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Gewerblich oder Privat?


Krypto9955

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Am 19.8.2020 um 16:00 schrieb fox42:

Vorsicht, dass die Verluste nicht steuerfrei werden.. Wenn die Verluste kurz vor steuerfrei sind, kann(wirklich >kann<, nicht >muss<!) es sich lohnen, die Verluste zu realisieren und einfach zum aktuellen Kurs wieder zu kaufen. Kostet Gebühren, aber besser 1-2% Gebühren und Reibungsverlust, als auf 20% nicht realisieren Verlust, später Steuern zu zahlen.

Könntest du noch einmal erklären was du genau damit meinst?

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vor 9 Minuten schrieb Nuhyec:

Könntest du noch einmal erklären was du genau damit meinst?

Erfundene Werte:

  • Im Dezember 2017 einen Bitcoin für 11.000 Euro gekauft.
  • Im Juni 2018 fällt der Kurs auf 7.000 Euro.
  • Im Juli 2019 steigt der Kurs auf 13.000 Euro.

Nun kannst du agieren:

a) Du hodlest einfach durch und hast im Juli 2019 2.000 Euro steuerfreien Gewinn.

b) Du verkaufst im Juni 2018 mit Verlust und kaufst ein paar Tage später die Coins wieder zurück. in diesem Fall hast du 4.000 Euro steuerrelevanten Verlust generiert, der deine steuerrelevanten Gewinne in 2018 reduziert und somit deine Steuerlast senkt.
Im Juli 2019  tütest du dafür 6.000 Euro steuerfreien Gewinn ein.

 

Viele Trader wären in 2018 nicht pleite gegangen wenn sie ihre Verluste innerhalb des ersten Jahres nach der Anschaffung realisiert hätten und somit den Fiskus an dem Verlust beteiligt hätten. Daher ist es gut die Gesetze zu kennen.

 

Bearbeitet von Anevay
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vor einer Stunde schrieb Anevay:

Viele Trader wären in 2018 nicht pleite gegangen wenn sie ihre Verluste innerhalb des ersten Jahres nach der Anschaffung realisiert hätten und somit den Fiskus an dem Verlust beteiligt hätten. Daher ist es gut die Gesetze zu kennen.

 

als ich diese Strategie 2018 erstmal erklärt habe, schrieben noch alle und meinten (und meinen) auch Steuerberater, dass das sehr unwahrscheinlich ist, dass das kein GEstaltungsmissbrauch ist.
Gibts dazu denn neue Erkenntnisse? Ist das nachweislich akzeptiert worden? Steuerberater sagen natürlich, dass man zwischen Verkauf und Rückkauf mindestens 1 Tag warten sollte, aber selbst dann sei es zweifelhaft.
Wenn man sich diverse Rechtsprechungen dazu anguckt, wird oft darauf verwiesen, dass man "einem wesentlichem Kursrisiko ausgesetzt sein muss". Jetzt kann man streiten, ob das bei Crypto nicht schon nach wenigen Minuten erreicht ist. Außerdem liest man aber auch oft, dass es wirtschaftliche Gründe für den Verkauf und den Rückkauf geben muss und man es nicht nur wegen der Steuerersparnis macht. Das ist schon schwieriger, allerdings wer weiß schon vorher wie der Kurs sich entwickelt. Vllt hatte man Panik und wollte deswegenalles verkaufen, hat sich nen Tag später aber doch anders entschieden, Spekulation ist eben nicht unbedingt wirtschaftlich :D

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12 hours ago, Serpens66 said:

Gibts dazu denn neue Erkenntnisse?

@Anevayhat in einem anderen Thread auf ein Urteil (BFH, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen IX R 60/07) verwiesen:

"Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ."

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2009/BFH/Gestaltungsmissbrauch-beim-Verkauf-und-anschliessendem-Wiederkauf-der-gleichen-Wertpapiere-an-demselben-Tag-und-in-gleicher-Zahl-zur-Realisierung-von-Spekulationsverlusten-innerhalb-der-einjaehrigen-Spekulationsfrist-Verhinderung-von-Spekulationen-auf-Kosten-der-Allgemeinheit-und-missbraeuchliche-Gestaltungen-durch-das-System-der-Verlustnutzung-und-Verlustbegrenzung

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vor 50 Minuten schrieb PeWi:

@Anevayhat in einem anderen Thread auf ein Urteil (BFH, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen IX R 60/07) verwiesen:

"Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ."

