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Haltefristnachweis Private Keys


Dementia

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vor 12 Minuten schrieb Jokin:

In der Blockchain steht kein "Eigentümernachweis" sondern nur ein "Besitznachweis". Aber dieser "Besitznachweis" ist nicht historisch in der Blockchain nachweisbar, denn zu welchem Zeitpunkt du den PrivateKey bekommen hast, steht nirgendwo. 

Komisch. Wenn ein hohes Vermögen mich von dem Erhalt von Staatsgeldern abhalten würde, ist das "Glaubhaftmachen" des Nichteigentums der Coins trotz Walletzugang wahrscheinlich ein Ding der Unmöglichkeit und wird von den jeweiligen Stellen wohl als "Unwahrscheinlich" abgetan.

Führt das "Glaubhaftmachen" des Nichteigentums der Coins trotz Walletzugangs (Oder des Walletzugang ungleich Eigentum) aber zu dem Ausschluss der Steuerfreiheit, dauert das Glaubhaftmachen wahrscheinlich 2 Sekunden oder wird besser noch einfach automatisch angenommen.

Das "Glaubhaftmachen" der exakt gleichen Sache wird also wie es grade am besten passt völlig unterschiedlich ausgelegt

 

 

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Ich unterstütze die Sichtweise von Jokin, dass das FA eher weniger nachrechnet. Aus meiner Erfahrung heraus geht es viel mehr um die glaubhafte Darstellung des Sachverhalts mit der entsprechenden Backup-Dokumentation, was gar nicht zwingend einzureichende Papierberge bedeutet. Ich für meinen Teil schreibe immer gerne eine kleine Erklärung dazu, wie ich zu einem Wert gekommen bin; habe auch schon oft erlebt, dass der FA-Beamte mich anrief und er kurz nachfragte, ob er das alles so richtig versteht. Bis heute habe ich nie irgendwelche Dokumente nachliefern müssen.

Ich halte das immer so, dass ich dem Beamten ein Stück weit die Arbeit abnehme und er sich schnell zurechtfinden kann; ich hasse es nämlich auch, wenn mir Sachen auf den Tisch geworfen werden. Ich würde niemals Dokumente abgeben, mit der Denke „soll er/sie sich doch selbst durchtanken“.

Ähnliche Erfahrungen habe ich übrigens auch mit der Rentenversicherung gemacht, als mal wieder eine Versicherungsklärung anstand. 

Unendliches Entgegenkommen darf man nicht erwarten, aber man kann schon selbst dazu beitragen, dass es sachlich und halbwegs effizient abgeht.

 

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vor 28 Minuten schrieb Jokin:

Und wer war vor einem Jahr der Eigentümer der Bitcoin? Wer hat sie angeschafft?

Es heißt, dass die "Anschaffung" (des eigenen Wirtschaftsguts) ein Jahr zurück liegen muss und nicht die Einlagerung.

Tja das werden also bald viele rechtschaffende Bürger als schwerverbrecher behandelt.

- BTC auf Festplatte von abgekauften PC gefunden. Kein Kaufnachweis. Knast!

- BTC 2011 Hand to Hand gekauft für 5€. Heute Tausende Wert. Kein Nachweis. Hättest halt für 5€ ne Rechnung schreiben sollen. Macht doch jeeeeder. Selbst Schuld. Knast!

- BTC bei einer gehackten/offline gegangenen Börse gekauft. Kein Nachweis. Tja selbst Schuld. Musst doch damit Rechnen das jede Börse jede Sekunde offline geht. Deswegen Transaction History bestenfalls alle 5 Sekunden abspeichern. Knast!

Bearbeitet von papajabrot
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vor 22 Minuten schrieb papajabrot:

BTC auf Festplatte von abgekauften PC gefunden. Kein Kaufnachweis. Knast!

Auf jeden Fall solltest Du primär darüber mal den Verkäufer informieren, denn in dem Fall sollte der Sachverhalt wie ein Fund behandelt werden. Und je nachdem wie das ausgeht, das Finanzamt. Knast sollte auszuschließen sein, das dient ehe natürlich der Dramaturgie …

 

vor 22 Minuten schrieb papajabrot:

BTC 2011 Hand to Hand gekauft für 5€. Heute Tausende Wert. Kein Nachweis. Hättest halt für 5€ ne Rechnung schreiben sollen. Macht doch jeeeeder. Selbst Schuld. Knast!

Ganz ehrlich, wer Geld oder Geld-ähnliche Mittel erhält, sollte vielleicht mal ein paar Aktennotizen anlegen; so etwas gab es auch schon 2011. Auch hier ist Knast ziemlich weit hergeholt. Vielmehr vielleicht ein Nachweisproblem; aber selbst hierzu hätte mittlerweile einiges geregelt werden können.

