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Welche Steuertools für Margin/Lending/Staking kennt ihr?


ZineX

Empfohlene Beiträge

  • 4 Wochen später...

Muss nochmal darauf zurückommen. Soweit erstmal Danke.
Kann denn eines dieser "Tools" die Margin-Trades auch automatisch per API pullen?
Jede einzelne Transaktion manuell erstellen und/oder stark abändern zu müssen ist doch sehr zeitraubend bei einer großen Menge an Trades. 😕

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Gehts hier um Margin Trades oder um Lending/Staking? Das sind 2 komplett andere Themen.
Bzgl. Lending/Staking wird es wahrscheinlich noch keine Tools geben, weil aktuell noch nicht ganz final geklärt ist, wie das steuerlich zu behandeln ist. Man muss noch auf das finale BMF Schreiben warten, bzw. sich nach dem Entwurf richten. Ich denke keines der Tools hat dies bereits wie im Entwurf umgesetzt, einfach weil es ein riesiger Aufwand wäre und da wartet man eher ab, bis es final ist.

Und Margin Trading, an sich ist das ja nichts anderes als normales Spot Trading, sofern auf dem Spot Markt durchgeführt (und wird meiner Ansicht nach auch steuerlich so behandelt). Das einzige Problem was man dann beim Margin Trading hat ist, dass ein Verkauf (short) vor dem Kauf stattfinden kann. Bei cointracking kann sowas dazu führen, dass also kein Kaufkurs existiert und daher ein Kurs von 0€ angenommen wird, was natürlich für immense "Gewinne" sorgt. Es gibt zwar auch die Kategorie "Margin Trade", aber das beinhaltet aktuell soweit ich weiß noch immer manuelle Anpassungen, siehe zb hier: https://cointracking.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/29000034379-neue-transaktionstypen-mai-2020-

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Am 14.9.2021 um 22:33 schrieb Fioravanti:

Blockpit www.blockpit.io hat  eine  auditierte steuerlogik... also geprüft von einem wirtschaftsprüfer, einem größeren :)

Ich hab mir aus Interesse dein Video zu Blockpit angeschaut, das sieht ja jetzt richtig vernünftig aus. Vielen Dank für das Video. Ich hatte lange Zeit mit Blockpit geliebäugelt und letztendlich Anfang letzten Jahres das Handtuch geworfen, weil es einfach immer nur katastrophaler wurde. Anscheinend haben sie jetzt das gesamte Programm komplett neu aufgesetzt. Ich bin gespannt wie sich das entwickelt. Ich mache meine Steuer jetzt mit Koinly und bin recht zufrieden. Sieht sehr ähnlich aus wie in deinem Video zu Blockpit, aber es ist meines Erachtens noch mehr automatisiert möglich. Probleme gibt es auch, z.B. bei der Erfassung von LP-Token, wenn du z.B. bei Uniswap Liquidität zur Verfügung stellst. Auch dort ist manuelle Nacharbeit nötig. Aber das perfekte Programm gibt es m.E. derzeit noch nicht.

Bearbeitet von MKE
Kopf zum Haareschneiden...
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vor 3 Stunden schrieb MKE:

Ich hab mir aus Interesse dein Video zu Blockpit angeschaut, das sieht ja jetzt richtig vernünftig aus. Vielen Dank für das Video. Ich hatte lange Zeit mit Blockpit geliebäugelt und letztendlich Anfang letzten Jahres das Handtuch geworfen, weil es einfach immer nur katastrophaler wurde. Anscheinend haben sie jetzt das gesamte Programm komplett neu aufgesetzt. Ich bin gespannt wie sich das entwickelt. Ich mache meine Steuer jetzt mit Koinly und bin recht zufrieden. Sieht sehr ähnlich aus wie in deinem Video zu Blockpit, aber es ist meines Erachtens noch mehr automatisiert möglich. Probleme gibt es auch, z.B. bei der Erfassung von LP-Token, wenn du z.B. bei Uniswap Liquidität zur Verfügung stellst. Auch dort ist manuelle Nacharbeit nötig. Aber das perfekte Programm gibt es m.E. derzeit noch nicht.

es wird intensiv daran gearbeitet, auch an verbesserungen zb. unrealized gain feature (derzeit beta) etc.  auch an weiteren importmöglichkeiten (weitere exchanges per API, weitere Blockchain importe) wird gearbeitet.

Bearbeitet von Fioravanti
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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen,

also so richtig schlau werde ich hier nicht und ich hoffe, ihr könnt mir das erklären:

"Parallel dazu lassen sich die Überlegungen auf das Margin Trading übertragen, weshalb Gewinne aus Margin Trades immer nur dann unter Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) fallen, wenn keine Lieferung einer Kryptowährung, sondern ein Differenzausgleich durchgeführt wird. Kommt es hingegen zu einer Lieferung einer Kryptowährung, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor."

(Quelle 10 häufige Fragen zur Besteuerung von Future und Margin Trading (winheller.com))

Wenn ich nun im Margin Handel ohne Hebel mir z.B. USDT leihe und damit Coins kaufe und verkaufe, welches Verfahren bzw. welche Versteuerung muss ich dann anwenden?

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  • 2 Wochen später...
Am 31.10.2021 um 15:38 schrieb liquidx21:

Wenn ich nun im Margin Handel ohne Hebel mir z.B. USDT leihe und damit Coins kaufe und verkaufe, welches Verfahren bzw. welche Versteuerung muss ich dann anwenden?

