Jungermann Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 Guten Morgen. Ich besitze einige Alts,die ich vor dem Verkauf aufgrund fehlender alternativen Erst gegen BTC oder ETH tauschen muss,um Sie zu Geld zu machen. Ich besitze diese Alts länger wie ein Jahr,aber da ich Sie kurz gegen ETH/BTC tauschen muss,muss ich dies doch definitiv in der Steuererklärung angeben oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anevay Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 Die Veräußerung der Alts ist steuerfrei und muß nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Veräußerung der BTC/ETH erfolgt nach deren Anschaffung unterjährig und ist somit steuerrelevant. Fallen die Gewinne aus der BTC/ETH-Haltezeit größer/gleich 600 Euro aus dann sind auf diesen Gewinn Steuern zu zahlen. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 Super erklärt, ich möchte nur eines nochmal hervorheben. Der Trade BTC/ETH -> EURO ist steuerrelevant. Wenn man jedoch sofort danach (also zuerst AltcoinXYZ -> BTC und dann wenige Sekunden/Minuten später BTC -> Euro) tradet, wird es sehr selten passieren, dass der Kurs so stark steigt, dass sich das "bemerkbar" macht. Aber auf jeden Fall dokumentieren und überhaupt wenn man so Zwischentrades machen muss, eignet sich ein "Tool" (wie zB CoinTracking.info) super für die Doku und die Berechnung der Gewinne (oder Verluste). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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