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Daten in Steuererklärung nachreichen? Selbanzeige?


zeilush

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Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir zu folgendem Sachverhalt helfen.

Ich habe 2017 Krypo mit Gewinn verkauft, Haltefrist war weniger als 1 Jahr. Diese Gewinne habe ich aus Unwissenheit in der Steuererklärung nicht angegeben. 2018 habe ich Krypto mit Verlust verkauft. Auch das habe ich in der Steuererklärung nicht angegeben. Die Gewinne von 2017 kann ich komplett mit den Verlusten in 2018 verrechnen, sodass ich im Grunde genommen keine Steuern zahlen muss. Verluste sind höher wie die Gewinne.

Meine Fragen:
1. Muss ich die Gewinne und Verluste in der Steuererklärung 2017 und 2018 nachreichen. Im Endeffekt eine Selbstanzeige machen? Oder ist es dem Finanzamt egal, da ich im Endeffekt sowieso keine Steuern zahlen muss?
2. Ich habe 2018/2019/2020 einige Rewards durch Staking erhalten. Die Rewards muss man am Tag des Erhalts mit dem Tageskurs versteuern. Kann ich den Gewinn hieraus mit den Verlusten aus 2018 verrechnen? Sprich kann ich die Verluste aus 2018 in das Jahr 2019 und 2020 mitnehmen? Analog zum Verlusttopf bei Aktien.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

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20 hours ago, zeilush said:

2. Ich habe 2018/2019/2020 einige Rewards durch Staking erhalten. Die Rewards muss man am Tag des Erhalts mit dem Tageskurs versteuern. Kann ich den Gewinn hieraus mit den Verlusten aus 2018 verrechnen?

Staking-Rewards sind ein anderer Topf (*) als Trading-Gewinne oder -Verluste. D.h. du kannst Staking-Rewards leider nicht mit Trading-Verlusten verrechnen.
(*: siehe auch FAQs und Videos von CryptoTax zu diesem Thema)

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Zitat

Zur Selbstanzeige: diese muss Cent-genau stimmen, sonst wird sie nicht akzeptiert mit entsprechenden Folgen. Du musst gleichzeitig mit der Selbstanzeige die korrekte Erklärung abgeben, die Steuern und Zinsen und ... gleichzeitig zahlen.

da du das alles vermutlich nicht korrekt selbst stemmen kannst, wird dir der Weg zu einem Spezialisten nicht erspart bleiben.

Der Gewinn war über der Freigrenze. Aber die Verluste in 2018 waren höher als der Gewinn in 2017 somit fallen keine Steuern und Zinsen an.

Daher die Frage ob es überhaupt notwendig ist die Steuererklärung nachträglich zu ändern.

 

Bearbeitet von zeilush
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vor einer Stunde schrieb zeilush:

somit fallen keine Steuern und Zinsen an

Falsch. Die Zinsen für die Steuern 2017 fallen an bis du zahlst oder der Spaß mit dem Jahr 2018 verrechnet wird. Wenn du also im Jahr 2020 die Selbstanzeige machst, wird 2017 bis 2020 verzinst. Die Verluste in 2018 werden nicht verzinst. Es kann also gut sein, dass du durch die Verspätung am Ende doch einiges wirst zahlen müssen.

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vor 3 Minuten schrieb skunk:

Falsch. Die Zinsen für die Steuern 2017 fallen an bis du zahlst oder der Spaß mit dem Jahr 2018 verrechnet wird. Wenn du also im Jahr 2020 die Selbstanzeige machst, wird 2017 bis 2020 verzinst. Die Verluste in 2018 werden nicht verzinst. Es kann also gut sein, dass du durch die Verspätung am Ende doch einiges wirst zahlen müssen.

