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Freiheitsberaubung (durch Aldi)


user2748

Empfohlene Beiträge

vor 10 Minuten schrieb user2748:

Naja, als Corona-Maßnahmen-Gegner werfe ich hier trotzdem mal keine Steine...

Warum? Es geht um dein Leben! 

Kannst du dir vorstellen was die hier im Forum mit dir anstellen wenn du demnächst aus dem Krankenhaus schreibst weil du infiziert wurdest? Ich meine, solange du nicht auf der Intensivstation liegst... 

Den Aldi hast du jetzt jedenfalls in der Hand, eine 2-Wöchige Schließung sollte drin sein wenn du die entsprechenden Schritte einleitest. Nicht vergessen: wir haben es immer noch mit einem gefährlichen Virus zu tun. 

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vor 5 Minuten schrieb Exodus:

Den Aldi hast du jetzt jedenfalls in der Hand, eine 2-Wöchige Schließung sollte drin sein wenn du die entsprechenden Schritte einleitest.

Würde das nicht erstmal einen positiven Test voraussetzen?

Irgendwie ist das jetzt aber verdrehte Welt. Er ist doch gegen die Maßnahmen wenn ich das gerade richtig verstanden habe. Was soll das Thema also? Entweder ich bin für die Maßnahmen oder dagegen aber dann doch bitte halbwegs konsequent und nicht gerade das aussuchen was einem zur Situation passt. Hab ich irgendwas falsch verstanden?

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vor 1 Minute schrieb skunk:

...Entweder ich bin für die Maßnahmen oder dagegen aber dann doch bitte halbwegs konsequent...

Leider ist dem Virus das alles völlig egal. Es befällt eben auch Maßnahmenkritiker.

Das ist ja das gefährliche, niemand ist sicher. Selbst die Menschen die genau wissen wie gefährlich es ist und die uns sagen wie wir uns am besten schützen, selbst die stecken sich an (Spahn). 

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Gerade eben schrieb Exodus:

Leider ist dem Virus das alles völlig egal. Es befällt eben auch Maßnahmenkritiker.

Mir geht es einzig und allein um die Frage ob ein Gegner der Maßnahmen sich auch als solches noch bezeichnen kann wenn er plötzlich von anderen verlangt die Maßnahmen einzuhalten. Das ist für mich irgendwie ein Widerspruch.

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vor 1 Minute schrieb skunk:

Mir geht es einzig und allein um die Frage ob ein Gegner der Maßnahmen sich auch als solches noch bezeichnen kann wenn er plötzlich von anderen verlangt die Maßnahmen einzuhalten. Das ist für mich irgendwie ein Widerspruch.

Gleiches Recht für alle.

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vor 23 Minuten schrieb Jokin:

Ich hab nur geschrieben, dass Du sachlich geblieben bist.

Was für eine Meinungsänderung?!?

Man kann auch emotional sachlich bleiben, ist doch ok.

ok, weils unmöglich richtig sein kann, dass Jokin und ich zu einem Punkt EINMAL irgendwo die gleiche Meinung haben, habe ich jetzt noch mal darüber nachgedacht und ich gestehe hiermit, dass ihr alle Recht hattet und ich leider doch nicht immer sachlich war, tschuldigom 🤥

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vor 1 Stunde schrieb user2748:

daher auch Frage von meinen Eingangspost wie hier die Notwehr-Situation einzuschätzen ist...wenn dich einer körperlich angeht und dich unberechtigt am gehen hindert, darf man sich vermutlich wehren, weil man sich ja dann nur gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt (Notwehr nach § 32 StGB)...100% sicher bin ich aber nicht und gewisses Restrisiko vor Gericht damit durchzukommen bleibt wohl bestehen.

Denke nicht, dass du da mit Notwehr durchkommen würdest. Dein "Fluchtversuch" hätte den Verdacht gegen dich eher erhärtet. Verdacht bestand ja nunmal, ob berechtigt oder nicht. Du hättest Polizei rufen sollen und Anzeige erstatten. 

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vor 35 Minuten schrieb user2748:

Ich glaube Bartio hätte gleich bei betreten des Aldis von sich aus die Polizei gerufen, wegen gravierendenen Corona-Maßnahmen-Verbrechen, lol.

"Der größte Lump im eignen Land, das ist und bleibt der Denunziant."
Einfach direkt die Person ansprechen und klären, dann klappt das auch. Wenn mir was nicht passt, dann spreche ich die Person an. Dh hätte der deutlich gesagt:
"Wenn du mit mir reden willst, Maske auf".

