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Bitte um Hilfe


Zsanett

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Hallo liebe Leute, 

ich habe ein grosse Fehler gemacht. Habe BTC von Binance über den falschen Netzwerk (ERC20) auf ein ETH Wallet beim Kraken gesendet. 

Die "Binance wrapped BTC" tokens sind auf Etherscan ersichtlich. Wie bekomme ich die Tokens zurück? 

Kraken und Binance helfen nicht.

Wäre es technisch möglich die Tokens zurück zubekommen? 

Wer kann mir helfen? ich werde es honorieren.

Vielen dank für Eure Antworten! 

ZsaZsa

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vor 22 Stunden schrieb Zsanett:

Hallo liebe Leute, 

ich habe ein grosse Fehler gemacht. Habe BTC von Binance über den falschen Netzwerk (ERC20) auf ein ETH Wallet beim Kraken gesendet. 

Die "Binance wrapped BTC" tokens sind auf Etherscan ersichtlich. Wie bekomme ich die Tokens zurück? 

Kraken und Binance helfen nicht.

Wäre es technisch möglich die Tokens zurück zubekommen? 

Wer kann mir helfen? ich werde es honorieren.

Vielen dank für Eure Antworten! 

ZsaZsa

Kraken ist eigentlich sehr hilfsbereit. Was war denn die Antwort von Kraken?

Bearbeitet von Solomo
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Warum in aller Welt sendest du Bitcoin über das sauteure ERC20-Netzwerk zu Kraken, wo sie dann in einer Form (Binance wrapped BTC Token) aufschlagen, mit denen Kraken womöglich garnichts anfangen kann?

Ich frage nur, um verstehen zu können, wie man als Neuling auf so einen Prozess kommt.

Und wie Amsi schon schrieb, kann dir hier ausschließlich der Kraken-Support technisch helfen, Niemand sonst, weil nur Kraken den privaten Schlüssel zum Bewegen der Token auf deiner Kraken-Empfangsadresse hat.

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Hallo Leute,

vielen Dank schon mal für Eure Antworten. 

Ich habe dringend Geld gebraucht und musste paar coins verkaufen. Hab gemacht und wollte einfach von meine coins Geld machen. 

Das Problem hat dort angefangen, dass man von Binance kein Geld auf Kreditkarte oder auf irgendwelche Karte senden kann. 

Ich wollte dann alles auf ein Kraken wallet schicken, weil dann könnte ich das ganze auf eine ganz normale Girokonto weiterschicken. 

Ich wusste aber nicht (was ich jetzt schon weiss), dass man für BTC beim Kraken eine BTC Wallett Adresse herstellen muss und dann so könnte es klappen. 

Ich hatte eine ETH Adresse. 

Ich war in Eile, genervt, unaufmerksam und wollte einfach die Sache mal fertig haben. 

Ja, total blöd ich weiss!!!! Hab viel daraus gelernt! 

Bitte tut mir nicht mehr weh, ich zerreisse mich selbst schon sowieso. 

Es war eigentlich kein grosse "Prozess" sondern nur ein falsches Knopfdruck. :(

Kraken hat geschrieben, sie können es mir nichts zurückschicken, da sie nichts mit der BBTC anfangen können. 

Euch noch ein schönen Abend! 

 

 

 

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vor 36 Minuten schrieb Zsanett:

ich hätte noch eine Frage: technisch gesehen, wie kompliziert oder komplex wäre es für Kraken die coins zurückzusenden? 

 

Gar nicht sooo schwer. Die haben den PrivateKey der Adresse und müssen die Token nur auf dem richtigen Netzwerk an die richtige von dir genannte Adresse versenden.

Das ist 'ne Sache von 10 Minuten.

Du wirst vermutlich für den Aufwand bezahlen müssen, das dürfte dann mal eben 50 USD betragen - grob geschätzt.

 

Oder Kraken sagt knallhart "Persönliches Pech, pass halt besser auf." Solange diese Token auf dieser Adresse liegen bleiben hat sich Kraken diese Token nicht angeeignet.

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vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Solange diese Token auf dieser Adresse liegen bleiben hat sich Kraken diese Token nicht angeeignet.

