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"Halten" von BTC - Frage zum Steuerrecht


Tim22222

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Hallo zusammen,

in vielen Videos kann man sich zu steuerrechtlichen Fragen beim handeln von Kryptowährungen informieren.

Frage 1:

Leider ist dies für einen Anfänger für mich nicht genau definiert, im speziellen beziehe ich mich auf das 1 Jahr halten des zB. BTC.

In meinem konkreten Fall ist das so:

Ich kaufe am 01.01.2020 auf einer Plattform wie coinbase BTC / 100 EUR.

Am 10.01.2020 schicke ich die BTCs zu bybit. Dort handele ich diverse Mal.

Ich mache einen Gewinn von 700 EUR und sende am 02.01.2021 die BTCs wieder an coinbase (100 Einsatz + 700 EUR Gewinn) und wechsele sie wieder in EUR ein.

Nun zu meinen Fragen:

- wenn es um die 1 Jahres "halten" Regelung geht, was ist die Defintion von "halten" nur auf coinbase ohne aktiv das zu handeln oder erst wenn der BTC wieder in eine Währung umgetauscht wird?

- würde in diesem Fall die 1 Jahres Regelung gelten.

Es würde mich echt freuen, wenn ich hierzu mal eine Antwort auf die Frage bekommen könnte, da ich in diesem Bereich noch neu bin.

 

Frage 2: 

Kann man Verluste so wie bei Aktien (bis Ende 2020) geltend machen?

Frage 3:

Falls Frage 2 zutrifft,  gibt es schon Informationen wie das Steuerecht das Thema Kryptowährungen behandelt? 

Bleibt es bei einem Gewinn / Verlust Ausgleich oder zählen nur die Gewinne?

 

Ganz herzlichen Dank im Voraus für Eure Unterstützung rechtlich auf der sicheren Seite zu sein :)

Grüße

Tim

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Willkommen!

Deine Fragen wurden hier mehr oder weniger exakt so mit diesem Beispiel schon unzählige Male gestellt und beantwortet, bitte grundsätzlich auch die Suchfunktion benutzen.

Ich machs kurz:

vor 9 Stunden schrieb Tim22222:

- wenn es um die 1 Jahres "halten" Regelung geht, was ist die Defintion von "halten" nur auf coinbase ohne aktiv das zu handeln oder erst wenn der BTC wieder in eine Währung umgetauscht wird?

Ohne zu handeln. Du darfst den gekauften Coin 12 Monate lang in nichts umtauschen. Egal ob zurück in Euro, in einen anderen Coin, in Äpfel, ...
Ein Transfer hingegen unterbricht die Haltefrist nicht. Also zB Coinbase -> deine lokale Wallet.

vor 9 Stunden schrieb Tim22222:

Kann man Verluste so wie bei Aktien (bis Ende 2020) geltend machen?

Du kannst Crypto Gewinne mit Crypto Verluste gegenrechnen, ja.

vor 9 Stunden schrieb Tim22222:

Falls Frage 2 zutrifft,  gibt es schon Informationen wie das Steuerecht das Thema Kryptowährungen behandelt?

Die Frage verstehe ich nicht ganz. Es gibt jede Menge Informationen, sonst hätte ich auch die vorangegangenen Fragen nicht beantworten können.

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Hallo Amsi,

danke für Deine Erklärung, sorry mit der Suchfunktion habe ich es nicht gefunden.

 

vor 51 Minuten schrieb Amsi:

Ohne zu handeln. Du darfst den gekauften Coin 12 Monate lang in nichts umtauschen. Egal ob zurück in Euro, in einen anderen Coin, in Äpfel, ...
Ein Transfer hingegen unterbricht die Haltefrist nicht. Also zB Coinbase -> deine lokale Wallet.

Ok, sprich der Umtausch einer Fiat Währung in eine Kryptowährung und zurück auf Fiat (ohne den Coin in eine andere Kryptowährung zu wechseln gilt als "halten".

Mit den zB BTC kann ich dann egal auf welcher Plattform (auch von einer Plattform zur anderen wechseln) handeln und das halten bleibt bestehen solange 

bestehen bis es wieder in eine Fiat Währung umgetauscht wird?

vor 51 Minuten schrieb Amsi:

Die Frage verstehe ich nicht ganz. Es gibt jede Menge Informationen, sonst hätte ich auch die vorangegangenen Fragen nicht beantworten können.

