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Lending/Staking


KryptoPedro

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Tach zusammen, 

würde gern über einige Monate einen gewissen Betrag über Stablecoins oder USD lenden/staken...

Wenn ich diesen nach einigen Monaten verkaufe/konvertiere zahle ich ja Steuern auf den Gewinnbetrag.

Wenn ich mir davon aber anschließend bitcoins kaufe, wird diese 10 Jahre haltefrist nicht mit übertragen oder?

Sprich nach dem Halten von einem Jahr könnte ich diese steuerfrei verkaufen.

Habt ihr da Erfahrungen??

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Das würde aber nichts daran ändern, dass du auf die Erträge aus dem Lending Steuern zahlen musst, egal was du dir davon im Anschluss kaufst. Mit Kauf von BTC beginnt die Haltefrist natürlich für diesen Betrag neu.

Bearbeitet von JohnnyFlash
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  • 1 Monat später...
vor 8 Stunden schrieb Human007:

Hallo,

Ich hätte eine Frage zum Staking und zwar kann man Staking-Gewinne mit Verlusten aus Krypto-Trades verrechnen? 

Nein, da es verschiedene Einkunftsarten sind.

Staking: §22 EStG + Trading: §23 EStG

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Du kannst versuchen die Börsen oder sonstige Anbieter davon zu überreden, das ganze so aufzubauen, wie das ETH Staking von rocketpool, siehe diese Beschreibung zum Thema Steuern:
https://docs.rocketpool.net/guides/staking/overview.html#tax-implications

Ich habe heute Bitpanda und Kraken angeschrieben. Allerdings wird meine Bitte alleine wohl kaum erhört, aber wenn möglichst viele Kunden sich das wünschen, dann könnte es wahr werden und SEHR viel Steuern sparen.
mein Text an Bitpanda war:

Zitat

Soweit ich informiert bin, wird Staking bei bitpanda für Österreicher eher als Lending eingestuft und unterliegt damit bei Zufluss der Einkommenssteuer.
In Deutschland wird es genauso behandelt.
Doch ich habe mit "rocketpool" eine sehr gute Möglichkeit gefunden, wie man sehr viel Steuer sparen kann beim Staking:
https://docs.rocketpool.net/guides/staking/overview.html#tax-implications

Anstatt dass man täglich Zinsen bekommt, wird stattdessen ein Hilfstoken immer mehr wert und erst beim Verkauf von diesem fallen Steuern an.
Also wenn ich ETH bei bitpanda staken will, dann tausche ich die ETH gegen einen neuen von Bitpanda erstellten Token ein, nennen wir ihn PandaETH.
Am Anfang beträgt der Wechselkurs 1:1 man gibt 1 ETH hin und erhält 1 PandaETH von bitpanda. Mit den ETH betreibt Bitpanda Staking und die Stakingzinsen fließen NICHT direkt an die Nutzer weiter, sondern schlagen sich in dem von bitpanda vorgebenen Wechselkurs nieder. Nachdem bitpanda zb 10% Zinsen generiert hat, ist der Wechselkurs 1,1 ETH gegen 1 PandaETH. Sobald dann ETH2 fertig released ist, kann man die PandaETH zu dem aktuellem Wechselkurs gegen ETH2 tauschen und realisiert dann erst seine Gewinne.

In Deutschland wären diese Gewinne aufgrund der Haltefrist steuerfrei. In Österreich würde immerhin nur noch KAP Steuer anfallen. Und auch viele andere Länder mit Long Term Tax Regeln profitieren davon.

Dadurch fallen nicht nur weniger/keine steuern an, sondern es wäre auch noch dieselbe Einkommensart und könnte verrechnet werden.

edit: Hier mal die Einschätzung von Winheller dazu:
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking/rocket-pool-staking.html

edit2:
Einziger Nachteil in Deutschland dazu wäre nur, dass der Tausch von zb ETH gegen PandaETH ein steuerpflichtiger Vorgang ist, der die Haltefrist unterbricht. Aber ich denke die Vorteile überwiegen diesen Nachteil bei weitem UND wirklich eindeutig geklärt ist es auch noch nicht, ob das verleihen von zb BTC nicht auch bereits einem Eigentümerwechsel entspricht, was die Haltefrist so oder so unterbrechen könnte (und bei ETH ist dieser Tokentausch ohnehin jetzt schon üblich)

Bearbeitet von Serpens66
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  • 2 Wochen später...
Am 7.5.2022 um 07:51 schrieb Serpens66:

Du kannst versuchen die Börsen oder sonstige Anbieter davon zu überreden, das ganze so aufzubauen, wie das ETH Staking von rocketpool, siehe diese Beschreibung zum Thema Steuern:
https://docs.rocketpool.net/guides/staking/overview.html#tax-implications

