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Vorgehen im Falle stornierter Transaktionen


coco

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Trotz Ankündigung von bitcoin.de, zahlungsunwillige Kunden in Zukunft stärker zu sanktionieren, scheinen Berichten zufolge dennoch weiterhin oft Transaktionen zu unrecht storniert zu werden.

Ich möchte Betroffenen hier den Tip geben, in solchen Fällen die Situation durch ein Mahnverfahren über das zuständige Amtsgericht klären zu lassen. Dies ist für Gewerbetreibende sowie Privatpersonen auf einfache Weise online zu erledigen. Die Mahnkosten von (ich glaube mich zu erinnern) 27€ muss der Kläger vorstrecken. Diese Kosten werden dann von der Behörde (plus vom Kläger zu bestimmende Zusatzkosten wie z.B. Zinsen, Auslagen, Verlustbeträge, etc.) der einzutreibenden Summe hinzugerechnet und letztlich dem Beklagten in Rechnung gestellt.

Das Verfahren lässt sich hier in kurzen Schritten einleiten.

 

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=5571908-1391963717226&Command=start

 

Nach Bezahlung der Gebühren hat man dann als Kläger weiter nichts zu tun, als zu warten. Das Amtsgericht schreibt per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung, auf die der Beklagte zu reagieren hat. Entweder man erhält sein Geld und die Sache ist beendet oder aber es kommt nach Ablauf einer gewissen Frist, die dem Schuldner eingeräumt wird, zum Gerichtstermin. Da dieser zu annähernd 100% für den Kläger entschieden wird und dies dem Beklagten auch bewusst sein sollte, ist eigentlich immer mit einem vorschnellen Ende der Sache zu rechnen, da es ansonsten ja noch zu weiteren empfindlichen Kosten kommen würde…

Das sollten sich zahlungsunwillige Handelspartner in Zukunft sehr genau überlegen!

Bearbeitet von coco
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Hallo coco,

 

das hört sich in der Theorie ja ganz schön an. Fakt ist aber, dass die Mehrzahl dieser Mahnverfahren ohne die gewünschte Zahlung endet, und dann muß der Kläger neben seinem Schaden auch noch die Gerichtskosten und die Gerichtsvollzieherkosten zahlen.

 

Würde ich das ganze Geld aus den Titeln, die bei mir im Aktenschrank liegen, jetzt auf einmal bekommen, könnte ich davon locker einen schönen Bungalow bauen.

 

Der Fehler liegt hier bei den Bitcoinbörsen am System. Wie in einem anderen Beitrag bereits geschrieben, verstehe ich nicht, warum die Börse nicht für das Handelsgeschäft garantiert. Sie bräuchte sich doch nur den Gegenwert vorher sichern: vom Käufer das Geld und vom Verkäufer die Bitcoins. Bei jeder normalen Aktienbörse ist das auch so.

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Die Theorie ist schön, die Praxis auch! Mit dem Einleiten des Mahnverfahrens kommen bis auf die genannten Mahngebühren, mit denen Du in Vorleistung gehen musst keine weiteren Kosten auf Dich zu. Erst wenn die gerichtliche Zahlungsaufforderung keine Wirkung zeigen sollte, wovon aus oben genannten Gründen nicht auszugehen ist, kannst Du entscheiden, ob Du einen Prozess eröffnen möchtest. Ich würde mich in jedem Fall dafür entscheiden, da die Erfolgsaussichten sehr groß sind. Die Einzige Situation, in welcher Du unter Umständen erstmal lehr ausgehen könntest, wäre die Zahlungsunfähigkeit des Beklagten.

Ich bin beruflicher Rechnungsteller und habe diese Prozedur des öfteren durchlaufen, mit 100% Erfolg. Es ging hier aber auch immer um Summen unter 10000€, wobei die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nahezu ausgeschlossen ist.

Vielleicht solltest Du mal deinen Aktenschrank aufräumen...

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Ich glaube da gibts schon ein paar Probleme, das Mahnverfahren verpufft wenn der Gegner Widerspruch einlegt. Dann muss man klagen, meines Wissens am Gerichtsstand des Beklagten. Außerdem könnte auch noch das Fernhandelsgesetz mit reinspielen und vermutlich deshalb hat Bitcoin.de die Stornierung als Notausgang vorgesehen.

 

Bitcoin.de friert die zu veräußernden Coins treuhänderisch ein, das is doch schonmal genug Sicherheit gegen Betrug. Ein Geschäft is halt erst dann ein Geschäft wenn es abgeschlossen is.

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Ich glaube da gibts schon ein paar Probleme, das Mahnverfahren verpufft wenn der Gegner Widerspruch einlegt. Dann muss man klagen, meines Wissens am Gerichtsstand des Beklagten. Außerdem könnte auch noch das Fernhandelsgesetz mit reinspielen und vermutlich deshalb hat Bitcoin.de die Stornierung als Notausgang vorgesehen.

 

Bitcoin.de friert die zu veräußernden Coins treuhänderisch ein, das is doch schonmal genug Sicherheit gegen Betrug. Ein Geschäft is halt erst dann ein Geschäft wenn es abgeschlossen is.

 

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen Absatz 4 Satz 6

"(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen...

6.die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten, oder"

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