"Lieferung" ist sowas wie Kraken es anbietet, nennt sich dort "settle". Und bitfinex nennt es glaube ich "claimen". Vereinfacht kann man nach deinem Zitat also sagen, immer wenn du diese Ordertypen verwendest, ist es Einkommenssteuerrelevant, ansonsten Kapitalertrag (wenn du eine Position also "normal" schließt, also nach einen Kauf wieder verkaufst, wodurch beim Margintrading lediglich ein Differenzausgleich stattfindet).

Ich selbst sehe es aber anders, für mich ist Margin Trading am Spot Market immer private Veräußerung, denn auch wenn es zb beim shorten geliehene Coins sind, sind es echte Coins die man dort handelt (und keine Contracts oderso wie bei Futures)

Bearbeitet von Serpens66
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vor 2 Stunden schrieb liquidx21:

Ähm, also ich habe noch nie die Ordertypen "settle" oder "claim" benutzt, sondern nur normale "Limit Order" zu einem bestimmten Preis, aber halt im Margin Reiter.

Was heißt das nun für die Gewinne, wie muss ich diese versteuern?

"Limit Order" ist ein anderes Thema, so eine Order kann man sowohl im Spot, Margin als auch Future und sonstigen Märkten verwenden, sagt also nichts darüber aus. Aber wenn du Margin nutzt und auf Kraken kein settle, bzw. auf bitfinex kein claim verwendet hast dann sollte ein Differenzausgleich stattgefunden haben und laut Winheller wärst du dann im Kapitalertragsbereich.
Das settle/claim kann man folgendermaßen beschreiben, dann weißt du auch was genau das ist:
Wenn ich mir beim Margin Trading zb. BTC leihe um zu shorten, dann verkaufe ich diese BTC. Nun kann ich später entweder diese Position schließen (also eine Kauforder derselben Menge erstellen um die Short position auszugleichen (Differenzausgleich)) und zahle damit meinen "Kredit" zurück. Oder aber ich zahle die geliehenen BTC aus meinem eigenen Bestand zurück, wodurch es effektiv ein echter Verkauf von meinen eigenen BTC geworden ist (settle/claim) -> private Veräußerung.

Bearbeitet von Serpens66
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Kurze Zwischenfrage 🙏 Die 10 Jahre Haltefrist die beim Staking zur Diskussion stehen, bezieht sich das nur auf die Rewards? Oder auf die hinterlegten Coins?

Die für Staking hinterlegten Coins sollten doch eigentlich wenn Sie nach einem Jahr nicht verkauft wurden steuerfrei sein, oder? Und die Rewards (eigentliche Gewinn) müssten dann 10 Jahre lang liegen bleiben um steuerfrei zu sein oder? So würde das für mich Sinn machen 🤔

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vor 4 Stunden schrieb Ferdinand Ferrari:

Kurze Zwischenfrage 🙏 Die 10 Jahre Haltefrist die beim Staking zur Diskussion stehen, bezieht sich das nur auf die Rewards? Oder auf die hinterlegten Coins?

Die für Staking hinterlegten Coins sollten doch eigentlich wenn Sie nach einem Jahr nicht verkauft wurden steuerfrei sein, oder? Und die Rewards (eigentliche Gewinn) müssten dann 10 Jahre lang liegen bleiben um steuerfrei zu sein oder? So würde das für mich Sinn machen 🤔

Mit den Rewards hat es an sich nichts zu tun. Es geht um die Coins mit dessen Hilfe du Einkommen erzielst, also in dem Fall die hinterlegten Coins.
Sollte der Reward dann aber auch gestaked werden, dann gilt die 10 Jahresfrist logischerweise auch für den reward. Kannst du den Reward aber rausziehen, ohne dass er Einkommen generiert, bleibts bei 1 Jahr.
Also nein, es ist nicht so wie du schreibst und ja, die Regelung ergibt wenig Sinn und kann auch zur Privatinsolvenz führen, da du die Rewards schon direkt bei Zufluss zum Marktwert zu diesem Zeitpunkt versteuern musst (wenn du sie dann aber hälst, der Kurs stark fällt und dann deine steuer ansteht, darfst du mehr Steuern zahlen, als du nach Kurrsverfall noch übrig hast)

  • Thanks 1
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  • 2 Wochen später...
vor 2 Stunden schrieb liquidx21:

Also ich handle mit Margin bei Kucoin und habe mir quasi USDT geliehen, damit z.B. DOGE gekauft und wieder verkauft und letztlich die USDT zurückgezahlt.

Würdest du die mit DOGE erzielten Gewinne dann unter Kapitaleinkünfte sehen und somit weniger Steuern?

Gibt Meinungen dafür und dagegen. An Besten einfach mal deine favorisierte Versteuerung beim Finanzamt versuchen UND einen erklärenden Text beilegen, dass du Margin Trading gemacht hast und wie genau das bei Kucoin gestaltet ist bzw. was du gemacht hast (Vergleich "Differenzausgleich" vs "Lieferung") siehe auch:
https://winheller.com/blog/besteuerung-future-margin-trading/
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Finanzamt alles ungeprüft durchwinken, egal wofür du dich entscheidest. Die schriftliche Erklärung legst du bei, um im Nachhinein keine Steuerhinterziehung oder ähnliches reingewürgt zu bekommen, sollte deine Einstufung doch völlig falsch gewesen sein (denn dann hätte dich das Finanzamt korrigieren müssen).

Bearbeitet von Serpens66
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