Na komm, so hoch sind die Zinsen zurzeit ja nicht 😛

Doof ist es allemal und es kommt auch sehr stark auf die tatsächliche Summe an. Und vor allem auf deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt. Ist so. Wie so oft im Leben. Ebenso wirst du ja bestimmt noch Coins halten oder ist Krypto nun Geschichte für dich? Von daher liegt es ja auch wegen zukünftiger etwaiger Auszahlungen in deinem eigenen Interesse dem Finanzamt mitzuteilen wie viele Coins du noch hälst und dass du diese eben ab 2017 erworben hast.

Lass dich von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht beraten. Ein erstes Beratungsgespräch ist ggf. kostenlos, wenn du das vorher ansprichst.

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vor 16 Minuten schrieb skunk:

Falsch. Die Zinsen für die Steuern 2017 fallen an bis du zahlst oder der Spaß mit dem Jahr 2018 verrechnet wird. Wenn du also im Jahr 2020 die Selbstanzeige machst, wird 2017 bis 2020 verzinst. Die Verluste in 2018 werden nicht verzinst. Es kann also gut sein, dass du durch die Verspätung am Ende doch einiges wirst zahlen müssen.

Ich verstehe nicht ganz. Wieso soll man für 2017 Zinsen zahlen wenn doch die Gewinne mit dem Verlust aus 2018 verrechnet werden? Auf was soll man Zinsen zahlen wenn im Endeffekt kein Gewinn verzinst werden muss?
Daher stelle ich mir die Frage ob das in der Erklärung überhaupt angegeben werden muss. Im Endeffekt wurden ja keine Steuern hinterzogen?

Ich habe nichts zu verbergen. Die Frage ist nur ob ich wirklich mehrere hundert Euro für einen Steuerberater ausgeben soll wenn mir das am Ende gar nichts bringt.

Bearbeitet von zeilush
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vor 7 Minuten schrieb Deliciiouz:

Na komm, so hoch sind die Zinsen zurzeit ja nicht 😛

Doof ist es allemal und es kommt auch sehr stark auf die tatsächliche Summe an. Und vor allem auf deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt. Ist so. Wie so oft im Leben. Ebenso wirst du ja bestimmt noch Coins halten oder ist Krypto nun Geschichte für dich? Von daher liegt es ja auch wegen zukünftiger etwaiger Auszahlungen in deinem eigenen Interesse dem Finanzamt mitzuteilen wie viele Coins du noch hälst und dass du diese eben ab 2017 erworben hast.

Lass dich von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht beraten. Ein erstes Beratungsgespräch ist ggf. kostenlos, wenn du das vorher ansprichst.

Klar halte ich Coins. Daher möchte ich auch alles wahrheitsgemäß angeben. Das Finanzamt wird irgendwann sowieso nachprüfen wenn auf einmal hohe Beträge von Kryptobörsen auf dem Bankkonto landen

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vor 5 Minuten schrieb zeilush:

Ich verstehe nicht ganz. Wieso soll man für 2017 Zinsen zahlen wenn doch die Gewinne mit dem Verlust aus 2018 verrechnet werden?

Du zahlst die Zinsen nicht für das erwirtschaften von Gewinnen sondern für die späte Abgabe der Steuererklärung. Die Zinsen sollen ein anreiz sein um die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Hat in deinem Fall ja super geklappt :D

Anders ausgedrückt: Die Selbstanzeige hat ja den Vorteil, dass du lediglich die Zinsen zahlen musst aber ansonsten straffrei davon kommst. Wie kommst du darauf, das Finanzamt würde auf die Zinsen jetzt verzichten? Wo kommen wir denn da hin wenn jeder Steuersündern die Zinsen vermeiden kann in dem er in einem der Folgejahre einfach einen Verlust erwirtschaftet? Ich glaube nicht, dass das Finanzamt einen so billig davon kommen lässt.