Ganz ehrlich, so ganz verständlich ist es nicht, was Du für ein „Problem“ hast … 🤷‍♂️

 

Bearbeitet von Gulliver
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vor 21 Minuten schrieb papajabrot:

BTC bei einer gehackten/offline gegangenen Börse gekauft. Kein Nachweis. Tja selbst Schuld. Musst doch damit Rechnen das jede Börse jede Sekunde offline geht. Deswegen Transaction History bestenfalls alle 5 Sekunden abspeichern. Knast!

Das wird einfach in der eigenen Dokumentation "glaubhaft" vermerkt und dann ist das abgehakt.

 

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vor 3 Minuten schrieb Gulliver:

Auf jeden Fall solltest Du primär darüber mal den Verkäufer informieren, denn in dem Fall sollte der Sachverhalt wie ein Fund behandelt werden. Und je nachdem wie das ausgeht, das Finanzamt. Knast sollte auszuschließen sein, das dient ehe natürlich der Dramaturgie …

 

Der Kollege fantasiert hier etwas herum.  :)

Keine Ahnung was das soll.

 

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vor 1 Minute schrieb Jokin:

Das wird einfach in der eigenen Dokumentation "glaubhaft" vermerkt und dann ist das abgehakt.

Ach ja.......dieses schöne nichtssagende Wort "glaubhaft". Meistgenutztes Wort von Finanzämtern :) In dem jeweiligen Fall ist die maximale Glaubhaftmachung der Satz "Coins bei offline gegangender Börse gekauft" die maximale Glaubhaftmachung die möglich ist. Reicht das den Finanzämtern wenn es um tausende € geht? Nein. Sagt das Finanzamt was es anstelle haben will? Nein. Und da sind wir beim grundsätzlich Problem mit Finanzämtern. Sie versagen eingereichte Unterlagen, fordern weitere Unterlagen an, wissen aber selbst (auf Nachfrage) nicht welche Unterlagen sie überhaupt wollen. Immer wieder schön :)

 

vor 8 Minuten schrieb Gulliver:

Ganz ehrlich, so ganz verständlich ist es nicht, was Du für ein „Problem“ hast … 🤷‍♂️

Mein Problem ist das hier, wenn das mal scharf durchgesetzt wird, tausende BTC Earlys die überhaupt nichts böses im Kopf hatten, in eine Kriminalität gedrängt werden, mit der arroganten Begründung "Ja hätteste halt besser Dokumentieren müssen". Wenige € teure Käufe/Funde können heute abertausende € Wert sein. Und ja, da geht es dann irgendwann auch um das Thema Knast. Ist es ernsthaft in unserer Gesellschaft gewollt das jemand vorbestraft wird weil er 2010 5€ irgendwo übers Netz in eine völlig Technologie gesteckt hat als Spielerei und diese 5€ nicht in eine Rechnung gepackt hat weil der Gedanke das aus diesen 5€ auch mal nur 15€ werden könnten völlig abwegig war? Ne sorry da laufen draußen mehr als genug Dreckleute rum als das auch nur irgendwer 5 Minuten mit der "Verfolgung" dieser "Hochstraftäter" verbringt.

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vor 14 Minuten schrieb Jokin:

Das wird einfach in der eigenen Dokumentation "glaubhaft" vermerkt und dann ist das abgehakt.

Siehe: 

"Glaubhaftmachen" ist eine völlig Willkürliche Sache. Führt die Glaubhaftmachung von Eigentum zum Versagen von Staatsgeldern..........wird die Glaubhaftmachung ziemlich leicht. Führt die Glaubhaftmachung von Eigentum zu einer Steuerfreiheit der Coins...................wird die Glaubhaftmachung.........na wer weiß es?.........richtig, quasi unmöglich.

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vor 2 Minuten schrieb papajabrot:

Reicht das den Finanzämtern wenn es um tausende € geht?

Dann gibt es noch die eidesstattliche Versicherung.

vor 3 Minuten schrieb papajabrot:

Mein Problem ist das hier, wenn das mal scharf durchgesetzt wird, tausende BTC Earlys die überhaupt nichts böses im Kopf hatten, in eine Kriminalität gedrängt werden, mit der arroganten Begründung "Ja hätteste halt besser Dokumentieren müssen". Wenige € teure Käufe/Funde können heute abertausende € Wert sein. Und ja, da geht es dann irgendwann auch um das Thema Knast. Ist es ernsthaft in unserer Gesellschaft gewollt das jemand vorbestraft wird weil er 2010 5€ irgendwo übers Netz in eine völlig Technologie gesteckt hat als Spielerei und diese 5€ nicht in eine Rechnung gepackt hat weil der Gedanke das aus diesen 5€ auch mal nur 15€ werden könnten völlig abwegig war? Ne sorry da laufen draußen mehr als genug Dreckleute rum als das auch nur irgendwer 5 Minuten mit der "Verfolgung" dieser "Hochstraftäter" verbringt.

Das klingt wirklich dramatisch.

So sehr ich auch suche - einen Realitätsbezug kann ich in deiner Dramatisierung nicht finden.

Wenn du es wirklich so düster siehst: Dokumentiere gut.