Ich habe heute Bitpanda und Kraken angeschrieben. Allerdings wird meine Bitte alleine wohl kaum erhört, aber wenn möglichst viele Kunden sich das wünschen, dann könnte es wahr werden und SEHR viel Steuern sparen.
mein Text an Bitpanda war:

Dadurch fallen nicht nur weniger/keine steuern an, sondern es wäre auch noch dieselbe Einkommensart und könnte verrechnet werden.

edit: Hier mal die Einschätzung von Winheller dazu:
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking/rocket-pool-staking.html

edit2:
Einziger Nachteil in Deutschland dazu wäre nur, dass der Tausch von zb ETH gegen PandaETH ein steuerpflichtiger Vorgang ist, der die Haltefrist unterbricht. Aber ich denke die Vorteile überwiegen diesen Nachteil bei weitem UND wirklich eindeutig geklärt ist es auch noch nicht, ob das verleihen von zb BTC nicht auch bereits einem Eigentümerwechsel entspricht, was die Haltefrist so oder so unterbrechen könnte (und bei ETH ist dieser Tokentausch ohnehin jetzt schon üblich)

Da hätte ich eine Frage an dich bzgl. „Edit2“

Sagen wir ich habe damals 1 ETH für 100€ gekauft.

Dann tausche ich innerhalb eines Jahres die 1 ETH gegen 1 PandaETH.

Jedoch ist zum Zeitpunkt des Tausches 1 ETH 500€ wert.

Damit würde ja ein steuerrechtlicher vorgang entstehen, denn ich habe ja die 1 ETH „verkauft“ gegen 1PandaETH?

Somit wären dann 400€ Gewinn steuerrechtlich relevant. korrekt?

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vor 4 Stunden schrieb xxck1823:

Da hätte ich eine Frage an dich bzgl. „Edit2“

Sagen wir ich habe damals 1 ETH für 100€ gekauft.

Dann tausche ich innerhalb eines Jahres die 1 ETH gegen 1 PandaETH.

Jedoch ist zum Zeitpunkt des Tausches 1 ETH 500€ wert.

Damit würde ja ein steuerrechtlicher vorgang entstehen, denn ich habe ja die 1 ETH „verkauft“ gegen 1PandaETH?

Somit wären dann 400€ Gewinn steuerrechtlich relevant. korrekt?

ja, das ist das aktuelle ganz normale System.

Bei ETH Staking ist es auch ohne meinen Vorschlag ja schon üblich, dass man die ETH gegen einen Token eintauscht, bei binance heißt der "BETH", bei Kraken und Bitfinex ETH2 (sind aber unterschiedliche Token), bei Lido heißt es stETH und bei rocketpool rETH. Wobei nur bei rocketpool der steuerliche Vorteil eintritt. Alle anderen Anbieter haben ausschließlich Nachteile.

Zusammenfassung der Nachteile, vorallem steuerlich, vom aktuell üblichen Staking/Lending bei Anbietern:

Bei anderen Staking/Lending Angeboten gibt es noch kein neuen Token, weshalb man zb seine BTC die man gegen Zinsen verleiht potentiell (*) nicht veräußert und damit hier noch kein steuerlicher Vorgang anfällt. Der Haken ist aber, dass du die Zinsen direkt bei Zufluss versteuern musst als sonstige Leistung und du diese Zinsen zb nicht mit Tradingverlusten verrechnen darfst, weil es untersch. Einkommensklassen sind. Zudem musst du die Steuer ja erst im nächste Jahr zahlen und wenn du Zinsen im Wert von 50k€ in BTC bekommen hast, im nächsten Jahr der Kurs aber massiv runter geht (bei altcoins besonders wahrscheinlich), dann musst du dennoch Steuern auf die 50k€ zahlen, obwohl deine BTC-Zinsen garnichts mehr wert sind (und den Verlust aus dem Verkauf dieser Zinsen darfst du nicht verrechnen). Deutlicher wird das sicherlich bei shitcoins, bei denen du Zinsen bekomsmt und an einem Tag wo du Zinsen bekommst ging der PReis ganz kurz durch pump and dump durch die Decke und deine Zinsen waren ganz kurz zigtaused oderso wert, aber natürlich konntewst du so schnell nicht verkaufen. Dennoch musst du diesen kurzfristigen Wert für diesen Tag in Euro versteuern.
Man kann so einem Preisfall auch nicht so leicht entgegenwirken, indem man zb direkt bei Zufluss, zb. täglich, die Zinsen direkt gegen Euro verkauft, denn durch die FIFO Regel verkauft man dabei nicht die Zinsen, sondern den Altbestand (sofern Zinsen in den Topf mit dem Altbestand fließen, was bei 99% der Anbieter der Fall ist), was wiederum weitere problematische Folgen haben kann.
Hinzu kommt, dass wenn so ein zentraler Lending/Staking Anbieter ohne Token pleite geht, bzw. dir deine Coins klaut, dann darfst du auch das nach deutschem Steuerrechnt nicht steuerlich als Verlust geltend machen. Wenn hingegen dein neuer Token den dir der Anbieter gegeben hat durch so einen Scam wertlos wird, dann kannst du das sehr wohl beim Verkauf gegen 0€ steuerlich geltend machen.

