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Steuern bei Parachain Crowdloans Kusama/Polkadot - BRD


Bierschwabe

Empfohlene Beiträge

Hallo liebes Forum,

Ich konnte in der Suche dazu leider nichts finden (weder im Forum, noch im www). Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich habe einige Fragen zu der Besteuerung von Crowdloans in Deutschland, insbesondere zur Besteuerung der Rewards. Ich vermute aber mal das ist ein kniffliges Thema, bzw. kann aktuell nicht final beurteilt werden...

Hier nochmal ein "detailliertes" Szenario am Beispiel vom Moonriver-Crowdloan auf Kusama, falls einige nicht so tief im Thema sind. Als Beispiel-Contribution nehme ich einfach mal 1 KSM. Das sollte ja aber im Grunde für alle Crowdloans gelten ;).

  • 15.06.21 - 1 KSM wird zum Crowdloan beigetragen (KSM wird gelockt, wird nach 48 Wochen wieder zurückgegeben)
  • 29.06.21 - Moonriver gewinnt Slot, die Crowdloanrewards pro KSM werden festgesetzt (~14,5 MOVR)
  • 26.08.21 - Initiale Verteilung der Crowdloan Rewards (30%, d.h. ~4,4 MOVR) auf eine eigene Wallet transferiert.
  • 29.06.21 - 13.05.22 - Die restlichen 70% werden kontinuierlich "ausgeschüttet", man muss diese aber aktiv "claimen", d.h. an seine eigene Wallet transferieren. Das kann man zu jedem Zeitpunkt mit den bisher angesammelten Tokens machen.

Nun meine Fragen:

  1.  Was passiert mit den gelockten KSM. Wird hier die Haltefrist analog zum Staking erhöht?
  2.  Wie werden die Rewards beim "Eingang" der Coins versteuert?
    • Bei der initialen Verteilung der ersten 30% hatte der MOVR-Coin noch keinen "Wert", weil er noch nirgendwo gehandelt wurde
    • Macht es also mehr Sinn die 70%-Restcoins bei möglichst niedrigen Kursen zu "claimen"? Oder habe ich einen Denkfehler? "Gehören" mir die Coins eigentlich nicht schon vor dem "claim"?
  3.  Wie werden die Rewards beim Verkauf der Coins versteuert?

 

Vielen Dank schonmal :)

PS.: Ich bin noch relativ neu im Crypto-Space, also verzeiht mir falls ich irgendwas falsch beschreibe...

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Hallo Bierschwabe,

du hast dein Anliegen kompetent und klar beschrieben und eindeutige Fragen gestellt, damit bist du schon mal eine (positive) Ausnahme.

Meine persönliche Meinung (ich bin ja kein Finanzgericht):

1. Ja, so würde ich das sehen. Du hast die KSM ja genutzt um damit weiteres Einkommen zu generieren. Ggfs. nochmal gegenchecken wenn das Thema wirklich relevant wird, also wenn du die KSM zurückbekommen hast und verkaufen willst oder bei Abgabe der Steuererklärung. Bis dahin kann sich ja wieder viel geändert haben. Aber aktuell kalkuliere ich bei Crowdloans immer eine Verlängerung der Haltefrist.

2. Ich persönlich bin der Meinung das dir 100% der Reward-Coins in dem Moment des 'Vertragsabschlusses' gehören, im Falle eines Crowdloans also mit der Einzahlung in den Crowdloan. Siehe dazu meine Gedanken hier:

Mit welchem Wert die Coins beim Eingang versteuert werden ist wohl etwas schwammig und Auslegungssache. Die gleiche Frage habe ich mir für ICOs mal so beantwortet:
Man nimmt den ICO-Preis oder den geplanten Listing-Preis als Gegenwert der Rewards an. Entsprechenden Gegenwert versteuern. Werden die Rewards innerhalb eines Jahres verkauft ist die Differenz zu versteuern (Erlös - Kaufwert)

Da es für MOVR weder einen ICO noch einen Presale o.ä. gab würde ich mit dem Listing-Preis rechnen. Der war meines Wissens $5 (kann man z.B. über den Kursverlauf bei Kucoin nachschauen). Alternativ könnte man $0 annehmen, aber da wäre ich vorsichtig um dem Finanzamt keine Angriffsfläche zu bieten. Der Token ist ja nicht wertlos, immerhin hast du dafür deine KSM weggegeben.

