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VeChain (VET) / VeThor (VTHO) Steuern


rudyganz786

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

beim Durchsuchen des Forums bin ich auf einige Beiträge gestoßen die sich um die Haltefrist bei Staking, Lending etc. drehen, jedoch bin ich daraus nicht wirklich schlauer geworden.

 

Durch das Halten von VeChain (VET) generiert man automatisch und ohne jedes Zutun alle 10 Sekunden VeThor Token (VTHO) die als Transaktionswährung (Gas) im Netzwerk dienen. Ein aktives Staking, Lending oder Ähnliches findet dabei nicht statt.

Inwiefern kann sich dies auf die einjährige Haltefrist bei Kryptowährungen auswirken? Hat hier jemand schon genauere Informationen dazu?

 

Vielen Dank im Voraus

Gruß

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Alle Coins die Gas generiert haben können nach einer Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei veräußert werden, weil es dafür noch keine Regulierung gibt. Bei einer evtl. Regulierung dieser Coins kann das Finanzamt allerdings Rückforderungen stellen. 

Das ist bislang noch eine Grauzone. 

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Der Main Coin (Vet) muss doch dann aber 10 Jahre gehalten werden bis er steuerfrei ist oder? Weil laut § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG genannte Gesetzeswortlaut: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.“

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  • 4 Monate später...

Zwar schon älter aber für mich jetzt interessant, da ich meine VeChain auf die Sync gezogen hab und VTHO bekomme. Das mit den 10 Jahren, nach neuem Schreiben der BMF würde ich so verstehen, dass dies nur bei aktiven handeln durch Staking oder Lending sich verlängert auf 10 Jahre. Wenn ich meine Coins auf eine Wallet oder so schieb und ohne weiters zutun oder übermitteln von personenbezogenen Daten einen Coin erhalte würde ich nach dem Schreiben dann als AirDrop sehen. Damit würde der VeChain bei einem Jahr bleiben uns der generierte VTHO auch oder?

 

Grad noch was gelesen woanders. Ggf. Sollte oder kann man die VTHO auch als Zinsen klassifizieren. Da aber ein dauerhafter, alle paar Sekunde, eintretender Erhalt der Coins anliegt würde ich einmal, also ich persönlich würde es so mache, die Menge ermitteln die dazu kam und dann mit einem Durchschnittspreis angeben als Erhalt den man dann versteuert. Die Gewinne sollten im Monat so gering sein das da kaum ins Gewicht fällt. 

Bearbeitet von Vager
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