-> Lending/Staking ohne mein vorgeschlagenes Modell ist sehr ungünstig besteuert und kann gefährlich werden, wenn die Coins an Wert verlieren.


(*) Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass man seine BTC oder andere Coisn beim Lending/Staking bei zentralen Anbietern auch ohne neue Tokens nicht "veräußert", denn in den AGB der meisten dieser Anbieter steht drin, dass das Eigentum dabei an die Anbieter über geht, was sicherlich auch wegen Regularien notwendig ist. Also auch das kann, sobald das vom BMF genauer beleuchtet wird, nach hinten losgehen, muss aber nicht.

Bearbeitet von Serpens66
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  • 1 Monat später...
Am 21.5.2022 um 22:11 schrieb Serpens66:

Man kann so einem Preisfall auch nicht so leicht entgegenwirken, indem man zb direkt bei Zufluss, zb. täglich, die Zinsen direkt gegen Euro verkauft, denn durch die FIFO Regel verkauft man dabei nicht die Zinsen, sondern den Altbestand (sofern Zinsen in den Topf mit dem Altbestand fließen, was bei 99% der Anbieter der Fall ist), was wiederum weitere problematische Folgen haben kann.
 

Hallo Serpens66,

dazu folgendes Beispiel, damit ich es besser verstehe:

1. Ich halte 1 BTC über einem Jahr ohne Verkauf - steuerfrei

2. Nach der 1 Jahr Haltefrist entscheide ich mich diese 1 BTC gegen Zinsen zu verleihen. Am Ende des Jahres habe ich als Beispiel durch die Verleihung 0,05 BTC dazu bekommen.

3. Da ich ja die Zinsen verkaufe wird es entsprechend so sein, dass ich diese spezielle 0,05 BTC nicht verkaufe, sondern die 0,05 BTC aus dem Altbestand (in dem Falle 0,05 BTC von 1 BTC).

4. Ist dann der Verkauf von 0,05 BTC steuerfrei, da die "ursprünglichen" 1 BTC über 1 Jahr gehalten worden sind. Oder liegt hier ein Denkfehler von mir vor?

Danke im Voraus.

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vor 10 Stunden schrieb xxck1823:

Hallo Serpens66,

dazu folgendes Beispiel, damit ich es besser verstehe:

1. Ich halte 1 BTC über einem Jahr ohne Verkauf - steuerfrei

2. Nach der 1 Jahr Haltefrist entscheide ich mich diese 1 BTC gegen Zinsen zu verleihen. Am Ende des Jahres habe ich als Beispiel durch die Verleihung 0,05 BTC dazu bekommen.

3. Da ich ja die Zinsen verkaufe wird es entsprechend so sein, dass ich diese spezielle 0,05 BTC nicht verkaufe, sondern die 0,05 BTC aus dem Altbestand (in dem Falle 0,05 BTC von 1 BTC).

4. Ist dann der Verkauf von 0,05 BTC steuerfrei, da die "ursprünglichen" 1 BTC über 1 Jahr gehalten worden sind. Oder liegt hier ein Denkfehler von mir vor?

Danke im Voraus.

Wie du schon schreibst verkaufst du durch FIFO den Altbestand der älter als 1 Jahr ist. Somit ist der KursGewinn der 0.05 BTC der zwischen Zufluss/Anschaffung und Verkauf stattgefunden hat steuerfrei (der Wert bei Zufluss der Zinsen 0.05 BTC ist natürlich nicht steuerfrei). Solltest du irgendwie pro Jahr mehr als 100% Zinsen bekommen, kann es passieren, dass dein Altbestand aufgebraucht wird und die durch Zinsen generierten Coins noch kein Jahr liegen, bevor sie wieder verkauft werden.

