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Transfer zwischen Börsen (Anfängerfrage)


phorris

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Guten Abend!

Ich habe mich mit Crypto Steuern noch nicht wirklich beschäftigt, weil ich bis jetzt nur Coins halte und nie verkauft habe.

Es gibt ja eine Freigrenze von 600€. Die hat aber nichts mit dem Sparerpauschbetrag zu tun, oder wird die mit diesem verrechnet?

Wenn ich auf einer Börse z.B. BTC kaufe und mir damit dann einen anderen Coin kaufe, dann ist das ja auch eine Art Veräußerung, aber halt mit minimalen Gewinnen oder Verlusten.

Das gleiche gilt doch dann auch wenn ich z.B. auf einer Börse einen Coin kaufe, diesen dann an eine andere Börse send, diesen dann wieder in einen anderen Coin tausche, um damit dann einen neuen Coin zu kaufen. Da entstehen ja auch viele Transaktionen. Solang das alles unter 600€ ist muss man dann nichts angeben?

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Hallo,

wie du schon schreibst entsteht beim wechseln zwischen den Krypto Währungen eine Veräußerung mit Gewinn und Gewinne müssen versteuert werden.
Auch kommt es drauf an was du sonst so für Einnahmen hast, dass wird alles Berücksichtigt.

Ich weiß dass man, aktuell, nach einem Jahr Steuer befreit ist wenn du Euro in Krypto wechselst. Nach einem Jahr kannst du es dir Steuerfrei auszahlen. Aber bei Tokens ist dass schon wieder anders, denn beim staken, was so etwas ähnliches wie Zinserträge darstellt, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre. Dann wirst du Steuerpflichtig sobald du es dir wieder zurück in Euro umtauschen lässt. Grundsätzlich kann man sagen alles was Gewinn bringt muss innerhalb von einem Jahr versteuert werden.
Weil es zu diesem Thema Berufsstand-Wissen gibt geht man die Rechnung vorher durch ob einem die 300 € für einen Steuerberater wert sind.
Sonst einfach immer wieder verschiedene Kleinbeträge investieren und als Krypto halten und auf die Rechtslage achten.

Ich bin kein Profi ich informiere mich meistens über die bekannt Videoplattform dort gibt es sehr viele Kanäle dazu.
Ich wünsche dir viel Erfolg mit Krypto Währung, dass ist unsere Zukunft 😀

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Am 18.9.2021 um 00:02 schrieb phorris:

Es gibt ja eine Freigrenze von 600€. Die hat aber nichts mit dem Sparerpauschbetrag zu tun, oder wird die mit diesem verrechnet?

Das sind zwei komplett getrennte Sachen.

Am 18.9.2021 um 00:02 schrieb phorris:

Das gleiche gilt doch dann auch wenn ich z.B. auf einer Börse einen Coin kaufe, diesen dann an eine andere Börse send, diesen dann wieder in einen anderen Coin tausche, um damit dann einen neuen Coin zu kaufen. Da entstehen ja auch viele Transaktionen. Solang das alles unter 600€ ist muss man dann nichts angeben?

Richtig.

Dokumentieren musst du es dennoch um zweifelsfrei belegen zu können, dass deine "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" geringer als 600 Euro waren.

Falls du übrigens ein Auto mit "HU neu" für 2.000 Euro gekauft hast und nach 11 Monaten gewinnbringend mit "HU noch 1 Jahr" für 2.600 Euro verkauft hast, haste die Freigrenze schon gerissen und musst neben den 600 "Veräußerungsgewinn" auch alle anderen Veräußerungsgewinne versteuern.

Das gilt übrigens auch wenn du das Auto gegen ein wertvolleres Auto eingetauscht hast.

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Ein Auto ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, falls "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" -> dann sind sie ausgenommen. Da wird es sogar noch wichtiger für die Verlustverechnung - wenn man nämlich ein Auto vor 8 Monaten gekauft hat und nun für 800€ weniger weiterverkauft ist das kein "Verlust", den man verechnen kann.

Bearbeitet von Morama
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vor 46 Minuten schrieb Morama:

Ein Auto ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, falls "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" -> dann sind sie ausgenommen. Da wird es sogar noch wichtiger für die Verlustverechnung - wenn man nämlich ein Auto vor 8 Monaten gekauft hat und nun für 800€ weniger weiterverkauft ist das kein "Verlust", den man verechnen kann.

Stimmt, da hast du natürlich auch wieder recht.

Andererseits könnte man steuerlich auch einfacher werden, wenn man ein Teil seiner Coins in seiner Wallet zum täglichen Bezahlen benutzt, dann werden diese Bitcoin "Gegenstände des täglichen Gebrauchs", man kauft also Anfang des Monats für 1000 Euro Bitcoin und gibt im Laufe des Monats diese Bitcoin für Einkäufe aus, dementsprechend müsste dafür auch keine Gewinnermittlung durchgeführt werden, oder?

 

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vor 17 Stunden schrieb Jokin:

Stimmt, da hast du natürlich auch wieder recht.

Andererseits könnte man steuerlich auch einfacher werden, wenn man ein Teil seiner Coins in seiner Wallet zum täglichen Bezahlen benutzt, dann werden diese Bitcoin "Gegenstände des täglichen Gebrauchs", man kauft also Anfang des Monats für 1000 Euro Bitcoin und gibt im Laufe des Monats diese Bitcoin für Einkäufe aus, dementsprechend müsste dafür auch keine Gewinnermittlung durchgeführt werden, oder?

