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Bitcoins bei ausländischer Exchange als Deutscher kaufen und richtig versteuern


urkel

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Hallo zusammen,

momentan stelle ich mir die Frage, wie ich Bitcoin-Transaktionen (oder Kryptowährungen im Allgemeinen) richtig versteuere. Ich hoffe auf das freundliche Teilen von Erfahrungen aus der Community.

Die Ausgangslage: Ein deutscher Staatsangehöriger kauft/verkauft auf einer ausländischen Exchange Kryptowährungen und erwirtschaftet einen Gewinn.

Annahmen: Dass dieser in Deutschland steuerpflichtig ist und über Anlage SO erklärt werden muss, ist soweit klar. Der Käufer ist als Deutscher auch in Deutschland voll steuerpflichtig.

Fragen:

1. Fallen für einen deutschen Staatsangehörigen weitere Steuern an, wenn die Exchange in den USA sitzt? Falls ja, wie erklärt man diese?

2. Fallen für einen deutschen Staatsangehörigen weitere Steuern an, wenn die Exchange in UK sitzt? Falls ja, wie erklärt man diese?

3. Gibt es ausländische Exchanges, die das Steuerthema erleichtern und automatisch die dortige Quellensteuer einbehalten?

4. Sonderfall Kraken: Anscheinend hat man als EU-Bürger nicht die US-Filiale als Vertragspartner, sondern die UK-Filiale. Wie regelt ihr das im Falle der Steuern, die vielleicht(?) zuzüglich zu den in Deutschland fälligen zu zahlen sind?

Danke für eure Antworten und Erfahrungen!

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Willkommen!

vor 11 Stunden schrieb urkel:

1. Fallen für einen deutschen Staatsangehörigen weitere Steuern an, wenn die Exchange in den USA sitzt? Falls ja, wie erklärt man diese?

Nein.

vor 11 Stunden schrieb urkel:

2. Fallen für einen deutschen Staatsangehörigen weitere Steuern an, wenn die Exchange in UK sitzt? Falls ja, wie erklärt man diese?

Nein.

vor 11 Stunden schrieb urkel:

3. Gibt es ausländische Exchanges, die das Steuerthema erleichtern und automatisch die dortige Quellensteuer einbehalten?

Nein - wie soll das auch gehen? Abgesehen davon, dass das Steuerthema in verschiedenen Ländern unterschiedlich ist (das alleine würde sich noch machen lassen), wird ja auch in Deutschland anders versteuert, nämlich nach deinem persönlichen Einkommenssteuersatz.

vor 11 Stunden schrieb urkel:

4. Sonderfall Kraken: Anscheinend hat man als EU-Bürger nicht die US-Filiale als Vertragspartner, sondern die UK-Filiale. Wie regelt ihr das im Falle der Steuern, die vielleicht(?) zuzüglich zu den in Deutschland fälligen zu zahlen sind?

Erübrigt sich.

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Vielen Dank, Amsi!

Ich war mir sehr unsicher, ob das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA tatsächlich auch für Gewinne und Verlauste mit Kryptowährungen gilt. Zumindest für Aktien-Dividenden wird ja eine Quellensteuer erhoben. Im Netz findet man dazu auch keine klaren Aussagen.

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vor 40 Minuten schrieb urkel:

Ich war mir sehr unsicher, ob das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA tatsächlich auch für Gewinne und Verlauste mit Kryptowährungen gilt.

Ja, das gilt.

Aber nur wenn du auch im Ausland eine Mindestzeit steuerlich ansässig bist.

 

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In meinem Beispiel geht es darum, dass ein Deutscher seit Ewigkeiten in Deutschland lebt und Kryptowährungen in US und UK handelt. Insofern sollte hier tatsächlich nur die Besteuerung in Deutschland erfolgen und keine Quellensteuer in US und UK anfallen oder irgendwelche sonstigen Steuer- oder Abgabepflichten entstehen. Man will ja vermeiden, dass man bei Einreise nach US und UK mit irgendwelchen Nachzahlungen konfrontiert wird, die man aus Unwissenheit oder Naivität nicht geleistet hat.

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