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vor einer Stunde schrieb Serpens66:

Wie du schon schreibst verkaufst du durch FIFO den Altbestand der älter als 1 Jahr ist. Somit ist der KursGewinn der 0.05 BTC der zwischen Zufluss/Anschaffung und Verkauf stattgefunden hat steuerfrei (der Wert bei Zufluss der Zinsen 0.05 BTC ist natürlich nicht steuerfrei). Solltest du irgendwie pro Jahr mehr als 100% Zinsen bekommen, kann es passieren, dass dein Altbestand aufgebraucht wird und die durch Zinsen generierten Coins noch kein Jahr liegen, bevor sie wieder verkauft werden.

Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.

Also kann ich auch hier schlussfolgern (?),

1) wenn der Altbestand zum oben genannten Beispiel doch nicht älter als 1 Jahr gehalten wird, ist dann der Kursgewinn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr steuerfrei + Zufluss der Zinsen 0.05BTC

2) wenn der Altbestand bereits aufgebraucht ist und neue generierte Coins innerhalb eines Jahres dazu kommen, dann gilt auch wie oben bei 1), dass bei Gewinne zwischen Zufluss der neuen generierten Coins und dem Verkauf nicht steuerfrei ist und somit ein steuerrechtlicher Vorgang vorliegt sowie der neue Zufluss selbst.

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  • 3 Wochen später...

Hallo, 

Ich hätte eine Frage zum Staking. Auf Winheller habe ich gelesen, dass das BMF nun eine Diffenrezierung zwischen Proof-of-Stake-Mining/Forging (gewerblich) und Cold-Staking(sonstige Einkünfte) vornimmt. 

Angenommen, man stakt nun auf Binance, speziell meine ich Locked-Staking. Ist es nun Forging oder Cold-Staking? 

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vor 7 Stunden schrieb Human007:

Hallo, 

Ich hätte eine Frage zum Staking. Auf Winheller habe ich gelesen, dass das BMF nun eine Diffenrezierung zwischen Proof-of-Stake-Mining/Forging (gewerblich) und Cold-Staking(sonstige Einkünfte) vornimmt. 

Angenommen, man stakt nun auf Binance, speziell meine ich Locked-Staking. Ist es nun Forging oder Cold-Staking? 

relevant ist die Frage ob gewerblich oder nicht. Und wenn ich das BMF Schreiben richtig verstanden habe, kann es nur gewerblich sein, wenn du selbst Miner oder eine Staking-Software betreibst. Wenn du hingegen deine Coins wem Anders gibst, zb binance, dann ist es niemals gewerblich (außer du meldest explizit ein Gewerbe dazu an).
Ist mal wieder ein schönes Beispiel wie die Steuergesetze die Bürger dazu bringen riskant zu handeln (coins nicht selbst verwalten)

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  • 1 Jahr später...

Hallo, 

 

ich habe dazu noch eine Frage: wenn man die Coins bei Binance/Coinbase lockt, um Staking Rewards für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Prozentsatz zu erhalten, was passiert wenn man sie wieder unlockt: fängt die Haltefrist für diese Coins wieder an? 
und wie verhält es sich, wenn seine Coins auf einer DEX staked? 

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je nach Plattform kann dies kein Staking sondern eben Lending sein.

Normalerweise sollte die Haltefirst beim Entstaken nicht betroffen sein und vom Anschaffungszeitpunkt aus gezählt werden.

Du findest hier unseren Tax Guide für Deutschland.

 

Euer Blockpit Team

 

Bearbeitet von seppomaster
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Am 5.11.2023 um 14:27 schrieb Human007:

Hallo,

ich habe dazu noch eine Frage: wenn man die Coins bei Binance/Coinbase lockt, um Staking Rewards für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Prozentsatz zu erhalten, was passiert wenn man sie wieder unlockt: fängt die Haltefrist für diese Coins wieder an? 
und wie verhält es sich, wenn seine Coins auf einer DEX staked? 

Wenn die Coins beim staken einen anderen Namen haben, dann geht man aktuell davon aus, dass das bedeutet, dass du deine Coins , zb. ETH gegen BETH von binance eingetauschst hast und dies ist dann steuerlich gesehen ein Verkauf/Kauf, dasselbe beim zurückwandeln, also ja du musst dabei direkt Gewinn ermitteln und evtl. Steuern zahlen und auch die Haltefrist wird zurückgesetzt.
Man kann versuchen beim Finanzamt zu argumentieren, dass diese BETH nur Hilfsmittel sind und einen Wert von 1:1 haben und das daher kein steuerpflichtiges Ereignis darstellen sollte, aber ich halte die Chance das durchzubekommen für recht gering.
Wenn es aber weiterhin beim Staking ETH bleiben, dann fängt die Haltefrist nicht von vorne an.

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