Warum denn das? Sobald sie auf ihrer Adresse liegen sind sie ihr eigen. 

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vor 5 Minuten schrieb Ritchie72:

Ob sie die Coins nun bewegen oder nicht ist egal.

Sie haben sie im Besitz, aber es ist nicht ihr Eigentum.

Ok das ist klar. Das meinte ich im Grunde. Fakt ist, sie sind die, die sie bewegen können, und auch dem rechtmäßigen Besitzer aushändigen müssen.

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vor 18 Minuten schrieb Ritchie72:

Rechtlich im Prinzip ja, aber schwer durchsetzbar.

Schwer durchsetzbar, die Zeiten sind vorbei.

vor 20 Minuten schrieb Ritchie72:

Er kann immer behaupten du hättest etwas von ihm gekauft.

Wer ist Er, Hier geht es um eine Börse. Die kann nichts anderes behaupten. Blockchain ist 100% Beweis. 

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vor 36 Minuten schrieb Ritchie72:

Wenn du einen Umschlag mit Bargeld in den Altpapier-Container wirfst kannst du kaum eine Rückgabe des Geldes von der Stadtreinigung verlangen

Doch, wenn sie es nachweislich unter Kontrolle haben. Blockchain ist nachweislich. Wenn die Adresse von der Börse ist können sie zu 100% darüber verfügen, und müssen es zurückgeben.

Auch Banken/Empfänger müssen das wenn man an eine falsche IBAN sendet. 

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vor 3 Minuten schrieb Ritchie72:

Ich meinte die falsche IBAN.

Bei einer falschen nicht existenten IBAN wird nichts versendet, zm. bei meinen Banken. Wo soll es auch hingehen, max. zu einer Bank, und die muss zurückzusenden. 

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vor 3 Stunden schrieb alica:

Bei einer falschen nicht existenten IBAN wird nichts versendet, zm. bei meinen Banken. Wo soll es auch hingehen, max. zu einer Bank, und die muss zurückzusenden. 

Die "falsche IBAN" kann auch eine IBAN eines Dritten sein.

vor 3 Stunden schrieb Drayton:

Nein, der Empfänger ist verpflichtet zurückzuzahlen (ungerechtfertigte Bereicherung)

Das Thema kommt mir bekannt vor.

Alleine das Verfügen über den PrivateKey zu einer Adresse macht noch lange keinen Rechtsanspruch aus.

Zahlreiche meiner Bitcoinadressen sind hier im Mio-Spiel öffentlich bekannt.

Kannst ja mal BTCP auf eine dieser Adressen schicken und mich auf die Herausgabe dieser versehentlich dorthin geschickten BTCP verklagen.

 

Du vertrittst die Sichtweise, dass ich mich durch diese BTCP u rechtmäßig bereichere wenn ich nicht herausgebe, damit scheinst du der Zweikondiktionentheorie zu folgen.

Ich hingegen betrachte das nach der Saldotheorie: Diese zusätzlichen BTCP auf meiner Bitcoinadresse führen zu keinem Wertzuwachs bei mir weil diese BTCP für mich den Wert "0" haben. Ich benutze keine BTCP und werde diese BTCP auch zukünftig nicht nutzen. In meinem Gesamtsaldo gehen die somit mit "0" ein. Der Herausgabeanspruch beläuft sich somit auf umgerechnet "0" BTC. Diese BTCP darf ich niemals anfassen und müssen dort für ewig liegen bleiben.

 

An dieser Stelle komme ich die mal einen großen Schritt entgegen und reiche dir die Hand: Sind nicht sogar beide Sichtweisen richtig und der Gläubiger muss ein Gericht entscheiden lassen?

 

Bearbeitet von Jokin
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vor 14 Stunden schrieb Zsanett:

Das Problem hat dort angefangen, dass man von Binance kein Geld auf Kreditkarte oder auf irgendwelche Karte senden kann.

Das verstehe ich nicht mit der KK. Habe erst vor 2 Wochen so einiges an Cash auf meine dort hinterlegte KK gesendet und es ging Problemlos.