Wie oben gesagt sehe ich den Zeitpunkt zum dem du Anspruch auf die MOVR hast als Zeitpunkt des Crowdloans an, also ist der Zeitpunkt wann du sie claimst eigentlich egal.

3. Ich sehe die Versteuerung beim Verkauf so:

  • 15.06.2021: Du erhälst durch deinen Crowdloan Beitrag den Anspruch auf 14.5 MOVR und musst $72.5 versteuern (Annahme Listing Preis MOVR = $5).
  • Der Erlös aller bis zum 15.06.2022 verkauften MOVR sind zu versteuern, abzüglich der bereits versteuerten $5 / Stck.
  • Nach dem 15.06.2022 können die MOVR steuerfrei verkauft werden.

So habe ich zumindest aktuell im Kopf das Thema zu verarbeiten. Ich möchte mich dazu aber nochmal mit meinem Steuerberater austauschen, das ist für nächste Woche geplant. Sollte da etwas anderes rauskommen, kann ich es ja hier nochmal erwähnen.

Allgemein kann es bei so einem komplexen / 'neuen' Thema nicht schaden ein Begleitschreiben zu verfassen und die Situation zu erklären. Damit ist dem FA alles bekannt und man wäre rechtlich auf der sicheren Seite. Sieht das Finanzamt es anders, werden die sich schon melden.

Und schau mal in unserem oben verlinkten Parachain/Crowdloan-Thread vorbei. 😀

Bearbeitet von Matchbox
  • Thanks 1
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Wow, vielen Dank für die ausführliche Antwort @Matchbox!

Deine Ausführungen sind mMn schlüssig, ich werde das dem Finanzamt auch in dieser Form melden. Mal schauen was sie dazu sagen ;)  Das hilft mir aber auf jeden Fall mega weiter...

Am 1.12.2021 um 16:23 schrieb Matchbox:

Und schau mal in unserem oben verlinkten Parachain/Crowdloan-Thread vorbei. 😀

Durch den Thread bin ich ja erst auf das Forum aufmerksam geworden :)  Habe aber noch nicht alle 15 Seiten durchgelesen, sollte ich aber vielleicht machen...

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  • 1 Monat später...

Hi,

habe mich frisch angemeldet, da ich gerade auch vor der Herausforderung stehe, die Rewards aus den Polkadot Auktionen richtig zu versteuern.

Der oben genannte Ansatz, die Rewards bereits zum Abschluss des Vertrags zu versteuern, ist meiner Meinung nach auch schlüssig, allerdings ist das als Basis genannte Merkblatt ja leider schon älter. Die neuere Version kostet über 100 € und hab ich mir nicht gegönnt. In der Zwischenzeit gab es ja allerdings noch das BMF Schreiben, in dem ausdrücklich steht (s. 77 b):

Zitat

Werden die Erträge in Einheiten einer virtuellen Währung generiert, sind die zusätzlichen Einheiten der virtuellen Währung im Zeitpunkt des Zuflusses angeschafft. Die zugeteilten zusätzlichen Einheiten sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung zu bewerten (vgl. zur Ermittlung des Marktkurses Rz. 32)

In meinem konkreten Fall habe ich nun in den Crowdlending von

  • Moonriver (Kraken) -> Bekomme dort kontinuierlich die Rewards ausbezahlt. Denke Kraken schiebt die MOVR Rewards einfach weiter, sobald was unlockt wurde, sieht natürlich für den o.g.  Ansatz etwas ungeschickt aus.
  • Acala & Astar (Polkadot Wallet) -> Habe die komplette Summe (teils in zwei Batches wegen Bonus) erhalten, allerdings ist ein Teil gelockt.

In allen Fällen ist zum Zeitpunkt des Beitragens im Crowdlending noch kein Kurs verfügbar gewesen. Eine Versteuerung nach dem o.g. Ansatz ist daher meistens (wenn man mal von 0 € oder mindestens dem meistens niedrigeren ICO-Preis ausgeht) zu meinem Vorteil. Aber aufgrund des BMF Schreibens hab ich da aktuell doch Zweifel. Daher zur Frage: Seid ihr der Meinung, dass der o.g. Ansatz trotz des BMF-Schreibens seine Gültigkeit hat, und bei mir konkret auch im ersten Fall anwendbar ist (kontinuierliche Ausschüttung über Kraken) ?

Schon mal vielen Dank!