Käme nie auf die Idee in dieser Angelegenheit die Geschäftsleitung oder Vorgesetzen anzuschreiben. Den Menschen von dem ich denke das er sich falsch verhalten hat, selbst zur Rede stellen.
Schon in der SChulzeit habe ich die Leute gehasst, die immer gleich zum Lehrer/Eltern gerannt sind. Hat sich heute nicht geändert :P

PS: Weil Exodus und du dich ja da ein bissl lustig machen. Die Intensivstation des Krankenhauses hier in der Stadt ist dicht, da 100% augelastet. (heute Abend in den Nachrichten auf Welt gesehen).
Aber hey, die Sache hier ist natürlich dramatischer als so a bissel Corona :)

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@Exodus Du gibst dir mit deinem Sarkasmus (schon länger) echt Mühe, aber es kommt echt noch nicht ganz so an 😁. Aber langsam wird es...

Nur als kleine Anerkennung am Rande 🤫

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb user2748:

das war ja daher auch Frage von meinen Eingangspost wie hier die Notwehr-Situation einzuschätzen ist...wenn dich einer körperlich angeht und dich unberechtigt am gehen hindert, darf man sich vermutlich wehren, weil man sich ja dann nur gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt

Selbst wenn Dich ein anderer Kunde am Verlassen des Ladens hindert, hat er Dich dadurch noch lange nicht angegriffen.

Auch ein Festhalten als "Angriff" zu bewerten dürfte recht fraglich sein.

Überhaupt müssen für "Notwehr" schon ziemlich gute Gründe vorliegen. Alles andere ist nur "Abwehr" und "Angriffe abwehren" darf jeder.

... jemanden beiseite schubsen, der im Weg steht ist keine Abwehr. Wenn es sich dabei um den Ladendetektiv handelt, wird das zum "Fluchtversuch" und dann hat der Detektiv auf einen Schlag wunderbare erweiterte Rechte. 

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vor 44 Minuten schrieb Jokin:

... jemanden beiseite schubsen, der im Weg steht ist keine Abwehr. Wenn es sich dabei um den Ladendetektiv handelt, wird das zum "Fluchtversuch" und dann hat der Detektiv auf einen Schlag wunderbare erweiterte Rechte. 

Hat er nicht. Er muss die Tat eindeutig gesehen haben. Das ist die Voraussetzung. Vermutungen berechtigen dazu noch lange nicht.

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Am 31.10.2020 um 17:18 schrieb user2748:

Wie schätzt hier das ein, folgendes ist passiert, Kurzfassung:

War bei Aldi, nach bezahlen werde ich des Diebstahls beschuldigt und am gehen gehindert. Der Detektiv hat Diebstahl nicht direkt beobachtet (konnte er auch gar nicht, weil ich habe ja nix gestohlen...), sondern er vermutet es halt, weil ich wo stand wo er später leere Plastik-Verpackung gefunden hat (ich habe mich ansonsten nicht irgendwie verdächtig verhalten, auch nix aus Rucksack/Tasche geholt und auch nix eingesteckt...). Wie schätzt ihr das ein, reicht so was aus um mich am gehen zu hindern und Durchsuchung zu verlangen?

Wie schätzt ihr es rechtlich ein, angenommen ich wäre gegangen (hatte keine gute Laune und war auch kurz davor...), er hätte versucht mich körperlich aufzuhalten, hätte ich mich hier dann wehren und auf Notwehr berufen können?

Ausführliche Version, Beschwerde-Link

 

Wenn er dich aufgehalten hätte, ohne die Tathandlung direkt zu beobachten, wäre das eine Freiheitsberaubung. Der Detektiv beruft sich aufs Jedermannsrecht, das besagt, dass ein Straftäter festgehalten werden darf, bis die zweifelsfreie Identität festgestellt ist. Da keine Straftat - fällt das Recht weg.

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vor 10 Stunden schrieb user2748:

zeitweise hatte er auch keine Maske auf usw.

Was, warum sagst du das nicht gleich? Das ändert den Sachverhalt natürlich vollkommen. Klage wegen versuchter Körperverletzung bzw. versuchuchter fahrlässiger Tötung einreichen!

