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Steuer auf verleihen von busd, tether und co


jefferson

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Falls es dazu schon threads gibt, tut es mir sehr leid, ich habe sie nicht gefunden. 

 

Mir geht es konkret ums verleihen der stable coins, die 10 Jahresfrist ist mir bekannt. 

Mein Steuerberater meint bei Zinsen auf diese stable coins handelt es sich um § 22 Nr. 3 Estg und da gäbe es einen Freibetrag von 256 Euro pro Jahr. Wiederum andere Steuerberater sagen, das wären Zinsen und würden in die versteuerbaren Zins Erträge mit Freibetrag von 801€ einfließen. 

 

Hat schon jemand solche lending Geschäfte erfolgreich in der Steuererklärung angegeben? Wenn ja, wie und wo? 

Und was muss ich beachten beim Wechsel der Erträge in Euro? Die stable coins sind ja alle in usd?! 

 

Danke 

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@Jokin Kennt sich da vermutl. am Besten aus ;) vllt. mag er dazu ja selber was schreiben

Ansonsten: 10 Jahre Frist?  Ich dachte es ist 1 Jahr Haltefrist in DE? 
Ich würde niemals in ein Krypto-Produkt investieren wenn die Haltedauer über 10 Jahre sein muss. Höchstens noch bei Bitcoin aber bei sonst garnix. Wer weiss ob es Tether dann überhaupt noch gibt? Der gesamte Markt ist ja nur knapp so alt drüber ^^ 

By the way: Bevor du in Tether o.ä. investierst, befasse dich mit USDN. Bester Stablecoin ever, aktuell erhältst du 17% Staking drauf. Bei 100$ sind das also 17$ am Tag (max. 25%)

 

 

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vor 44 Minuten schrieb kolibri33:

Bester Stablecoin ever, aktuell erhältst du 17% Staking drauf. Bei 100$ sind das also 17$ am Tag (max. 25%)

Pro Jahr vielleicht. Nicht pro Tag.

vor 1 Stunde schrieb jefferson:

Und was muss ich beachten beim Wechsel der Erträge in Euro? Die stable coins sind ja alle in usd?! 

Es zählt der Wechselkurs an dem Tag an dem Du die Zinsgutschrift erhalten hast.

vor einer Stunde schrieb jefferson:

Mein Steuerberater meint bei Zinsen auf diese stable coins handelt es sich um § 22 Nr. 3 Estg und da gäbe es einen Freibetrag von 256 Euro pro Jahr. Wiederum andere Steuerberater sagen, das wären Zinsen und würden in die versteuerbaren Zins Erträge mit Freibetrag von 801€ einfließen. 

Da "Kryptowährungen" bei der Veräußerung nicht als "Kapitalanlage" zählen, werden auch die Zinsen nicht als "Kapitalerträge" in KAP eingetragen. 

Und was nicht in KAP eingetragen wird, wird auch nicht mit 25% Abgeltungssteuer besteuert. Es gilt somit auch kein Freibetrag von 801 Euro.

Was nicht in diese Abgeltungssteuer-Sonderregelung fällt, wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

 

Die Freigrenze (nicht Freibetrag!!) von 256 Euro kann tatsächlich "in Betracht gezogen" werden: https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/22-arten-der-sonstigen-einkuenfte - "Vermietung bewegliche Gegenstände". Siehe auch hier: https://www.steuern.de/steuererklaerung-gestaltungshinweise-anlage-so.html

Das heißt also wenn Du 260 Euro Zinsen eingenommen hast, zahlst Du auf 260 Euro Steuern gem. Deines pers. Einkommensteuersatzes.

 

Zur 10-Jahresfrist herrscht noch Uneinigkeit, man kann jedoch davon ausgehen, dass diese 10 Jahre nur der Spekulationsvermeidung auf dem Immobilienmarkt dienen und somit für die "mobilen Vermögenswerte" wie Kryptowährungen trotz Lendings auch weiterhin 1 Jahr gilt.

 

Folgende Grundregeln rate ich zu beachten:

1. Lending-Wallets als Einbahnstraßen betrachten - nur rein, nichts rausnehmen solange das Steuerrecht nicht eindeutig geklärt ist

2. Lending-Erträge von mehr als 256 Euro jährlich erzielen, dann wird eh alles versteuert und man muss sich nicht um Freigrenzen prügeln

3. Saubere Dokumentation. Ich empfehle Coinlend, da wird auch das Umrechnen von USD in Euro prima erledigt. Das kostet zwar bisschen was, aber ab einem gewissen Vermögen geht das schon.

 

Disclaimer: Ich bin kein Steuerfachmann. Meine Aussagen basieren auf Internetrecherchen + persönlichen Gesprächen mit Finanzamt, Steuerfahndung, Steuerberatern sowie Fachleuten bei EY. Meine Aussagen können grundsätzlich falsch sein.

 

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