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2009/BFH/Gestaltungsmissbrauch-beim-Verkauf-und-anschliessendem-Wiederkauf-der-gleichen-Wertpapiere-an-demselben-Tag-und-in-gleicher-Zahl-zur-Realisierung-von-Spekulationsverlusten-innerhalb-der-einjaehrigen-Spekulationsfrist-Verhinderung-von-Spekulationen-auf-Kosten-der-Allgemeinheit-und-missbraeuchliche-Gestaltungen-durch-das-System-der-Verlustnutzung-und-Verlustbegrenzung

Anfang 2018

BTC @ $13k gekauft

---11 Monate spater am gleichen Tag ---

BTC @ $3849 verkauft

BTC @ $3848 gekauft

 

Puuh, zum Glück war der Preis unterschiedlich und ich hab im wirtschaftlichen Interesse $1 gerettet. Nochmal Glück gehabt

 

Bearbeitet von FiverrPajeet
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vor 1 Stunde schrieb FiverrPajeet:

Anfang 2018

BTC @ $13k gekauft

---11 Monate spater am gleichen Tag ---

BTC @ $3849 verkauft

BTC @ $3848 gekauft

 

Puuh, zum Glück war der Preis unterschiedlich und ich hab im wirtschaftlichen Interesse $1 gerettet. Nochmal Glück gehabt

 

Das ist jetzt ein Extrembeispiel. Aber es gibt Coins die machen 50 oder mehr Prozent am Tag hoch und auch runter. Klar wartet man da nicht bis zum nächsten Kalendertag um dann bei -60% zu verkaufen... da ist Crypto einfach zu volatil und Käufe und Verkäufe innerhalb kurzer Zeit nicht unüblich. Daytrader machen das nicht anders.

PS: Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.

Bearbeitet von Morama
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vor 21 Minuten schrieb Morama:

Das ist jetzt ein Extrembeispiel. Aber es gibt Coins die machen 50 oder mehr Prozent am Tag hoch und auch runter. Klar wartet man da nicht bis zum nächsten Kalendertag um dann bei -60% zu verkaufen... da ist Crypto einfach zu volatil und Käufe und Verkäufe innerhalb kurzer Zeit nicht unüblich. Daytrader machen das nicht anders.

PS: Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.

 

Ich finde diesen Beitrag sehr interessant, inklusive Urteilsbegründung des Richters.

Der "Gestaltungsmissbrauch" ist nichts als Willkür und Einbahnstraßenfiskus. Was wenn ich meine Gewinne innerhalb eines Jahres realisiere und dann innerhalb eines Tages ohne Preisänderung wieder in den Coin einkaufe, 1+ Jahr warte und dann geht der Coin pleite. Wird mir das FA die Steuern nachsehen? Wohl kaum. Das obige Beispiel habe ich übrigens wirklich so getradet.

Bearbeitet von FiverrPajeet
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Sagen wir, ich habe eh den ganzen Tag lang Umsatz durch Trades. Jetzt mische ich da steuerfreie Coins drunter und ziehe irgendwann wieder frische Coins raus um die im getrennten Depot schlafen zu schicken. Wie soll ich das da umsetzen? Ich halte ja das Traden nicht ein paar Tage an, damit sich eventuell ein FB darüber freut.. Oder muss ich aufpassen, dass ich nicht zufällig den gleichen Kurs erwische ;)

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danke und sorry fürs fortführen von Offtopic in diesem Thread =/

bei mir ist bzgl Finanzamt sehr lange nichts passiert, aber so langsam gehts in die heiße Phase und vermutlich werde ich auch klagen müssen. In ~2 Wochen aber erstmal ein persönliches Gespräch mit den Finanzbeamten.
Zur Debatte stehen:
- Aussetzung des Vollzuges möglich, weil evlt Vollzugsdefizit? Finanzamt sagt nein und will Steuerbescheid auch nicht offen lassen -> Klage notwendig, damit ich Geld zurück bekomme, falls sich die Gesetzeslage zukünftig ändert.
- Fifo oder Lifo ? Noch nicht 100% sicher, ob Finanzamt wirklich Fifo erzwingen will, aber durchaus möglich. Falls ja, ebenfalls Klage.
- gewerblich? Fürs Steuerjahr 2016 konnte ich eine andere Beamte noch überreden, aber ob das so bleibt? Falls gewerblich unterstellt werden sollte, ebenfalls Klage...
- Und dann natürlich die eben besprochene "Verluste realisieren" Methode. Denn ich werd natürlich versuchen dieses Jahr richtig heftig "Verluste" zu realisieren, sollte der BTC Kurs zb. von 100k€ auf zb. 50k€ korrigieren (-> 50k€ Verlust pro BTC). Ich gehe davon aus, dass es dieses Jahr so leicht wie nie wird gigantische Verluste zu realisieren, ohne dass sich der eigentliche Crypto und Fiat Bestand ändert.

