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Erfahrungen: Selbstanzeige


phill07

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Mehr oder weniger.

Das müsste dein Steuerberater ja wissen und sagen können: Im Normalfall passiert bei einer Selbstanzeige nichts (außer natürlich die Nachzahlung, aber ohne Zusatz), deshalb gibt es die ja auch.
Sofern also nicht bereits eine Ermittlung läuft, hat eine Selbstanzeige keine rechtlichen Konsequenzen.

Mit was man eventuell rechnen muss, dass man ab dann auch Einkommenssteuer-Vorauszahlungen leisten muss.

Ich bin kein Rechts- oder Steuerberater.

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vor 29 Minuten schrieb phill07:

Wie lange hat das gedauert?

Die Vorbereitung hat einige Monate gedauert. Erstmal Verträge mit Steuerberater unterschreiben, parallel die Daten alle aufbereiten damit der Steuerberater nicht so teuer wird, dann warten bis der Steuerberater auch Zeit hat weil seine Auftragsbücher auch voll sind, einige Emails hin und her senden und irgendwann war die Steuererklärung dann fertig. Problematisch war bei mir, dass ich mir neben Trading noch ganz andere Sachen eingetreten habe. Da war einiges an Klärungsaufwand und es sind Monate ins Land gegangen.

Die Selbstanzeige haben wir dann zeitgleich mit der Steuererklärung eingereicht. Zusätzlich natürlich noch eine Korrektur der Vorjahre auf die sich die Selbstanzeige bezieht.

Irgendwann kam ein Brief, dass gegen mich ein Verfahren eröffnet wurde (die Selbstanzeige) und kurze Zeit später ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde. Damit war mein Fehler dann auch bereinigt.

vor 29 Minuten schrieb phill07:

Gab es irgendwelche Fallstricke?

Ja unzählige. Ich habe alle Fallstricke mitgenommen, die in meiner Situation möglich waren. Hat auf die Selbstanzeige aber keinen Einfluss.

vor 29 Minuten schrieb phill07:

War das FA "bissig"?

Teilweise Ja aber Teilweise auch nicht. Die Summe war am Ende zu hoch und der Gegenwert meiner Coins war zu gering. (Da hätte ich ein paar Tipps wie du diesen Fehler verhindern kannst. Dazu gleich mehr.)

Ja:
Das Finanzamt hat gleich mal die Doppelten Betrag verlangt weil sie gleich noch eine Vorauszahlung fürs nächste Steuerjahr haben wollten. Ich musste dagegen erstmal Wiederspruch einlegen. 
Das Finanzamt hat nicht mit sich reden lassen eine Lösung für mein Problem zu finden und recht zügig mein Konto gepfändet. Ich hatte am Ende nur Glück, dass in der Zeit der Kontopfändung der Preis kurz stark gestiegen ist sodass ich meine Schuld unverhofft begleichen konnte.

Nein:
Im darauf folgenden Steuerjahr war das Finanzamt erneut für jede Schweinerei zu haben. Nachtragend scheint das Finanzamt in dieser Hinsicht nicht zu sein.

Tipps von meiner Seite:
Um die Selbstanzeige nicht zu gefährden besser erstmal nichts auszahlen. Mach aber nicht den Fehler wie ich komplett die Füße Still zu halten. Rückblickend hätte ich lieber zwischen BTC und ETH hin und her Traden sollen um zu verhindern, dass meine Coins älter als 1 Jahr werden. Damit hätte ich am Ende einen ordentlichen Verlustrücktrag geltend machen können. Genau der Verlustrücktrag fehlte mit um der Kontopfändung aus dem Weg zu gehen. Ich habe dummerweise aus Angst erstmal keine Trades mehr gemacht. Zu dem Zeitpunkt zu dem wir die Selbstanzeige eingereicht hatten war der Kurs dann schon im Keller, meine Coins waren älter als 1 Jahr und ich hatte damit ein Problem.
 

Bearbeitet von skunk
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Noch unschlüssig bin ich was ich bezüglich meines noch offenen Wiederspruchs machen soll. Ob die Besteuerung von Kryptowährungen rechtens ist, ist aktuell noch nicht geklärt. Ich könnte jetzt in die nächste Runde gehen und versuchen mein Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Die Frage ist nur wie groß die Erfolgsaussichten dafür sind. Das muss ich mir in einer ruhigen Minute nochmal überlegen.

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vor 11 Stunden schrieb skunk:

Noch unschlüssig bin ich was ich bezüglich meines noch offenen Wiederspruchs machen soll. Ob die Besteuerung von Kryptowährungen rechtens ist, ist aktuell noch nicht geklärt. Ich könnte jetzt in die nächste Runde gehen und versuchen mein Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Die Frage ist nur wie groß die Erfolgsaussichten dafür sind. Das muss ich mir in einer ruhigen Minute nochmal überlegen.

