Zum Inhalt springen

Mal noch eine Steuerfrage...Geht um FIFO und LIFO Prinzip


Baerliner73

Empfohlene Beiträge

Die erste Frage bezieht sich darauf, wann ich in Deutschland FIFO oder LIFO nehme:

1. Ist das wählbar? Kann ich mir aussuchen, ob ich FIFO oder LIFO nehme? Oder ist das durch das FA vorgegeben?

2. Kann man diese Entscheidung ändern? Unterjährig sicher nicht, aber kann ich dieses Jahr FIFO ansetzen und dann im nächsten Jahr auf LIFO wechseln? Ggf. nur für die im neuen Jahr neu geöffneten Positionen. 

3. Wenn ich FIFO benutze, gilt das dann nur je Broker oder über alle Broker/Konten? Hier ein Beispiel, was ich meine:

Kauf 1 BTC bei Broker 1 zu 37.600 EUR am 18.01.2022

Kauf 1 BTC bei Broker 2 zu 29.000 EUR am 22.01.2022

Verkauf 1 BTC bei Broker 2 zu 32.400 EUR am 04.02.2022

Von der Logik her habe ich am 04.02.2022 meine Position bei Broker 2 geschlossen und damit einen Gewinn von 3.400 EUR zu versteuern.

Wenn FIFO aber über alle Broker gilt, habe ich am 04.02.2022 den BTC von Broker 1 bei Broker 2 verkauft und dann einen Verlust von 5.200 EUR erzielt. Wat gilt denn nun? 🙂

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Baerliner73:

1. Ist das wählbar? Kann ich mir aussuchen, ob ich FIFO oder LIFO nehme? Oder ist das durch das FA vorgegeben?

Das scheint von Fall zu Fall unterschiedlich zu sein.

Sprich mit deinem Finanzamt.

... auch deine anderen Fragen solltest du mit dem für dich zuständigen Finanzamt schriftlich klären.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Google sagt zu 2:

https://www.coin.ink/fifo-lifo-bitcoin

Zitat

Sei dir aber bewusst, dass du bei Anwendung eines Verfahrens auch für kommende Jahre dieses nicht ändern darfst. Sich für das einzelne Kalenderjahr für das steuerlich günstigste Verbrauchsfolgeverfahren zu entscheiden, ist somit nicht möglich.

Üblich bei Coins von verschiedenen Käufen "in einem Topf" (z.B. Exchange) ist FiFo.

Zu 3 mache ich das für jede Exchange einzeln für sich.
Und bei Coins auf Wallets für jeden Kauf eine eigene Adresse.

Wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation für das Finanzamt!

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

NEIN.

Aktuell ist kein LIFO erlaubt, guck dafür einfach ins offizielle BMF Schreiben. Ich selbst habe nach meinen Möglichkeiten versucht in der Feedbackphase noch LIFO unterzubringen, aber leider haben kleine Bürger keinen direkten Draht zum BMF, es wurden nur Verbände gefragt (die keine Ahnung von der Praxis und den Problemen haben), sodass meine Bitte die Verbrauchsreihenfolge anzusprechen, leider nicht erhört wurde ....

Dh. wenn man LIFO will MUSS man klagen. Oder Glück haben dass das Finanzamt dumm genug ist, passiert ja oft genug.

Was aber im BMF Schreiben neu ist, ist dass die Wertermittlung auch übers Durchschnittsverfahren erlaubt ist. (Die Verbrauchsreihenfolge bleibt aber logischerweise FIFO, wichtig bzgl der Haltefrist). Wüsste jetzt nicht in welchem Anwendungsfall das hilfreich sein könnte, aber kann man selbst ja mal durchrechnen, ob das besser als FIFO für einen ist.

Der BMF Text dazu hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zitat

bb) Verwendungsreihenfolge

61 Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen
Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Randnummer
51). Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst
angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist
für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 24. No-
vember 1993, X R 49/90, BStBl II 1994 S. 591). Aus Vereinfachungsgründen kann für die
Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst
veräußert wurden (First in First out, FiFo).


62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen
Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger
Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten
einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und
anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen
Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller
Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede
Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht

Steht nicht explizit da, aber ich denke man kann sich die Depottrennung setzen wie man möchte (und muss sie dann entsprechend beibehalten, bis alles veräußert wurde). Dh ich kann sagen dass Exchange1 und Exchange 2 beide zusammen als 1 Depot gesehen werden sollen und Exchange3 soll separat davon ein eigenes Depot sein.