Meine Frage war eigentlich wie folgt gemeint.

Ab 2021 kommt ein neues Steuergesetz das zumindest bei Aktien keine Anrechnung von Verlusten zuläßt.

Sprich ich habe einen Gewinn von 850 EUR und 100 EUR Verluste gemacht Freibetrag liegt bei 801 EUR (Einzelfreistellung).

Ab 2021 muss ich auf die 49 EUR Steuern zahlen, in diesem Jahr liege ich unter den 801 EUR (750 EUR).

Ist diese Regelung ab 2021 analog zu den Aktien oder gilt das nicht?


Danke

 

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vor 10 Stunden schrieb Tim22222:

- wenn es um die 1 Jahres "halten" Regelung geht, was ist die Defintion von "halten" nur auf coinbase ohne aktiv das zu handeln oder erst wenn der BTC wieder in eine Währung umgetauscht wird?

Du musst Dir nur "estg 23" merken. Das ist Dein Google-Suchbegriff. Dort steht alles zum Steuerrecht drin was Dich derzeit interessiert. In nur einem Paragraphen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Es heißt "Private Veräußerungsgeschäfte" - das hat mit "Halten" absolut nichts zu tun.

Es geht um "Veräußerungen".

Wenn Du Deine Bitcoins "veräußerst", dann ist die Steuerrelevanz zu prüfen hinsichtlich der Haltezeit, das steht dort: "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. "

Dabei ist vollkommen egal, was Du für die "Veräußerung" erhältst. Euros, Shitcoins, Äpfel, Immobilien, Gold, Sex, warmen Händedruck ...

Bearbeitet von Jokin
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vor 2 Minuten schrieb Tim22222:

Mit den zB BTC kann ich dann egal auf welcher Plattform (auch von einer Plattform zur anderen wechseln) handeln und das halten bleibt bestehen solange 

bestehen bis es wieder in eine Fiat Währung umgetauscht wird?

"Handeln" geht nur indem Du etwas "veräußerst" -> zack, das ist "steuerrelevant".

vor 3 Minuten schrieb Tim22222:

Meine Frage war eigentlich wie folgt gemeint.

Ab 2021 kommt ein neues Steuergesetz das zumindest bei Aktien keine Anrechnung von Verlusten zuläßt.

Sprich ich habe einen Gewinn von 850 EUR und 100 EUR Verluste gemacht Freibetrag liegt bei 801 EUR (Einzelfreistellung).

Ab 2021 muss ich auf die 49 EUR Steuern zahlen, in diesem Jahr liege ich unter den 801 EUR (750 EUR).

Ist diese Regelung ab 2021 analog zu den Aktien oder gilt das nicht?

Auch das steht in dem Paragraphen:

"Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden;"

(es gibt auch noch Verlustrück- und Vortrag, das ist aber ein separates Thema.

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vor 5 Minuten schrieb Tim22222:

Ab 2021 kommt ein neues Steuergesetz das zumindest bei Aktien keine Anrechnung von Verlusten zuläßt.

 

Ich bin der Meinung, dass das für Temringeschäfte gilt und nicht für Aktien. Bitte prüfe das nochmal.

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Achtung - das ist keine rechtlich saubere Formulierung, aber ich versuche es mal "technisch" zu sagen: Halten bedeutet, dass du durchgehend die Handhabe über diese Coins hast. Ob sie dazu ein Jahr in einer Wallet liegen oder du sie zwischen deinen eigenen Wallets hin und herschickst spielt keine Rolle. Bei Letzterem muss natürlich irgendwie belegbar sein, dass die Wallets auch zum Zeitpunkt der Transaktion dir gehört haben.

Tradest du, verlierst du ja die Handhabe/Eigentum an den Coins. Und sei es nur für 5 Minuten einmal hin und hergetraded.

