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Steuerfreiheit 1 auf 10 Jahre durch Staking


Scriper

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vor 2 Stunden schrieb Longbrearh:

Weis jemand wie was sich verhält wenn ich meine Coins verleihe und Zinsen dafür bekomme diese aber nicht in Cash sondern der selbe coin. 
sie werden nicht ausgecashed 

Es ist grundsätzlich egal ob Du Zinsen in Form von Fiat, Coins oder Glasperlen erhältst.

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vor einer Stunde schrieb Jokin:

Es ist grundsätzlich egal ob Du Zinsen in Form von Fiat, Coins oder Glasperlen erhältst.

Das heißt. Die Zinsen muss ich zu aktuellem Kurs versteuern ? Was bedeutet das für meine Einlage wenn ich diese nach einem Jahr zurück bekomme 

Bearbeitet von Longbrearh
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  • 2 Monate später...

Jetzt mal eine doofe Frage. 

Kann man das nicht einfach umgehen? 

Weil: 

Angenommen ich stake 1000 Cardano dann würde man automatisch in die 10 Jahre Haltefrist rutschen. Angenommen der Wert ist noch nicht gestiegen. Dann kann man das doch umgehen indem man Die Anfangs Coins verkauft =+-0 da kein Gewinn. 

Und kauft diese wieder ein ab da sind es wieder 1 Jahr Haltefrist. 

Man kann zwar nicht mehr beim staken mitmachen aber ist der 10 Jahresfrist entkommen. 

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vor 3 Stunden schrieb Ichbinswieder:

Jetzt mal eine doofe Frage. 

Kann man das nicht einfach umgehen? 

Weil: 

Angenommen ich stake 1000 Cardano dann würde man automatisch in die 10 Jahre Haltefrist rutschen. Angenommen der Wert ist noch nicht gestiegen. Dann kann man das doch umgehen indem man Die Anfangs Coins verkauft =+-0 da kein Gewinn. 

Und kauft diese wieder ein ab da sind es wieder 1 Jahr Haltefrist. 

Man kann zwar nicht mehr beim staken mitmachen aber ist der 10 Jahresfrist entkommen. 

Das mit der Haltefrist von 10 Jahren ist nicht eindeutig für Kryptowährungen geregelt. Ich sehe es auf Grund von Meinungen verschiedener Rechtsanwälte, dass das für Kryptos nicht gilt!

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Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum hier, aber seit langem begeisterter Mitleser hier.

Das Ganze klingt ziemlich beunruhigend.
Wie sieht es denn bei folgendem Szenario aus?

Bitcoin.de hat mal vor einiger Zeit (ich glaube vor 3 Jahren) Bitcoin Gold ausgeschüttet für Leute die Bitcoin halten.
Die Bitcoin wurden seitdem nicht verkauft. Und die kleine Menge Bitcoin Gold auch nicht.

 

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vor einer Stunde schrieb New_Insurgence:

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum hier, aber seit langem begeisterter Mitleser hier.

Das Ganze klingt ziemlich beunruhigend.
Wie sieht es denn bei folgendem Szenario aus?

Bitcoin.de hat mal vor einiger Zeit (ich glaube vor 3 Jahren) Bitcoin Gold ausgeschüttet für Leute die Bitcoin halten.
Die Bitcoin wurden seitdem nicht verkauft. Und die kleine Menge Bitcoin Gold auch nicht.

 

Fork nach einem Jahr Haltefrist wahrscheinlich derzeit steuerfrei, keine Steuerberatung. 

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundestag.de/resource/blob/704904/16d8ee9f5216e150cb012b65906cd0c7/WD-4-054-20-pdf-data.pdf&ved=2ahUKEwj1gdDl6oHuAhVOOBoKHaKjDToQFjAOegQIChAB&usg=AOvVaw1jGhWHQr_mfGlLWb_E-pfB

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Am 2.1.2021 um 15:37 schrieb dxtr:

Das mit der Haltefrist von 10 Jahren ist nicht eindeutig für Kryptowährungen geregelt. Ich sehe es auf Grund von Meinungen verschiedener Rechtsanwälte, dass das für Kryptos nicht gilt!

Richtig - wer stand 2021 freiwillig die 10-Jahres-Vermutung annimmt, beschenkt den Staat einfach nur.

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Moin, wie sieht dass denn aus wenn ich coins zb bei Binance Savings unwissend drin hatte? Verlängert sich die Frist da auch auf 10 Jahre ?Handelt sich da um Cent Beträge

 

Bearbeitet von Lolo
falsches Wort
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Die Paar Cent sind denke ich schon geflossen , das waren wie gesagt vllt 10 Cent. Haltefrist bin ich seit Juni schon über ein Jahr , daher ist halt die Frage wenn ich jetzt verkaufe und kaufe wäre ich eigentlich steuerfrei oder eben nicht weil wenn dann die haltefrist verlängert wird.Die Frage ist ob das überhaupt auffallen würde. 

