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Gesetzesentwurf Österreich neue Kryptobesteuerung.


Fioravanti

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vor 1 Stunde schrieb Serpens66:

ich nehm an du meinst USDT oder USDC oder sonst einen Stablecoin und nicht USD (da USD ja "sonstiges gesetzliches Zahlungsmittel" und damit Fiat ist).
Natürlich wird man beim Tausch in Fiat dann dennoch die ganze Historie brauchen, um den tatsächlichen Gewinn zu ermitteln, also die Gewinnermittlung wird dadurch nicht unbedingt einfacher. Aber Steuern zahlen muss man halt erst dann, wenn man tatsächlich wieder in fiat ist, was im Vergleich zum BMF Entwurf in Deutschland viel besser ist und auch einer Privatinsolvenz wegen Steuerforderung entgegenwirkt.

Klingt zumindest so. 
Wäre ja echt praktisch XY Coin -> USDT / keine Steuerpflicht weil Crypto <-> Crypto
USDT -> USD kein Gewinn

Na mal sehen..kann ich mir kaum vorstellen, dass es so leicht wird :D

Zumindest ist es zu begrüßen, dass Crypto <-> Crypto nicht zu versteuern ist..macht alles in Summe einfacher und sinnvoller.

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vor einer Stunde schrieb Swebbo:

Wäre ja echt praktisch XY Coin -> USDT / keine Steuerpflicht weil Crypto <-> Crypto
USDT -> USD kein Gewinn

Na mal sehen..kann ich mir kaum vorstellen, dass es so leicht wird :D

nein leider nicht, stablecoins sind lt. diesem Gesetz keine Kryptowährungen

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vor 6 Stunden schrieb Zeder:

nein leider nicht, stablecoins sind lt. diesem Gesetz keine Kryptowährungen

Meinst du? Meiner Meinung nach schon - erst wenn in ein gesetzliches Zahlungsmittel wie Euro getauscht wird, entsteht die Steuerpflicht. Steht auch explizit so im Entwurf.

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vor 3 Stunden schrieb Swebbo:

Wo findet man die Textstelle, dass Stablecoins ausgenommen sind?

 

Zitat

§ 27b. (4) Eine Kryptowährung ist eine digitale Darstellung eines Werts, die von
keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird
und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist
und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber
von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und
die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann
2 Z 21 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes).

Stablecoins sind aber zwangsläufig an eine Währung angebunden -> Stablecoins sind keine Kryptowährungen

 

 

vor 3 Stunden schrieb AndreasDx:

Meinst du? Meiner Meinung nach schon - erst wenn in ein gesetzliches Zahlungsmittel wie Euro getauscht wird, entsteht die Steuerpflicht. Steht auch explizit so im Entwurf.

 

Zitat

§ 27b. (3) ... Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung stellt keine Realisierung dar.

da Stablecoins nach diesem Gesetz keine Kryptowährungen sind, ist der Tausch zu Stablecoins eine Realisierung

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vor einer Stunde schrieb Zeder:

 

Stablecoins sind aber zwangsläufig an eine Währung angebunden -> Stablecoins sind keine Kryptowährungen

 

 

 

da Stablecoins nach diesem Gesetz keine Kryptowährungen sind, ist der Tausch zu Stablecoins eine Realisierung

"nicht zwangsläufig" schließt ja "zwangsläufig" meiner Meinung nach nicht aus. Heißt für mich ja nur, dass der coin nicht an eine Währung gebunden sein MUSS, aber er KANN. Wichtiger ja noch der weiterführende Teil: "... und NICHT den gesetzlichen Status einer Währung oder Geld besitzt".

 

Vielleicht interpretiere ich das auch falsch, aber auch im Standard-Artikel heißt es wie folgt:

"Alternativ könnte man etwaige Kursgewinne dann zumindest in einen sogenannten Stablecoin transferieren. Darunter versteht man stabile Kryptowährungen wie USDC oder USDT, deren Wert sich an einer traditionellen Geldwährung wie US Dollar oder Euro orientiert."