Bearbeitet von Serpens66
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vor 47 Minuten schrieb Serpens66:

danke und sorry fürs fortführen von Offtopic in diesem Thread =/

bei mir ist bzgl Finanzamt sehr lange nichts passiert, aber so langsam gehts in die heiße Phase und vermutlich werde ich auch klagen müssen. In ~2 Wochen aber erstmal ein persönliches Gespräch mit den Finanzbeamten.
Zur Debatte stehen:
- Aussetzung des Vollzuges möglich, weil evlt Vollzugsdefizit? Finanzamt sagt nein und will Steuerbescheid auch nicht offen lassen -> Klage notwendig, damit ich Geld zurück bekomme, falls sich die Gesetzeslage zukünftig ändert.
- Fifo oder Lifo ? Noch nicht 100% sicher, ob Finanzamt wirklich Fifo erzwingen will, aber durchaus möglich. Falls ja, ebenfalls Klage.
- gewerblich? Fürs Steuerjahr 2016 konnte ich eine andere Beamte noch überreden, aber ob das so bleibt? Falls gewerblich unterstellt werden sollte, ebenfalls Klage...
- Und dann natürlich die eben besprochene "Verluste realisieren" Methode. Denn ich werd natürlich versuchen dieses Jahr richtig heftig "Verluste" zu realisieren, sollte der BTC Kurs zb. von 100k€ auf zb. 50k€ korrigieren (-> 50k€ Verlust pro BTC). Ich gehe davon aus, dass es dieses Jahr so leicht wie nie wird gigantische Verluste zu realisieren, ohne dass sich der eigentliche Crypto und Fiat Bestand ändert.

Wie ist denn bei dir der Stand? Hast du einen Steuerbescheid bekommen und der entspricht nicht deinen Vorstellungen? Falls ja, was genau?

Inwiefern gehst du davon aus, dass dir Gewerblichkeit unterstellt wird? Hast du in die Richtung Andeutungen bekommen? Und falls ja was führt zu dieser Einschätzung. Hat man dir 2016 versucht Gewerblichkeit zu unterstellen? Bei wievielen Trades und was war die fruchtende Gegenargumentation?

 

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vor 1 Stunde schrieb herrykerry:

Wie ist denn bei dir der Stand? Hast du einen Steuerbescheid bekommen und der entspricht nicht deinen Vorstellungen? Falls ja, was genau?

Inwiefern gehst du davon aus, dass dir Gewerblichkeit unterstellt wird? Hast du in die Richtung Andeutungen bekommen? Und falls ja was führt zu dieser Einschätzung. Hat man dir 2016 versucht Gewerblichkeit zu unterstellen? Bei wievielen Trades und was war die fruchtende Gegenargumentation?

 

ich werd noch den Termin in ~2 Wochen abwarten, dann kann ich euch mehr dazu sagen, was wirklich Fakt ist (und vllt mach ich dann auch einen seperaten Thread dazu auf, falls ich wirklich klagen muss).
Was bisher Fakt ist ist der Teil mit Aussetzung des Vollzugs - wird nicht akzeptiert. Und dass mir 2016 Gewerblichkeit unterstellt wurde, aber halt mit der üblichen unsinnigen Begründung "hoher Umsatz und Gewinnerzielungsabsicht". Ich konnte die Beamte glücklicherweise mit Verweis auf diverse Urteile bzgl der Nicht-Gewerblichkeit von Daytrading bei Aktien, egal wie hoch Umsatz/Gewinn, überzeugen, allerdings heißt das nicht, dass dies jeden überzeugt, sie hatte denke ich einfach keine Lust auf meinen Fall und 2016 war der Gewinn auch noch recht gering. Tradeanzahl aufjedenfall mehrere zehntausend.
https://eltee.de/education_id.php?id=221
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/day-trader-ist-kein-gewerblicher-wertpapierhaendler_idesk_PI11525_HI2274990.html