Bearbeitet von daisyduck
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vor 54 Minuten schrieb Jokin:

Die "falsche IBAN" kann auch eine IBAN eines Dritten sein.

Ändert doch nichts daran, dass der Dritte, es zurück geben MUSS. Laut aktueller Rechtssprechung.

Oder was willst du damit sagen? 

Leute, ihr könnt in der EU alles einklagen ohne große Hindernisse, wie auch Übersee, die Zeiten wo man dachte das bringt nichts. SIND VORBEI.

Bearbeitet von alica
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vor 21 Minuten schrieb alica:

Ändert doch nichts daran, dass der Dritte, es zurück geben MUSS. Laut aktueller Rechtssprechung.

Ja, richtig.

Aber es gibt Ausnahmen bei denen jemand nix zurückgeben muss.

Und solch eine Ausnahme liegt meiner Ansicht nach hier vor.

vor 24 Minuten schrieb alica:

Leute, ihr könnt in der EU alles einklagen ohne große Hindernisse, wie auch Übersee, die Zeiten wo man dachte das bringt nichts. SIND VORBEI.

Auch richtig.

Wenn man genug Geld hat, dann kann man das gern tun. 

Denn die Herausgabe des fremden Eigentums darf nicht zum Schaden des Schuldners sein.

Und das ist genau dann der Fall wenn etwas, was für den Schuldner ohne Wert ist mit Aufwand herausgegeben wird.

 

Wenn ich meinen 100-Euro-Schein das Klo runter spüle, kann ich auch das Klärwerk gerichtlich dazu zwingen das Geld wieder rauszurücken, denn dort ist es ja sicher angekommen.

Wenn das Wühlen in der Kacke mir mit 200 Euro berechnet wird um das Geld wieder zu beschaffen, ist das halt so.

Daher soll ruhig ein Gericht entscheiden ob der Schein auf der Deponie landet und somit nicht zur Bereicherung des Klärwerks führt.

 

 

vor 30 Minuten schrieb alica:

Leute, ihr könnt in der EU alles einklagen ohne große Hindernisse, wie auch Übersee, die Zeiten wo man dachte das bringt nichts. SIND VORBEI.

Auch richtig!

Aber ob das "grundsätzlich" wirklich sinnvoll ist?

Die Welt ist nicht schwarz/weiß.

Man muss da mit Verstand rangehen.

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vor 11 Minuten schrieb Jokin:

Und solch eine Ausnahme liegt meiner Ansicht nach hier vor.

Die wäre?

Bearbeitet von alica
H war zuviel
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vor 5 Minuten schrieb Jokin:

Auch richtig.

Wenn man genug Geld hat, dann kann man das gern tun. 

Kostete mich eina A4-Blatt 750€. Ist das für dich viel?

Bearbeitet von alica
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vor 1 Minute schrieb alica:

 

Die währe?

Hab ich doch oben beschrieben.

Solange die Token da einfach nur rumliegen und nicht saldoerhöhend wirken, haben Sie einen Wert "0". Dieser Gegenwert ist nun der Streitwert aus Sicht des Schuldners.

Der Gläubiger hat Token im Wert von z.B. 100 USD an fiese Adresse gesendet, somit ist das sein Streitwert.

Nun muss das Gericht entscheiden.

Anhand von Gutachtern wird ermittelt wie hoch der Aufwand ist und dann geht das seinen Gang.

  • Confused 1
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vor 2 Stunden schrieb alica:

Nein so kompliziert ist das nicht.

Unabsichtlich/Falsch gesendet, Rückerstattung Pflicht.

Ganz einfach. 

 

Ich stelle mal einen Vergleich auf..  Jemand kippt dir Findlinge auf den Hof. Irgendwo hinten im kleinen Waldstück. Die Findlinge sind ja was Wert. Jetzt klagt jemand, ihm gehören die eigentlich und du sollst sie rausrücken. Ja ne ist klar, weil derjenige die mir auf den Hof gekippt hat, soll ich nen Autokran bestellen, um die wiederzugeben.

Und rechtlich eben das mit der Saldenerhöhung, die nicht stattgefunden hat. Die Findlinge hab ich ja auch nicht verwendet.

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