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Bitcoin als Ware in Online-Shops


renne

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Für Otto-Normal-Verbraucher ist es schwierig, Bitcoins zu kaufen. Deshalb steht der großen Menge Spekulationskapital nur eine geringe Menge Kapital für den Zahlungverkehr gegenüber. In Verbindung mit den großen, zentralisierten Bitcoin-Börsen ist der Bitcoin für starke Kursschwankungen anfällig. Deshalb sind kleine, voneinander unabhängige Kaufmöglichkeiten für die Zukunft des Bitcoin wichtig.

 

Neben Geldautomaten, wie dem Lamassu, kann jeder Online-Shop Bitcoins als Ware anbieten. Kalkulieren die Online-Shops dabei den Verkaufspreis, wie bei anderen Waren auch, über Einkaufspreis plus Kosten und Marge, entsteht ein System mit relativ trägen Kursschwankungen. Technisch wird die "Ware" Bitcoin dann statt per Paketdienst oder HTTP-/FTP-Download per Bitcoind ausgeliefert.

 

Stellt sich nur die Frage, inwieweit finanzrechtliche Regelungen berücksichtigt werden müssen. Welche finanzrechtlichen Erfahrungen gibt es im gewerblichen Umfeld?

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ich denke das ist ein schwierigies thema, immoment schwankt der kurs ja im minutentakt, sprich der einkaufswert kann sich noch während des bezahlens ändern, da liegt wohl eine der hauptsorgen der händler.

es müsste auch vor dem kauf auf die risiken hingewiesen werden, damit der händler nicht hinterher verklagt wird weil der btc an wert verloren hat. dafür müsste aber klar sein, ob btc eine ware oder eine währung ist das würde einen enormen unterschied im finanzrecht machen.

btc zu kaufen ist sehr simpel, auf ebay gibt es jede menge leute die sie dort anbieten, allerdings zu hohen aufschlägen, und nicht zum aktuellen kurs.

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Interessante Idee.

Wenn ich dich richtig Verstanden habe, möchtest du über einen Webshop Bitcoin verkaufen.

Die Umsatzentwicklung bewertest du positiv, weil otto normalo dort kaufen kann ohne den Weg über bitcoin.de oder Bitstamp oder sonstwie gehen zu müssen.

 

Was ist denn aus den Anbietern bei Ebay geworden?

 

Die Bedingungen die Goldverkäufer oder Bitcoin.de einhalten muss sind wohl: Registrierung der Kunden glaube ich.

Du hast bei Bitcoin aber keine Lieferadresse die deinen Kunden für den großen Schutzgelderpresser identifiziert, welche du datenbankmässig erfassen und speichern musst.

vielleicht gibt es eine Tagesgrenze wie bei Gold. Dort dürfen die Verkäufer pro Kunde pro Tag Gold für 10'000 oder 15'000 gegen Bargeld rüberreichen.

Vielleicht kannst du die Überweisungsdaten als Identifizierung speichern.

Und über 10'000 € werden die ersten kunden sowieso nicht sein.

Anderer seits kannst du auch ins Ausland ausweichen, ist nicht eine gute Referenz.

aber wenn die kunden zu frieden sind, kann das auch Vertrauen schaffen.

ich finde deine Idee gut.

einen reinen, auf Bitcoin spezialisierter Shop, könnte ich mir auch gut vorstellen.

Da hättest du erstmal das Alleinstellungsmerkmal und würdest in der jungen Bitcoin-Gemeinde noch schnell bekannt werden.

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Niemals einschüchtern lassen.

Kenne Leute die haben auch erst ausgebaut, und hinterher eine kleine Strafe bezahlt.

Ich bin gestern auch wieder vor der Polizei geflüchtet. Dieses mal haben sie mich gekriegt: 10€ + Zitat: "Trotzdem noch einen schönen Tag Herr ..."

Und Ich sagte "Ebenfalls, ihnen auch einen schönen Tag" und das war auch so gemeint.

 

Ich finde deine Idee gut.

Wenn du weniger Risiko eingehen möchtest, machst du es eben nicht in Deutschland.

Ich stelle mir gerade deine Seite vor. Eine reine Bitcoinseite.

Als erstes kann man seine Sprache Wählen.

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Ein Shop, der in dem Umfang wie ein Automat Bitcoins unter die Leute bringt, ist bestimmt nicht so schwer an den Start zu bringen. Ab 20000 Euro haste aber garantiert mit Geldwäschegesetz und solchen Geschichten zu tun. Aber aufs gerade Wohl mal loslegen und dann einfach nur mit einer kleinen Strafe rechnen, ist vielleicht doch etwas riskant. Die Strafe könnte auch sehr viel fetter ausfallen. Schon alleine wenn das vorm Richter landet, wird es deswegen schon teuer.

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Stellt sich nur die Frage, inwieweit finanzrechtliche Regelungen berücksichtigt werden müssen. Welche finanzrechtlichen Erfahrungen gibt es im gewerblichen Umfeld?

 

In dem Zusammenhang möchte ich auf die Aussage der BaFin vom Dezember hinweisen. Welche sich jeder (und insbesondere wenn jemand gewerblich handeln möchte) durchlesen sollte:

 

BaFin - Fachartikel - Bitcoins: Aufsichtliche Bewertung und Risiken für Nutzer

 

Für die hier genannte Geschätsidee ist insbesondere folgender Absatz interessant:

 

Die bloße Nutzung von BTC als Ersatzwährung für Bar- oder Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Anbieter kann seine Leistungen mit BTC bezahlen lassen, ohne dass er dadurch Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt. Gleiches gilt für den Kunden. Ebenso stellt das Mining der BTC an sich kein erlaubnispflichtiges Geschäft dar, da der Miner die BTC nicht selbst emittiert oder platziert. Auch der Verkauf geschürfter oder erworbener BTC oder deren Ankauf sind grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig.

 

Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann die Erlaubnispflicht ausgelöst werden. Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.

 

Aus meiner Sicht kommt man um eine (Steuer-)Rechtliche Beratung nicht herum, wenn man mit Bitcoins als Ware handeln möchte.

Bearbeitet von blubblibla
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