Benie Geschrieben 8. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2021 (bearbeitet) Also, wenn ich 2000 Transaktionen im Jahr mit Kryptowährungen getätigt habe, muss ich dann wirklich jede in der Steuerklärung angeben und wenn ja, wie soll das gehen ? Auf einem Steuererklärungsformular sind doch nur ein paar Felder zum ausfüllen, wie soll ich denn hierauf 2000 Transaktionen schreiben ? Wollen die stattdessen eine Exceltabelle mit allen Käufen, Verkäufen und Währungswechseln haben ? Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie so eine Steuererklärung für Käufe und Verkaufe von Krypotwährungen aussehen soll ? Gerade wer Trading betreibt hat doch ohne Ende Transaktionen, plus dann auch noch eventuell Future Handelsverläufe die dann wieder seperat versteuert werden müssen. Welche Formulare sollte man also in solchen Fällen für die Steuererklärung ausfüllen ? Einen Elster Account für Online Steuererklärungen habe ich. Bearbeitet 8. Oktober 2021 von Benie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 9. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2021 (bearbeitet) Nein, es müssen nicht alle Käufe aufgeführt werden. Genau genommen musst du nur bei Veräußerungen angeben wann und zu welchen Anschaffungskosten die jeweils veräußerten Coins angeschafft wurden. Das macht spezielle Software wie z.B. Cointracking (siehe meine Signatur) Diese Software erstellt dir einen Steuerreport. Dem Report entnimmst du die für die Steuererklärung relevanten Daten, das sind nur die aufsummierten steuerrelevanten Anschaffungskosten und die aufsummierten Veräußerungserlöse. Diese Daten kommen in die Anlage SO bei "private Veräußerungsgeschäfte". Bearbeitet 9. Oktober 2021 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larsito Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Wenn man in der Summe über alle Käufe / Veräußerungen einen Verlust realisisert hat, muss dieser dann überhaupt in der Anlage SO angegeben werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Jetzt mal unter der Annahme daß alle Verkäufe steuerpflichtig waren. Möchtest du dafür keinen Verlustvortrag haben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 vor 2 Stunden schrieb larsito: Wenn man in der Summe über alle Käufe / Veräußerungen einen Verlust realisisert hat, muss dieser dann überhaupt in der Anlage SO angegeben werden? Nein, "muss" nicht. Das Finanzamt freut sich wenn es keinen Verlustvortrag berechnen muss. Ich halte es aber nicht nur dafür für sinnvoll sondern auch weil man damit seine Tradingaktivitäten "melden" kann, hat man das im Vorjahr und tut es im Folgejahr, entsteht eine "fragwürdige Lücke" - muss ja nun nicht sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larsito Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 vor 4 Stunden schrieb Rikki77: Jetzt mal unter der Annahme daß alle Verkäufe steuerpflichtig waren. Möchtest du dafür keinen Verlustvortrag haben? Was bedeutet / bringt ein Verlustvortrag? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 vor 17 Minuten schrieb larsito: Was bedeutet / bringt ein Verlustvortrag? Wenn du in einem Jahr Verluste machst, dann kannst du die im nächsten Jahr mit Gewinnen verrechnen und senkst so deine steuerpflichtigen Einkünfte. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larsito Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 vor 1 Minute schrieb larsito: Was bedeutet / bringt ein Verlustvortrag? Du lässt dir den Verlust vom FA bescheinigen. Der wird dann automatisch in das nächste Jahr und folgende übertragen bis er verbraucht ist. Damit kannst du Gewinne verrechnen und Steuern sparen. Auch ein Rücktrag ins Vorjahr ist möglich. Beispiel: Du machst dieses Jahr 2000 EUR Verlust und hattest im Vorjahr 1000 EUR Gewinn. 2020 +1000 voll versteuert Verlustrücktrag aus diesem Jahr nur 401 EUR (Betrag darf man wählen). 2020 +599 steuerfrei 2021 Verlustvortrag ins nächste Jahr 1599 EUR Nächstes Jahr läuft besser. 2022 +1500 voll versteuert Verlustvortrag nutzen i.H.v. 901 EUR. 2022 +599 steuerfrei Neuer Verlustvortrag für 2023 698 EUR. Damit hast du schon die Steuer auf 2500 EUR gespart und immer noch einen Vortrag. Also immer veranlagen lassen. Selbst 100 EUR könnten dir mal helfen unter den 600 zu bleiben. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
coco Geschrieben 20. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2021 mal wieder eine bekloppte steuerfrage: angenommen ich kaufe 2 btc zum selben zeitpunkt. den einen packe ich auf einen gesonderten account. mit dem anderen betreibe ich lending und erhalte zinseinkünfte. kann ich den ersten nach einem jahr steuerfrei verkaufen, da nur gelegen? oder verhält er sich steuerlich wie der zweite und muss 10 jahre lang abgehangen werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 20. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2021 vor einer Stunde schrieb coco: mal wieder eine bekloppte steuerfrage: angenommen ich kaufe 2 btc zum selben zeitpunkt. den einen packe ich auf einen gesonderten account. mit dem anderen betreibe ich lending und erhalte zinseinkünfte. kann ich den ersten nach einem jahr steuerfrei verkaufen, da nur gelegen? oder verhält er sich steuerlich wie der zweite und muss 10 jahre lang abgehangen werden? dafür gibt es die erlaubte Depottrennung. Du darfst also jede Adresse/Börse/Account als eigenes Depot betrachten und innerhalb dessen dann FIFO anwenden. Musst dabei also darauf achten, dass diese Depots nicht vermischt werden. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MKE Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Am 21.10.2021 um 09:52 schrieb cristinaragland56: Mir ist bekannt, dass im Jahr 2018 eine Vorkehrung zur Besteuerung von Kryptowährung und zur Zahlung der Mehrwertsteuer getroffen wurde. Ich rate Ihnen, einfach dieses Dekret zu lesen. 2018er Dekret zur Zahlung von Krypto-Mehrwertsteuer? Irgendwas muss ich verpasst haben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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