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vor 20 Minuten schrieb AndreasDx:

"nicht zwangsläufig" schließt ja "zwangsläufig" meiner Meinung nach nicht aus. Heißt für mich ja nur, dass der coin nicht an eine Währung gebunden sein MUSS, aber er KANN. Wichtiger ja noch der weiterführende Teil: "... und NICHT den gesetzlichen Status einer Währung oder Geld besitzt".

ich schreibs nochmal anders:

Sind Stablecoins Kryptowährungen? (alle Bedingungen müssen zutreffen)

  • besitzen nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld, aber werden von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert ✔️
  • auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt ✔️
  • von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert ✔️
  • nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden

  das zB USDT zwangsläufig an den USD angebunden ist würde ich schon so sehen

Bearbeitet von Zeder
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vor 14 Minuten schrieb Mark Aber:

Sehe es leider auch so, ein derart offensichtliches Schlupfloch hätte den Entwurf ad absurdum geführt

Ich muss sagen, dass ich das gar nicht so sehe, denn ich kann ja auch in USDT nichts "nicht-steuerpflichtiges" damit anfangen. Tausche ich in Euro --> Steuerpflicht. Kaufe ich direkt Waren mit USDT --> Steuerpflicht. Halte ich meine Füße still in USDT --> keine Steuerpflicht. Also das würde für mich schon Sinn machen.

Aber gut, lassen wir uns überraschen.

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Eines verstehe ich bei dieser Regelung nicht.

Angenommen man hat im Mai 2021 Eth gekauft und verkauft diese im April 2022 für BTC. Keine Steuern soweit klar, aber wenn ich die BTC in € tausche fallen Steuern an auf welche Anschaffungskosten?

Wenn Eth sich zwischen Anschaffung und Verkauf verdoppelt hat würden keine Steuern anfallen, wenn die Anschaffungskosten von BTC zählen und man direkt BTC in € tauscht.

Auf der anderen Seite würden Steuern anfallen, wenn man direkt ETH in € tauscht.

Kann mir nicht vorstellen, dass sowas nicht bedacht wurde?

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vor 20 Minuten schrieb herrykerry:

Eines verstehe ich bei dieser Regelung nicht.

Angenommen man hat im Mai 2021 Eth gekauft und verkauft diese im April 2022 für BTC. Keine Steuern soweit klar, aber wenn ich die BTC in € tausche fallen Steuern an auf welche Anschaffungskosten?

Wenn Eth sich zwischen Anschaffung und Verkauf verdoppelt hat würden keine Steuern anfallen, wenn die Anschaffungskosten von BTC zählen und man direkt BTC in € tauscht.

Auf der anderen Seite würden Steuern anfallen, wenn man direkt ETH in € tauscht.

Kann mir nicht vorstellen, dass sowas nicht bedacht wurde?

deswegen schrieb ich oben ja, dass dennoch, sobald man in fiat umtauscht, es genauso kompliziert wird, wie bisher auch (also zum Zeitpunkt deines Tausches der ETH gegen BTC den Marktkurs in € heranziehen und daraus den Anschaffungskurs ableiten usw). Der einzige Vorteil der neuen Regelung ist, dass man erst Steuern zahlen muss, wenn man tatsächlich fiat hat (und nicht trotz Krypto zu Krypto Trades gezwungen wird Krypto für fiat zu verkaufen, um die Steuerlast zahlen zu können).

Deshalb ist eure Diskussion bzgl Stablecoin auch nicht so sehr relevant, Steuern gezahlt werden auf Kursgewinne müssen so oder so, nur die Frage wann man sie zahlen muss, ist anders.

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vor 17 Minuten schrieb Serpens66:

deswegen schrieb ich oben ja, dass dennoch, sobald man in fiat umtauscht, es genauso kompliziert wird, wie bisher auch (also zum Zeitpunkt deines Tausches der ETH gegen BTC den Marktkurs in € heranziehen und daraus den Anschaffungskurs ableiten usw). Der einzige Vorteil der neuen Regelung ist, dass man erst Steuern zahlen muss, wenn man tatsächlich fiat hat (und nicht trotz Krypto zu Krypto Trades gezwungen wird Krypto für fiat zu verkaufen, um die Steuerlast zahlen zu können).

Deshalb ist eure Diskussion bzgl Stablecoin auch nicht so sehr relevant, Steuern gezahlt werden auf Kursgewinne müssen so oder so, nur die Frage wann man sie zahlen muss, ist anders.

Also das macht es nicht so kompliziert wie vorher, sondern m.E. noch wesentlich komplizierter. Stell dir vor du hast die Eth gekauft und verkaufst die für 100 verschiedene Shitcoins. Jetzt tradest du die Shitcoins, die sich komplett unterschiedlich entwickeln und tauscht 10 davon irgendwann in BTC. Die BTC verkaufst du für €. Was sind die Anschaffungskosten der BTC? Alles anteilhaft zurückverfolgen? Und wenn man jetzt von den shitcoins wieder irgendwelche teile unterschiedlich irgendwo reingesteckt hat?