Bearbeitet von Serpens66
  • Thanks 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Serpens66:

Dh ich kann sagen dass Exchange1 und Exchange 2 beide zusammen als 1 Depot gesehen werden sollen und Exchange3 soll separat davon ein eigenes Depot sein.

Exakt das ist auch meine Vorgehensweise seit mehreren Jahren.

  • Thanks 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

OK. Also standard ist FIFO. check

Wechseln is nicht. Check.

Depotübergreifend ist möglich, wenn es dokumentiert und auch da dauerhaft bleibt.

Dann bin ick ja auf der sicheren Seite.

Wer von euch macht denn seine Bewertung/Gewinnermittlung ggf. mit Excel? Würde mich interessieren, wie ihr dann die Einstandspreise und Verkaufserlöse in EUR ermittelt. Ich hätte jetzt die Kurse meiner gehandelten Coins parallel aufgezeichnet oder dann den M1 TF abgefragt, wenn ich einen Coin kaufe oder verkaufe. Dann würde ich den EUR USD Kurs aus Frankfurt zur gehandelten Uhrzeit dazu packen und könnte dann wunderbar Einstadspreise und Verkaufserlöse in EUR in Excel angeben. Zumindestens kann man es so sauber dokumentieren und erläutern. Da dürfte doch das FA nix dagegen haben. Oder? Nehmt ihr dann den exakten EUR/USD Kurs oder sucht ihr euch da den günstigsten zum Handelszeitraum? Selbst wenn ick den M1 TF habe, kann da auch schon ein kleiner aber feiner Unterschied sein. 🙂

Hatte bisher Cointracking genutzt, aber irgendwie habe ich da Probleme die wirklichen Kurse für Einstand und Verkauf sowie die daraus resultierenden Gewinne/Verluste nachzuvollziehen. Beispiel Ape Coin. Hatte den Testweise mal gehandelt für 18 EUR, aber in der Auswertung steht der Coin mit 5 Cent Kauf und 5 Cent Verkaufswert drin. Und das obwohl die Transaktionsliste korrekt importiert ist. Da stehen die richtigen Werte drin. Da ich zum Glück keine 1000 Geschäfte mache, könnte man daher och auf Excel umsteigen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Baerliner73:

Wer von euch macht denn seine Bewertung/Gewinnermittlung ggf. mit Excel?

Da:

 

... folge dem Dropbox-Link zur Excel-Datei.

So mache ich das in diesem Portfolio, das kann man auch für die Steuer nehmen, dennoch übertrage ich die Daten in Cointracking, denn da bekomme ich einen ordentlichen (und vom Finanzamt akzeptierten) Steuerreport.

vor 1 Stunde schrieb Baerliner73:

Hatte bisher Cointracking genutzt, aber irgendwie habe ich da Probleme die wirklichen Kurse für Einstand und Verkauf sowie die daraus resultierenden Gewinne/Verluste nachzuvollziehen. Beispiel Ape Coin. Hatte den Testweise mal gehandelt für 18 EUR, aber in der Auswertung steht der Coin mit 5 Cent Kauf und 5 Cent Verkaufswert drin. Und das obwohl die Transaktionsliste korrekt importiert ist. Da stehen die richtigen Werte drin. Da ich zum Glück keine 1000 Geschäfte mache, könnte man daher och auf Excel umsteigen. 

Ich empfehle dir eher das Problem zu suchen und die Lösung zu finden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Anfrage ist bei Cointracking raus. Kann mir nicht erklären, woher die Differenz kommt. 

Das Endergebnis im Steuerreport scheint aber wieder richtig zu sein. Komisch komisch komisch...

Deine Tabelle sieht ähnlich aus, wie ich es mir gebastelt habe. Aber wenn Du Coin A in Coin B tauscht, welchen Kurs nimmst du dann für den VerkaufCoin A und welchen für den Kauf von Coin B? Und wenn du einen CoinA/USD Kurs hast, welchen EUR/USD Kurs nimmste dann für die Umrechnung des Verkaufserlöses und des Kaufpreises damit dann die Kurse in EUR sind?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Differenz konnte ich ansatzweise klären. Cointracking hat für den Apecoin intern einen anderen Coin in der Bilanz angezeigt. Daher die falschen Einstands- und Verkaufserlöse. In der Steueranzeige war alles korrekt, da sie hier immer die Werte aus den Abrechnungen des Brokers nehmen. Bei der Bilanz je Coin scheint es trotzdem noch eine Differenz zu geben. Denn auch wenn ich hier den richtigen Coin eintrage, scheint CT andere Kurse für Kauf und Verkauf zu nutzen. Nicht die aus der Abrechnung vom Broker sondern irgendwie Ape/BTC Kurse, welche gerundet werden und das macht dann bei kleineren Werten halt schnell mal 3% aus. 🙂 Aber ich hoffe, dass sie mir das noch erklären können. Wichtig ist, dass ich mich doch auf die Steuer verlassen kann. Puuh

