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C0LiDE

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Hallo zusammen,

ich wollte zum ersten Mal Uniswap verwenden und mir ist dort was aufgefallen und zwar wenn ich ETH durch einen anderen Coin tausche steht unten folgendes :

WETH > USDC > Coin (ausgewählter Coin).

So wie ich es verstanden habe wechselt Uniswap automatisch meine ETH in USDC erst um und danach in meinen gewünschten Coin ? Wenn "JA" ist doch dieser Schritt Steuerlich relevant beziehungsweise zu versteuern ? Ich würde doch dann die Haltefrist des Stablecoins unterbrechen wenn ich mich nicht irre ?

Ich würde mich auf Antworten freuen und eure Erfahrungen dies bezüglich wenn vorhanden.

 

Viele Grüße

C.

Bearbeitet von C0LiDE
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vor 3 Stunden schrieb C0LiDE:

Wenn "JA" ist doch dieser Schritt Steuerlich relevant beziehungsweise zu versteuern ? Ich würde doch dann die Haltefrist des Stablecoins unterbrechen wenn ich mich nicht irre ?

Du veräußerst Deine Coins doch so oder so, daher ist es doch egal ob Du direkt oder über Umwege tauschst.

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Danke für die Antwort.  Wenn ich meine ETH über einem 1 Jahr gehalten habe ohne jetzt z.B zwischendurch an der Börse handel sind die ETH Steuerfrei. Somit kann ich doch meine ETH in einem anderen Altcoin tauschen ohne Steuern zu zahlen ? Ich müsste dann halt nur noch meinen neuen Altcoin 1 Jahr lang halten damit ich wieder Steuerfrei bin. So denke ich zumindestens und würde mich auf eine Antwort nochmals freuen. Wie ich oben geschrieben habe tauscht Uniswap aber erst in USDC um und dann in meinem gewünschten Coin das würde doch bedeuten das die Haltefrist von USDC unterbrochen wird/wurde.

Bearbeitet von C0LiDE
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vor 2 Stunden schrieb C0LiDE:

Danke für die Antwort.  Wenn ich meine ETH über einem 1 Jahr gehalten habe ohne jetzt z.B zwischendurch an der Börse handel sind die ETH Steuerfrei. Somit kann ich doch meine ETH in einem anderen Altcoin tauschen ohne Steuern zu zahlen ? Ich müsste dann halt nur noch meinen neuen Altcoin 1 Jahr lang halten damit ich wieder Steuerfrei bin.

Richtig

Bearbeitet von Hiergibtsnichtszusehen
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vor 3 Stunden schrieb bjew:

wenn ich das richtig verstehe, würde deine Frage nur den USDC betreffen, und wäre nur relevant, falls du auf diese Börse schon USDC liegen hast.

Wobei dann (für mich) wieder offen ist, ob dieser Zwischenschritt überhaupt dein Depot berührt

Nochmals an alle Danke für die Antworten. Genau es betrifft in dem Fall nur den USDC. Bei Uniswap kann man nichts hinterlegen es ist ähnlich wie Forkdelta. Das ist hier die Frage ob dieser Zwischenschritt nun relevant ist oder nicht. Kennt Ihr eventuell eine Telegram Gruppe mit Steuerberatern oder sonstigem wo ich eventuell die Frage stellen könnte ?

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Mal ehrlich, wie hoch ist der Kursgewinn mit USDC bei diesem Umweg? Bzw. welchen Kurs legst du jeweils an? D.h. Du fragst, ob du die 0€ Gewinn versteuern musst?

Ich glaube, das kann man glaubhaft vertreten, dass das steuerlich irrelevant ist.

Da ich nur "glaube", rate ich zu einem Steuerberater ;)

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  • 5 Monate später...

Ich weiß nicht wie richtig dieser Eintrag ist:


Aber falls die Unrecht haben, könnte ein ungewollter Uniswap-"hop" (so nennt man die meines Wissens nach) üble Folgen haben.  

Beispiel einer 100%igen FIFO Auslegung:

1. Kauf von ERC20-Coin_A im Januar. 

2. Coin_A verzehnfacht sich im Wert

3. 10 Monate später möchte man seine große, bereits steuerfreie Coin ERC20-Coin_B gegen ERC20-Coin_C auf Uniswap tauschen und es wird unerwartet ein Dreieckstaus von Coin_B zu Coin_A zu Coin_C gemacht. 

4. Dann hat man ohne es zu wollen "neue" Coin_A bekommen und im nächsten Moment "alte" aber steuerpflichtige Coin_A abgestoßen. 

Wie ist es mit gemeinsamer Veranlagung mit der Ehefrau? Könnte man versehentlich ihre Coins steuerpflichtig machen oder behält man trotzdem getrennte Vermögen?

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  • 2 Wochen später...
Am 11.4.2021 um 22:55 schrieb BananenBort:

Ich weiß nicht wie richtig dieser Eintrag ist:


Aber falls die Unrecht haben, könnte ein ungewollter Uniswap-"hop" (so nennt man die meines Wissens nach) üble Folgen haben.  

Beispiel einer 100%igen FIFO Auslegung:

1. Kauf von ERC20-Coin_A im Januar. 

2. Coin_A verzehnfacht sich im Wert

3. 10 Monate später möchte man seine große, bereits steuerfreie Coin ERC20-Coin_B gegen ERC20-Coin_C auf Uniswap tauschen und es wird unerwartet ein Dreieckstaus von Coin_B zu Coin_A zu Coin_C gemacht. 

4. Dann hat man ohne es zu wollen "neue" Coin_A bekommen und im nächsten Moment "alte" aber steuerpflichtige Coin_A abgestoßen. 

Wie ist es mit gemeinsamer Veranlagung mit der Ehefrau? Könnte man versehentlich ihre Coins steuerpflichtig machen oder behält man trotzdem getrennte Vermögen?

Nein, der Verkauf würde nicht Coin_A beeinträchtigen, falls du eine ANDERE Wallet für den Swap verwendest, also du Kontentrennung betreibst. Die 1 Jahr Haltefrist gilt nur innerhalb eines Kontos.

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