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Steuerliche Behandlung von coins auf unterschiedlichen chains


jefferson

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Hello, 

 

Was denkt ihr wie coins auf unterschiedlichen chains steuerlich zu behandeln sind. 

 

Bsp: eth auf binance einzahlen und dann die eth über die binance smart chain auf ein wallet auszahlen um damit auf der binance smart chain defi zu betreiben. 

 

Meint ihr das zählt als Verkauf der eth? 

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Ja das meine ich. Ist natürlich absurd. Weil man ja nix verkauft. Aber ich glaube durch den reinen Namens Wechsel von eth zu Beth weil binance chain eth handelt es sich wirklich auf dem Papier um einen neuen coin. 

 

Könnte man aber auch schön als Trennung für coins benutzen. Man behält seine ethereum auf einem wallet. Und getradet wird eben mit binance chain ethereum. So sind hold coins von trading coins getrennt 

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vor 3 Minuten schrieb Anevay:

Du zahlst deine ETH bei Binsnce ein und überträgst diese über die BinanceSmart-Chain in das Trustwallet.

Völlig ok, da sehe ich keinerlei Veräußerung.

Viele sehen ja auch den Wechsel von btc zu wbtc als steuerlich relevantes ereignis an. 

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vor 8 Minuten schrieb jefferson:

Viele sehen ja auch den Wechsel von btc zu wbtc als steuerlich relevantes ereignis an. 

 

Das sehe ich ganz entspannt:

Tausch an Exchange BTC -> WBTC = steuerrelevant

Transfer von BTC über ERC20-Netzwerk = nicht steuerrelevant

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Meine Frage ist ganz ähnlich. Daher möchte ich sie mal hier stellen, statt ein neues Thema zu beginnen. Ich habe mir die Finger wund gegoogelt, aber leider keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Danke für eure Einschätzung, reicht auch ganz kurz. :)

Frage: In welchen der folgenden Szenarien muss ich Steuern bezahlen?

  • Szenario A: Ich erwerbe auf einer Exchange eine Menge Coins, zB ETH Coins oder BTC (kein Leverage). Ich halte sie weniger als ein Jahr (zB 10 Tage). Dann transferiere ich die Coins auf ein privates Wallet.
  • Szenario B: Ich erwerbe auf einer Exchange eine Menge Coins, zB ETH Coins oder BTC (kein Leverage). Ich halte sie mehr als ein Jahr (zB 500 Tage). Dann transferiere ich die Coins auf ein privates Wallet.
  • Szenario C: Ich erwerbe auf einer Exchange eine Menge Coins, zB ETH Coins oder BTC (mit Long-Leverage). Ich schließe die Position innerhalb eines Zeitraums von weniger als einem Jahr (zB 10 Tage) durch einen Verkauf, verkaufe also meine Coins und schließe die Hebel-Position.
  • Szenario D: Ich erwerbe auf einer Exchange eine Menge Coins, zB ETH Coins oder BTC (mit Long-Leverage). Ich schließe die Position nach mehr als einem Jahr (zB 500 Tage) durch einen Verkauf, verkaufe also meine Coins und schließe die Hebel-Position.
Bearbeitet von FulsomePhilippa
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vor 9 Stunden schrieb FulsomePhilippa:

Frage: In welchen der folgenden Szenarien muss ich Steuern bezahlen?

Bei A und B jedenfalls nicht. Transfers sind nicht steuerrelevant.

Die Versteuerung  mit dem Margin-Trading ist, wie so vieles, noch nicht endgültig geklärt. Dass du die Gewinne versteuern musst ist aber klar.
Letztendlich hast du ja auch gar keine Coins real in deinem Zugriff während die Long Position offen ist. Deshalb würde auch keine Haltefrist ablaufen können.
Bei Shorts ist es noch abstrakter, weil du die Coins ja quasi virtuell vor den Gewinnen verkaufst.

Eine sichere und verbindliche Aussage im Vorfeld bekommst du da aber nur von deinem Finanzamt. Bei winheller.com findet man dazu:

Zitat

Die Behörde muss das geplante Investment dabei steuerlich bewerten und ist an diese Einschätzung dauerhaft gebunden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist neben einer ausführlichen Schilderung des Sachverhalts auch eine umfassende rechtliche Stellungnahme.

 

Bearbeitet von Philbert
  • Love it 1
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