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vor einer Stunde schrieb skunk:

Du zahlst die Zinsen nicht für das erwirtschaften von Gewinnen sondern für die späte Abgabe der Steuererklärung. Die Zinsen sollen ein anreiz sein um die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Hat in deinem Fall ja super geklappt :D

Anders ausgedrückt: Die Selbstanzeige hat ja den Vorteil, dass du lediglich die Zinsen zahlen musst aber ansonsten straffrei davon kommst. Wie kommst du darauf, das Finanzamt würde auf die Zinsen jetzt verzichten? Wo kommen wir denn da hin wenn jeder Steuersündern die Zinsen vermeiden kann in dem er in einem der Folgejahre einfach einen Verlust erwirtschaftet? Ich glaube nicht, dass das Finanzamt einen so billig davon kommen lässt.

Die Steuererklärung wurde ja abgegeben, nur die Crypto Trades wurden nicht angegeben. Ein Bescheid wurde ausgestellt.

Und durch die Verrechnung mit dem Verlust von 2018 sind keine Steuern auf Veräußerungsgewinne in 2017 angefallen. Auf welchen Betrag sollen dann die Zinsen gezahlt werden? Das FA macht dadurch ja keinen Verlust.

Ich will das nicht wegen den Zinsen einreichen, sondern weil ich keine falschen Angaben machen will und irgendwann für Falschangaben bestraft werden möchte. 

Ich habe auch gelesen dass man bis zu 4 Jahre rückwirkend die Steuererklärung rückwirkend ändern kann, siehe hier https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/steuererklaerung-korrigieren/#steuererklärung-korrigieren-rechtskräfiger-bescheid

Bearbeitet von zeilush
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vor 1 Stunde schrieb zeilush:

Die Steuererklärung wurde ja abgegeben, nur die Crypto Trades wurden nicht angegeben.

Mit anderen Worten die Steuererklärung war unvollständig. Was genau möchte das Finanzamt mit den Zinsen bezwecken? Du sollst die Steuererklärung rechtzeitig und vollständig abgeben. Hast du nicht gemacht und daher werden Zinsen fällig.

vor 1 Stunde schrieb zeilush:

Und durch die Verrechnung mit dem Verlust von 2018 sind keine Steuern auf Veräußerungsgewinne in 2017 angefallen.

Erst wird Verzinst und dann wird Verrechnet und nicht andersrum.

vor 1 Stunde schrieb zeilush:

Auf welchen Betrag sollen dann die Zinsen gezahlt werden?

Auf die Gewinne in 2017.

vor 1 Stunde schrieb zeilush:

Das FA macht dadurch ja keinen Verlust.

Das sind keine Zinsen wie bei einer Bank. Eine Bank würde ihren Zinssatz mit wirtschaftlichem Handeln begründen. Beim Finanzamt soll der Zinssatz nur erzieherische Wirkung haben. Daher ist es auch unerheblich ob das Finanzamt dabei einen Gewinn oder Verlust macht.

vor 1 Stunde schrieb zeilush:

Ich will das nicht wegen den Zinsen einreichen, sondern weil ich keine falschen Angaben machen will und irgendwann für Falschangaben bestraft werden möchte. 

Es gibt da noch eine dritte Option. Du kannst deine Krypto Werte auch an mich senden. Ich werde sie ordentlich versteuern ohne deinen Namen dabei zu nennen. Wenn du keine Krypto Werte mehr hast, kannst du sie auch nicht versehentlich verkaufen und das Finanzamt dadurch auf dich Aufmerksam machen.

Ich verstehe nicht so recht was jetzt dein Problem ist. Du hast einen Fehler gemacht und die Selbstanzeige ist eigentlich die einzige Möglichkeit um da straffrei raus zu kommen. Selbst wenn du dabei Privatinsolvenz anmelden musst, ist das noch lange nichts gegen das was das Finanzamt ohne die Selbstanzeige machen würde. Das Finanzamt möchtest du nicht zum Feind also handle entsprechend ;) 

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vor 15 Stunden schrieb zeilush:

Und durch die Verrechnung mit dem Verlust von 2018 sind keine Steuern auf Veräußerungsgewinne in 2017 angefallen. Auf welchen Betrag sollen dann die Zinsen gezahlt werden? Das FA macht dadurch ja keinen Verlust.

