Zum Inhalt springen

Steuern zahlen trotz erreichter Jahresfrist (wegen Job)?


Turrican2k

Empfohlene Beiträge

Ich möchte bald einen Teil meiner Coins veräußern und suche auch momentan einen Steuerberater dafür, leider (hier im Umfeld) noch keinen gefunden der sich mit dem Thema Kryptos auskennt. Nebenbei recherchiere ich auch gern und hole mir Input aus meinem Umfeld. Ein Freund kennt sich sehr gut mit sowas aus und er hat behauptet ich müsste 42% Steuern zahlen wenn ich den Betrag (quasi auf 1x) auszahlen lasse. Der Grund ist dass, trotz der längst erreichten Jahreshaltefrist, dass ich die Veräußerung der Coins über meine Lohnsteuer mit angebe; Dabei würde der Gewinn, neben meinem steuerpflichtigen Einkommen, dazu als Nebeneinkunft verrechnet und das kann sein dass ich (trotz der steuerfreien Jahresfrist) 42% Steuern aus den Gewinnen der Coins zahlen müsste. Stimmt das? Oder kann ich ohne bedenken einige Coins verkaufen ohne dafür Steuern zu zahlen, oder es irgendwie zu anderen Einkommen verrechnet zu bekommen?

Bearbeitet von Turrican2k
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Turrican2k:

Dabei würde der Gewinn, neben meinem steuerpflichtigen Einkommen, dazu als Nebeneinkunft verrechnet

Woot? Wieso soll das Verkaufen von eigenem Eigentum im Rahmen der privaten Veräußerung eine Nebeneinkunft darstellen? Also vorab: Hier wirst du keinen Steuerberater finden, der dir belastbar die Aussagen deines Freundes widerlegt. 

Aber mal so von der Logik her: Wenn die Jahresfrist noch nicht erreicht worden wäre: Doppelte Besteuerung? Weil erst als privates Veräußerungsgeschäft und dann den Rest als:

Zitat
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Selbständiger Arbeit

Hm.. Selbstständige Arbeit? Ne. Das sind sonstige Einkünfte und werden nach §23 versteuert, sofern <Haltefrist. Strenggenommen ist der Erlös aus Verkäufen also nach Ablauf der Haltefrist nicht als Teil der Einkünfte zu finden.

https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

vor 1 Stunde schrieb Turrican2k:

die Veräußerung der Coins über meine Lohnsteuer mit angebe

Lohnsteuer? Gibst du den Verkauf bei deinem Arbeitgeber an, der für dich da etwas abführt?? Verstehe ich nicht.

Bearbeitet von fox42
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Turrican2k:

Der Grund ist dass, trotz der längst erreichten Jahreshaltefrist, dass ich die Veräußerung der Coins über meine Lohnsteuer mit angebe;

Unsinn.

Wenn du die Coins länger als 12 Monate besessen hast, dann ist die Veräußerung steuerfrei.

EStG §23 ... da brauchste keinen Steuerberater für etwas was steuerfrei ist.

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Turrican2k:

Ich muss es doch dem Finanzamt mitteilen, zumindest nachweisen wo dieser astronomische Betrag herkommt? (zu Poster fox42). 

Da gibt es geteilte Meinungen zu. "Müssen" sehr wahrscheinlich nicht. "Sinnvoll" ist wahrscheinlich. Wie ich oben schrieb, ist der Gewinn nach Ablauf der Haltefrist keine Einkunft mehr, muss also nicht angegeben werden:

Zitat

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] 1Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Die Einkünfte fallen dann einfach aus der Definition raus. Man kann aber sicher seine Verkäufe (als steuerfrei) bei der der Steuererklärung angeben.

Natürlich müssen die Rahmenbedingungen für das priv. Veräußerungsgeschäft passen, inkl. kein Staking o.ä.

Bearbeitet von fox42
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb fox42:

Da gibt es geteilte Meinungen zu. "Müssen" sehr wahrscheinlich nicht. "Sinnvoll" ist wahrscheinlich. Wie ich oben schrieb, ist der Gewinn nach Ablauf der Haltefrist keine Einkunft mehr, muss also nicht angegeben werden:

Die Einkünfte fallen dann einfach aus der Definition raus. Man kann aber sicher seine Verkäufe (als steuerfrei) bei der der Steuererklärung angeben.

Natürlich müssen die Rahmenbedingungen für das priv. Veräußerungsgeschäft passen, inkl. kein Staking o.ä.

Wie sieht es aus wenn ich sagen wir mal, 50k ArbeitsEinkommen habe und dann noch 50k zu versteuernde crypto Gewinne. 

Wird es als 1 Einkommen gezählt, wodurch mein persönlicher Steuersatz steigen würde und ich auf meine 50k Arbeitseinkommen dann auch den höheren Steuersatz entrichten müsste? 

Bearbeitet von ratzfatz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb ratzfatz:

Wird es als 1 Einkommen gezählt, wodurch mein persönlicher Steuersatz steigen würde und ich auf meine 50k Arbeitseinkommen dann auch den höheren Steuersatz entrichten müsste? 

Ja klar wird das als ein gemeinsames Einkommen gewertet.