Kurz: Die Haltezeit beginnt bei Erwerb und endet bei der Veräußerung. Nun musst du nur schauen, wann du einen Erwerb und wann einer Veräußerung durchführst - beim Traden z.B. Übrigens spielt es keine Rolle ob du gegen EURO, Äpfel, ETH, Schokoladentafeln, Spielzeugautos etc. tradest. Veräußerung ist Veräußerung 🤓

Bearbeitet von Morama
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Danke für die vielen Antworten, ich checke es nun trotzdem nicht :(

Wenn ich bei coinbase Eur -> BTc und -> nach einem Jahr wieder auf Eur wechsle ist es mir klar das hierauf keine Steuer erhoben wird.

Bei was es mir aber noch immer nicht klar ist, wenn es um das aktive Trading auf zB Bybit geht. Hier transferiere ich von coinbase btc zu bybit. Dann trade ich aktiv mit diesen coins sagen wir mal 100 mal auf Bybit. Es wird ja immer davon gesprochen coins über ein Jahr zu halten um keine Steuern darauf zahlen zu müssen. wir durch das aktive handeln auf Bybit das „halten“ unterbrochen, oder erst wenn btc wieder auf coinbase auf Eur umgewechselt wird?

 

 

Bearbeitet von Tim22222
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vor 2 Minuten schrieb Tim22222:

Bei was es mir aber noch immer nicht klar ist, wenn es um das aktive Trading auf zB Bybit geht. Hier transferieren ich von coinbase btc zu bybit. Dann trade ich aktiv mit diesen coins sagen wir mal 100 mal auf Bybit. Es wird ja immer davon gesprochen coins über ein Jahr zu halten um keine Steuern darauf zahlen zu müssen. wir durch das aktive handeln auf Bybit das „halten“ unterbrochen, oder erst wenn btc wieder auf coinbase auf Eur umgewechselt wird?

 

 

Da es dir um das Verstehen geht eine Gegenfrage:

Veräußerst du die Coins auf Bybit?

Schaffst du neue Coins auf Bybit an?

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vor 10 Minuten schrieb Morama:

Da es dir um das Verstehen geht eine Gegenfrage:

Veräußerst du die Coins auf Bybit?

Schaffst du neue Coins auf Bybit an?

Ich übertrage von coinbase 0,2 BTC an bybit, dort steige ich bei 8500 USD ein und verkaufe wieder bei 9000 USD.

Damit steigt der Wert des BTC. Durch die Kursschwankungen oder dem Leverage Trading macht man dort Gewinne und Verluste.

Keine Ahnung ob das veräußern ist.

Ich schaffe insofern neue coins bei bybit an, indem ich durch Leverage Trading Gewinne oder Verluste mache. Ich kaufe aber nicht neue coins.

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vor 4 Minuten schrieb Tim22222:

Ich übertrage von coinbase 0,2 BTC an bybit, dort steige ich bei 8500 USD ein und verkaufe wieder bei 9000 USD.

Das "Übertragen" ist keine Veräußerung.

"Einsteigen": Du musst erst einmal für dich klären was "einsteigen" steuerrechtlich für dich ist.

Im zweiten Teil des Satzes -> du verkaufst etwas. Bitte schaue nach, ob das eine Veräußerung ist.

vor 4 Minuten schrieb Tim22222:

Damit steigt der Wert des BTC. Durch die Kursschwankungen oder dem Leverage Trading macht man dort Gewinne und Verluste.

Keine Ahnung ob das veräußern ist.

Du machst schon alles richtig. Du fragst vorher, was Leverage Trading steuerrechtlich bedeutet -> Auch das solltest dir klar sein, bevor du tradest. Bitte weiter so.

vor 4 Minuten schrieb Tim22222:

 

Ich schaffe insofern neue coins bei bybit an, indem ich durch Leverage Trading Gewinne oder Verluste mache. Ich kaufe aber nicht neue coins.

 

Das mag zwar für die Gewinne stimmen, aber du musst klären, was mit deinen Coins beim Leverage Trading passiert. Erst dann lässt sich das in Bezug auf private Veräußerungsgeschäfte klären. Aber auch das ist nur eine Einkunftsart. Du musst also auch schauen, ob Leverage Trading noch andere Einkunftsarten abdeckt. Wichtig ist dabei, wie der "Trade" genau funktioniert. Ist dir das schon bewusst?

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vor 17 Minuten schrieb Morama:

"Einsteigen": Du musst erst einmal für dich klären was "einsteigen" steuerrechtlich für dich ist.