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Am 18.1.2022 um 15:10 schrieb kloppraedl:

Hi,

habe mich frisch angemeldet, da ich gerade auch vor der Herausforderung stehe, die Rewards aus den Polkadot Auktionen richtig zu versteuern.

Der oben genannte Ansatz, die Rewards bereits zum Abschluss des Vertrags zu versteuern, ist meiner Meinung nach auch schlüssig, allerdings ist das als Basis genannte Merkblatt ja leider schon älter. Die neuere Version kostet über 100 € und hab ich mir nicht gegönnt. In der Zwischenzeit gab es ja allerdings noch das BMF Schreiben, in dem ausdrücklich steht (s. 77 b):

In meinem konkreten Fall habe ich nun in den Crowdlending von

  • Moonriver (Kraken) -> Bekomme dort kontinuierlich die Rewards ausbezahlt. Denke Kraken schiebt die MOVR Rewards einfach weiter, sobald was unlockt wurde, sieht natürlich für den o.g.  Ansatz etwas ungeschickt aus.
  • Acala & Astar (Polkadot Wallet) -> Habe die komplette Summe (teils in zwei Batches wegen Bonus) erhalten, allerdings ist ein Teil gelockt.

In allen Fällen ist zum Zeitpunkt des Beitragens im Crowdlending noch kein Kurs verfügbar gewesen. Eine Versteuerung nach dem o.g. Ansatz ist daher meistens (wenn man mal von 0 € oder mindestens dem meistens niedrigeren ICO-Preis ausgeht) zu meinem Vorteil. Aber aufgrund des BMF Schreibens hab ich da aktuell doch Zweifel. Daher zur Frage: Seid ihr der Meinung, dass der o.g. Ansatz trotz des BMF-Schreibens seine Gültigkeit hat, und bei mir konkret auch im ersten Fall anwendbar ist (kontinuierliche Ausschüttung über Kraken) ?

Schon mal vielen Dank!

Wenn man das PLO (Parachain Lease Offering) als Lending interpretiert ist der BMF-Entwurf in der Tat nicht so vorteilhaft. Allerdings ist das erstmal ein Entwurf und auch die finale Version wäre ein Richtlinie, kein Gesetzestext.

Ich würde aktuell gedanklich erstmal vom worst case ausgehen -> Jahresfrist gilt ab Verfügbarkeit in der Wallet, d.h. im Falle GLMR ab Auszahlung und im Falle ACA ab Unlock. Wenn man Steuern absolut vermeiden und zusätzlich Rechtssicherheit will, dürfte man z.B. die letzten GLMR wohl erst in 3 Jahren verkaufen (96 Wochen Lock + 1 Jahr Haltefrist).

Wenn ich zur Erklärung 2022 dann Interpretationsmöglichkeiten finde um weniger Steuern zu zahlen und das bei transparenter Kommunikation vom FA auch akzeptiert wird, freue ich mich natürlich wenn ich irgendwie ein paar € einsparen kann.

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  • 4 Monate später...

Hallo zusammen,

hat jemand zu diesem Thema mittlerweile Erfahrungen mit der Finanzverwaltung oder Steuerberatern gesammelt? So langsam wird das Thema für die Steuererklärung 2021 ja akut. Aus meiner Sicht gibt es Argumente für beide Herangehensweisen (Einnahme zum Zeitpunkt des Auktionsgewinns oder über die Zeit). Eine dritte Variante wäre dann noch Vereinnahmung zum Zeitpunkt des Claimens.

Danke!

Nachtrag: Nach genauer Lektüre des BMF-Schreibens und ein paar Artikeln zum Steuerrecht bleiben m.E. nur zwei Optionen. Einnahmezeitpunkt ist entweder der Gewinn der Auktion oder das Claimen. Für ersteres spricht, dass die Token unabänderlich per smart contract der persönlichen Wallet zugerechnet werden. Über die Wallet verfügt man mittels private key (hier gibt es Urteile zu Mitarbeiterbeteiligungen, auch bei Sperrfristen sofort einen Zufluss annehmen). Für letztere Auslegung spricht die Interpretation, dass man wirtschaftliche Verfügungsmacht nur mit der Gutschrift im Wallet hat (man könnte ja zB den key verlieren oder der smart contract zum claimen hat einen Fehler o.ä.). Dann käme es also auf den Zeitpunkt des Claimens an. 

Bearbeitet von eth2000
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