Zu dem Thema sollte womöglich diese Woche noch was rauskommen in den Printmedien. Generell empfehle ich gegen die Besteuerung vorzugehen.

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vor 17 Stunden schrieb skunk:

Die Vorbereitung hat einige Monate gedauert. Erstmal Verträge mit Steuerberater unterschreiben, parallel die Daten alle aufbereiten damit der Steuerberater nicht so teuer wird, dann warten bis der Steuerberater auch Zeit hat weil seine Auftragsbücher auch voll sind, einige Emails hin und her senden und irgendwann war die Steuererklärung dann fertig. Problematisch war bei mir, dass ich mir neben Trading noch ganz andere Sachen eingetreten habe. Da war einiges an Klärungsaufwand und es sind Monate ins Land gegangen.

Die Selbstanzeige haben wir dann zeitgleich mit der Steuererklärung eingereicht. Zusätzlich natürlich noch eine Korrektur der Vorjahre auf die sich die Selbstanzeige bezieht.

Irgendwann kam ein Brief, dass gegen mich ein Verfahren eröffnet wurde (die Selbstanzeige) und kurze Zeit später ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde. Damit war mein Fehler dann auch bereinigt.

Ja unzählige. Ich habe alle Fallstricke mitgenommen, die in meiner Situation möglich waren. Hat auf die Selbstanzeige aber keinen Einfluss.

Teilweise Ja aber Teilweise auch nicht. Die Summe war am Ende zu hoch und der Gegenwert meiner Coins war zu gering. (Da hätte ich ein paar Tipps wie du diesen Fehler verhindern kannst. Dazu gleich mehr.)

Ja:
Das Finanzamt hat gleich mal die Doppelten Betrag verlangt weil sie gleich noch eine Vorauszahlung fürs nächste Steuerjahr haben wollten. Ich musste dagegen erstmal Wiederspruch einlegen. 
Das Finanzamt hat nicht mit sich reden lassen eine Lösung für mein Problem zu finden und recht zügig mein Konto gepfändet. Ich hatte am Ende nur Glück, dass in der Zeit der Kontopfändung der Preis kurz stark gestiegen ist sodass ich meine Schuld unverhofft begleichen konnte.

Nein:
Im darauf folgenden Steuerjahr war das Finanzamt erneut für jede Schweinerei zu haben. Nachtragend scheint das Finanzamt in dieser Hinsicht nicht zu sein.

Tipps von meiner Seite:
Um die Selbstanzeige nicht zu gefährden besser erstmal nichts auszahlen. Mach aber nicht den Fehler wie ich komplett die Füße Still zu halten. Rückblickend hätte ich lieber zwischen BTC und ETH hin und her Traden sollen um zu verhindern, dass meine Coins älter als 1 Jahr werden. Damit hätte ich am Ende einen ordentlichen Verlustrücktrag geltend machen können. Genau der Verlustrücktrag fehlte mit um der Kontopfändung aus dem Weg zu gehen. Ich habe dummerweise aus Angst erstmal keine Trades mehr gemacht. Zu dem Zeitpunkt zu dem wir die Selbstanzeige eingereicht hatten war der Kurs dann schon im Keller, meine Coins waren älter als 1 Jahr und ich hatte damit ein Problem.
 

Zu deinem Tipp: Ich habe die Coins seit 2017 nicht bewegt (sprich kein + auf die Wallet verbucht), meinst du es würde sich anbieten die Coins zum. in USDT zu exchangen? Somit würde ich "die Summe halten", angenommen der BTC macht jetzt Talfahrt!

 

Ansonsten Vielen Dank für deine ausführliche Beschreibung.

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vor 6 Stunden schrieb Acura360:

Zu dem Thema sollte womöglich diese Woche noch was rauskommen in den Printmedien. Generell empfehle ich gegen die Besteuerung vorzugehen.

Inwiefern bzw. von welcher Seite? Bestätigte Infos wie man das alles bzgl. der Steuer handhaben soll oder sowas wie: es könnte sich vllcht lohnen dagegen vorzugehen, weil Grund x y z. Bisher scheint es ja einfach so der Steuerpflichtige soll und muss alles "korrekt" machen, sonst droht ihm Steuerhinterziehung. Bei den Behörden dagegen hat man selbst keine einheitlichen Richtlinien und interpretiert wie es aussieht das meiste negativ für den Steuerpflichtigen ohne konsistente rechtliche Begründung (bspw. Staking/Lending, Nachweise, generell Ahnung von der Materie). Was das in der Praxis heißt ist eigentlich ein vermeintlich steuerpflichtiger Gewinn wird vom Finanzamt immer durchgewunken; egal, ob die Begründung passt oder nicht. Wenn man aber z.B. steuerfrei/steuermindernd argumentiert oder Verluste geltend machen will (siehe anderen Thread) wird sich aufeinmal quergestellt.

