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Withdrawal limit


Gast

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Ich nehme an du meinst Fiat Withdrawal, hatte mich das auch schon mal gefragt und auch nichts dazu gefunden. Somit nehme ich an, es gibt kein Limit.

Würde mich aber interessieren, ab welcher Höhe zumindest Fragen gestellt werden, wenn nicht seitens Bitstamp, dann von der Bank.

Wäre ärgerlich, wenn man sich ein Haus kaufen möchte und dann alles eingefroren wird und der Vertrag platzt.

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vor 1 Stunde schrieb Mr.Anderson:

Ich nehme an du meinst Fiat Withdrawal, hatte mich das auch schon mal gefragt und auch nichts dazu gefunden. Somit nehme ich an, es gibt kein Limit.

Würde mich aber interessieren, ab welcher Höhe zumindest Fragen gestellt werden, wenn nicht seitens Bitstamp, dann von der Bank.

Wäre ärgerlich, wenn man sich ein Haus kaufen möchte und dann alles eingefroren wird und der Vertrag platzt.

Ja, das ist ein weites Feld... Ich beabsichtige im nächsten Jahr einen Wohnungskauf und bin da bereits vorbereitend aktiv.
Schließlich werden ja immer wieder mal Probleme beim Auscashen berichtet.

Bitpanda und Fidor dürften bei FIAT keinerlei Withdrawal-Grenzen haben. Schließlich sind das keine Festgeldkonten o.ä. mit Kündigungsfrist.

Das kleinste Problem ist wohl beim Auscashen aus dem Ausland, dass wir ab € 10.000,- eine pro-forma-Meldung abgeben sollen, irgendwo beim Außenwirtschaftsamt oder so ähnlich. Das werde ich vielleicht mal machen, beabsichtige derzeit aber, von Bitpanda her einfach Mehrfachüberweisungen unter dieser Grenze durchzuführen.
Von Fidor her dürfte das ganz einfach sein, da innerhalb von D.

Es bleibt aber das Risiko, dass die eigene Hausbank ängstlich wird und die Zahlung blockiert oder gar das Konto einfriert. Dann beginnt ein anstrengender und zeitaufwändiger Prozess, um der Hausbank zu belegen, dass alles seine Ordnung hat. Dies kann sich sehr ärgerlich hinziehen.

Hinzu kommt: Es treten wohl zum Jahresanfang 2021 verschärfte Geldwäsche-Regularien in Kraft:

Aus den AGB der ING (vormals ING-Diba), gültig ab 22. Februar 2021:
"(6) Weitere Mitteilungspflichten
Die ING stellt gemäß den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz
sicher, dass Dokumente, Daten und Informationen
über Kunden und wirtschaftlich Berechtigte, über
deren Geschäftstätigkeit und – soweit erforderlich – über
die Herkunft der Vermögenswerte
(nachfolgend „Kundendaten“)
in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert
werden. ... Die ING ist berechtigt,
vom Kunden geeignete Nachweise anzufordern
."

Dies sind zwar Überprüfungen, die bisher schon vielfach durchgeführt wurden, die aber jetzt auch formal geregelt werden.

Meine weitere Planung: Ich werde die ING und meine andere kontoführende Geschäftsbank im Vorfeld über das Auscashen informieren und dies dann auch mit Tradeverläufen und meiner Ergebnisaufstellung (per Excel) belegen. Die Kursentwicklung des Btc spricht ja auch für sich, so dass da keine Unsicherheiten aufkommen dürften. 😇
Zur Not kann ich auch von Fidor direkt auf das Anderkonto des Notars eine Teilzahlung machen.

Ich diversifiziere nicht nur bei den Geldanlagen und den Coin-Handelsplätzen, sondern auch bei den Bankkonten. 👀

 

P.S. und nur am Rande: In 2019 hatte ich noch ein schweizer Konto bei der Zuger KB. Dies allein deshalb, weil ich befürchtete, die EU könnte kryptobezogene Geldverkehre einschränken. Die Regulierung in D ab 01.01.d.J. hat mich dann aber beruhigt, so dass ich das Konto dann auflösen konnte.

Bearbeitet von Peer_Gynt
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Einen Immobilienkauf würde ich grundsätzlich mit einer Teilfinanzierung vornehmen. Die Teilfinanzierung hat die Höhe wo gerade noch die TOP-Zinskonditionen vorhanden sind.

Im Rahmen der Finanzierungsgespräche muß man der Bank eh erklären daß man ausreichend EIgenkapital hat. In dem Zuge erklärt man einfach daß das Kapital in Form von Kryptowährungen vorliegen die erst noch verkauft werden müssen.

Und im Gespräch wird dann der Weg für die Zahlungen geebnet.

Alles ganz einfach.

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vor 2 Stunden schrieb Peer_Gynt:

Das kleinste Problem ist wohl beim Auscashen aus dem Ausland, dass wir ab € 10.000,- eine pro-forma-Meldung abgeben sollen, irgendwo beim Außenwirtschaftsamt oder so ähnlich.

Ich hatte vor drei Jahren bei der Bundesbank angerufen und gefragt, wie dass mit der AMV Meldepflicht zu verstehen ist. In dem sehr freundlichen Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass Erlöse aus Kryptowährungen, wie Bitcoin nicht der Meldepflicht unterliegen. Internetwährungen würden wie Devisen und nicht wie Aktien behandelt.
Ob sich mittlerweile was geändert hat, weiß ich nicht. Hohe Beträge hatte ich seit dem nicht mehr.

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