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Perpetual Kontrakte (Bybit, Phemex) steuerliche Behandlung


BTC_Trader1978

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

 

die oben genannten Krypto-Derivate sollen angeblich steuerlich als Futures behandelt werden. Der zu versteuernde Anteil ergibt sich aus Gewinn - Verlust (max. 20.000€ pro Jahr).

Mich interessiert jetzt welche Rolle die Gebühren in dieser Formel spielen. Diese bestehen aus Börsengebühren (Taker und Maker-Gebührensatz bei Kauf und Verkauf) und Finanzierungsgebühren (Funding Fee die alle 8 Stunden über die Haltedauer der Kontrakte).

Laut § 20 Abs. 4 Nr.5 ESTG. können Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen vom Gewinn abgezogen werden. Jetzt stellt sich die Frage sind

1      1. Börsengebühren

2   2.   Finanzierungsgebühren (die keine Zinsen sind, sondern an den Trader auf der Gegenseite gezahlt oder von Ihm erhalten werden)

diese Aufwendungen oder fallen Sie unter die Werbungskosten?

 

 

 

Hat sich da jemand von Euch bei einem auf dieses Gebiet spezialisierten Steuerberater erkundigt? Ich finde keine klaren Angaben und eine Anfrage bei "Frag einen Anwalt" hat zu euiner sehr mangelhaften Aussage geführt.


 

 

Auszug aus § 20 Abs. 4 Nr.5 ESTG

5Gewinn bei einem Termingeschäft ist der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen.

 

 

 

 

Definition der Funding Fee von Phemex (Quelle:https://phemex.com/blogs/the-concept-of-funding-rates)

1.      Funding Rate fees are only paid between traders and not collected by the exchange at all.

2.      It is intended to help tether a perpetual contract’s price to the mark price.

3.      The rate can vary depending on the market.

4.      It is a mechanism that only applies to perpetual contracts and is used by all exchanges that deal with these type of derivatives.

 

 

 

Viele Grüße

Bearbeitet von BTC_Trader1978
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  • 4 Wochen später...

Hallo,

endlich jemand der sich mit der gleichen Frage beschäftigt. Du bist der erste "Leidensgenosse" - mich wundert doch sehr, dass offenbar so wenige mit Derivaten handeln - oder eben so wenige darüber Bescheid wissen, dass hier eine andere Besteuerung zum Tragen kommt.

 

Konntest du schon mehr rausfinden?

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Hallo,

leider konnte ich bis jetzt keinerlei Infos dazu bekommen.

Denke die meisten Trader fallen dann nach beim Lonsteuerjahreausgleich in Ohnmacht, es sind so einige die Perpetual Kontrakte handeln und mit steigenden Peiten bei BTC und ETH werden es immer mehr .

Bearbeitet von BTC_Trader1978
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Sollten die funding fees unter Werbungskosten fallen, dann fällt eine Versteuerung ja erst an, wenn die Position geschlossen wird.  So ist es ja auch für die open/close Gebühren.

Also nehmen wir mal an man hat eine Position lange gehalten und steht bei -5000 USDT. In der gesamten Zeit hat man durch funding fee allerdings 1000 USDT eingenommen. Angenommen die Gebühren zum eröffnen wären fix mit 5 USDT. Somit würde sich als tatsächlicher Gewinn folgendes ergeben:

-5000 - 5 - 5 + 1000 = -4010

 

Ich werde die Tage mal meinen StB fragen, aber ich befürchte der wird auch nicht mehr wissen. Das ist alles einfach zu neu.

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  • 5 Monate später...

Hallo Pebbles,

 

hast du zu dem Thema etwas heraus finden können?

 

Nach meinem laien Verständnis lassen sich Gebühren bei den Hebeltrades (perpertual inverse) in zwei Kategorien teilen:

- Tradegebühren (zum Öffnen/Schließen) des Trades

- Funding Fees (zum Offenhalten des Trades) - diese können entweder positiv oder negativ sein

 

Können diese Gebühren in den Profit and Loss (PnL) berücksichtigt werden oder nicht? Hat hier jemand Erfahrungen zu?

Wäre folgendes Beispiel anwendbar? 

--> PnL Gesamt = PnL aus Trade an sich +/- Funding Fees - Tradegebühr

 

Und wäre diese PnL dann in die KAP einbringbar?

 

Viele Grüße

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Hallo Crusader,

 

danke für deine Einschätzung.

 

Hierzu die Rückfrage, ob du eine Funding Zahlung, also nicht als Zufluss, sondern als wirkliche Gebühr, als Gebühr und somit verrechnbar mit der PnL des Trades einschätzt? Oder dich bei der von dir genannten "Gebühr" nur auf die Tradegebühr beziehst?

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Es gibt sicherlich verschiedene Ansätze, auch abhängig vom Produkt.

Ich denke die Fundings sollte man getrennt behandeln. Die fallen ja ständig an.

Du hast z.B. eine Position im November eröffnet und hältst diese bis Februar. Dann kannst du die entsprechenden Fundings ja keinem Closing zuordnen.

Also bei Zahlung jeweils bewerten und aufsummieren. Das sind dann Werbungskosten für diese Art Geschäft.

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Am 2.8.2021 um 17:47 schrieb Crusader:

Die Gebühren sind natürlich als Werbungskosten abzugsfähig. Die kannst du direkt dem Trade zuordnen.

Aber die Fundings sind Zinsen die bei Zufluss zu versteuern sind.

Trading Gebühren sind im Gegensatz zu Transfergebühren keine Werbungskosten sondern gehen direkt ins Tradeergebnis ein. 

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vor 46 Minuten schrieb Crusader:

Habe ich etwas anderes behauptet?   :(

"Direkt dem Trade zuordnen" heißt doch abziehen vom Ergebnis.

Trotzdem sind das formal Werbungskosten.

War klar, dass du jetzt wieder rumschwurbelst.... stimmen tuts natürlich trotzdem nicht. Aber das diskutier ich nicht mit dir wegen sinnlos... 

  • Thanks 1
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Hallo zusammen,

danke für eure Diskussion und eure Einschätzungen.

@Philbert: Bewertest du die Funding Fees (als Zahlung, nicht als Zulauf/Einnahme), denn als "Tradinggebühr" und damit als gewinnmindernd ("direkt ins Tradingergebnis")?

 

D.h.:

- Gehen Tradegebühr (für Opening/Closing) und die Funding Fee (als Zahlung) beide direkt ins Tradingergebnis ein und sind somit beide gewinn-/steuermindernd?

 

Viele Grüße

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vor 47 Minuten schrieb Rudi1:

Gehen Tradegebühr (für Opening/Closing) und die Funding Fee (als Zahlung) beide direkt ins Tradingergebnis ein und sind somit beide gewinn-/steuermindernd?

So macht es glaub ich Cointracking, ja. Die Gebühren und die Funding Fees (können auch positiv sein) werden genau zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen dokumentiert. 

Bearbeitet von Fantasy
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