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb Baerliner73:

Die Anfrage ist bei Cointracking raus. Kann mir nicht erklären, woher die Differenz kommt. 

Das Endergebnis im Steuerreport scheint aber wieder richtig zu sein. Komisch komisch komisch...

Deine Tabelle sieht ähnlich aus, wie ich es mir gebastelt habe. Aber wenn Du Coin A in Coin B tauscht, welchen Kurs nimmst du dann für den VerkaufCoin A und welchen für den Kauf von Coin B?

Diese Frage wurde sich auch hier gestellt:

die Antwort steht mehr oder weniger auch im BMF Schreiben (solltest du mal lesen) unter der Überschrift "Ermittlung des Veräußerungsgewinns". In dem verlinktem Thread gehts darum, dass das nicht wirklich eindeutig genug ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Schreiben habe ich auch mehrfach gelesen. Aber was mich interessiert hat, ist der "praktische Teil".

Wie ermittle ich den EUR/USDT Kurs? 

Mein Broker bietet im Normalfall seine Kurse in Coin/USD an. Ich habe irgendwann mal ein paar USD eingezahlt. Die Einzahlung entspricht einem Gegenwert in EUR, der über die Karte abgebucht wurde. OK.

Nun kommt der Kauf. 0,1 BTC zu 5300 USD und später der Tausch von BTC in ETH.

Ja ich rechne immer den Wert in EUR um. Aber welchen Kurs nehmt ihr in der Praxis dafür? Ich kriege für die Coins von meinem Broker gute M5 TF Kurse. Da habe ich aber wie der Name schon sagt High und Low und je nach Coin ist da schon eine große Spanne drin. Wenn ich dann zu den Coinkursen, welche ja in USD sind den EUR/Kurs nehme, kann ich auch hier sicher Kurse finden, aber welchen akzeptiert das FA im Normalfall? Frankfurt?  Irgendeinen Internationalen Kurs? Muss der Sekundengenau sein? Ich bekomme auch die Frankfurter Kurse bestenfalls im M1 Zeitfenster, auch hier sind teilweise die Differenzen erheblich, wenn man den High oder den Low nimmt. Wenn ich da immer zu meinem "Gunsten" rechne, wird das sicher nicht den Fiskus freuen. Andererseits habe ich nirgends eine konkrete vom FA gesehen, wo genau beschrieben wird, welcher Kurs akzeptiert oder zur Berechnung genommen werden muss. Ich habe mir sogar den Spaß gemacht beim FA nachzufragen, welchen Kurs sie denn haben möchten, damit ich die Dokumentation diesbezüglich vornehmen kann. Die haben nicht mal geantwortet. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 15.5.2022 um 11:09 schrieb Jokin:

Exakt das ist auch meine Vorgehensweise seit mehreren Jahren.

kannst du mir zb im cointracking Thread dazu schreiben, wie du das umsetzt, also die Depottrennung "Trading" (zb mehrere exchanges) und "Holding" (zb. hardwarewallet)? Ich glaube nämlich, dass das über cointracking aktuell garnicht möglich ist (wen wunderts):
https://coinforum.de/topic/492-cointracking-gewinnverlust-portfolio-und-steuer-reporting-für-digitale-coins/?do=findComment&comment=708587

https://coinforum.de/topic/492-cointracking-gewinnverlust-portfolio-und-steuer-reporting-für-digitale-coins/?do=findComment&comment=712415

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 15.5.2022 um 10:57 schrieb Serpens66:

NEIN.

Aktuell ist kein LIFO erlaubt, guck dafür einfach ins offizielle BMF Schreiben. Ich selbst habe nach meinen Möglichkeiten versucht in der Feedbackphase noch LIFO unterzubringen, aber leider haben kleine Bürger keinen direkten Draht zum BMF, es wurden nur Verbände gefragt (die keine Ahnung von der Praxis und den Problemen haben), sodass meine Bitte die Verbrauchsreihenfolge anzusprechen, leider nicht erhört wurde ....

