wiegewitzt Posted March 28, 2021 Share Posted March 28, 2021 Hallo in die Runde, ich hab jetzt ein paar mal Geld als Investition von meinen Verwandten erhalten, um für sie Kryptowährungen zu kaufen. Sie kennen sich mit dem Thema nicht aus und für mich war es kein Problem. Jetzt würden sie ihre Investitionen gerne wieder haben und zur Seite legen. Dafür würde ich ihnen eine Hardware Wallet besorgen. jetzt die eigentliche Frage-wenn ich das Konto der wallet dementsprechend auf den Namen des Investors anlege, ist damit auch das Eigentumsverhältniss geklärt? Bin ich dann aus der Angelegenheit raus. Ich will nicht irgendwann Fragen dazu vom Finanzamt gestellt bekommen. War ja auch nicht mein Eigenkapital, dass investiert wurde. vielen Dank und schöne Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted March 28, 2021 Share Posted March 28, 2021 Hast du denn damit Gewinn gemacht? Die Coins gehören dir. Wenn du sie los werden willst kannst du sie privat verkaufen oder eben verschenken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wiegewitzt Posted March 28, 2021 Author Share Posted March 28, 2021 Gewinn wurde erzielt-ja. Kann ich sie dann erst steuerfrei verschenken /übertragen, wenn 1 Jahr vergangen ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted March 28, 2021 Share Posted March 28, 2021 Steuerfrei verkaufen nach einem Jahr. Verschenken ist für dich neutral. Der Empfänger bekommt dann dein Kaufdatum und muß je nach Freibetrag ggf. Steuern bezahlen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
o0dy Posted March 28, 2021 Share Posted March 28, 2021 (edited) vor 6 Stunden schrieb wiegewitzt: Hallo in die Runde, ich hab jetzt ein paar mal Geld als Investition von meinen Verwandten erhalten, um für sie Kryptowährungen zu kaufen. Sie kennen sich mit dem Thema nicht aus und für mich war es kein Problem. Jetzt würden sie ihre Investitionen gerne wieder haben und zur Seite legen. Dafür würde ich ihnen eine Hardware Wallet besorgen. jetzt die eigentliche Frage-wenn ich das Konto der wallet dementsprechend auf den Namen des Investors anlege, ist damit auch das Eigentumsverhältniss geklärt? Bin ich dann aus der Angelegenheit raus. Ich will nicht irgendwann Fragen dazu vom Finanzamt gestellt bekommen. War ja auch nicht mein Eigenkapital, dass investiert wurde. vielen Dank und schöne Grüße Es gibt nicht ohne Grund Gesetze die vorschreiben dass jeder seine Identität bekannt geben muss. Auch Börsen haben in ihren AGB Bestimmungen, die den Handel nur unter eigenem Namen erlauben, und für dritte explizit ausgeschlossen sind. Das gehört u.A. zu den AML5 Geldwäscherichtlinien. Kurz gesagt, das ist dünnes Eis, für alle Beteiligten. Sonst wäre dem illegalen Finanzhandel Tür und Tor geöffnet. Edited March 28, 2021 by o0dy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Black Swan Posted April 2, 2021 Share Posted April 2, 2021 Nur zum rechtlichen Aspekt: mit Anerkennung der Geschäftsbedingungen deiner exchange bestätigst du, ausschließlich auf eigene Rechnung zu arbeiten (Stichwort Geldwäsche). Ob sowas in Bagatellfällen Anwendung findet, ist eine ganz andere Frage. Wenn du deinem Kumpel ein paar Millibitcoins schenkst, bis zumindest du raus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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