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Haltefrist FiFo depottrennung


Lu13po

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servus leute, hab da mal ne frage zum thema fifo und depottrennung.

mein fall: Ich habe 1000 cro auf einer seperaten wallet.

jetzt kriege ich täglich Cro auf meine exchange und würde diese alle paar monate in fiat umwandeln und damit die karte aufladen.

gilt hier das Fifo? verkaufe ich damit die 1000 cro auf meiner seperaten wallet ? oder nur diese die ich als cashback bekomme ? Normal müsste ja die 1000 cro auf meiner anderen wallet nach 1nem jahr steuerfrei sein oder liege ich da falsch ?

 

liebe grüße und schönen sonntag 

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alles klar danke, dann bin ich ja beruhigt.

hab jetzt so viel über das thema gelsen und irgendwie gibts viele verschieden meinungen, das hat mich jetzt ziemlich verwirrt.

und das cashback das ich alles paar monate auszahle müsste steuerfrei sein oder ? da scheiden sich ja auch die meinungen.

danke für deine schnelle antwort

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vor 57 Minuten schrieb Lu13po:

und das cashback das ich alles paar monate auszahle müsste steuerfrei sein oder ? da scheiden sich ja auch die meinungen.

Nein, das sind "Einnahmen" und die sind steuerpflichtig.

Auch hier ist das sehr einfach:

Wenn du ein paar Schuhe für 120 Euro kaufst, bekommst du 20 Euro Cashback (z.B. bei Payback)

Deine Schuhe haben somit 100 Euro gekostet und du hast keine Einnahmen gehabt.

Bei bitcoin.de bekommt man "Kickback" wenn man die API nutzt.

Man bekommt einen Teil der gezahlten Gebühren zurück.

Man kauft Coins für 100 Euro, zahlt 0,5 Euro Gebühren und bekommt 0,1 Euro Kickback zurück.

Die 0,5 Euro Gebühren sind "Werbungskosten". Die 0,1 Euro Kickback kann man als Reduzierung der Gebühren ansehen, die sich auf 0,4 Euro reduzieren.

Oder man lässt die 0,5 Euro Gebühren bei den Werbungskosten und macht es sich einfach und führt die 0,1 Euro als "Einnahmen" auf. Solange man keinen Verlust in der Steuererklärung geltend macht, ist das egal.

Nun zum Cashback:

Man gibt Coins im Wert von 100 Euro aus, zahlt darauf z.B. 0,5 Euro Gebühren und erhält einen "Cashback" in Höhe von 0,1 Euro.

Hier kann man den Cashback wie im vorigen Bespiel von den Gebühren abziehen oder als "Einnahmen" im Abschnitt "Leistungen" der Anlage SO buchen.

Was nicht geht: Diese 0,1 Euro von den 100 Euro abziehen. Das passt überhaupt nicht.

Es gibt auch Debitkarten ohne Gebühren und dennoch mit Cashback.

Dann ist der Cashback nicht von Gebühren abziehbar - schließlich gibt es keine.

Somit ist der Cashback nur als "Einnahme" (Abschnitt "Leistungen" in der Anlage SO) zu buchen.

Diese Vorgehensweise ist sogar sinnvoll, denn bis 256 Euro zahlt man auf diese Einnahmen keine Einkommensteuer.

 

War das nun nachvollziehbar? Insbesondere die einzelnen Fall-Abgrenzungen?

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ok, glaub jetzt hab ichs verstanden. Ich habe die crypto .com karte ohne gebühren.

also fazit zu meiner situation:

Ich habe bei crypto .com 350 cro gestakt für die ruby karte.  (350 cro auf exchange,  haltefrist 10 jahre )

1000 cro habe ich auf meiner externen wallet ( nach 1 jahr steuerfrei )

das cashback dass ich mir alle paar monat in fiat umwandel und auf die karte lade muss ich versteuern.

so richtig ?

vielen dank für deine ausführliche antwort, hat mir sehr weiter geholfen da bisschen n überblick zu bekommen 

 

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