Es geht hier ja nicht um mich, sondern was der Gesetzgeber in DE hierzu sagt. Aus diesen Gesetzestexten werde ich halt nicht schlauer, daher die Frage hier im Forum

an die Leute die schon Erfahrungen mit dem Finanzamt hatten und alles richtig gemacht haben 😉

vor 19 Minuten schrieb Morama:

Das mag zwar für die Gewinne stimmen, aber du musst klären, was mit deinen Coins beim Leverage Trading passiert. Erst dann lässt sich das in Bezug auf private Veräußerungsgeschäfte klären. Aber auch das ist nur eine Einkunftsart. Du musst also auch schauen, ob Leverage Trading noch andere Einkunftsarten abdeckt. Wichtig ist dabei, wie der "Trade" genau funktioniert. Ist dir das schon bewusst?

Nein das ist mir ebenfalls nicht klar, daher auch diese Frage .. ich hoffe es gibt in diesem Forum jemanden der mir das Praxisnah an Beispielen erklären kann.

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vor einer Stunde schrieb Tim22222:

ich hoffe es gibt in diesem Forum jemanden der mir das Praxisnah an Beispielen erklären kann.

"Traden" = "Veräußern" des einen und "Anschaffen" des anderen.

Das haben Dir nun mehrere Leute hier geschrieben.

Das Traden beendet die Haltezeit!!

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vor 45 Minuten schrieb Jokin:

"Traden" = "Veräußern" des einen und "Anschaffen" des anderen.

Das haben Dir nun mehrere Leute hier geschrieben.

Das Traden beendet die Haltezeit!!

Vielen Dank! :)

Noch eine Frage, bei Leverage Trading zählt auch nur der Gewinn und Verlust, das beeinflusst doch nicht die Freigrenze?

 

Was mir in diesem Zuge noch einfällt.

Wenn man verheiratet ist und eine Steuererklärung abgibt, ist dann die Freigrenze bei 1200 EUR?


Danke

 

 

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Jeder Ehepartner hat seine eigene Freigrenze von 599,99€. Liegt einer über dieser Freigrenze wird sein Teil voll versteuert.

Siehe hier:

https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/

Voraussetzung ist natürlich das das Trading keine Steuern anderer Einkommensarten auslöst. Das Gesagte bezieht sich nur auf private Veräußerungsgeschäfte.

Bearbeitet von Morama
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vor 2 Stunden schrieb Morama:

Das mag zwar für die Gewinne stimmen, aber du musst klären, was mit deinen Coins beim Leverage Trading passiert. Erst dann lässt sich das in Bezug auf private Veräußerungsgeschäfte klären. Aber auch das ist nur eine Einkunftsart. Du musst also auch schauen, ob Leverage Trading noch andere Einkunftsarten abdeckt. Wichtig ist dabei, wie der "Trade" genau funktioniert. Ist dir das schon bewusst?

 

vor 7 Minuten schrieb Jokin:

Gewinn und Verlust - was sonst?

Weil mich der Kollege hier verunsichert hat ...

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vor 16 Minuten schrieb Tim22222:

 

Weil mich der Kollege hier verunsichert hat ...

Habe nur gemeint du solltest genau wissen, wie Leverage Trading (auch steuerlich) funktioniert - was passiert da genau usw. Nur weil hier jemand in einem Forum antwortet, und von privaten Veräußerungsgeschäften ausgeht, muss das nicht die einzige oder richtige Einkunftsart sein und für alle Szenarien gelten. Darauf kann man sich nämlich als steuerpflichtiger später nicht berufen. Kurzum: Ich meine damit -> sei dir sicher bei dem was du tust, bevor du es tust. Mehr nicht.

Solange es bei Anschaffung und Veräußerung bleibt -> siehe @Jokin s Antwort

Ich frage mich zudem, warum jemand Leverage Trading machen will, der offensichtlich noch nicht tief in der Materie steckt ... aber gut, das ist ein anderes Thema.

 

PS: Nicht böse gemeint.

Bearbeitet von Morama
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vor 14 Minuten schrieb Morama:

Ich frage mich zudem, warum jemand Leverage Trading machen will, der offensichtlich noch nicht tief in der Materie steckt ... aber gut, das ist ein anderes Thema.

Weil ich mich mit dem Thema generell beschäftige und eben mich davor zu allem informiere :)

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