Bearbeitet von herrykerry
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vor einer Stunde schrieb phill07:

Ich habe die Coins seit 2017 nicht bewegt (sprich kein + auf die Wallet verbucht), meinst du es würde sich anbieten die Coins zum. in USDT zu exchangen? Somit würde ich "die Summe halten", angenommen der BTC macht jetzt Talfahrt!

Ja das würde sich anbieten. Du musst lediglich jede FIAT Transaktion vermeiden weil du dabei den Ausgang deiner Selbstanzeige gefährden könntest. Es ist entscheidend wer zuerst die Kommunikation eröffnet. Machst du eine größere FIAT Auszahlung, könnte das Finanzamt bei dir anklopfen und Unterlagen verlangen. Für eine Selbstanzeige wäre es dann zu spät. Bei dem Stablecoin USDT wäre hier eine gute Lösung um die Selbstanzeige nicht zu gefährden.

Ob das in deinem Fall auch Sinn macht, kann ich dir nicht sagen. Ich kann lediglich sagen in meinem Fall würde ich das beim nächsten mal anders machen um der Kontopfändung aus dem Weg zu gehen.

Bearbeitet von skunk
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vor 2 Stunden schrieb herrykerry:

Inwiefern bzw. von welcher Seite? Bestätigte Infos wie man das alles bzgl. der Steuer handhaben soll oder sowas wie: es könnte sich vllcht lohnen dagegen vorzugehen, weil Grund x y z. Bisher scheint es ja einfach so der Steuerpflichtige soll und muss alles "korrekt" machen, sonst droht ihm Steuerhinterziehung. Bei den Behörden dagegen hat man selbst keine einheitlichen Richtlinien und interpretiert wie es aussieht das meiste negativ für den Steuerpflichtigen ohne konsistente rechtliche Begründung (bspw. Staking/Lending, Nachweise, generell Ahnung von der Materie). Was das in der Praxis heißt ist eigentlich ein vermeintlich steuerpflichtiger Gewinn wird vom Finanzamt immer durchgewunken; egal, ob die Begründung passt oder nicht. Wenn man aber z.B. steuerfrei/steuermindernd argumentiert oder Verluste geltend machen will (siehe anderen Thread) wird sich aufeinmal quergestellt.

Ganz einfach aus diesem Grunde hier: https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/

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vor 6 Stunden schrieb BL4uTz:

Hast du es bereut ?

Willst du von mir jetzt hören, dass der Knast die bessere Wahl gewesen wäre? Ich bereue lediglich, dass ich mehrere Fehler bei meinen Steuererklärungen gemacht habe, die ich am Ende nur mit einer Selbstanzeige aus der Welt schaffen konnte. Ich bin jetzt um viele viele Coins ärmer (musste ich verkaufen um meine Steuerschuld zu begleichen) aber dafür kann ich jetzt ruhig schlafen und muss nicht Angst vor meinem Briefkasten haben. Auch meine Ehe hat es gestärkt. Und ich habe einen spannenden Job in der Branche gefunden, den ich ohne diese Reise nicht bekomme hätte. Das ist mir alles wichtiger als Geld. Die Selbstanzeige würde ich in dieser Situation jederzeit wieder machen. Ich würde beim nächsten mal nur versuchen es gar nicht erst zu dieser Situation kommen zu lassen.

Aktuell ist auch noch das Widerspruchsverfahren offen. Wohlmöglich bekomme ich am Ende mein Geld zurück und gehe straffrei aus der Angelegenheit raus. Dann wäre die Selbstanzeige paradoxerweise sogar ein Gewinn für mich.

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Am 12.1.2021 um 16:44 schrieb herrykerry:

Das kenn ich. Wird das einfach reichweitenstärker in den Medien verbreitet oder gibts da noch was neues?

https://fsblockchain.medium.com/steuerschätzung-1-2-mrd-euro-steuereinnahmen-für-das-steuerjahr-2020-durch-kryptowährungen-5c80c59fa3fe

Das könnte auch gut zu einem Steuerausfall werden für den Deutschen Staat wenn sich immer mehr Leute damit beschäftigen und dagegen Klagen.

Die Zusammenfassung bringt es gut auf den Punkt.

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  • 7 Monate später...
On 1/11/2021 at 7:17 PM, skunk said:

Die Selbstanzeige haben wir dann zeitgleich mit der Steuererklärung eingereicht. Zusätzlich natürlich noch eine Korrektur der Vorjahre auf die sich die Selbstanzeige bezieht.