Nur ist die Reihenfolge hier der ausschlaggebende Punkt. Lass es mich überspitzt formulieren: Ich kann ja nicht einfach 3 Jahre lang Gewinne durchs Trading machen und in Saus und Braus leben ohne dafür auch nur einmal Steuern zu zahlen, weil ich ja weiß, dass ich im 4. Jahr die gleiche Höhe an Verlusten realisieren werde. Und wenn es doch etwas weniger Verluste sind, dann überweis ich dem Finanzamt halt die Differenz.

In deinem Beispiel: 2017 hast du Gewinne eingefahren, die musst du versteuern. Ganz egal, was 2018 dann passiert (ist). Alles nach 2017 wird für diese Steuererklärung und Steuerschuld nicht berücksichtigt. Das FA wird es behandeln als gäbe es 2018 noch gar nicht.

Toll ist das alles nicht. Die Zinsen des FA klingen tatsächlich unschön, stimmt. Was das in absoluten Zahlen für deine Steuerschuld inkl. Zinsen bedeutet, musst du abschätzen können. Über welchen Gewinn sprechen wir denn hier? 4 stellig? niedrig oder hoch 5 stellig? Das macht bestimmt auch noch einmal einen Unterschied. Hast du mal gegoogelt? Ohne Steuerberater würde ich das nicht machen – zumindest nicht ohne Beratungsgespräch. Und dieses wird schon nicht so teuer sein.

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vor 6 Stunden schrieb Deliciiouz:

Nur ist die Reihenfolge hier der ausschlaggebende Punkt. Lass es mich überspitzt formulieren: Ich kann ja nicht einfach 3 Jahre lang Gewinne durchs Trading machen und in Saus und Braus leben ohne dafür auch nur einmal Steuern zu zahlen, weil ich ja weiß, dass ich im 4. Jahr die gleiche Höhe an Verlusten realisieren werde. Und wenn es doch etwas weniger Verluste sind, dann überweis ich dem Finanzamt halt die Differenz.

In deinem Beispiel: 2017 hast du Gewinne eingefahren, die musst du versteuern. Ganz egal, was 2018 dann passiert (ist). Alles nach 2017 wird für diese Steuererklärung und Steuerschuld nicht berücksichtigt. Das FA wird es behandeln als gäbe es 2018 noch gar nicht.

Toll ist das alles nicht. Die Zinsen des FA klingen tatsächlich unschön, stimmt. Was das in absoluten Zahlen für deine Steuerschuld inkl. Zinsen bedeutet, musst du abschätzen können. Über welchen Gewinn sprechen wir denn hier? 4 stellig? niedrig oder hoch 5 stellig? Das macht bestimmt auch noch einmal einen Unterschied. Hast du mal gegoogelt? Ohne Steuerberater würde ich das nicht machen – zumindest nicht ohne Beratungsgespräch. Und dieses wird schon nicht so teuer sein.

Ok danke. Werde mich an einen Steuerberater wenden und die Trades nachreichen.

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  • 4 Wochen später...

Vor dem Gang zum Steuerberater habe ich mir eine Cointracking Lizenz angeschafft und mir aus allen Börsen die Trades über die API importiert. Und siehe da, meine manuell gepflegte Excel-Liste enthielt ein Haufen Trades nicht. Meine Gewinn-Kalkulation war falsch, laut Cointracking liegt mein Gewinn unter dem Freibetrag.

Laut meiner Excel-Liste war er ein wenig über dem Freibetrag. 

Nochmal Glück gehabt :).

Übrigens:

Laut einem Steuerberater kann ein Bescheid nicht zum Gunsten eines Steuerpflichtigen geändert werden. D.h. wenn ein Steuerbescheid bestandskräftig ist, können bspw. Verluste nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.

 

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