Was nicht dokumentiert ist: Ab ins Lightning Network damit und verjubeln :D 

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vor 1 Minute schrieb papajabrot:

"Glaubhaftmachen" ist eine völlig Willkürliche Sache. Führt die Glaubhaftmachung von Eigentum zum Versagen von Staatsgeldern..........wird die Glaubhaftmachung ziemlich leicht. Führt die Glaubhaftmachung von Eigentum zu einer Steuerfreiheit der Coins...................wird die Glaubhaftmachung.........na wer weiß es?.........richtig, quasi unmöglich.

Wie meinst du das?

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vor 1 Minute schrieb Jokin:

So sehr ich auch suche - einen Realitätsbezug kann ich in deiner Dramatisierung nicht finden

Äh dein ernst? 2010 halt also niemand BTC für wenige € gekauft? Es hat niemand BTC auf offline gegangenen Börsen gekauft? Wow interessant. Wer hatte in den Jahren 2010 bis 2015 dann überhaupt BTC?

 

vor 2 Minuten schrieb Jokin:

Wenn du es wirklich so düster siehst: Dokumentiere gut.

Ach ja. Immer wieder schön. Leuten vorwerfen vor 10 Jahren den Kauf einer Sache vom Wert eines Kaugummis nicht gut Dokumentiert zu haben :) Ab in Knast mit denen!!!!

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vor 9 Minuten schrieb Jokin:

Wie meinst du das?

Habe ich bereits geschrieben. 

"Glaubhaftmachen" ist nicht objektiv. Es würde mich nicht wundern wenn Finanzämter sich da auch in ihrer eigenen Logik widersprechen. 

Wenn das Finanzamt irgendetwas davon hätte mir ein hohes Vermögen nachzuweisen, würde es meine Erklärung "Walleteinzahlung vor über 1 Jahr war gleichzeitig Anschaffung" würde es die mit Kusshand nehmen. Wenn dies aber gleichzeitig die Steuerfreiheit der Coins bedeutet............uppsi.

Wahrscheinlich aktzeptieren sie dann das die BTC mein Vermögen sind weil ich dann irgendwas zahlen muss (Fiktive Vermögenssteuer oder so)......gleichzeitig wollen die aber einen Kaufnachweis das die Walleteinzahlung vor über 1 Jahr meine Anschaffung war um die Steuerfreiheit festzustellen und das die BTC mein........ähm Vermögen sind..........Wahrscheinlich noch im selben Bescheid :) haha

Bearbeitet von papajabrot
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vor 30 Minuten schrieb papajabrot:

Ach ja. Immer wieder schön. Leuten vorwerfen vor 10 Jahren den Kauf einer Sache vom Wert eines Kaugummis nicht gut Dokumentiert zu haben :) Ab in Knast mit denen!!!!

Wo ist das Problem?

Einfach nachträglich dokumentieren.

vor 27 Minuten schrieb papajabrot:

Wenn das Finanzamt irgendetwas davon hätte mir ein hohes Vermögen nachzuweisen, würde es meine Erklärung "Walleteinzahlung vor über 1 Jahr war gleichzeitig Anschaffung" würde es die mit Kusshand nehmen. Wenn dies aber gleichzeitig die Steuerfreiheit der Coins bedeutet............uppsi.

Ich verstehe dein Problem immer noch nicht.

Ich hab sehr hohe steuerfreie Auszahlungen vorgenommen. Keine Probleme.

Konstruierst du gerade theoretische Probleme für ganz spezielle Sonderfälle?

vor 29 Minuten schrieb papajabrot:

Wahrscheinlich aktzeptieren sie dann das die BTC mein Vermögen sind weil ich dann irgendwas zahlen muss (Fiktive Vermögenssteuer oder so)

In Deutschland gibt es keine Vermögenssteuer.

Nicht wahrscheinlich.

Auch nicht fiktiv.

vor 30 Minuten schrieb papajabrot:

Wahrscheinlich noch im selben Bescheid :) haha

Bitte mehr davon :D 

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vor 4 Stunden schrieb papajabrot:

Ach ja.......dieses schöne nichtssagende Wort "glaubhaft". Meistgenutztes Wort von Finanzämtern :) In dem jeweiligen Fall ist die maximale Glaubhaftmachung der Satz "Coins bei offline gegangender Börse gekauft" die maximale Glaubhaftmachung die möglich ist. Reicht das den Finanzämtern wenn es um tausende € geht? Nein.

Dafür gibts dann halt Anwälte. 

Sich künstlich etwas zusammendenken und einfach "nein" zu sagen, funktioniert auch bei der Finanz nicht. 

Zitat

Grundsätze der Buchhaltung...
Diese Grundsätze sind in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften enthalten, ergeben sich aber insgesamt aus der bewährten kaufmännischen Praxis. Sie lassen sich in ver. Grundprinzipien wie, Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit zusammenfassen.

https://www.google.com/search?q=Grundsätze der+Buchhaltung+wahrheit+klarheit+vollständigkeit

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