Bearbeitet von Serpens66
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vor 3 Stunden schrieb Serpens66:

ich werd noch den Termin in ~2 Wochen abwarten, dann kann ich euch mehr dazu sagen, was wirklich Fakt ist (und vllt mach ich dann auch einen seperaten Thread dazu auf, falls ich wirklich klagen muss).
Was bisher Fakt ist ist der Teil mit Aussetzung des Vollzugs - wird nicht akzeptiert. Und dass mir 2016 Gewerblichkeit unterstellt wurde, aber halt mit der üblichen unsinnigen Begründung "hoher Umsatz und Gewinnerzielungsabsicht". Ich konnte die Beamte glücklicherweise mit Verweis auf diverse Urteile bzgl der Nicht-Gewerblichkeit von Daytrading bei Aktien, egal wie hoch Umsatz/Gewinn, überzeugen, allerdings heißt das nicht, dass dies jeden überzeugt, sie hatte denke ich einfach keine Lust auf meinen Fall und 2016 war der Gewinn auch noch recht gering. Tradeanzahl aufjedenfall mehrere zehntausend.
https://eltee.de/education_id.php?id=221
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/day-trader-ist-kein-gewerblicher-wertpapierhaendler_idesk_PI11525_HI2274990.html

Würde ich auch klagen. Ja, das eine mag für Aktien sein. Aber Kryptos sind noch wertunbestäniger, es gibt so viele Projekte mit unüberschaubaren Ausprägungen und die Zukunft ist ungewiss wie sonstwas. In einem 24/7/365 Markt mit relativ niedrigen Gebühren, äußerst geringer Friktion und digitaler Übertragbarkeit. Außer man sagt heute sind mehr Trades und Umsatz "gewerblicher" als in der "Steinzeit" 2002. Also ich sehe objektiv nicht viel für Gewerblichkeit. Auf der anderen Seite gibt es dann "Finanzgeflüster" nach dem ja Bitcoin und co. rechtlich nichts anderes als z.B. Waren wie Zucker sind und FAs schonmal bei 100 Trades Gewerblichkeit annehmen. Schon alleine wie die Trades abewickelt werden, macht eine Annahme von Gewerblichkeit nach Tradeanzahl sinnlos. Der Verkauf von 1 BTC kann auch mal in 100+ Einzeltrades ausgeführt werden. BTC ist die Referenz für jegliche gehandelte Altcoins. Wenn du von x y in € oder umgekehrt willst musst du schon allein 2x mit nem Haufen Einzelorders umschichten.

Natürlich kann so ein Beamter gerne mal paar Euro vor der Nase sehen in konkreten Fällen. Es ist aber wohl kaum im Interesse des FAs, dass plötzlich alle gewerblich sind. Das wäre einfach ein Minusgeschäft. Das würde ich, falls sie sichquerstellen auch ganz klar so kommunizieren. Sagen, dann gehts halt zum BFH. Im günstigen Fall verlieren sie und müssen nur Prozesskosten bezahlen. Im unwahrscheinlichen schlechten Fall gibts ne Richtlinie was alles für Gewerblichkeit spricht und vieeeele Trader können dann plötzlich in den Bärenmärkten nen Haufen Verluste anmelden. Aber was wundere ich mich... Bei Aktien hat man ja damals auch angefangen Gewerblichkeit zu unterstellen, wenn z.b. in der Dotcom Blase massive Gewinne und häufige Trades gemacht wurden. Aber wenn dann natürlich Verluste gemacht werden und man "Betriebsausgaben" anrechnen lassen will, ist es natürlich Privatvergnügen.

 

Meine persönliche Meinung.

Bearbeitet von herrykerry
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  • 3 Wochen später...

Das heutige Gespräch war leider weniger ergiebig als gehofft (deshalb erstmal kein eigener Thread dafür), das Finanzamt will sich noch auf nichts festlegen und es wurden einige Fragen notiert, die geprüft werden sollen (zb FIFO/LIFO, ob taggleiche Zusammenfassung von Trades erlaubt und einige andere Dinge).

Gewerblichkeit war nur kurz Thema, wobei ich direkt sagte, dass dies kein Thema sein müsse, da es ja ganz offensichtlich private Vermögensverwaltung ist, da ich nur eigenes Geld, auf eigene Rechnung, auf dafür vorgesehen Börsen, ohne fachmännische Eintrichtung, ohne Angestellte, nicht im Namen Dritter und nicht nach außen wirtschaftlich tätig werde. Dem wurde in keiner Weise widersprochen, sodass ich dies als stillschweigende Zustimmung sehe. Ich hatte daraufhin noch gefragt was denn wäre, wenn zb Verwandte oderso "bei mir investieren" möchten, um auch von meinen Gewinnen zu profitieren, doch dies hat mir der Beamte dringend abgeraten, da dies dann doch Indizien für Gewerblichkeit sein könnten.