Dh. wenn man LIFO will MUSS man klagen. Oder Glück haben dass das Finanzamt dumm genug ist, passiert ja oft genug.

Was aber im BMF Schreiben neu ist, ist dass die Wertermittlung auch übers Durchschnittsverfahren erlaubt ist. (Die Verbrauchsreihenfolge bleibt aber logischerweise FIFO, wichtig bzgl der Haltefrist). Wüsste jetzt nicht in welchem Anwendungsfall das hilfreich sein könnte, aber kann man selbst ja mal durchrechnen, ob das besser als FIFO für einen ist.

Der BMF Text dazu hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Steht nicht explizit da, aber ich denke man kann sich die Depottrennung setzen wie man möchte (und muss sie dann entsprechend beibehalten, bis alles veräußert wurde). Dh ich kann sagen dass Exchange1 und Exchange 2 beide zusammen als 1 Depot gesehen werden sollen und Exchange3 soll separat davon ein eigenes Depot sein.

Wie sieht die Sache aus wenn ich z.b. Ein hardwarewallet habe und bei mehreren exchanges z. B.  Cardano's gekauft habe und diese dann nicht separiert auf dem hardwarewallet abgelegt. Kann man dann davon ausgehen dass die jeweiligen exchanges die unterschiedlichen depot sind? Wenn ich z. B. Bei binance 100 cardano gekauft habe, sende ich irgendwann einfach wieder 100 Cardano's zu binance und verkaufe diese oder spielt die eingangs Reihenfolge auf dem hardwarewallet eine Rolle? 

Ich hoffe man versteht was ich meine. 

Lg

Bobo

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Bobo87:

Wie sieht die Sache aus wenn ich z.b. Ein hardwarewallet habe und bei mehreren exchanges z. B.  Cardano's gekauft habe und diese dann nicht separiert auf dem hardwarewallet abgelegt. Kann man dann davon ausgehen dass die jeweiligen exchanges die unterschiedlichen depot sind? Wenn ich z. B. Bei binance 100 cardano gekauft habe, sende ich irgendwann einfach wieder 100 Cardano's zu binance und verkaufe diese oder spielt die eingangs Reihenfolge auf dem hardwarewallet eine Rolle? 

Ich hoffe man versteht was ich meine. 

Lg

Bobo

du kannst zwar jede börse/wallet als ein eigens Depot sehen, aber sobald Coins auf demselben depot vermischt werden, werden sie steuerlich auch nach FIFO wieder ausgezahlt (außer du kannst nachweisen, welche exakten Coins versendet wurden, ob das technisch möglich und praktikabel ist, weiß ich nicht).
-> wenn du einmal Coins vermischt hast, ist es je nach Umfang schwer bis unmöglich das nach deinen Wünschen zu entwirren.

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber bei FIFO geht es ja um das Datum der Anschaffung. Das Datum der Reihenfolge, wie sie auf dem hardwarewallet ankommen ist daher nicht relevant. Du versendest von dem Wallet also immer die "zuerst angeschafften" Coins. Jetzt könntest du natürlich versuchen, wenn du 100 alte und 100 neue coins hast und du willst die Neuen nach binance senden, dass du dann erst die 100 alten auf eine weitere Adresse verschickst, womit nur noch die Neuen auf dem Hardwarewallet liegen und diese dann nach binance.
Ich glaube so ungefähr funktioniert das auch bei Aktiendepots, nur dass dein Aktiendepotanbeiter das ganze komplizierte Tracking übernimmt. Sowas ist einfach unnötig massiver Aufwand und alles nur weil das Finanzamt nicht will, dass du frei darüber entscheiden kannst welche Coins du veräußerst.

Bearbeitet von Serpens66
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Serpens66:

du kannst zwar jede börse/wallet als ein eigens Depot sehen, aber sobald Coins auf demselben depot vermischt werden, werden sie steuerlich auch nach FIFO wieder ausgezahlt (außer du kannst nachweisen, welche exakten Coins versendet wurden, ob das technisch möglich und praktikabel ist, weiß ich nicht).
-> wenn du einmal Coins vermischt hast, ist es je nach Umfang schwer bis unmöglich das nach deinen Wünschen zu entwirren.

