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HanETF BTCETC (A27Z30) - steuerliche Betrachtung bei Auszahlung


gummiauto

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Hallo liebe Mitglieder,

ich hatte zum Einstieg in die Krypto-Thematik Anteile vom HanETF BTCETC (WKN: A27Z30) gekauft.

Nun stellen sich für mich hier 2 Fragen. Falls dazu Jemand eine Antwort hat, würde ich mich sehr freuen:

1) Für Gold-ETCs gab es ja gerichtliche Urteile, dass die Gewinne nach einer Haltedauer von über einem jahr steuerfrei sind. Wisst Ihr, ob dies auch auf den BTCETC anzuwenden wäre? Oder wird hier jederzeit (auch bei Haltedauer > 1 Jahr) die Abgeltungssteuer fällig?

2) Ich überlege mir die Bitcoins vom ETC auf mein Wallet physisch ausliefern zu lassen. Wie wäre es hier steuerlich, wenn ich die ausgezahlten Anteile dann irgendwann verkaufen würde? Ab wann zählt hier die 1-Jahres-Frist für die steuerfreiheit? Ab Erwerb der Anteile des ETCs oder erst ab Auszahlungszeitpunkt?

Ich hoffe ich habe meiner Fragen verständlich formuliert.

 

Vielen Dank und ein schönes WE!

gummiauto

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Hab mir grade mal das PDF dazu angesehen: https://www.hanetf.com/UsersFiles/HanETF/Documents/405/BTCE-Points-of-Difference-DE.pdf

Ohne es genau zu wissen vermute ich, dass der Kauf und Verkauf dieses ETCs wie andere Wertpapiere steuerlich behandelt wird. Also nicht wie die Ausnahme bei Gold-ETCs. Das heißt, es gäbe keine Haltefrist und somit keine Steuerfreiheit bei Gewinnen. Es würde mich jedenfalls wundern, wenn es anders wäre.

In dem Moment, wo du die BTCs hast ausliefern lassen, werden dann wohl die normalen Krypto Steuerregeln greifen. Keine Ahnung welches Anschaffungsdatum dann zählt. Im Zweifelsfall der Tag der Auslieferung, weil du ja dann erst wirklich BTCs besitzt. 

Ich sehe nur dann Sinn so ein Papier zu kaufen, wenn man in jedem Fall vermeiden möchte BTCs auf normalem Wege zu kaufen weil man ansonsten nur mit Wertpapieren handelt. Um sich damit quasi alle zusätzlichen Umstände, wie Aufbewahrung, Anmelden bei Kryptobörsen, usw. vom Hals zu halten.
Ansonsten sehe ich gegenüber dem direkten BTC Kauf nur Nachteile. Einer ist auch, dass das Konstrukt 2 % Kosten im Jahr verschlingt. 

Wenn man sich die BTCs dann ausliefern lassen möchte, sehe ich schon gar keinen Sinn darin.

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Wenn du den ETC verkaufst, dann wird sicherlich die Abgeltungsteuer einbehalten.

Prinzipiell spricht aber viel dafür, dass die gleichen Regeln wie bei Gold ETCs gelten. Dazu müsste man dann einfach eine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben und dann Einspruch einlegen. Ob man damit aber letztendlich Erfolg haben würde, kann ich nicht sagen.

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