Die einzig eindeutige und sehr energisch vertretende Aussage heute war, dass es kein Vollzugsdefizit gäbe und daher auch keine Aussetzung des Vollzugs gewährt werden wird. Und sollte ich nochmal damit kommen, dann gäbe es keine freundliche Kommunikation mehr sondern den Rest solle dann mein Anwalt regeln. (es wurde häufiger betont, dass die Beamten garnicht mit mir reden müssten, ich allein in der Bringschuld läge und ich froh sein solle überhaupt mit wem reden zu dürfen, der Rest des Gesprächs war aber freundlich, wenn auch bestimmt.)

Bearbeitet von Serpens66
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vor 4 Stunden schrieb Serpens66:

Und sollte ich nochmal damit kommen, dann gäbe es keine freundliche Kommunikation mehr sondern den Rest solle dann mein Anwalt regeln. 

Na dann..., freut sich schon der Anwalt...🙈

Zitat

ich allein in der Bringschuld läge und ich froh sein solle überhaupt mit wem reden zu dürfen,

Na aber sicher doch...🤦‍♂️ Das erklärt ihm dann auch der Anwalt.

Bearbeitet von o0dy
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  • 1 Monat später...
Am 18.9.2020 um 22:41 schrieb ap7fxm:

So einfach ist das nicht. Du solltest dich ggf. genauer informieren.

Es ist ziemlich einfach!

Gerichte haben klar festgestellt was gewerblich und was privat ist!

und trading mit eigenem Geld ist nicht gewerblich!

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  • 1 Monat später...
Am 3.5.2021 um 08:25 schrieb Zylon:

Es ist ziemlich einfach!

Gerichte haben klar festgestellt was gewerblich und was privat ist!

und trading mit eigenem Geld ist nicht gewerblich!

Es gilt das Gesamtbild, das anhand mehrerer Kriterien beurteilt wird. Eigenes vs. fremdes Geld ist dabei nur ein Kriterium. Beispiel, das schnell zu Gewerbichkeit führt: Handel mit eigenem Geld auf fremde Rechnung.

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  • 1 Monat später...

Hallo, im aktuellen Empfehlungsschreiben vom BMF steht: 

"Werden Einheiten einer virtuellen Währung wiederholt an- und verkauft (inkl. Tausch in Einheiten anderer virtueller Währungen), kann ein solcher Handel mit Einheiten einer virtuellen Währung eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Für die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung können die Kriterien zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel herangezogen werden. Hier begründen nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 – X R 1/97 BStBl II 2001, S. 706) häufige An- und Verkäufe allein noch keine gewerbliche Tätigkeit, auch wenn dabei ein größerer Umfang erreicht wird. Bei der Wertpapieranlage bestehen für den Investor zahlreiche Handlungsoptionen. Es existieren ertraglose Wertpapiere (z. B. Scheck, Wechsel), Zinspapiere (z. B. Inhaberschuldverschreibungen, Bundesschatzbriefe) und Dividendenpapiere (z. B. Aktien, Genussscheine). Diese Vielfalt bringt es nach Ansicht des BFH mit sich, dass schlechte Wertpapiere durch gute Wertpapiere oder Zinspapiere durch Dividendenpapiere ersetzt werden. Eine gewerbliche Betätigung setze demgegenüber voraus, dass sich der Steuerpflichtige „wie ein Händler“ bzw. „bankentypisch“ verhält und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nutzt. Vor dem Hintergrund, dass bei virtuellen Währungen zahlreiche Geschäftsmodelle das Generieren zusätzlicher Einheiten virtueller Währung durch Halten der Nutzungsüberlassung ermöglichen, sind diese Kriterien auch auf die hier vorliegenden Sachverhalte zu übertragen und im jeweiligen Einzelfall zu prüfen (vgl. Rz. 29)."

Was heißt das nun für Leute, die täglich traden. Muss man dies bei der nächsten Steuererklärung pro-aktiv erläutern, dass nur mit 1) eigenem Geld für sich selber, 2) auf für die Privatperson zugänglichen Exchanges getradet wurde, 3) keine Büroräume/ Angestellte vorhanden sind? Wie geht ihr hier vor? Wie würdet ihr hier "wiederholt" definieren?
 