 

Mein Ziel war es eigentlich zu verkaufen Einsatz rausnehmen und warten bis der Kurs etwas fällt, wenn ich allerdings mit 40 Prozent versteuert werde macht das alles nur bedingt Sinn.

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OK also zu der Haltefrist Verlängerung hab ich also Chancen dass Sie nicht in Betracht gezogen wird. Aber wie sollte ich das in einer Steuererklärung argumentieren im Jahr 2022 . Und noch eine kleine Frage der Grenzsteuersatz beträgt ja nicht Pauschal 42 Prozent.

 

Wenn ich mein Einkommen berechne nehme ich dann meinen Gewinn mit rein in die Berechnung oder muss ich das am Ende mit dem ausgerechneten Grenzsteuersatz berechnen.

 

Laut meiner Berechnung habe ich wohl nur knapp 28 Prozent.

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Am 17.8.2020 um 07:46 schrieb battlecore:

Soweit ich weiss ist das bei NEO eindeutig. Nur bei ETH noch nicht weil es noch keine Urteile gibt und das POS noch nicht so aktuell ist das es steuerlich schon relevant ist. Mag sich mittlerweile geändert haben.

Gerichtsurteile gibt es erst wenn jemand klagt. So direkt im voraus wird das nix.

POS gibt es schon seit 2013 (in der NXT-Blockchain). Seitdem sind über 7 Jahre vergangen.

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Bjew danke für deine Antworten.

Jetz Mal ne dumme Frage um halt aus der nr der Haltefrist rauszukommen und keine Steuern zu zahlen , müsste ich also zb heute verkaufen sagen wir 8000 Gewinn , und in der nächsten Zeit versuchen 7399 Verlust einfahren. Wie geh ich am besten da vor ? Jetz verkaufen und bei jedem Dip von 2 3 Cent verkaufen bis ich auf die gewünschten Summe komme ? Wie würdet ihr da vorgehen?

 

Ich geh Mal einfach davon aus , dass das Ende vom Bitcoin Kurs noch nicht erreicht , nicht das der Gewinn noch mehr ansteigt und die Steuern dann auch .

 

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

ich verfolge das Thema auch schon lange und habe folgende Fragen:

Ist es überhaupt möglich von außen zu sehen, ob jemand Staking betrieben hat? Sonst könnte man ja Staking betreiben und solange es gesetzlich ungeklärt ist nur die Anzahl der eingegangenen ADA sich nach einem Jahr steuerfrei auszahlen lassen und die Stakingrewards einfach liegen lassen.

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Am 9.3.2021 um 14:59 schrieb Crypto124:

Hallo zusammen,

ich verfolge das Thema auch schon lange und habe folgende Fragen:

Ist es überhaupt möglich von außen zu sehen, ob jemand Staking betrieben hat? Sonst könnte man ja Staking betreiben und solange es gesetzlich ungeklärt ist nur die Anzahl der eingegangenen ADA sich nach einem Jahr steuerfrei auszahlen lassen und die Stakingrewards einfach liegen lassen.

Würde mich auch interessieren. Da würde ich lieber die Staking Rewards irgendwo vergammeln lassen, als Steuern zu zahlen. :D 

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Am 11.3.2021 um 15:48 schrieb Impact:

Würde mich auch interessieren. Da würde ich lieber die Staking Rewards irgendwo vergammeln lassen, als Steuern zu zahlen. :D 

Hi. Bei Stakepools kann man nachvollzienen, welche Adressen dort staken. Darauf würde ich mich also nicht verlassen.

 

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vor 15 Stunden schrieb sebirave:

Hi. Bei Stakepools kann man nachvollzienen, welche Adressen dort staken. Darauf würde ich mich also nicht verlassen.

