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Mining Pools und Poolhaftung Gewerbesteuer


MMAM

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Guten Morgen,

nach vielem Lesen hier im Forum, diversen Webseiten von Steuerberatern und co sind bei mir einige Fragen bezügl. Mining Pools und der Haftung für die Pool Gemeinschaft bezügl. Gewerbesteuer offen.

Die genaue Details kann sicher am Ende nur ein Steuerberater gegen Honorar beantworten/auslegen - aber vielleicht hat jemand bereits Erfahrung gesammelt und kann diese Teilen bzw eine Einschätzung geben.

Ausgangslage wäre das ETH Mining im Pool dem man sich mit seinem Rechner/eigenen anschließt und entsprechend 'mit'-Mined.

Mined man dauerhaft, wäre dies ja Gewerbemeldepflichtig - was ich jetzt auch nicht als grundsätzliche Hürde sehen würde.

Angenommen, durch seine Karte erwirtschaftet man so einen Betrag der unterhalb der Gewerbesteuergrenzen liegt - so scheint ja die Frage zu bestehen, wie wird der Pool bewertet.

Mein Bsp bezieht sich einfach mal auf Ethermine org - da die ihren Sitz in AT haben und somit in der EU sind.

Auch wenn jede Sitaution inviduelle Auslegungssache ist, scheint ja im Raum zu stehen - inwieweit man hier Haftungspflichtig bezügl. Gewerbesteuer für den ganzen Pool ist.

Das ist soweit ich das beurteilen kann, die hauptkrux wenn es darum geht im Pool zu minen. Meiner Ansicht nach, kann ich selbst schlecht belegen wer alles am Pool teilnimmt und ich kann auch nicht nachweisen welche Nutzer zB auch in DE ansässig sind.

Meinem Grundverständnis nach müsste entsprechend "von Amts wegen" als Verweis auf den Pool in der Steuererklärung angegeben werden.

Vielleicht weiß jemand, wie sich das verhält?

Welche Auswirkungen haben die Hauptstandorte der Pool-Firmen? oder sind hier die Locations der Server entscheidend? (zB ob man dann den US Pool nutzt, oder den EU Pool)
Wie wäre das zu beurteilen im Vergleich EU-Serveradresse vs US-Serveradresse?

Sitzt ein Pool an Sich in DE, wäre die Frage nach der pot. Haftung für die Gewerbesteuer sicher "einfacher" zu beantworten - da dort das Risiko größer wäre, dass es vom FA so ausgelegt wird.

 

Meiner Einschätzung nach, wäre zumindest schonmal eine Gewerbeanmeldung die Nr Sicher - da zB bei ETH relativ schnell die 256€ Gewinn/Ertrag überschritten werden - selbst mit einer Grafikkarte (zumindest im Pool).

 

Wie gesagt, eine konkrete Steuerberatung müsste ich beim Steuerberater bezahlen, hier suche ich erstmal potentielle Erfahrungen und Austausch mit dem Sachverhalt.

VG

 

Tante Edith:

Kleiner Nachtrag: gefunden hab ich zB noch https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79402/

Unter Punkt 7 wird der Inlandsbegriff erklärt und da heißt es:

Zitat

Erstreckt sich der Gewerbebetrieb auch auf das Ausland, so werden nur die im Inland befindlichen Betriebsstätten der Besteuerung unterworfen.

Vielleicht reicht es hier, festzustellen das der eigene Betrieb im Inland stattfindet und man braucht dann eben nur seinen eigenen Nachweisen?

Edited by MMAM
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