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vor 53 Minuten schrieb rob111:

Was heißt das nun für Leute, die täglich traden. Muss man dies bei der nächsten Steuererklärung pro-aktiv erläutern,

Du machst es so, wie du es möchtest. Also wenn du als privat angesehen werden willst, dann gibst du deine gewinne in der privaten Steuererklärung ab und fertig. Falls dann das Finanzamt behauptet, dass das aber gewerblich sei, dann kannst du deine Argumente usw vorbringen.  Selbes Spiel wenn du gewerblich sein willst, dann Gewerbe gründen und machen.

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  • 2 Jahre später...

Hallo zusammen,

will den Thread noch ein Mal aufgreifen. Bei mir fragt das FA nach, warum das Ganze "trading" nicht gewerblich ist. Es geht nur um Spot Trading in Krypto (also kein Mining, Staking, keine Derivate usw)

Was wären aus euerer Sicht die Argumente? Gibt es evtl. etwas Neues zu dem Thema?

Sobald ich Online aber auch unter verschiedenen Foren gesehen habe, spielt an sich das Handelsvolumen keine Rolle. Hatte bisher keinen Fall gesehen, wo auch bei extrem vielen Trades und sehr hohen Gewinnen das Ganze als Gewerbe eingestuft wurde. 

Ist es evtl. sogar Vorteilhaft aus Eurer Sicht wenn man als Gewerbe eingestuft wird?
Ich meine in meinem Fall, gab es einige Verluste die man nicht berechnen konnte:
Pleiten von Börsen, verlorene Keys von Wallets, Hacks usw. Wurde alles nicht berücksichtigt und nicht angegeben. Außerdem hat man wohl mit Gewerbe den Vorteil, dass man dann hoffentlich auch LIFO nehmen kann. Andererseits keine Ahnung wie das funktionieren soll, wenn man nachträglich nach mehreren Jahren plötzlich ein Gewerbe hat.

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vor 3 Minuten schrieb Terx:

Was wären aus euerer Sicht die Argumente?

1. Persönliche Vermögensverwaltung 

2. Nicht im Auftrag Dritter getradet

3. Nicht mit Kapital Dritter gehandelt

4. Keine Dienstleistung für Dritte erbracht

vor 4 Minuten schrieb Terx:

Ist es evtl. sogar Vorteilhaft aus Eurer Sicht wenn man als Gewerbe eingestuft wird?

Keine steuerfreien Gewinne nach 12 Monaten Haltefrist!!

 

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Quote

Keine steuerfreien Gewinne nach 12 Monaten Haltefrist!!

Stimmt! Wobei in meinem Fall würde wahrscheinlich LIFO fast das gleiche bewirken. Auch die Verluste durch Börsenhacks usw. würde wohl einiges ausgleichen. Nehmen wir an man hat seine Wallet Schlüssel als Firma verloren, dann ist das doch wohl Inventarverlust und kann abgeschrieben werden oder? Spekuliere ja nur, wobei würde das für ein Gewerbe erwarten. Kann man natürlich schwer nachweisen.

21 minutes ago, Jokin said:

1. Persönliche Vermögensverwaltung 

2. Nicht im Auftrag Dritter getradet

3. Nicht mit Kapital Dritter gehandelt

4. Keine Dienstleistung für Dritte erbracht

Ja das trifft alles zu, allerdings ist die Frage ob es dann trotzdem gewerblich sein kann aufgrund des Transaktionsvolumens und Frequenz. Soweit mir bekannt ist gibt es einige Gerichtsurteile aus dem Daytrading. Bei Crypto ist mir kein Einziger Fall bekannt, wo jemand gewerblich eingestuft wurde, aufgrund hohem Volume oder Frequenz.

Bearbeitet von Terx
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vor 16 Minuten schrieb Terx:

Soweit mir bekannt ist gibt es einige Gerichtsurteile aus dem Daytrading.

Dann schau in diese Urteile mal rein.

2 Sekunden Google: https://www.zmp.de/en/forum/zmp-terminmarktwelt/recht-und-steuern-daytrading-ist-kein-gewerbe#:~:text=Soeben entschied der Bundesfinanzhof%2C daß,%3A X R 1%2F97).

Geh mit meinen 4 Punkten auf das Finanzamt zu.

Oder besser frage aktiv nach warum da überhaupt der Gedanke der Gewerblichkeit kam.

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