Okay, good point. Ich habe letztens z.B. VET angelegt und erst danach richtig mitbekommen, dass man dadurch die Steuerfrist nach aktueller Lage verlängert. Ich hab das daraufhin abgebrochen und auch im aktuellen Gegenwert nicht mal 2€ Rewards erhalten bei etwa 3 Wochen Staking. Kann es sinnvoll sein, das beim Verkauf offen zu legen und als Liebhaberei bzw. aus schlichtes ausprobieren abzutun? Im Sinne von "Meine Exchange hat zu dem Zeitpunkt neuerdings Staking angeboten und ich wollte das ausprobieren - habe dann aber mitbekommen, dass es steuer-relevant ist und daraufhin abgebrochen." Könnte man ja z.B. mit dem Verkauf einer Teilmenge probieren, für den Fall dass es abgelehnt wird. :D 

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vor 52 Minuten schrieb Impact:

Kann es sinnvoll sein, das beim Verkauf offen zu legen und als Liebhaberei bzw. aus schlichtes ausprobieren abzutun? Im Sinne von "Meine Exchange hat zu dem Zeitpunkt neuerdings Staking angeboten und ich wollte das ausprobieren - habe dann aber mitbekommen, dass es steuer-relevant ist und daraufhin abgebrochen." Könnte man ja z.B. mit dem Verkauf einer Teilmenge probieren, für den Fall dass es abgelehnt wird. :D 

Könnte man.
Sinnvoller ist es meiner Meinung nach aber, wenn man von keiner Fristverlängerung ausgeht, und dass auch im Steuerreport klar angegeben ist. Wie es zum Beispiel bei Accointing in den "Steuerlichen Erklärungen" zum Report mit genauer Begründung (ausgearbeitet von Winheller) drin steht.
Das Finanzamt kann das dann anderes sehen, klar. Aber eine Ablehnung muss dann wiederum vom Finanzamt begründet werden, bzw die Einschätzung/Argumente von Accointing (Winheller) müssten widerlegt werden. Und damit werden sie sich schwer tun.

Was ich jedenfalls nicht tun würde, ist die Staking Erträge einfach unter den Tisch fallen zu lassen, völlig egal ob nachweisbar oder nicht.
Niemand weiß genau was jetzt bereits nachweisbar, bzw. von der Steuerfahndung zu finden ist. Und was in einigen Jahren möglich ist, erst recht nicht.
Und Steuerverkürzung oder Hinterziehung verjährt eben erst nach 10 Jahren. Solange schläfst du dann u.U. schlecht.

  • Love it 1
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  • 3 Wochen später...

Interessante Diskussion hier, da ich NEO halte und Vechain eine meiner größten Positionen ist. Die Halteftist ist mir fast egal, ich glaube an die Projekte und halte sie zur Not auch 10 Jahre.

Durch die extrem gestiegenen GAS-Preise aber eine andere Frage:

Wenn das so weitergeht, dürfte ja doch der ein oder andere da auf mittlere dreistellige oder noch höhere Beträge im Jahr kommen durch das Generieren von GAS oder VTHO. 

Wird das erst beim Verkauf interessant oder bereits beim Generieren selbst?

Im ersten Fall müsste ich ja wieder neue Haltefristen bekommen (dann ein Jahr, weil daraus ja nichts mehr weiter generiert wird?)?

Im zweiten Fall müsste ich am 31.12. um 23:59 Uhr den Gesamtwert der 2021 generierten Token ausgrechnen und das als Einkommen angeben?

Hat Claimen da einen Einfluß, also beispielsweise GAS erst am 1.1. claimen und dann wird es erst für 2022 relevant?

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Hallo zusammen,

ich zerbreche mir seit gestern auch den Kopf um die steuerliche Behandlung von GAS-Tokens. In meinem Fall geht es um VET, dass ich in der gewöhnlichen Cold Wallet halte. Es wird hier ohne mein zutun alle 10 Sek VTHOR generiert. Ich werde dies, da Grauzone, als Airdrop deklarieren. Winheller hat hier bei accointing folgende Begründung vorgelegt:

 

Zitat

Airdrop/Schenkung Bei einem Airdrop, einem Faucet oder einer Schenkung erhält ein Inhaber von Kryptowährungen weitere Kryptowährung ohne eigenes Zutun.So kann zum Beispiel eine Gutschrift von Kryptowährungen auf eine Wallet erfolgen, auf welcher der Begünstigte eine bestimmte Menge einerKryptowährung hält. Der Zufluss von Airdrops ist aus diesem Grund als steuerfrei anzusehen. Da die durch Airdrops erlangtenKryptowährungen nicht angeschafft werden, ist deren spätere Veräußerung nicht gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerba

Ich werde somit bei Vechain auch nicht von einer verlängerten Haltefrist ausgehen, sondern 1 Jahr!

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  • 2 Monate später...

Hallo Zusammen,

 

ich bin neu "im Geschäft" und bin auf das gleiche Problem gestoßen.

 

Gewinne von Kryptos die Länger als 1 Jahr gehalten werden müssen ja erstmal prinzipiell nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Sehe das also nicht so eng. 

Wie sieht es aber aus, wenn ich 2-3 Jahre stacke, meine Coins dann verschenke und die andere person nach einem Jahr haltedauer verkauf?

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  • 10 Monate später...

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