Doch. Gilt genauso als Verkauf (derzeit). Egal ob du damit Fiat, Ethereum, oder Bleistifte "wechselst".

Also nur Coins verwenden die älter als 1 Jahr sind. Wird in Winheller's Videos auch erwähnt. Wäre auch ein zu einfaches Schlupfloch.

Für gesetzliche Zahlungsmittel wurde das extra ausgenommen, zur Erleichterung.  

Da BTC in El Salvador nunmehr als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, gibts eigentlich schon eine "Lücke" in den Gesetzgebungen. ;) Muss man mal zerlegen.

Zitat

Eine Veräußerung ist z.B. der Verkauf von Bitcoins gegen Euro über eine Handelsplattform. Einen Veräußerungstatbestand stellt aber auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlungsmittel dar, wenn also der Bitcoin-Inhaber für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin bezahlt...

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

 

Bearbeitet von QQQ
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Also wenn ich z.B. Kapitalerträge aus Dividenden habe und der Freibetrag von 801€ damit schon ausgeschöpft ist, dann gelten auf Cryptogewinne trotzdem noch die 600€ Freibetrag? Ich habe bis heute nur Coins über Binance oder über Ledger Live gekauft und die Dokumentation der Trades ist da mehr als undurchsichtig. Wenn ich das mit großen Brokern wie Interactive Brokers vergleiche, leider noch deutlich umständlicher. Muss ich dann immer alle Trades bei meinem Steuerberater einreichen? Die wird mich wahrscheinlich nur Fragend anschauen was die mit den Zahlen machen soll. Teilweise habe ich ja € in BTC getauscht, um damit einen anderen Coin zu kaufen. Und da auf die verschiedenen Kurse zu kommen, würde eine Menge Zeit beanspruchen. Es müsste bei Binance mal einen einfachen Realized Profit&Loss bericht geben, oder habe ich den übersehen?

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vor 14 Minuten schrieb phorris:

Also wenn ich z.B. Kapitalerträge aus Dividenden habe und der Freibetrag von 801€ damit schon ausgeschöpft ist, dann gelten auf Cryptogewinne trotzdem noch die 600€ Freibetrag?

600 Euro "Freigrenze".

Denn wenn Du bei Kapitalerträgen über die 801 € "Freibetrag" kommst, wird nur das versteuert was oberhalb der 801 Euro liegt. Wenn Du 901 Euro Gewinn hast, werden nur 100 Euro versteuert.

Bei einer "Freigrenze" wird nach Überschreiten der 600 Euro der komplette Betrag steuerpflichtig. Wenn Du also 700 Euro Gewinn hast, werden auch 700 Euro versteuert.

vor 16 Minuten schrieb phorris:

Muss ich dann immer alle Trades bei meinem Steuerberater einreichen?

Nein.

vor 16 Minuten schrieb phorris:

Die wird mich wahrscheinlich nur Fragend anschauen was die mit den Zahlen machen soll.

Richtig, deshalb musst du schon selber den Gewinn ermitteln.

vor 17 Minuten schrieb phorris:

Teilweise habe ich ja € in BTC getauscht, um damit einen anderen Coin zu kaufen. Und da auf die verschiedenen Kurse zu kommen, würde eine Menge Zeit beanspruchen.

Ja, das stimmt. Daher gibt es ja auch Cointracking (siehe meine Signatur) und ähnliche Tools, die das für dich berechnen.

vor 18 Minuten schrieb phorris:

Es müsste bei Binance mal einen einfachen Realized Profit&Loss bericht geben, oder habe ich den übersehen?

Binance kann das nicht ableisten, denn Binance hat mit dem deutschen Steuerrecht nichts zu tun, die kennen nicht die Steuergesetze der Welt. Weiterhin muss bei Einzahlungen von Coins die Information über deren Anschaffungspreis und deren Anschaffungsdatum vorliegen. Das kann Binance nicht wissen.

  • Thanks 1
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Das mit Freigrenze und Freibetrag habe ich jetzt verstanden. Aber haben die dann nichts miteinander zu tun? Also wenn mein Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, dann steht mir trotzdem noch die gesamte Freigrenze für Cryptos von 600€ zur Verfügung?

Cointracking habe ich eben mal ausprobiert, aber da kommen nur Fehler, wenn ich eine xlsx Datei von Binance auswähle. "Fehler: Wir konnten keinen Kauf- bzw. Verkaufswert finden."

 

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vor 5 Minuten schrieb phorris:

Das mit Freigrenze und Freibetrag habe ich jetzt verstanden. Aber haben die dann nichts miteinander zu tun? Also wenn mein Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, dann steht mir trotzdem noch die gesamte Freigrenze für Cryptos von 600€ zur Verfügung?

"Kapitalerträge" haben mit "Erträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften" nichts zu tun.

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Ok, danke. Jetzt muss ich mal sehen, wie ich von Binance eine Datei erstellt bekomme, die ich mit Cointracking auswerten lassen kann.

Wie macht man das, wenn man mit Cash Balance z.B. BTC gekauft hat und dann mit diesen BTC's einen anderen Coin über die Binance Börse? Die xlsx Dateien beinhalten immer nur die Käufe mit Cash Balance, aber nicht die anderen.

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