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber bei FIFO geht es ja um das Datum der Anschaffung. Das Datum der Reihenfolge, wie sie auf dem hardwarewallet ankommen ist daher nicht relevant. Du versendest von dem Wallet also immer die "zuerst angeschafften" Coins. Jetzt könntest du natürlich versuchen, wenn du 100 alte und 100 neue coins hast und du willst die Neuen nach binance senden, dass du dann erst die 100 alten auf eine weitere Adresse verschickst, womit nur noch die Neuen auf dem Hardwarewallet liegen und diese dann nach binance.
Ich glaube so ungefähr funktioniert das auch bei Aktiendepots, nur dass dein Aktiendepotanbeiter das ganze komplizierte Tracking übernimmt. Sowas ist einfach unnötig massiver Aufwand und alles nur weil das Finanzamt nicht will, dass du frei darüber entscheiden kannst welche Coins du veräußerst.

Aber ist es nicht einfach so dass dann die zu binance gesendeten und verkauften coins einfach gegen die bei binance gekauften coins verrechnet werden? Die exchanges wird ja nicht prüfen können ob es sich bei den verkauften coins tatsächlich um die damals gekauften handelt. 

Bei cardano z. B. Gab es soviel neue wallet Updates und oft musste man dafür eine neue Adresse generieren oder wurde die transaktionshistorie einfach gelöscht. Das selbe bei iota... 

Aber die eigentliche Frage die ich habe, wenn ich z. B. bei bitfinex die ersten cardano's gekauft habe und dann die letzten bei binance, kann ich dann trotzdem die bei binance gekauften als erstes nach fifo verkaufen weil bitfinex und binance als separates depot gesehen wird? 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb Bobo87:

Aber die eigentliche Frage die ich habe, wenn ich z. B. bei bitfinex die ersten cardano's gekauft habe und dann die letzten bei binance, kann ich dann trotzdem die bei binance gekauften als erstes nach fifo verkaufen weil bitfinex und binance als separates depot gesehen wird?

Die Fragestellung macht doch so überhapt gar keinen Sinn.

Entweder du betreibst Depottrennung. Oder du handelst nach FiFo, dann stellt sich die Frage garnicht, ob die als separate Depots gesehen werden.

Der Schlüssel dazu ist doch das von mir hervorgehobene Wort im Auszug aus dem Abschnitt 61 des BMF Schreibens:

"Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zwecke der Wertermittlung *unterstellt* werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst 
veräußert wurden (First in First out, FiFo).

 

Bearbeitet von BTCinvestor
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb Bobo87:

Die exchanges wird ja nicht prüfen können ob es sich bei den verkauften coins tatsächlich um die damals gekauften handelt. 

Warum sollten sie das prüfen?

Sie prüfen es nicht, sie können das nicht, sie müssen das nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es könnte ja sein dass ich jüngere coins welche ich bei einer anderen Börse gekauft habe, auf der anderen steuerfrei verkaufen kann z. B. 

vor 2 Minuten schrieb Jokin:

Warum sollten sie das prüfen?

Sie prüfen es nicht, sie können das nicht, sie müssen das nicht.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb BTCinvestor:

Die Fragestellung macht doch so überhapt gar keinen Sinn.

Entweder du betreibst Depottrennung. Oder du handelst nach FiFo, dann stellt sich die Frage garnicht, ob die als separate Depots gesehen werden.

Der Schlüssel dazu ist doch das von mir hervorgehobene Wort im Auszug aus dem Abschnitt 66 des BMF Schreibens:

"Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zwecke der Wertermittlung *unterstellt* werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst 
veräußert wurden (First in First out, FiFo).

 

Fifo pro depot oder nicht? Wenn ich das richtig verstehe wird pro Börse ein depot angenommen und innerhalb dieses depot gilt dann wieder fifo... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb Bobo87:

Aber die eigentliche Frage die ich habe, wenn ich z. B. bei bitfinex die ersten cardano's gekauft habe und dann die letzten bei binance, kann ich dann trotzdem die bei binance gekauften als erstes nach fifo verkaufen weil bitfinex und binance als separates depot gesehen wird? 

AHA!!! Nun hab ich es verstanden.

"Depottrennung" meint "Depots zu trennen" Dabei ist völlig egal "wo" du die Coins der jeweiligen Depots gekauft hast.