Und der der BTC mit € gekauft hat, hat am gleichen Tag andere Anschaffungskosten als der der die BTC mit Coin xy gekauft hat?

Da wird man ja verrückt bei das zu berechnen.

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vor 1 Minute schrieb Mark Aber:

Da wird als Gewinn nicht mehr viel übrig bleiben, bei dem Aufwand kassiert ein weiteres Drittel der Steuerberater😄

Ein Drittel wäre ja noch gut. Schon heute sind m.E. die Vorstellungen über nen Steuerberater anders als wenn man dann wirklich mit einem arbeitet. Du kannst kaum einen Steuerberater zur Erstellung einer korrekten Berechnung heranziehen, denn das kann je nach Umfang 100te Stunden Arbeit kosten. Man muss sich immer vor Augen führen, wenn man dem irgendwelche Daten vor die Nase wirft hat der keinerlei Durchblick über den Zusammenhang. Wenn dann noch mehrere Wallettransfers, Börsentransfers, Shitcoins und andere Spezialfälle dazu kommen checkt der erstmal garnichts.

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vor 2 Minuten schrieb Mark Aber:

Auch das Finanzamt dürfte in solchen Fällen viel Freude haben, da wird der Aufwand nicht selten die Steuereinnahmen auffressen.

Mittelfristig wird das Finanzamt hier nicht viel zu tun haben. Das wird dann ähnlich laufen wie jetzt schon bei der KeSt. Die Börse wird das abführen müssen. Ich gehe also davon aus, dass das österreichische Finanzministerium Börsen die mit in Österreich steuerpflichtigen Geschäfte machen möchten, hier verpflichten wird diese Steuer direkt abzuziehen und abzuliefern.

Steht irgendwo im Text auch so angedeutet drinnen. Börsen die das nicht machen, können zwar auch Geschäfte mit Österreichern machen, dann ist aber der steuerpflichtige verpflichtet die Steuer selbst abzuführen. Fraglich wie viele sich das antun werden, vor allem wenn dort dann vom FA noch genauer nachgeschaut wird.

Aus meiner Sicht etwas was evtl. Bitpanda für Österreicher interessant machen könnte, weil man als Kunde nix mehr machen muss. Wenn BSDEX und bitcoin.de das auch "freiwillig" übernehmen, dann haben sie für eine bestimmte Klientel sicherlich ein gutes Argument bei ihnen Kunde zu sein.

Daher vielleicht auch schon jetzt die penible Überprüfung der Mittelherkunft bei Bitpanda um die Prozesse schon mal warm laufen zu lassen.

Für mich bedeutet das, ich werde eine klare Trennung von meinem Altbestand und neuem Einkauf machen.

Wenn das so kommt werde ich den Kauf neuer Coins nicht nur Walletmäßig strikt trennen, sondern auch Börsenmäßig eine Trennung versuchen.

Dann kann ich den Altbestand immer einfach nachweisen. Und dann habe ich bzgl. Steuer keinen Stress, weil das eine wird durch die Börse erledigt und das andere ist klarer Altbestand.

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Habe den Beitrag zum Beschluss auch gerade gelesen und find's jetzt richtig fies, da ich erst im März mit Kryptos angefangen habe. 

Macht das so überhaupt noch Sinn, weiter einzukaufen? Mal ehrlich?

Ich wollte einfach nur hodln...

Mein Bestand ist (noch) nicht so groß. Da wären jetzt aber diese 27,5% schon sehr viel. 

Immer wieder kleinere Beträge nach Jahren heraus nehmen ist dann ja auch nicht besser, oder?

Bearbeitet von maxi123
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"Besteht die Leistung zur Transaktionsverarbeitung im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen (Staking) oder werden Kryptowährungen unentgeltlich (Airdrops) oder für lediglich unwesentliche sonstige Leistungen (Bounties) übertragen, ist für die erhaltenen Kryptowährungen von Anschaffungskosten von Null auszugehen.“

Ich bekomme alle paar Tage einige ADA als Staking Rewards auf mein Wallet. Bisher wären das wohl Einkünfte aus sonstigen Leistungen gewesen (Delegated Proof-of-Stake ohne Übertragung von Kapital). Damit wären die ADA mit dem Wert des Zuflusses zu versteuern. Eine Veräußerung nach mehr als einem Jahr wäre steuerfrei gewesen.

Wie sieht das nun aus? Der Zufluss ist nicht zu versteuern? Dafür zahle ich beim Verkauf immer den Sondersteuersatz?

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