Muss man, wenn man seine Steuerstraftaten für die eigentlich relevanten Jahre anzeigt, dann auch für den straftatlosen Zeitraum Steuererklärungen nachreichen, für welchen man zuvor keine Erklärungen abgeben hat, weil man dazu nicht verpflichtet war, da man zum Beispiel sein Einkommen nur aus unselbstständiger Arbeit bezogen hat? Bisher habe ich nirgends konkrete Antworten gefunden. Alles was ich gefunden habe ist, dass man alle Steuerstraftaten der letzten 10 Jahre anzeigen muss.

Bearbeitet von Lichtblick
korrektur
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vor einer Stunde schrieb Lichtblick:

keine Erklärungen abgeben hat, weil man dazu nicht verpflichtet war, da man zum Beispiel sein Einkommen nur aus unselbstständiger Arbeit bezogen hat?

Inwiefern ist das relevant? Wenn du Einkünfte aus Krypto Trading hast, hättest du eine Steuererklärung einreichen müssen oder nicht?

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@skunk

Ich gebe dir ein Beispiel: Für 2017 gibt man 2018 seine allererste Steuererklärung im Leben ab, sei es weil man was absetzen will oder man Leistungen empfangen hat, die man aufgrund Progressionvorbehalt mitangeben muss. Davor hatte man nie Steuererlärung abgegeben, weil man als reiner Arbeitnehmer dazu nicht verpflichtet war, und auch sonst keine Einkünfte hatte und nichts absetzen konnte/wollte. Da man damit angefangen hat, seine Steuern zu erklären, muss man das die darauffolgenden Jahre nun auch tun. 2018 fängt man dann mit dem Kryptotrading an. Da man der Auffassung ist, unter der Freigrenze zu sein, meldet man in seiner Steuererklärung für 2018 nichts und gibt diese 2019 ab. Gegen Ende des Jahres merkt man bei der Bilanzierung seiner Trades, dass man im Jahr 2018 doch die Freigrenze überschritten hat und begreift, das eine Selbstanzeige gemacht werden muss. Dazu müssen alle steuerlich relevanten Straftaten der letzten 10 (oder 13?) Jahre angezeigt und die entsprechenden Korrekturen abgegeben werden.

Die Frage ist nun: Da für all die Jahre vor 2017 keine Steuererklärung abgegeben wurde, muss man nun für diese im Rahmen der Selbstanzeige jeweils eine Erklärung nachreichen, selbst wenn in diesen Jahren keine Steuerstraftat begangen wurde?

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Es geht doch nur um die relevanten Jahre einer SteuerSTRAFTAT und nicht um per se die letzten 10 bzw. 13 Jahre - also muss doch auch nichs Weiteres nachgereicht werden. Oder steh ich am Schlauch?

 

@skunk Ist dein Widerspruchsverfahren schon zu Ende?

Bearbeitet von AndreasDx
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27 minutes ago, AndreasDx said:

Es geht doch nur um die relevanten Jahre einer SteuerSTRAFTAT und nicht um per se die letzten 10 bzw. 13 Jahre - also muss doch auch nichs Weiteres nachgereicht werden

Ich würde gerne hoffen, dass es so ist. Sicher bin ich mir da nicht, deshalb frage ich ja. Natürlich ist es klar, dass wenn man die letzten 10 Jahre immer seine Steuererklärung abgegeben hat, dass im Fall einer Selbstanzeige nur Korrekturen für die Jahre abgeben werden müssen, in denen man Mist gebaut hat. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das auch für den Fall gilt, wenn man später als 10 Jahre zuvor damit angefangen hat seine Steuererklärungen abzugeben und das für das Finanzamt ein Grund ist, Unterlagen für die nicht erklärten Jahre einzufordern.

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vor 7 Minuten schrieb Lichtblick:

Ich würde gerne hoffen, dass es so ist. Sicher bin ich mir da nicht, deshalb frage ich ja. Natürlich ist es klar, dass wenn man die letzten 10 Jahre immer seine Steuererklärung abgegeben hat, dass im Fall einer Selbstanzeige nur Korrekturen für die Jahre abgeben werden müssen, in denen man Mist gebaut hat. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das auch für den Fall gilt, wenn man später als 10 Jahre zuvor damit angefangen hat seine Steuererklärungen abzugeben und das für das Finanzamt ein Grund ist, Unterlagen für die nicht erklärten Jahre einzufordern.

Aber was soll denn eingeholt werden, wenn außer nichtselbständiger Tätigkeit nichts "passiert" ist? Klar, kannst ihnen ne leere Erklärung abgeben.

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vor 1 Stunde schrieb Lichtblick:

2018 fängt man dann mit dem Kryptotrading an.

Da bin ich überfragt. In meinem Fall hatte ich bereits 10 Jahre Steuererklärungen hinter mir. Überprüft wurden bei mir aber nur die von mir in der Selbstanzeige aufgezählten Jahre.

vor 1 Stunde schrieb AndreasDx:

Ist dein Widerspruchsverfahren schon zu Ende?

Nein bisher nichts neues.

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