Wenn du deine ADA alle zusammen auf ein und derselben Ledger-Adresse liegen hast, dann bildet diese Adresse ein "Depot", sofern es dir nicht möglich ist die jeweiligen "Anschaffungen" voneinander zu trennen. Dann gilt FIFO.

vor 3 Minuten schrieb Bobo87:

Es könnte ja sein dass ich jüngere coins welche ich bei einer anderen Börse gekauft habe, auf der anderen steuerfrei verkaufen kann z. B. 

Das ist dein persönlich zu lösendes Problem, nicht das der Börsen.

Du musst die Nachweise dokumentieren und erbringen - nicht die Börsen.

vor 2 Minuten schrieb Bobo87:

Fifo pro depot oder nicht? Wenn ich das richtig verstehe wird pro Börse ein depot angenommen und innerhalb dieses depot gilt dann wieder fifo... 

Nein, nicht "pro Börse". Du selber definierst dir deine Depots.

Hier wären Binance, Bitfinex und Ledger separat betrachtete Depots zwischen denen du Coins transferierst. In jedem Depot gilt für sich nur dann FIFO wenn du die jeweiligen Anschaffungen nicht voneinander trennen kannst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Jokin:

AHA!!! Nun hab ich es verstanden.

"Depottrennung" meint "Depots zu trennen" Dabei ist völlig egal "wo" du die Coins der jeweiligen Depots gekauft hast.

Wenn du deine ADA alle zusammen auf ein und derselben Ledger-Adresse liegen hast, dann bildet diese Adresse ein "Depot", sofern es dir nicht möglich ist die jeweiligen "Anschaffungen" voneinander zu trennen. Dann gilt FIFO.

Das ist dein persönlich zu lösendes Problem, nicht das der Börsen.

Du musst die Nachweise dokumentieren und erbringen - nicht die Börsen.

Nein, nicht "pro Börse". Du selber definierst dir deine Depots.

Hier wären Binance, Bitfinex und Ledger separat betrachtete Depots zwischen denen du Coins transferierst. In jedem Depot gilt für sich nur dann FIFO wenn du die jeweiligen Anschaffungen nicht voneinander trennen kannst.

Das heißt dann wenn ich alle adas auf der selben Ledger Adresse liegen habe ist das eigentlich mein einziges aktives depot? Aber was wird denn dann als Kauf Datum herangezogen? Eigentlich doch das Datum was bei der jeweiligen Börse hinterlegt ist oder nicht? 

Auszug aus dem aktuellen bmf schreiben:

20 Mit Hilfe einer Software Wallet oder eines Block Explorers – einer Art Suchmaschine für
Blockchains – können die vergangenen Transaktionen verfolgt werden. Allerdings muss der
gespeicherte Zu- und Abgang der Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token
nicht mit dem ertragsteuerrechtlich relevanten Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt
übereinstimmen. Hintergrund ist, dass die Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen
Token inzwischen regelmäßig über Plattformen wie Coinbase gehandelt werden. Hierbei
werden Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstige Token zum personalisierten
Account einer Handelsplattform transferiert und erst zu einem der Veräußerung beziehungsweise
Anschaffung über die Plattform nachgehenden Zeitpunkt zurück in die eigene Wallet
gebucht. Für den Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt ist dann der Handel über die
Plattform ausschlaggebend. Das Gleiche gilt, wenn Steuerpflichtige keine eigene Wallet
besitzen, sondern die Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token von der
Handelsplattform verwahrt werden.
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Bobo87:

Das heißt dann wenn ich alle adas auf der selben Ledger Adresse liegen habe ist das eigentlich mein einziges aktives depot?

Ja, genau.

vor 4 Minuten schrieb Bobo87:

Aber was wird denn dann als Kauf Datum herangezogen? Eigentlich doch das Datum was bei der jeweiligen Börse hinterlegt ist oder nicht? 

Korrekt.

Wenn du drei Transaktionen auf deinen Ledger hattest, dann kennst du auch drei "Anschaffungszeitpunkte mit dazugehöriger Coinanzahl". Das steht in deiner Dokumentation. Als Nachweis dazu hast du die Tradehistorie der jeweiligen Börsen.

vor 6 Minuten schrieb Bobo87:

Auszug aus dem aktuellen bmf schreiben:

Genau da steht es. Und so setzt du das um.

Nichts anderes versuchen Serpens66 und ich dir rüberzubringen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Jokin:

Ja, genau.

Korrekt.

