018 habe ich den Schritt gewagt und habe einen Vollzeit Arbeitsvertrag unterschrieben. Die Coins habe ich vorsorglich schön auf unterschiedliche Wallets aufgeteilt. Alles was in Verbindung mit dem Gewerbe steht wird anders versteuert als die Bonus Zahlungen des Arbeitsvertrags. Wie genau sie zu versteuern sind, ist nicht geklärt. Es gibt zwei Möglichkeiten:


1. Einnahmen in Höhe des Euro Gegenwerts und sofort Ausgaben für die Anschaffung von Coins in der GuV Rechnung. Die Coins gehören dann dem Unternehmen. Interessant wird es wenn du die Coins verkaufst oder sie über eine Privatentnahme in deinen privaten Bestand umbuchst. Der Gegenwert steht am Ende in der GuV und zwar nicht nur der Gewinn oder Verlust seit Anschaffung sondern der komplette Erlös. In der GuV sieht es dann so aus als hättest du ein Brötchen gegen 0,00 irgendwas BTC getauscht und später die BTC für 10€ verkauft. Die kompletten 10€ müssen am Ende in der GuV stehen. Vorsichtig solange die Coins dem Unternehmen gehören,  gibt es keine Steuerfreiheit nach einem Jahr. Du musst eventuelle Kurssteigerung komplett versteuern. Günstig wird es wenn der Kurs kurz fällt. Dann kannst du die Coins über die Privatentnahme kostengünstig umbuchen, private ein Jahr warten und diesen Kursgewinn steuerfrei mitnehmen. Zur Sicherheit solltest du die Privatentnahme ordentlich dokumentieren. Ich habe meinen Steuerberater mal gefragt wie das Finanzamt das nachprüfen möchte. Ich kann mir ja einfach den Tiefstkurs raussuchen und dann eine fiktive Privatentnahme buchen. Das würde zwar grundsätzlich funktionieren aber muss schon wasserdicht dokumentiert werden. Besser also die Coins einmal auf der Blockchain umbuchen. Ich nutze ein Hardware Wallet und habe dort zwei Accounts. So kann ich die Privatentnahme auf der Blockchain zweifelsfrei nachweisen.


2. Wie Jokin schon geschrieben hatte den Euro Gegenwert zum Zeitpunkt des Eingangs. Unklar ist wem die Coins jetzt gehören. Das Finanzamt könnte der Ansicht sein, dass die Coins weiterhin dem Unternehmen gehören. Damit hättest du die gleiche Situation wie in 1 außer, dass du nur noch die Preis Differenz zwischen Eingang und Privatentnahme / Verkauf versteuern musst. Zur Sicherheit würde ich daher immer die Coins möglichst schnell einmal umbuchen. Damit habe ich wieder einen Situation, die ich im Zweifel auch beweisen kann.

vor 6 Minuten schrieb Jokin:

Ich würde sowas selber programmieren und die Gebühren würden dann bei mir als Shop-Betreiber bleiben. Für den Kunden ist das dann deutlich günstiger.

Git es fertig als Open Source. Da musst du nichts programmieren.

Die Steuererklärung wird aber ein Problem. Mit gewerblichen Coins können die Steuerprogramme nicht umgehen. GuV ist daher etwas Handarbeit so oder so. Ich hatte schon Pläne um das per Script zu machen aber dann hatte sich das Problem mit dem Vollzeit Arbeitsvertrag erledigt.

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  • 4 Wochen später...
Am 8.6.2020 um 20:43 schrieb Questionmark:

Hallo liebe Community, ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden.

Ich möchte in ein paar Monaten mit einem Ladengeschäft und Onlineshop gewerblich tätig werden und dabei am liebsten Bitcoin, Bitcoin (Lightning Network), Monero und Ethereum als Zahlungsmittel akzeptieren. Da es mindestens in der ersten Phase für mich notwendig ist diese Beträge in Euro verfügbar zu haben um damit weiter arbeiten zu können, war meine Überlegung einen Zahlungsanbieter wie globee.com zu verwenden.

Ich habe Personen und Suchmaschinen befragt, mich durch verschiedene Seiten gelesen aber leider oftmals veraltete Informationen erhalten oder Verweise zu Anwälten/Steuerberatern bekommen. Leider kann ich für eine derartige Beratung einer optionale Entscheidung nicht so viele finanzielle Mittel aufwenden, wie es erforderlich wäre.

Daher hier meine Fragen:

- Was muss man aktuell beachten, wenn man in Deutschland Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Dienstleistungen/Waren anbieten möchte.

- Kann ein Zahlungsanbieter wie globee.com dafür verwendet werden?

- Greift die AML5 mitsamt den Betragsgrenzen bzw. welche Betragsgrenzen werden rechtlich vorgeschrieben?

Ich möchte bei Zahlungen mit Kryptowährungen nicht mehr Daten erheben, als bei anderen Zahlungsvarianten und diese am liebsten gleichgestellt mit Barzahlungen im Ladengeschäft werten. Eine Form des KYC halte ich im Zusammenhang mit Kryptowährungen für ungeeignet und sollte dies erforderlich sein würde ich lieber darauf verzichten.

 

Wenn Du Bitcoin und andere Kryptowährungen als Bezahlmethoden akzeptierst, dann musst Du kein KYC oder so etwas gegenüber Deinen Kunden erheben.

Du kannst einen Zahlungsanbieter verwenden, der für Dich auch den Wechsel von Bitcoin in Euro vornimmt. Oder willst Du lieber die Bitcoin behalten?

Ich empfehle Dir die Lösung von BTCPay. Da bist Du Dein eigenere Payment Provider und brauchst gar keine Daten gegenüber dem Payment Provider herauszugeben. 

Schau mal auf coincharge.io da findest Du zahlreiche Anwendungsbeispiele und Schritt-für-Schritt Anleitungen, wie Du mit BTCPay alles umsetzen kannst.

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