neuer_benutzer Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 (edited) Hallo allerseits, ich habe eine Frage bzgl Steuerrecht in Deutschland. Folgendes angenommen: * Ich habe 1 BTC, was ich seit mehr als einem Jahr halte * Ich schiebe 1 BTC auf eine Exchange und verkaufe diesen für 1000€. Dieser Verkauf sollte meinem Verständnis nach steuerfrei sein. * Der Kurs schwankt und ich trade immer wieder hin und her. * Nach einigen Trades ist der Preis auf 2000€ gestiegen und ich kaufe wieder BTC und habe am Ende 0.9 BTC übrig * Ich ziehe die BTC wieder ab von der Exchange. Ich habe insgesamt also 0.1 BTC Verlust gemacht. Der Preis hatte im Laufe des Trades geschwankt und zeitweise hatte ich mehr als 1000€ (um im Beispiel zu bleiben, 1800€) auf der Exchange. Sind auf diese Trades irgendwelche Steuern fällig? Vielen Dank für die Hilfe! Edited April 3, 2021 by neuer_benutzer Link to comment Share on other sites More sharing options...
mahatma Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 (edited) vor 6 Stunden schrieb neuer_benutzer: Sind auf diese Trades irgendwelche Steuern fällig? Ja. Die zu zahlenden Steuern haben NICHTS mit deinen jeweiligen BTC-Beständen zu tun, sondern nur mit den VERKÄUFEN von Coins innerhalb der Jahresfrist. Zu deinem Beispiel: 1 BTC für 1000 EUR verkauft, Haltedauer > 1 Jahr: steuerfrei Preis fällt auf 500 EUR / BTC 2 BTC für 1000 EUR gekauft. Preis steigt auf 900 EUR / BTC 2 BTC für 1800 EUR verkauft, Haltedauer < 1 Jahr: steuerpflichtig Preis steigt auf 2000 EUR / BTC 0.9 BTC für 1800 EUR gekauft. Aus 1 BTC wird 0.9 BTC und ein zu versteuernder Gewinn von 2 x 400 EUR. Insbesondere wenn BTC jetzt auf zB 400 EUR fällt, ist die Steuerschuld evtl. höher als der Gesamtwert des Portfolios. Genau das hat 2017 reihenweise Leuts zerissen, also an dieser Stelle echt AUFPASSEN. Dabei ist es simpel, es zählt einfach JEDE VERÄUSSERUNG INNERHALB EINES JAHRES! Die anfallenden Gewinne/Verluste aufaddieren, kommst du über 600 EUR pro Jahr: Versteuern zum persönlichen Steuersatz. (meine Meinung als Laie, keine Steuerberatung o.ä.) Edited April 3, 2021 by mahatma vertippt 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
neuer_benutzer Posted April 3, 2021 Author Share Posted April 3, 2021 (edited) vor 6 Stunden schrieb mahatma: Genau das hat 2017 reihenweise Leuts zerissen, also an dieser Stelle echt AUFPASSEN. Super, vielen Dank für die Info! Was genau meinst du mit aufpassen an dieser Stelle? Damit, dass man die Steuerlast als Anleger falsch erheben könnte? Oder, dass man am Ende mit großen Verlusten dasteht? Ich finde das schon eigenartig, dass man mit Netto Verlusten aus einem Trade rausgehen kann und trotzdem darauf Steuern zahlen muss. Zwei mal bestraft. Oder habe ich da was nicht ganz verstanden? Ich habe mal alles per CoinTracking ausrechnen lassen und komme mit LIFO auf insgesamt Verlust und mit FIFO auf insgesamt Gewinn. Das heißt dann wohl, dass ich (wenn ich LIFO annehme) keine Angaben machen muss. Glück gehabt in diesem Fall. Mein Depot hatte jedoch zeitweise große Mengen an Euro und ich habe ziemlich viel Volumen in dieser Zeit produziert. Kann ich damit rechnen, irgendwann Fragen beantworten zu müssen? Freue mich über jegliche Erfahrungsberichte oder Hinweise darauf, falls ich irgendwas falsch Verstanden habe und bedanke mich schon mal im Voraus. Edited April 3, 2021 by neuer_benutzer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 Ja, das hast du wohl noch nicht ganz verstanden. Das Beispiel ist doch eindeutig und gut beschrieben. Wenn die Coins ohne Depottrennung auf einer Börse liegen kannst du auch nicht einfach von LIFO ausgehen. Damit fällst du auf den Bauch. Da gilt immer FIFO. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
neuer_benutzer Posted April 3, 2021 Author Share Posted April 3, 2021 (edited) vor 2 Stunden schrieb Crusader: Da gilt immer FIFO. Im Beispiel oben verstehe ich das. Ich habe jedoch in meinem speziellen Fall viel mehr Trades (>100) aus Käufen und Verkäufen. Kann ich da LIFO nicht geltend machen? Edited April 3, 2021 by neuer_benutzer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 Das kommt doch darauf an wie die Coins verwahrt werden. Wenn die auf deiner eigenen Wallet liegen und du einstellen kannst daß immer die neuesten verkauft werden dann machst du natürlich LIFO und das kann dir niemand verwehren. An der Börse wie gesagt hast du keinen Zugriff auf die Coins. Da geht das FA natürlich von FIFO aus um dir die Haltefrist zu verderben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
o0dy Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 (edited) vor 26 Minuten schrieb neuer_benutzer: Im Beispiel oben verstehe ich das. Ich habe jedoch in meinem speziellen Fall viel mehr Trades (>100) aus Käufen und Verkäufen. Kann ich da LIFO nicht geltend machen? Zitat Gewinnermittlung bei Kryptowährungen: Fifo oder Lifo? ... Da es bisher weder weitere Rechtsprechung noch Verwaltungsanweisungen gibt, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Berechnungsmethode zur Gewinnermittlung angewandt werden kann. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/fifo-lifo-gewinnermittlung.html Edited April 3, 2021 by o0dy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 Da wird sich bei der Rechtsprechung dazu auch nicht viel bewegen. Wie auch? Wenn ich 10 unterscheidbare Münzen habe und die Nr. 3 verkaufen will dann mache ich das. Da kann sich doch das Finanzamt und auch das Finanzgericht auf den Kopf stellen. Niemand schreibt mir vor welche Münze ich zu verkaufen habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
o0dy Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 (edited) vor 5 Stunden schrieb Crusader: Da wird sich bei der Rechtsprechung dazu auch nicht viel bewegen. Wie auch? Zb. so auch... Zitat Lediglich für die Veräußerung von Fremdwährungsbeträgen ordnet das Gesetz ausdrücklich die Fifo-Methode an. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/fifo-lifo-gewinnermittlung.html Wenn sie es gesetzlich verordnen (wie bei Fremdwährung), kannst du dich auf den Kopf stellen wie du willst. 😉 Edited April 3, 2021 by o0dy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 Das ist richtig, bei Fremdwährungen ist das vorgeschrieben. Das ist ja auch wie das kürzlich beschriebene Wasser das man aus der Kanne in einen halb vollen Eimer giesst. Das kann man nicht wieder trennen. Aber was wollen sie machen wenn ich eben zwei Konten für eine Währung habe? Da lacht der Mr. LOL Link to comment Share on other sites More sharing options...
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