Wenn du drei Transaktionen auf deinen Ledger hattest, dann kennst du auch drei "Anschaffungszeitpunkte mit dazugehöriger Coinanzahl". Das steht in deiner Dokumentation. Als Nachweis dazu hast du die Tradehistorie der jeweiligen Börsen.

Genau da steht es. Und so setzt du das um.

Nichts anderes versuchen Serpens66 und ich dir rüberzubringen.

 

Aber ich versteh das so dass eigentlich der Ledger irrelevant ist und nur kauf/Verkauf auf der Börse ausschlaggebend ist. 

"Für den Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt ist dann der Handel über die
Plattform ausschlaggebend" 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Bobo87:

Aber ich versteh das so dass eigentlich der Ledger irrelevant ist und nur kauf/Verkauf auf der Börse ausschlaggebend ist. 

"Für den Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt ist dann der Handel über die
Plattform ausschlaggebend" 

 

Der Ledger wäre irrelevant wenn du jede "Anschaffung" (nicht "Kauf"!) auf eine separate Adresse deines Ledgers geschickt hättest.

Das hast du aber nicht und somit kannst du deine Anschaffungen nicht mehr von einander trennen.

1. Anschaffung auf Binance: 1.000 Euro für 100 ADA am 01.01.2020
2. Anschaffung auf Kraken: 2.000 Euro für 50 ADA am 01.01.2021
3. Anschaffung auf Binance: 3.000 Euro für 20 ADA am 01.01.2022

Nun sendest du alle ADA auf deinen Ledger auf dieselbe Adresse - die Reihenfolge der Transaktionen ist dabei unerheblich, auch wenn du die 20 Binance-ADA zuerst auf den Ledger geschickt hast.

Auf dem Ledger bleibt es bei dieser Reihenfolge:

1. Anschaffung auf Binance: 1.000 Euro für 100 ADA am 01.01.2020
2. Anschaffung auf Kraken: 2.000 Euro für 50 ADA am 01.01.2021
3. Anschaffung auf Binance: 3.000 Euro für 20 ADA am 01.01.2022

Willst du nun gezielt die 50 ADA aus der 2. Anschaffung veräußern, dann musst du so vorgehen wie Serpens66 es beschrieben hast:

1. 100 ADA auf eine andere Adresse senden
2. 50 ADA an eine Börse senden um diese zu veräußern. (welche Börse, ist dabei völlig egal)

Du kannst also nach dem FIFO-Prinzip deine einzelnen Anschaffungen im Ledger wieder von einander trennen.

 

 

 

 

Bearbeitet von Jokin
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Jokin:

Der Ledger wäre irrelevant wenn du jede "Anschaffung" (nicht "Kauf"!) auf eine separate Adresse deines Ledgers geschickt hättest.

Das hast du aber nicht und somit kannst du deine Anschaffungen nicht mehr von einander trennen.

1. Anschaffung auf Binance: 1.000 Euro für 100 ADA am 01.01.2020
2. Anschaffung auf Kraken: 2.000 Euro für 50 ADA am 01.01.2021
3. Anschaffung auf Binance: 3.000 Euro für 20 ADA am 01.01.2022

Nun sendest du alle ADA auf deinen Ledger auf dieselbe Adresse - die Reihenfolge der Transaktionen ist dabei unerheblich, auch wenn du die 20 Binance-ADA zuerst auf den Ledger geschickt hast.

Auf dem Ledger bleibt es bei dieser Reihenfolge:

1. Anschaffung auf Binance: 1.000 Euro für 100 ADA am 01.01.2020
2. Anschaffung auf Kraken: 2.000 Euro für 50 ADA am 01.01.2021
3. Anschaffung auf Binance: 3.000 Euro für 20 ADA am 01.01.2022

Willst du nun gezielt die 50 ADA aus der 2. Anschaffung veräußern, dann musst du so vorgehen wie Serpens66 es beschrieben hast:

1. 100 ADA auf eine andere Adresse senden
2. 50 ADA an eine Börse senden um diese zu veräußern. (welche Börse, ist dabei völlig egal)

Du kannst also nach dem FIFO-Prinzip deine einzelnen Anschaffungen im Ledger wieder von einander trennen.

 

 

 

 

OK verstanden. Allerdings glaub ich nicht dass das irgendjemand tatsächlich versucht nachzuvollziehen oder? 😂 Vorallem wenn sowieso schon alles steuerfrei ist da älter als 1 Jahr. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.