Aber nicht vertun. Unser Steuerrecht ist (so wie viele andere) so aufgebaut, dass der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen steigt. Die ersten x € Einkommen aber mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz versteuert wird. D.h. (Bsp 2021) in jedem Fall sind die ersten 9744€ Einkommen steuerfrei. Für die nächsten 5008€ zahlt man 950,96€ Steuern usw.

Wenn man jetzt mehr als 57918€ Einkommen hat, bezahlt man für jeden € darüber (bis 250k) 42% Steuern. Für die ersten 57918€ aber weiterhin "nur" 15189,35€, also durchschnittlich 26%.

Bei 50k vom Job + 50k von Crypto, kannst du dir gedanklich aussuchen, was zuerst günstig besteuert wird und was dann teuer besteuert wird. Bsp:

50k Job -> 11994,32€ Steuern  (24%)
100k insg. -> 32863,37€ Steuern (33%)

die Differenz sind 20869,05 für die 50k aus Crypto (41,7%)

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Turrican2k:

Ich muss es doch dem Finanzamt mitteilen, zumindest nachweisen wo dieser astronomische Betrag herkommt? (zu Poster fox42). Ab ca. 15k€ wird die Bank automatisch das Finanzamt benachrichtigen. 

Dann lass halt jeden Monat weniger als 10.000 Euro auszahlen. Ist doch nicht so schwer.

Und nein, die Bank meldet nix an das Finanzamt sondern an den Zoll.

Der fragt nach der Herkunft des Geldes und du erklärst dem das. Wo ist das Problem?!?

Wieso macht sich hier jeder die Hose nass wenn er mal ein paar zig tausend Euro auszahlen lassen will?

vor 2 Stunden schrieb ratzfatz:

Wie sieht es aus wenn ich sagen wir mal, 50k ArbeitsEinkommen habe und dann noch 50k zu versteuernde crypto Gewinne. 

Wird es als 1 Einkommen gezählt, wodurch mein persönlicher Steuersatz steigen würde und ich auf meine 50k Arbeitseinkommen dann auch den höheren Steuersatz entrichten müsste? 

Spiel mal mit Steuerrechnern rum.

Das ist alles nicht so wild.

 

  • Love it 1
  • Thanks 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Jokin:

Dann lass halt jeden Monat weniger als 10.000 Euro auszahlen. Ist doch nicht so schwer.

Die beherschen aber auch Multiplikation. 😉

Ich hoffe keiner denkt dass er so einer evtl. Meldung entkommt, die im Endeffekt immernoch im Ermessen der jeweiligen Bank liegt. 

@Turrican2k

Tipp: Deinen Bankberater anrufen, Sachlage erklären, fertig. Wenn die Bank, Kryptounfreundlich ist, Bank wechseln (mit Ansage natürlich). Die lernen alle 😎

Wieso macht sich immer jeder die Hose nass wenns um Banken geht, die sind genauso schnell gewechselt wie die Hose, und zwar mit Ansage,... "hey ich verdiene Kohle mit Kryptos",... Konto ja/nein? ...und/oder tschüss. 

Versteh diese Angst-Haltung nicht.

Bearbeitet von QQQ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Turrican2k:

Ich muss es doch dem Finanzamt mitteilen, zumindest nachweisen wo dieser astronomische Betrag herkommt? 

Ja und? Kannst du das nicht? Du solltest zumindest nachweisen können, dass das Grundinvest legaler Herkunft war. 

Andere "Vermutungen" müssen wenn dann, schon, die anderen dir nachweisen. Wenn du 100k verdient hast und du 100k investiert hast, geht rein theoretisch mal garnix. Denn rein theoretisch kannst du dich einfach durch geschnorrt haben in deinem Leben. 

Wenn du 300k investiert und nur 100k Einkommen legal nachweisen kannst, wirds schwierig. 

Die zahlen, sind natürlich in der Woche gemeint. 🙈 Denn "Astronomisch" definiert jeder anders 🤪

Bearbeitet von QQQ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb QQQ:

Quelle? Was hat der Zoll damit zu tun?

https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html

 

vor 9 Stunden schrieb QQQ:

Die beherschen aber auch Multiplikation. 😉

Ich hoffe keiner denkt dass er so einer evtl. Meldung entkommt, die im Endeffekt immernoch im Ermessen der jeweiligen Bank liegt. 

Nicht "entkommt" sondern gar nicht erst "auffällig" werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 50 Minuten schrieb Jokin:

Hat immer noch nichts mit dem Zoll an sich zu tun.

Zitat

Seit 2017 ist sie als funktional eigenständige Dienststelle dem Zollkriminalamt angeschlossen.

...Fett Markierung von mir

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Financial_Intelligence_Unit

vor 53 Minuten schrieb Jokin:

Nicht "entkommt" sondern gar nicht erst "auffällig" werden.

Stimmt, wenn man illegales zu verbergen hat, sollte man ja nicht auffallen.

Aber sonst muss man nicht ängstlich sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 44 Minuten schrieb Jokin:

Doch.

In wie fern?

vor 15 Minuten schrieb Jokin:

Man muss auch nicht auffallen wenn man nichts zu verbergen hat.

Das geht sowieso bald nicht mehr (DAC8). Von daher stellt sich ein,... "muss auch nicht", gar nicht mehr. 

Bearbeitet von QQQ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.