Jump to content

Steuerliche Bewertung - Verkauf von THETA Coins nach Haltefrist (>1 J.) & Staking von TFUEL


Müllix

Recommended Posts

Hallo zusammen,

ich möchte euch im Folgenden etwas ausführlicher mit meiner Problemstellung konfrontieren und würde mich wirklich sehr über eure Einschätzung freuen. Wir ist bewusst, dass steuerliche Themen final von Sachverständigen geklärt werden müssen, dennoch hat der ein oder andere von euch damit sicher schon Erfahrungen, die mir ggf. weiterhelfen. Mir ist mit jeder Antwort auf die u.g. Fragestellungen geholfen!

 

Vorabinformationen:

Ich habe Ende 2017 bis Mitte 2018 erstmals in Krypto investiert und dabei mehr schlecht als recht perfomed. Die wenigen Coins die ich hatte haben/hatten alle Buchverluste eingefahren, die ich teilweise auch durch einen Tausch in andere Coins "realisiert" habe. Steuerlich habe ich die Themen damals nichts berücksichtigt, d.h. keine Verluste geltend gemacht. Selbst schuld, war nicht viel, ist abgehakt. Die Coins habe ich bis heute nicht mehr bewegt und einfach liegen lassen.

Seit Mitte 2018 liegen diese Coins nun im Wallet, zusätzlich habe ich die letzten Jahre regelmäßig BTC nachgekauft. Verkäufe wurden bis auf die o.g. verlustreichen Tauschgeschäft nicht getätigt, letzteres war aufgrund meines langfristigen Ansatzes auch nicht geplant. Eine Auszahlung in Fiat ist folglich noch nie geschehen, weshlab ich bisher auch nichts zu Kryptos in den Steuererklärungen der letzten Jahre angegeben habe.

Erste Frage: Habe mich damit eurer Einschätzung nach bisher steuerlich korrekt verhalten?

 

Aktuelle Problemstellung:

Einer der in 2018 erworbenen Coins war der THETA Token (damals noch ERC20), der sich seither enorm entwickelt hat. Aufgrund der positiven Entwicklung möchte ich den Coin nun in BTC tauschen und das erworbenen BTC langfristig "hodln", d.h. eigentlich nicht direkt in Fiat umtauschen sondern in meine Wallet legen. Aufgrund der Haltefrist >1 J. gehe ich derzeit davon aus, dass das steuerfrei möglich sein sollte.

Zweite Frage: Wäre der jetzige Tausch von THETA in BTC steuerfrei, d.h. nicht in der Steuererklärung anzugeben?

Dritte Frage: Muss ich die ertauschten BTC dann erneut 1 Jahr halten um diese steuerfrei veräußern zu können?

Vierte Frage: Könnte oder sollte ich vllt. besser den jetzigen Kursgewinn von THETA (geringer fünfstelliger Betrag) in einen Stablecoin tauschen und gleich in Fiat realisieren, da Haltefrist >1 J (seit 2018)?

 

zusätzliche Problemstellung:

Als ich vor ein paar Tagen meine Theta Online Wallet eingesehen habe, waren neben den besagten THETA Token auch TFUEL coins darin enthalten. Offensichtlich habe ich seit der Umstellung des THETA Token von ERC20 auf das eigene Theta Mainnet 2.0 durch Proof of Stake unwissentlich die erwähnten TFUEL Coins erhalten. Wann mir diese Coins zugeflossen sind kann ich nicht nachvollziehen. Nach erster Recherche gehe ich davon aus, dass ich diese Coins durch (unwissentliches) Staking erhalten habe, sicher bin ich mir aber nicht. In den Steuererklärungen der letzten Jahre habe ich aufgrund der Unwissenheit darüber auch nichts dazu angegeben.

Fünfte Frage: Hat der (unwissentliche) Erhalt der TFUEL Coins steuerliche Auswirkungen auf meine geplante Veräußerung der THETA Token (ggf. Haltefristverlängerung!?) oder kann ich diese weiterhin steuerfrei veräußern?

Sechste Frage: Wie muss ich die TFUEL Coins steuerlich behandeln ggf. auch rückwirkend?

Siebte Frage: Kann ich die TFUEL Coins (aktuell mit deutlichem Kursgewinn!) steuerfrei verkaufen und muss ich den Erlös in der Steuererklärung angeben?

 

Bitte entschuldigt die vielen Fragen. Wie oben bereits erwähnt, ist mir ist mit jeder Antwort sehr geholfen!

Dafür vorab vielen Dank!

 

Grüße

Müllix

Link to comment
Share on other sites

Die Sache mit dem Staking und der Haltefristverlängerung ist bekanntlich noch umstritten.

Aber man kann doch hoffen und davon ausgehen daß sich diese Meinung durchsetzt:

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking.html

Aber wenn es um größere Summen geht solltest du das vorher mit dem FA und ggf. Steuerberater abklären.

Die TFUEL musst du bei Zufluss versteuern und dann wissen sie natürlich daß du Staking gemacht hast.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.