BitcoinNow Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 Hi zusammen, eine kurze Frage, mal angenommen meine 0.6 BTC möchte ich meinen Eltern schenken. Sind diese dann steuerfrei? Oder beginnt die haltefrist neu ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 Das Anschaffungsdatum wird mit verschenkt. Wenn du die BTC also schon ein Jahr hast können sie steuerfrei verkauft werden. Allerdings ist das keine so gute Idee da Schenkungssteuer anfallen kann. Also wenn dann beiden getrennt 0,3 BTC schenken. Und auch nur wenn nicht durch andere Schenkungen der Freibetrag in 10 Jahren überschritten wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Axiom0815 Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 vor 2 Stunden schrieb Crusader: Das Anschaffungsdatum wird mit verschenkt. Hast Du dazu irgendwas juristisches, was dies im Zweifel belegen kann? Nur eine Meinung kann schnell "weg geblasen" werden. Also etwas, womit ich z.B. den Finanzamt die Nachweisen kann. Beispiel, Grundsatzurteil etc. Axiom Link to comment Share on other sites More sharing options...
o0dy Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 (edited) vor 40 Minuten schrieb Axiom0815: Hast Du dazu irgendwas juristisches, was dies im Zweifel belegen kann? Nur eine Meinung kann schnell "weg geblasen" werden. Also etwas, womit ich z.B. den Finanzamt die Nachweisen kann. Beispiel, Grundsatzurteil etc. Axiom Hier oder auch hier erklärt Zitat Würden z.B. Bitcoins unentgeltlich erworben (Schenkung), so ist für die Ermittlung der Spekulationsfrist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen.https://www.stb-fuchshuber.at/news/2018-03-08/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen Edit: Hier auch noch einige interessante Fragen und Antwortenhttps://www.youtube.com/watch?v=1eiJZGAmjRo Edited April 3, 2021 by o0dy 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 (edited) Das kann man an vielen Stellen nachlesen. Es zählt die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger. https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte Edited April 3, 2021 by Crusader 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
BitcoinNow Posted April 3, 2021 Author Share Posted April 3, 2021 alles klar, danke 🙂 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crusader Posted April 3, 2021 Share Posted April 3, 2021 Natürlich müssen auch beide Seiten die Schenkung dem Finanzamt melden. Das muß ja aktenkundig sein. Als Wert der Schenkung zählt der Kurs am Tag der Schenkung. Also zum Geburtstag oder was immer der Grund ist vielleicht nur eine Münze überreichen und die richtige Schenkung auf einen Tag mit möglichst niedrigen Kurs legen. Du hast ja in Richtung Kind->Eltern nur den geringen Freibetrag von 20k und nicht die 400k wie in Gegenrichtung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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