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vor 8 Stunden schrieb Exodus:

Hat er nicht. Er muss die Tat eindeutig gesehen haben. Das ist die Voraussetzung. Vermutungen berechtigen dazu noch lange nicht.

Hat der Detektiv doch nach dessen Angaben. 
Irren ist menschlich und gehört nunmal zum Leben dazu.

Was macht denn ein Detektiv, wenn sich der Dieb seine Beute in den Mund steckt? Magen auspumpen?

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Erste Nachricht von Aldi erhalten, hmm, was soll man davon halten?

Zitat

Guten Tag,


vielen Dank für Ihre Nachricht, die bei uns über Reklamieren24.de eingegangen ist.

Da wir als Unternehmen nicht auf dieser Plattform auftreten, bitten wir Sie höflich, uns Ihre Anfrage direkt an unser Kontaktformular zu schicken.

https://www.aldi-nord.de/tools/kontakt.html

Wir helfen Ihnen gerne dabei Ihr Anliegen zu klären.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Laura Johannsen

ALDI Nord Kundendialog

ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG
Ruhrallee 307-309
45136 Essen

Bitte beachten Sie unsere Servicezeiten: Mo - Fr 07:00 - 18:00 Uhr (ausgenommen Feiertage).

Besuchen Sie auch unsere Webseite: www.aldi-nord.de

Hinweis: Wir möchten Sie darüber informieren, dass dieser Kundenvorgang nach 56 Tagen geschlossen wird. Bis dahin haben Sie noch die Möglichkeit, auf diesen Fall zu antworten. Danach werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.

Ok, habe ja dank der 2,99 € Luxus-Variante noch einen wunderbaren Brief an Aldi schicken lassen, denke ich warte erst mal noch bißchen ab was pasiert. Beim Brief können sie ja auch schlecht irgendwas sagen wie, "vielen Dank für ihren Brief, leider sind wir nicht auf der Post vertreten, schicken sie uns bitte noch mal einen Brief über UPS", lol.

Bearbeitet von user2748
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vor 26 Minuten schrieb user2748:

Erste Nachricht von Aldi erhalten, hmm, was soll man davon halten?

 

Quasi eine automatische NICHT-Eingangs-Bestätigung - in der Hoffnung, dass du das Interesse am Beschweren verlierst.

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vor 1 Stunde schrieb user2748:

Erste Nachricht von Aldi erhalten, hmm, was soll man davon halten?

Ok, habe ja dank der 2,99 € Luxus-Variante noch einen wunderbaren Brief an Aldi schicken lassen, denke ich warte erst mal noch bißchen ab was pasiert. Beim Brief können sie ja auch schlecht irgendwas sagen wie, "vielen Dank für ihren Brief, leider sind wir nicht auf der Post vertreten, schicken sie uns bitte noch mal einen Brief über UPS", lol.

In der Antwort steht „vielen Dank, aber es interessiert uns einen scheiss !“

das beste ist aber 😂

vor 2 Stunden schrieb user2748:

Hinweis: Wir möchten Sie darüber informieren, dass dieser Kundenvorgang nach 56 Tagen geschlossen wird. Bis dahin haben Sie noch die Möglichkeit, auf diesen Fall zu antworten. Danach werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.

😂😂😂

man musst du Zeit haben um dich um so einen rotz zu kümmern. 

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Sehr geehrter Herr User2748,

vielen Dank für für ihren Beschwerdebrief über unsere Onlineplattform. Nach interner Prüfung mehrerer Abteilungen über den Sachverhalt, haben wir festgestellt, das es erhöhten Nachschulungsbedarf unseres Personals gibt. 
Filialleiterin und der Detektiv werden ab morgen in anderen Tätigkeitsfeldern eingesetzt. Die Filialleiterin kommt an die Kasse und der Detektiv wird Leergut sortieren. Ich hoffe das sie sich mit den Maßnahmen unsererseits zufrieden geben und weiterhin Kunde bei Aldi Nord bleiben. 
Außerdem erhalten Sie einen Einkaufsgutschein in Höhe von 5€ und eine Großpackung von Haribo (Weiße Mäuse). 
Im übrigen haben wir aktuell 2 Stellen offen, 

-Ladendetektiv M/W/D

-Filialleiter M/W/D

schicken Sie eine aussagekräftige Bewerbung an Aldi Nord. 

Wir wünschen ihnen eine schöne Woche und bleiben Sie gesund. 
 

Mit freundlichen Grüßen 

Mia Khalifa

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