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Wie Versteuern, wenn unbekannte person Coins auf mein Wallet sendet?


bleenk

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Hallo

Ich habe auf Bittrex ein XDC Konto und vor einer Woche sind auf einmal 400 XDC eingegangen von einer unbekannten adresse.

Was hat das zu bedeuten? Ich kann mir nicht vorstellen, das es von einen betrüger gesendet wurde. Die coins sind immerhin 10 Euro wert. oder ist das ein airdrop von dem ich nichts gehört habe? ich halte xdc schon seit 6 monaten auf meinen bittrex konto und das ist das erste mal jetzt das ich plötzlich extra coins bekommen habe.

Ist das ein versuch von einen hacker, um an meine coins zu kommen? sollte man lieber die coins auf ner cold wallet aufbewahren?

Weil ich kann mir nicht vorstellen, das sie durch zufall falsch überwiesen wurden auf mein konto. das ist doch praktisch unmöglich oder?

 

Was muss man bei sowas steuertechnisch beachten? Gelten diese Coins dann als Geschenk? Oder als sonstige einnahmen? -Oder soll ich die coins einfach zurück an den absender schicken?

Bearbeitet von bleenk
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vor 4 Minuten schrieb bleenk:

sind immerhin 10 Euro wert.

Ach herrje ... mach dir doch da keinen Kopf drum.

Buch die als "Kauf" mit "0 Euro" und gut is.

Klar gibt es da mehrere gute, bessere, andere und schlechtere Möglichkeiten - aber wegen 10 Euro machste doch da keinen Aufwand, oder?

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Eigentlich wäre steuerlich sicherer, wenn man den Wert bei Zufluss versteuert und einen Kauf zum Marktwert einträgt. Denn das ist die maximal schlechteste Behandlung für den Steuerpflichten (maximal gut fürs Finanzamt) bei so einer Art Zufluss. Und so wird es im BMF Schreiben ja auch für "Airdrops mit Gegenleistung" vorgegeben.

Da wir aber schon das BMF Schreiben haben, können wir uns auch darauf verlassen, wenn darin steuerlich bessere Optionen als das stehen. So sind Airdrops ohne Gegenleistung als Schenkung anzusehen, welche bis zu einem gewissen Betrag (Schenkungssteuer) steuerfrei sind. Da du die Coisn einfach so bekommen hast, sollte dieser Fall hier gegeben sein und du brauchst nichts bei Zufluss versteuern. Dennoch solltest du dir den Marktkurs bei Gutschrift als Kaufkurs notieren, denn Gewinne/Verluste bei Verkauf sind dann natürlich wieder steuerlich relevant.

Allerdings solltest du natürlich erst mal rausfinden, woher diese neuen Coins tatsächlich kommen. Es könnte ja auch ein Fork sein, dazu dann den entsprechenden Abschnitt zum Thema Forks im BMF Schreiben beachten. (ein Fork ist in deinem Fall wohl unwahrscheinlich, weil man dabei keine Transaktion gutgeschrieben bekommt, wollte es aber erwähnt haben)

PS:
Ich finde es nicht gut, dass auf wichtige Fragestellungen oft nur so reagiert wird "ach die 10€, ist doch egal wie du das steuerlich machst". Bei Krypto kann aus diesem Geld sehr viel werden oder es kann auch 1000 mal 10€ sein, sodass es eben doch relevante Summen werden. Damit spreche ich nicht nur Jokin an, sondern einfach jeden der das so macht (nicht nur im Forum) denn das führt dazu, dass viele solcher Fragen nicht eindeutig geklärt werden und bei den Entscheidern (BMF/Gesetzgeber) auch keine Nachfrage nach Klarstellungen ersichtlich wird.

Quelle BMF Schreiben:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bearbeitet von Serpens66
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vor 1 Stunde schrieb Serpens66:


Da wir aber schon das BMF Schreiben haben, können wir uns auch darauf verlassen, wenn darin steuerlich bessere Optionen als das stehen. So sind Airdrops ohne Gegenleistung als Schenkung anzusehen, welche bis zu einem gewissen Betrag (Schenkungssteuer) steuerfrei sind. Da du die Coisn einfach so bekommen hast, sollte dieser Fall hier gegeben sein und du brauchst nichts bei Zufluss versteuern. Dennoch solltest du dir den Marktkurs bei Gutschrift als Kaufkurs notieren, denn Gewinne/Verluste bei Verkauf sind dann natürlich wieder steuerlich relevant.
 

Airdrops ohne Gegenleistung dürften bis 20k€ steuerfrei sein, da dies der Freibetrag bei Geschenken von Fremden ist (kein Verwandschaftsverhältnis). Damit dürften die allermeisten Airdrops ohne Gegenleistung abgedeckt sein.

Aber eigentlich ist dieser Punkt im BMF-Schreiben Unfug und nicht praktikabel, da 

a) man weder die Identität des Schenkers kennt noch andere Informationen hat, die zur Erklärung einer Schenkung nötig sind 

b) es juristisch noch nicht mal ein Schenkungsvorgang ist, bei dem Besitz von Person X auf Person Y übergeht, sondern da minted und verteilt ein smart contract Token, die davor nicht  im Besitz des "Schenkers" standen.

Niemals lässt sich sowas wie der Uniswap- oder 1inch- oder ENS-Airdrop in das Format der Schenkung zwingen.

PS: Hier sagt z.B ein RA, dass anonyme Schenkung nicht möglich ist

https://www.frag-einen-anwalt.de/anonyme-Schenkung,-Schenkungssteuer,-Freibetrag--f87074.html

 

Bearbeitet von Ventilator
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vor 5 Stunden schrieb Serpens66:

. Bei Krypto kann aus diesem Geld sehr viel werden oder es kann auch 1000 mal 10€ sein

Richtig, aber was einmal "werden kann" ist zum jetzigen Zeitpunkt egal.

Die Coins einfach so einbuchen als ob sie für 0 Euro gekauft wurden ist nicht verkehrt, denn Einnahmen nach §22 entstammen einer gewissen "Leistung", die ich in diesem Fall nicht erkennen kann.

10 Euro für ein einmaliges Ereignis sind deutlich unter der Bagatellgrenze.

 

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