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Börse Quadriga stahl mein Geld, Finanzamt möchte dennoch voll Steuer


Kanubis

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Hallo 2019 verschwand der Besitzer (vermeindlich verstorben) mit ca 25000€ an Wert in canadischen Dollarn und einigen Coins.

Ich hatte auf der Börse QuadrigaCX coins verkauft (das Geld aber nie erhalten) mit ca einem Gewinn von 20%.

Ich habe in der Steuererklärung alle Trades dort angegeben und den totalen Verlust von ca 25k als Verlust eingetragen.

Nun sagt mein Finanzamt das sie diesen Verlust nicht akzeptieren Zitat "Der Verlust der Kryptowährungen definiert keine Veräußerung im Sinne des §23 EStG, weil keine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums stattgefunden hat, daher kann ein Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft nicht geltend gemacht werden"

Wohl aber die ca 20% dieser 25k!?!

Auch wurde ich ein Opfer von DSX.uk. Sind Verluste aus Hacks, Insolvenzen oder wie hier Diebstahl überhaupt nicht anrechenbar?

 

LG

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Befürchte leider, dass der Gewinn voll zu versteuern ist, auch wenn das Geld gestohlen wurde.

Falls das Finanzamt diese Verlustart anerkennen würde, könnte ich mir vorstellen, dass plötzlich sehr viele Leute große Bargeldsummen abheben - und direkt ausgeraubt werden würden.

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vor 6 Stunden schrieb Kanubis:

Nun sagt mein Finanzamt das sie diesen Verlust nicht akzeptieren Zitat "Der Verlust der Kryptowährungen definiert keine Veräußerung im Sinne des §23 EStG, weil keine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums stattgefunden hat, daher kann ein Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft nicht geltend gemacht werden"

Ja, das ist so.

 

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vor 6 Stunden schrieb Kanubis:

Sind Verluste aus Hacks, Insolvenzen oder wie hier Diebstahl überhaupt nicht anrechenbar?

Nein, warum sollte das der Fall sein? Du hast verkauft, damit ist die Steuerbasis geschaffen und das FA will seine Steuern haben. Dass Dir danach das Geld gestohlen wurde, interessiert das FA nicht. Klingt hart, ist aber so.

PS: im betrieblichen Bereich kann ein Diebstahl eine andere steuerliche Wirkung entfalten, aber das dürfte hier nicht der Fall sein.

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an sich ist das aber natürlich alles andere als fair und bestraft nur wieder die Ehrlichen... (und der Vergleich mit dem Gehalt hinkt eigentlich auch, denn man hat das Geld er Börse ja noch nicht erhalten, stattdessen wurde quasi "der Arbeitgeber ausgeraubt" und kann dir das Geld nicht mehr geben.)

Da die Börse ja zu ist, gibts keinerlei Nachweise, man hätte also niemals sagen dürfen, dass man die coins verkauft hatte und das Geld gestohlen wurde. Stattdessen sind "vielleicht" die gekauften Coins gestohlen worden, ohne dass man verkauft hat. In letzterem Fall gäbe es keinen steuerbearen Vorgang und man müsste nicht zusätzlich noch Steuern auf Verluste zahlen. Ziemlich bekloppt.

Kann man höchstens noch nen Steuerberater fragen, ob man da noch was machen kann. Aber vermutlich sind die Gesetze so bekloppt wie es klingt.

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vor 10 Minuten schrieb Serpens66:

an sich ist das aber natürlich alles andere als fair und bestraft nur wieder die Ehrlichen... (und der Vergleich mit dem Gehalt hinkt eigentlich auch, denn man hat das Geld er Börse ja noch nicht erhalten, stattdessen wurde quasi "der Arbeitgeber ausgeraubt" und kann dir das Geld nicht mehr geben.)

Da die Börse ja zu ist, gibts keinerlei Nachweise, man hätte also niemals sagen dürfen, dass man die coins verkauft hatte und das Geld gestohlen wurde. Stattdessen sind "vielleicht" die gekauften Coins gestohlen worden, ohne dass man verkauft hat. In letzterem Fall gäbe es keinen steuerbearen Vorgang und man müsste nicht zusätzlich noch Steuern auf Verluste zahlen. Ziemlich bekloppt.

Kann man höchstens noch nen Steuerberater fragen, ob man da noch was machen kann. Aber vermutlich sind die Gesetze so bekloppt wie es klingt.

Doch, er hat das Geld der Börse erhalten, nur nicht abgehoben, bevor es gestohlen wurde

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vor 56 Minuten schrieb Serpens66:

Da die Börse ja zu ist, gibts keinerlei Nachweise, man hätte also niemals sagen dürfen, dass man die coins verkauft hatte und das Geld gestohlen wurde. Stattdessen sind "vielleicht" die gekauften Coins gestohlen worden, ohne dass man verkauft hat. In letzterem Fall gäbe es keinen steuerbearen Vorgang und man müsste nicht zusätzlich noch Steuern auf Verluste zahlen. Ziemlich bekloppt.

Das wäre dann aber Steuerhinterziehung und man sollte sich dabei besser nicht erwischen lassen. Dann doch lieber die Steuern einfach zahlen. Ist zwar kurzfristig teurer aber dafür hat man die nächsten 10 Jahre auch Ruhe.

vor 8 Stunden schrieb Kanubis:

Sind Verluste aus Hacks, Insolvenzen oder wie hier Diebstahl überhaupt nicht anrechenbar?

Nein sind sie nicht. Auch die Gewinne sind nicht anrechenbar. Das wofür du jetzt Steuern zahlen sollst waren die Trades davor. Es wäre besser gewesen rechtzeitig ein Teil der Gewinn auf dein Bankkonto auszuzahlen damit du am Ende auch die Steuern zahlen kannst. Wenn du das nicht machst und mit der Steuerzahlung weiter spekulierst, kann es eben passieren, dass du das Geld verspielst und das Finanzamt dann trotzdem die Steuerzahlung für die vorher erwirtschaften Gewinne haben möchte.

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